Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte in einer Motion verstärkte Massnahmen gegen den Kulturgüterraub in Syrien und im Irak. Gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz und das Embargogesetz will der Vorstoss der Schweiz den Import und Handel von Kulturgütern aus Syrien und dem Irak verbieten. Weiter fordert die Motion den Bundesrat zur Schaffung eines Bergungsortes auf, wie dies das neue Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) vorsieht. Der Bundesrat befürwortete das Anliegen im Sinne des Kulturgüterschutzes und hielt in seiner Antwort fest, dass lediglich die Sanktionsverordnung zu Syrien angepasst werden müsse; Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Irak würden den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits explizit untersagen. Mit erwähnter gesetzlicher Anpassung soll die Lücke zum EU-Recht geschlossen werden, welches auch für Syrien bereits über griffige Massnahmen zur Verhinderung von Kulturgüterhandel verfüge. Die Evaluation für einen möglichen Bergungsort von ausländischen Kulturgütern, wie dies das neue KGSG will, sei bereits im Gange. In diesem Bereich bestünde somit kein Handlungsbedarf. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit Mörgeli (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Die Minderheit sah bei deren Annahme unter anderem die neutrale Haltung der Schweiz sowie die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Sie wies darauf hin, dass für Syrien und im Gegensatz zum Irak von Seiten der UNO kein Mandat zum Kunsthandelsboykott bestehe. Trotz diesen Entgegnungen nahm der Nationalrat die Motion mit 113 zu 65 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Gegen das Vorhaben stemmte sich die SVP. Die Fraktion der FDP-Liberalen zeigte sich gespalten.

Kulturgüterraub in Syrien und im Irak