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Mit einer 2013 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Genf ein gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten. Wie der Ständerat im Jahr zuvor gab in der Herbstsession 2015 auch der Nationalrat der Initiative keine Folge. Die Argumentation deckte sich mit jener des Ständerats: Die materiellen Forderungen des Vorstosses seien bereits erfüllt und eine wortgetreue Umsetzung käme der Aufhebung des gesamten Systems der Amtshilfe gleich, was nicht gewollt sein könne.

Weitergabe persönlicher Daten (Kt.Iv. 13.303)

Im Nachgang des Wirbels um die Weitergabe persönlicher Daten von Bankmitarbeitenden lancierte der Kanton Genf eine Standesinitiative, um die Betroffenen künftig besser zu schützen. Der Vorstoss sah vor, dass die Weitergabe von Personendaten ausserhalb von Rechtshilfeabkommen oder bestehenden internationalen Verträgen nicht mehr erlaubt wäre, und dass in künftigen Abkommen ausdrücklich das Recht auf Anhörung festgehalten würde. Da der Gegenstand der Initiative mit den nach dem Scheitern der Lex USA entworfenen Musterverfügungen bereits materiell erfüllt war, gab der Ständerat der Standesinitiative keine Folge. Wäre der Initiative Folge gegeben worden, so hätte dies auch eine Änderung der bisherigen Praxis zur Folge gehabt, da heute die Amtshilfeabkommen meist in Gesetzen und nicht in Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen geregelt sind.

Weitergabe persönlicher Daten (Kt.Iv. 13.303)