Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Politische Rechte von Auslandschweizerinnen und -schweizern
  • Bürgerrecht
  • Grosse Parteien

Akteure

  • Genf

Prozesse

10 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le Conseil fédéral prie le Parlement d'accorder la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons d'Uri, du Tessin, de Vaud, du Valais et de Genève. Pour le canton d'Uri, les modifications constitutionnelles concernent la régulation des grands prédateurs, ainsi que l'extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentantes et représentants au Grand conseil. S'agissant du Tessin, le nouveau texte prévoit que la loi définit les cas dans lesquels les Tessinoises et Tessinois de l'étranger acquièrent les droits politiques dans les affaires cantonales et communales. Les délais de récoltes des signatures pour les initiatives populaires et les référendums sont étendues, respectivement de 60 à 100 jours et de 45 à 60 jours. Enfin, il redéfinit les conditions de soumission au vote populaire des initiatives populaires législatives et n'autorise les projets avec variantes que lors de révisions totales de la constitution. La constitution vaudoise est complétée d'une nouvelle obligation pour le canton et les communes en matière d'hébergement médico-social. Ils doivent veiller à ce que les personnes ne pouvant pas rester à domicile, en raison de leur santé ou de leur âge, aient accès à des structures d'hébergements adaptées. En Valais, la session constitutive du Grand conseil est repoussée du quatrième au septième lundi suivant son renouvellement intégral. Le délai entre les deux tours lors des élections cantonales passe de deux à trois semaines. Enfin, dans le canton de Genève, la nouvelle teneur de l'article 216 de la constitution cantonale étend aux communes, les tâches publiques dans le domaine de l'art et de la culture ainsi que le financement de la vie culturelle, aux communes.
La CIP-CE propose également d'octroyer la garantie fédérale à l'ensemble des constitutions cantonales.



Garantie des constitutions cantonales (UR, TI, VD, VS, GE) (MCF 19.066)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

In drei der vier im Berichtjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen musste die SP Sitzverluste hinnehmen. In den Kantonen Neuenburg und Wallis gingen je drei, im Kanton Solothurn ein Sitz verlustig. Einzig im Kanton Genf konnten die Genossen an Wähleranteilen zulegen, was sich allerdings nicht in Sitzgewinne ummünzen liess; immerhin konnte man die 15 Sitze halten. Ende Berichtjahr hielt die SP nach den per Saldo 8 Sitzverlusten von den 2'559 kantonalen Legislativmandaten noch deren 452 (17,7%); das sind die viertmeisten Sitze hinter der SVP (562 Sitze), der FDP (530 Sitze) und der CVP (460 Sitze).

Das Abschneiden der SP bei kantonalen Parlamentswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Einen Erfolg konnte die SP bei den kantonalen Regierungswahlen in Neuenburg feiern, wo sie mit einem zusätzlichen Sitz die Regierungsmehrheit von drei Mandaten eroberte. Ihren jeweiligen Regierungssitz verteidigen konnten die Genossen in den Kantonen Genf, Solothurn und Wallis. Die Angriffe bei Ersatzwahlen in Basel-Landschaft und Freiburg waren jedoch jeweils sehr knapp nicht erfolgreich. Insgesamt konnte die SP damit ihren Regierungsanteil in den Kantonen leicht ausbauen. Die Genossen besetzen 33 von total 156 Exekutivsitzen. Nur die FDP (42 Sitze) und die CVP (39 Sitze) haben eine stärkere kantonale Regierungsbeteiligung.

Die Resultate der SP bei kantonalen Regierungswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Schwere Niederlagen musste die FDP im Berichtjahr auch bei den kantonalen Regierungswahlen einstecken. In Genf verlor der Freisinn eines und in Neuenburg gleich zwei der jeweils ursprünglich drei Exekutivmandate. Während die FDP in Neuenburg für verschiedene politische Skandale richtiggehend abgestraft wurde, konnte der Verlust der Regierungsbeteiligung im Kanton Wallis mit der „Steinaffäre“ um Christian Varone und mit der erstarkten SVP erklärt werden. Bei Ersatzwahlen im Kanton Basel-Landschaft verzichtete die FDP darauf, ihren zurücktretenden Regierungsvertreter zu Gunsten einer Regierungsbeteiligung der SVP zu ersetzen. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die FDP eine politische Macht ist, konnte auf Kosten der SVP ein sechster von sieben Regierungssitzen erobert werden. Ohrfeigen musste die FDP auch bei kommunalen Exekutivwahlen einstecken. So wurde der langjährige FDP-Sindaco von Lugano abgewählt und durch einen Lega-Politiker ersetzt und bei Ersatzwahlen in der bereits stark links gefärbten Stadt Zürich verlor die FDP ihren Sitz an die Alternative Linke. Die Verluste bei den Exekutivwahlen wurden in der Presse auch auf einen Mangel an überzeugenden Köpfen zurückgeführt. Der Freisinn müsse mehr in den Nachwuchs investieren. Die Personalpolitik in den Kantonalsektionen wurde von Präsident Philipp Müller im Hinblick auf die Wahlen 2015 als zentrales Projekt forciert. Trotz der Niederlagen blieb die FDP Ende Berichtjahr die stärkste Regierungskraft in den Kantonen. 26,9% der Exekutivsitze (42 von total 156 Sitzen) waren in freisinniger Hand.

Abschneiden der FDP bei kantonalen Regierungswahlen im Jahr 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Das im Vorjahr verzeichnete Formtief der SVP bei kantonalen Parlamentswahlen wurde im Berichtjahr wieder gedreht. Verlor die Partei 2012 bei den in acht Kantonen stattfindenden Gesamterneuerungswahlen per Saldo noch 22 Sitze, so schlug Ende 2013 ein Gewinn von gesamthaft 18 Sitzen zu Buche. Insbesondere in den Kantonen Wallis (+9 Sitze) und Neuenburg (+ 6 Sitze) war die Ernte reich. Auch in Genf gewann die Volkspartei trotz Konkurrenz durch den MCG zwei und in Solothurn einen zusätzlichen Sitz. Insgesamt hielt die SVP mit 562 aller 2 559 kantonalen Parlamentsmandate (exklusive AI) mehr als ein Fünftel aller kantonalen Sitze.

Das Abschneiden der SVP bei kantonalen Parlamentswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Die kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2013 dürften der FDP nicht in guter Erinnerung bleiben. Per Saldo verloren die Freisinnigen in den vier Kantonen, in denen Parlamentswahlen stattfanden, nicht weniger als 14 Sitze. Herbe Verluste mussten sie in der Westschweiz hinnehmen: Im Kanton Genf verlor die FDP sieben Mandate und im Kanton Neuenburg deren sechs. Auch im Kanton Solothurn büsste die FDP einen Sitz ein. Trösten konnten sich die Freisinnigen daran, dass sie in diesen drei Kantonen trotz teilweise massiver Wählerverluste noch immer die stärkste Kraft in der kantonalen Legislative blieben. Einzig im Kanton Wallis gelang es der FDP, trotz Misserfolg der deutschsprachigen FDP Oberwallis, ihre Sitze zu halten. Die Sitzverluste führten dazu, dass sich der Abstand zur SVP, die mit 562 aller 2'559 kantonalen Sitze Ende Berichtjahr nach wie vor am stärksten in den kantonalen Parlamenten vertreten war, vergrösserte. Die FDP war diesbezüglich aber mit total 530 Mandaten immer noch zweitstärkste Partei.

Das Abschneiden der FDP bei kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Die an der Urne gefällten negativen Einbürgerungsentscheide in einigen Deutschschweizer Gemeinden (vor allem diejenigen im Luzerner Vorort Emmen) hatten das Genfer Kantonsparlament veranlasst, mit einer Standesinitiative ein Verbot für Einbürgerungsentscheide an der Urne oder an der Gemeindeversammlung zu fordern. Gegen den Widerstand der SP lehnten National- und Ständerat dieses Ansinnen ab. Die SPK beider Ratskammern argumentierten, es sei zwar wichtig, Vorkehrungen gegen offensichtlich diskriminierende Entscheide zu treffen, die erwähnten Vorfälle seien angesichts der jährlich rund 30'000 gutgeheissenen Einbürgerungen aber kein Grund, die von der Verfassung garantierte Organisationskompetenz der Kantone und Gemeinden und zudem auch noch die Volksrechte einzuschränken. Immerhin waren sowohl der Bundesrat als auch die SPK des Nationalrats der Ansicht, dass abgelehnte Einbürgerungsanwärter ein Beschwerderecht wegen der Verletzung verfassungsmässiger Grundrechte (insbesondere das Willkürverbot und die Garantie der Nichtdiskriminierung) bei einem kantonalen Gericht mit Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesgericht erhalten sollen. Da die vom Bundesrat vorgesehene Aufnahme dieses Beschwerderechts in eine umfassende Bürgerrechtsrevision der SPK zu langwierig erschien, brachte sie den Vorschlag als parlamentarische Initiative (01.455) in den Rat ein.

Erste parlamentarische Versuche, die Einbürgerungen in den Gemeinden zu beschränken
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Mehrere Kantone hatten bereits in den vergangenen Jahren die Einbürgerungsbestimmungen für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländer vereinfacht. Die Regierungen der französischsprachigen Kantone (ohne das Wallis) und Berns unterzeichneten als Reaktion auf den gescheiterten Verfassungsartikel eine Konvention, worin sie sich verpflichteten, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die vom geplanten Bundesgesetz vorgesehenen Erleichterungen in ihren Kantonen einzuführen.

Kantone Einbürgerungsbestimmungen

In Ausführung der im Vorjahr überwiesenen Motion Portmann (cvp, GR) (89.635) legte der Bundesrat im Oktober seine Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer vor. Er schlug darin einen neuen Verfassungsartikel vor, der festhält, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer erleichtert. Erschwerende Erfordernisse in Bezug auf Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde sowie prohibitive kantonale und kommunale Einbürgerungstaxen wären damit nicht mehr möglich. In einigen Kantonen und Gemeinden sind derartige Erleichterungen bereits in Kraft oder in Vorbereitung (u.a. GE, VD und ZH).

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)