Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Stimm- und Wahlbeteiligung
  • Volksrechte

Akteure

  • Genf

Prozesse

6 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Für einigen Wirbel sorgten die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich, die von der Auns, dem Bund der Steuerzahler, der Juso und der jungen SVP ergriffen wurden. Aufgrund von Termindruck musste das Abstimmungsbüchlein mit den Referenden bereits gedruckt werden, obwohl noch nicht klar war, ob die Referenden überhaupt zustande kommen würden. Erst Ende Oktober verfügte die Bundeskanzlei das Nichtzustandekommen der drei Referenden aufgrund fehlender Unterschriften. Vom 56-seitigen Bundesbüchlein waren also nur noch 18 Seiten (für die Änderung des Tierseuchengesetzes) gültig. Die Mehrkosten für den Druck betrugen rund CHF 1 Mio. Für lange Diskussionen sorgte aber auch die Kritik der Referendumskomitees an einzelne Gemeinden, welche für die Beglaubigung der Unterschriften zu viel Zeit gebraucht hätten. Das Bundesgesetz über politische Rechte (Art. 62) sieht vor, dass die Unterschriften „unverzüglich“ beglaubigt und dem Komitee zurückgegeben werden müssen. Vor allem die Auns bemängelte insbesondere Gemeinden aus dem Kanton Genf, die beglaubigte Unterschriften mittels B-Post zurückgeschickt hätten, welche dann nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Sie kündigte eine Liste säumiger Gemeinden und gar eine Beschwerde ans Bundesgericht an. Auch der Gewerbeverband beklagte das Verhalten der Gemeinden im Rahmen seiner Unterschriftensammlung gegen das Raumplanungsgesetz. In der Folge wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Den Gemeinden solle etwa eine Frist vorgeschrieben werden oder die Beglaubigung sei ausserhalb der Referendumsfrist von 90 Tagen anzusetzen. Eine ähnliche Diskussion wurde bereits Anfang der 1990er Jahre geführt, als das Referendum gegen die NEAT nur sehr knapp zustande gekommen war. Die Staatspolitische Kommission reichte in der Folge eine Kommissionsmotion ein, die getrennte Fristen für das Sammeln und Beglaubigen der Unterschriften verlangt. Noch in der Wintersession nahm die grosse Kammer das Begehren an. Im Ständerat stand das Geschäft 2012 noch aus. Ebenfalls noch nicht behandelt war eine Motion Stamm (svp, AG) (12.4260), die die Verantwortung für die Beglaubigung nach der Frist für die Unterschriftensammlung an die Bundeskanzlei übertragen will.

Getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften für Intitiativen und Referenden (Motion)

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen erlitten die links-grünen Kräfte Niederlagen in den Kantonen Genf, wo die Linke gänzlich aus der Exekutive verdrängt wurde, und Neuenburg, wo die bis 1989 geltende Formel der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung wieder hergestellt wurde. Die Walliser Regierung blieb parteipolitisch gleich zusammengesetzt, im Kanton Solothurn blieb sogar die personelle Besetzung unverändert. Erstmals ist in Genf eine Frau in der Exekutive vertreten. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern elf (6,6%) von Frauen besetzt.

Wahlen Kantonsregierungen 1993
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Die Genfer Regierungswahlen, welche jeweils vier Wochen nach den Parlamentswahlen stattfinden, waren einerseits durch die Trennung des bisherigen SP-Regierungsrats Grobet von seiner Partei geprägt, andererseits hatte der Bürgerblock durch die erfolgreichen Parlamentswahlen Auftrieb erhalten. Die bürgerliche Entente stellte eine Siebner-Liste auf, während sich die neu gegründete "Alliance de gauche" zusammen mit der SP und den Grünen erst nach langem Zögern und internen Grabenkämpfen für eine gemeinsame Sechser-Liste entschieden. Die Strategie der bürgerlichen Parteien, alles auf eine Karte zu setzen und dem durch die internen Spannungen geschwächten links-grünen Spektrum keinen Sitz mehr zuzugestehen, hatte bei der Wählerschaft Erfolg. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte eroberten die bürgerlichen Parteien sämtliche Regierungssitze. Die FDP konnte ebenso wie die LP einen zusätzlichen Sitz gewinnen. Ihr bisheriger Staatsrat, Guy-Olivier Segond, erreichte das beste Resultat, während der neue Gérard Ramseyer das Schlusslicht bildete. Die Liberalen konnten neben ihren beiden Bisherigen, Olivier Vodoz und Claude Haegi, mit Martine Brunschwig Graf die erste Frau in die Genfer Regierung Einsitz nehmen lassen. Bei der CVP wurde der Bisherige Jean-Philippe Maître als Drittbester wiedergewählt, während der Neue Philippe Joye auf dem zweitletzten Rang landete. Entgegen den Erwartungen aufgrund des guten Resultates bei den Parlamentswahlen landete der umstrittene Grobet unter den nichtgewählten rot-grünen Kandidaten sowohl hinter den beiden Sozialdemokraten, der erstmals kandidierenden Micheline Calmy-Rey und dem Bisherigen Bernard Ziegler, als auch dem Grünen Rebeaud. Ganz abgeschlagen waren der Linksalternative Ducommun der Liste "Solidarités" und PdA-Nationalrat Jean Spielmann. Die Wählerschaft der Entente, von welcher nur ein Fünftel die Einheitsliste verändert eingelegt hat, zeigte mehr Linientreue als die Linke, deren Anhängerschaft ihre Einheitsliste zu einem Drittel verändert in die Urne legte. Unter den Verlierern war also nicht nur die SP wie bei den Parlamentswahlen, sondern die gesamte Linke. Die Stimmbeteiligung von 41,9% war deutlich höher als bei den letzten Regierungswahlen (33,2%) und bei den Parlamentswahlen (35,4%).

Regierungsratswahlen Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Durch diesen Alleingang verlor die SP bei den Wahlen sechs ihrer 21 Mandate und über 5% Wähleranteil. Auch die Grünen mussten einen Verlust von fünf Sitzen sowie eine Einbusse von über 4% Wähleranteil hinnehmen. Mit 7,9% der Stimmen schaffte die GP das Quorum von 7% nur noch knapp. Von diesen Verlusten konnte die "Alliance de gauche" als linke Sammelbewegung mit der PdA an der Spitze profitieren. Sie erhielt 21 Sitze und 19% Wähleranteil (PdA 1989: 8 Sitze, 8,0% Wähleranteil). Damit erhöhte der rot-grüne Block seine Vertretung um insgesamt zwei Sitze auf 44. Die bürgerliche "Entente", zusammengesetzt aus FDP, CVP und LP, legte insgesamt sieben Mandate zu und erreichte mit 56 von hundert Sitzen eine komfortable Mehrheit in der Legislative. Innerhalb der Entente gewannen die LP fünf und die FDP zwei Sitze hinzu, während die CVP mit 14 Mandaten stagnierte. Die insgesamt neun Sitzgewinnne des bürgerlichen und rot-grünen Lagers gingen alle auf Kosten des rechtsnationalistischen, aus der früheren Vigilance entstandenen "Mouvement patriotique genevois (MPG)", welches nicht mehr als eigene Liste, sondern zusammen mit der SVP erfolglos unter dem Listennamen "Unis pour Genève" antrat. Als Konkurrenz vor allem zur CVP, teilweise aber auch zum radikal-liberalen Lager kandidierte erstmals eine rechtsbürgerliche Liste namens "Défi – pour une économie forte et imaginative", die aus Kreisen des Gewerbes und der Auto-Partei entstanden war. Mit 3,2% Wähleranteil blieb aber auch sie chancenlos. Der Frauenanteil stieg von 32 auf 36%, wobei die weibliche Vertretung wiederum bei der SP am höchsten ausfiel (60%). Von allen kantonalen Parlamenten blieb damit dasjenige Genfs das frauenfreundlichste.

Wahlen Grosser Rat Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Grosse Verschiebungen in der parteipolitischen Zusammensetzung ergaben sich bei den Wahlen in den Grossen Rat des Kantons Genf. Für die Verschiebungen im linken Spektrum war der wichtigste Grund das Nichtzustandekommen des seit rund dreissig Jahren praktizierten Wahlbündnisses zwischen Sozialisten und Kommunisten.

Der Konflikt nahm seinen Anfang in der Genfer Regierung. Dem seit zwölf Jahren im Amt stehenden sozialdemokratischen Regierungsrat Grobet verweigerte die Parteileitung wegen der Amtszeitbeschränkung die Kandidatur für eine vierte Amtsperiode, worauf dieser aus der Partei austrat und sich auf der Liste der PdA mit dem Namen "Alliance de gauche — Parti du travail, solidarités, indépendants" als unabhängigen Kandidaten aufstellen liess. Da er sich auf einer neuen Liste bewarb, musste er gemäss den geltenden Regelungen auch für den Grossen Rat kandidieren. Die bereits vorher erarbeitete Bündnisplattform zwischen SP, PdA und Grünen wurde darauf von der SP-Generalversammlung mit 98 zu 85 Stimmen für ungültig erklärt, wodurch der Entscheid zur Listenverbindung sowohl mit der Alliance als auch mit der GP aufgehoben wurde.

Wahlen Grosser Rat Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993