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En novembre 2018, la députée verte Lea Steinle (BS, pes/gps) s'est retrouvée au centre d'une polémique, qui a soulevé la question des politiciennes qui ont des enfants. Jeune maman, elle avait tenu à honorer son mandat politique et avait alors siégé au Grand Conseil de Bâle-Ville avec son bébé, qu'elle portait en écharpe. Pour allaiter le nourrisson, elle est sortie de la salle. A son retour, alors que le poupon dormait contre elle, le président du Grand Conseil, Remo Gallachi (BS, pdc) lui a interdit d'entrer à nouveau. Ce n'est qu'après de vives protestations des autres député-e-s que la jeune verte a pu retourner à son siège.
Cette image offre un frappant contraste avec celle du président de l'Assemblée nationale néo-zélandaise, Trevor Mallard, qui en août 2019 dirigeait les débats de son Parlement, tout en donnant le biberon au fils d'un député. Une année plus tôt, Larrissa Waters, une sénatrice australienne allaitait son enfant pendant l'une de ses interventions. Tout comme Unnur Brá Konráðsdóttir, qui a donné le sein depuis la tribune du Parlement islandais, la même année. Signe d'une évolution des mœurs institutionnelles? Le cas de Zuleikhan Hassan, qui a dû sortir en août 2019 de l'Assemblée nationale kényane avec son bébé semble aller à l'encontre de cette conclusion. Au sein même de la Suisse, de pareils décalages se retrouvent. A Bâle même, de nombreux avis contradictoires se sont faits entendre dans la presse et sur les réseaux sociaux. La députée Steinle a même été victime de courriers haineux, comme le relate la Basler Zeitung. L'affaire a également suscité le débat bien au-delà des frontières cantonales. Au Parlement argovien, par exemple, plusieurs bébés ont déjà été présents dans la salle, sans que cela ne pose problème. Son président, Bernhard Scholl (AG, plr/fdp) estime que les règles du bon sens doivent primer et que chacun-e est à même d'estimer ce qui empêche ou non la bonne marche du Parlement. Du côté des femmes UDC, les avis sont différents: Martina Bircher et Tanya Primault ne sont pas venues siéger durant leur congé maternité. Elles estiment, comme la Conseillère nationale Nicole Müller-Boder (udc, AG) que l'éducation des enfants est une affaire privée. Dans le canton de Lucerne, la chancellerie a été priée de se prononcer sur la question: L'entrée dans la salle du Grand Conseil dépend de l'autorisation de son président ou de sa présidente, mais rien dans le règlement ne précise la situation des bébés ou jeunes enfants. Une absence de règles précises, c'est ce qui ressort de ce débat.
Ce que cette absence révèle, en outre, c'est qu'il a été jusqu'ici assez rare que de jeunes mères se trouvent dans cette situation. Le souhait d'une parité au sein des organes politiques a été formulé par un groupe de femmes parlementaires en décembre de la même année. La question des jeunes mères politiciennes fait partie des réflexions qui doivent être menées pour aller dans ce sens. Quelles solutions peuvent être trouvées? Dans un article de la NZZ, plusieurs scénarii se dessinent: une solution de garde d'enfants, qui serait adaptée aux séances courtes et ponctuelles, comme dans les parlements cantonaux. Ou alors, un système de remplacements, comme il existe déjà dans les cantons des Grisons, Genève, Jura, Neuchâtel et le Valais. C'est la proposition qu'a formulé Irène Kälin – qui elle-même a siégé au Conseil national avec son bébé de trois mois en septembre 2018 – dans un postulat qui a été refusé le 21 juin 2019. Quant au Grand Conseil bâlois, il est en train de statuer sur la motion Wanner, qui demande la possibilité d'un système de remplacement ainsi que la permission pour les nouveau-nés d'être dans la salle du Parlement avec leur mère, jusqu'à un certain âge.

les politiciennes qui ont des enfants

Im November 2018 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zur Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen, wie sie die Motion der SGK-SR vom August 2016 (Mo. 16.3631) gefordert hatte. Grund für die Revision des EOG sei eine Rechtslücke bei der Mutterschaftsentschädigung, da die Mütter bei über dreiwöchigem Spitalaufenthalt der Neugeborenen heute zwar die Mutterschaftsentschädigung aufschieben könnten, jedoch weder das EOG noch eine andere Versicherung bei Aufschub der Mutterschaftsentschädigung Leistungen vorsähen. Daher schlug der Bundesrat 56 zusätzliche Entschädigungstage (Wochentage, nicht Arbeitstage) sowie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und des Schutzes vor Kündigung zur Unzeit vor, sofern Neugeborene mindestens drei Wochen im Spital verbleiben müssten und die Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnähmen. Die Zusatzkosten von jährlich CHF 5.9 Mio. würden durch die aktuellen Einnahmen der EO gedeckt.

Bei der Vernehmlassung von März bis Juni 2018, an der sich alle 26 Kantone, fünf im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahlreiche Verbände beteiligten, traf der Vorschlag ausser bei der SVP und dem Gewerbeverband mehrheitlich auf Zustimmung. Die SVP argumentierte, dass die Erholung der Mutter und der Aufbau einer Bindung zum Kind – der Zweck des Mutterschaftsurlaubs – auch im Spital geschehen könnten. Der SGV hielt die Nachweispflicht für die Mütter, dass sie bereits vor der Geburt geplant hätten, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zu arbeiten, für unpraktikabel und forderte das Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags. Auch SAV, SGB und Travail.Suisse erachteten diesen Nachweis als zu komplex und sprachen sich stattdessen für eine Überprüfung durch die Ausgleichskassen anhand der später entrichteten Beiträge aus, während die SP eine Ausdehnung der Entschädigung auf alle Frauen unabhängig ihrer Erwerbstätigkeit forderte. Darüber hinaus kritisierten SGB und Travail.Suisse, dass die Vorlage nicht alle Lücken im sozialen Netz bezüglich Mutterschaftsentschädigung schliesse.

Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (BRG 18.092)

Nachdem die beiden katholischen Landeskirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland im Juni eine entsprechende Verfassungsänderung ratifiziert hatten, stimmten die Katholikinnen und Katholiken der beiden Kantone Ende September in zwei separaten Abstimmung über das Anliegen der Gleichstellungsinitiative ab. Da die katholische Kirche in Basel-Stadt bei Verfassungsänderungen ein bischöfliches Vetorecht vorsieht, war lange ungewiss, ob die Abstimmung überhaupt stattfinden kann. Bischof Gmür haderte, beschloss jedoch kurz vor der synodalen Abstimmung, das Veto nicht zu ergreifen. Dies aufgrund eines ausgearbeiteten Kompromissvorschlags, der von den Landeskirchen nicht mehr länger verlangte, dass sie auf die Zulassung des Priesteramtes unabhängig von Zivilstand und Geschlecht hinwirken, sondern die Anliegen lediglich den kirchlichen Organen "unterbreiten" sollen. Ferner gab Gmür bekannt, auch in zukünftigen Verfassungsfragen das Vetorecht nicht mehr einfordern zu wollen. Mit deutlichen Mehrheiten über 80% unterstützte die Basis beider Landeskirchen am 28. September 2014 das Anliegen der Gleichstellungsinitiative. Im Kanton Basel-Landschaft beteiligten sich knapp 30% der Berechtigten an der Abstimmung, im Kanton Basel-Stadt waren es lediglich etwas mehr als ein Fünftel. Eine direkt verbindliche Wirkung hätte die Abstimmung aufgrund Dualismus von Schweizer Staatskirchenrecht und des vom Vatikan festgelegten Kirchenrechts auch mit der ursprünglichen Formulierung der Gleichstellungsinitiative nicht gehabt. Nur der Vatikan kann die Zulassung zum Priesteramt ändern. Dennoch hatte die Abstimmung eine zentrale historische Bedeutung: In der Geschichte der Kirche war es das erste Mal, dass sich Landeskirchen dem demokratischen Instrument der kirchenrechtlichen Verfassungsinitiative bedienten, um via Änderung im Staatskirchenrecht ihre Reformwünsche zu platzieren.

„Pfarrei-Initiative“

Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wurden in mehreren Kantonen die Gleichstellungsstellen abgeschafft oder in ihren Funktionen drastisch eingeschränkt. Relativ deutlich mit 48 zu 27 Stimmen schloss die Legislative des Kantons Zug erstmals in der Schweiz ein Gleichstellungsbüro. Obgleich man sich im Kantonsparlament darin einig war, dass der Auftrag der Gleichberechtigung noch nicht erfüllt ist, lehnte es der Rat gegen den Antrag der Regierung ab, das seit vier Jahren bestehende Gleichstellungsbüro bis Ende 1999 weiterzuführen. Zur Begründung für diesen Entscheid wurden vordergründig finanzielle Überlegungen ins Feld geführt. Es wurde aber auch nicht verhehlt, dass die Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem den bürgerlichen Politikern teilweise sauer aufgestossen waren.

Auch anderen Gleichstellungsbüros bläst ein zunehmend rauher Wind ins Gesicht. Der Auftrag der Gleichstellungsstelle des Kantons Bern wurde nur unter der Auflage um vier Jahre verlängert, dass sie sich vermehrt auch familienpolitischen Fragen anzunehmen habe. Die Regierung des Kantons Wallis kündigte an, dass sie ihr Büro 1997 möglicherweise auflösen werde. Im Kanton Jura wurden die Kompetenzen der Gleichstellungsstelle derart beschnitten, dass Marie-Josèphe Lachat, die erste "Madame Egalité" der Schweiz, nach über 15 Jahren ihr Amt zur Disposition stellte. Im Kanton Zürich schliesslich ging die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nur knapp an einem fünfzigprozentigen Personalabbau vorbei.

Bern Wallis Jura Zürich

Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde.

Feuerwehr-Dienstpflicht

Im Kanton Baselland haben sich innerhalb der CVP die Christlichsozialen zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Ziel dieser Gruppe ist es, die kantonale Mutterpartei auf eine Politik der Ökologie und der Solidarität zu verpflichten. Insgesamt existieren damit christlichsoziale Arbeitsgruppen resp. Bewegungen und Parteien in den Kantonen Baselland, Freiburg, Graubünden, Jura, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Wallis und Zürich. Die 1957 gegründete Christliche Sozialbewegung (CSB), die im wesentlichen von der Christlichsozialen Parteigruppe, dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung getragen wird, hat sich ein neues Leitbild mit Einbezug aller aktuellen gesellschaftlichen Themen, wie z. B. Umweltpolitik, Gleichberechtigung oder Friedenspolitik, gegeben.

Entstehung der Christlichsozialen Partei (CSP)

Die Wahlen ins 60köpfige jurassische Parlament ergaben bei der niedrigsten Wahlbeteiligung (61,6%) seit der Gründung des Kantons eine leichte Verschiebung zugunsten von links-grünen Kräften. Der "Combat socialiste" konnte zwei Gewinne verbuchen und erhielt neu drei Sitze; auch die SP konnte ein Mandat hinzugewinnen. Hingegen musste die PdA ihren bisher einzigen Sitz abgeben. Die CVP und die FDP verloren je einen Sitz; alle übrigen Parteien konnten ihren Besitzstand wahren. Die Frauenvertretung könnte von fünf auf sieben erhöht werden (11,7%); je zwei gehören der SP und der CVP an, je eine der FDP, der unabhängigen christlich-sozialen Partei und dem Combat socialiste.

Wahlen 1990: Verschiebung zugunsten von Links-Grün im Jura
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Das aus christlicher Sicht herausragendste Ereignis des Jahres 1989 war die vom 15. bis 21. Mai in Basel stattfindende europäische ökumenische Versammlung «Frieden in Gerechtigkeit», das grösste konfessionsüberspannende Treffen seit der Glaubensspaltung. Die Basler Konferenz war ein eigenständiger Teil des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der 1990 in einer Weltversammlung gipfeln wird. Die vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) ausgehende und von Carl Friedrich von Weizsäcker stark geförderte Idee führte auf Einladung der Basler Regierung 700 Delegierte – 350 Repräsentanten des römisch-katholischen Rates der Bischofskonferenzen (CCEE) und 350 Vertreter der rund 120 orthodoxen, evangelischen, protestantischen und christkatholischen Mitgliedkirchen der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) – zu gemeinsamem Gebet und engagierter Auseinandersetzung mit den grossen Bedrohungen der Menschheit ans Rheinknie.

Diskussionsgrundlage bildete ein Arbeitspapier, das 1988 in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegangen war und dann auf Grund von rund 500 Eingaben umgestaltet, substantiell verbessert und erweitert wurde. Die existentiellen, kriegerischen und ökologischen Bedrohungen der Erde wurden als ineinandergreifende Dimensionen der Krise bezeichnet, die ihre Ursache in den technischen Möglichkeiten der Menschen, letztlich aber in deren Vermessenheit gegenüber dem Leben und der ganzen Schöpfung habe. Schuldenbekenntnis und ökumenische Glaubenshaltung sollten wichtige Marksteine auf dem Weg zur Hoffnung setzen, und die Delegierten wurden aufgerufen, sich für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für die Durchsetzung der Menschenrechtskonventionen und für eine internationale Friedens- und Umweltordnung einzusetzen. Konkretisiert wurden diese Anliegen in einer langen Liste von Empfehlungen an die politischen Instanzen.

Zur feierlichen Eröffnung der Konferenz, an der Bundesrat Otto Stich die Grüsse der Landesregierung übermittelte, strömten Tausende von Christen nach Basel. Die Basis machte denn auch eifrig bei den zahlreichen Hearings und beim kulturellen Begleitprogramm mit, während die Sitzungen im Plenum und in den Arbeitsgruppen den Delegierten – unter ihnen nur rund ein Drittel Frauen – vorbehalten waren. Dabei ging es nicht nur friedlich zu und her. Osteuropäische Delegierte kritisierten die westeuropäische Prägung der Tagung, aussereuropäische Gastredner griffen das eurozentrische Entwicklungsmodell für die Dritte Welt, das den unterentwickelten Ländern nur Massenelend bringe, in harten Worten an. Für den meisten Zündstoff aber sorgten die Frauen: Mit ihrer provokativen Forderung, wer für Gerechtigkeit in der Welt sorgen wolle, müsse zuerst die «Sünde des Sexismus» ausrotten, sorgten sie für recht viel Wirbel, und die Thesen der feministisch orientierten Theologie gerieten in manchen Konflikt mit den Überzeugungen der katholischen und orthodoxen Delegierten.

Die Versammlung rang hart um das schliesslich mit überwältigendem Mehr angenommene Schlussdokument, dessen Publikation denn auch mehrmals verschoben werden musste. 600 Änderungsvorschläge wollten diskutiert und berücksichtigt sein. Das lange Warten lohnte sich aber, da das Schlussdokument, welches weitgehend mit dem Arbeitsdokument identisch ist, nach Ansicht aller Beobachter griffiger und schärfer geworden war. Die Utopie einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung blieb zwar weiterhin recht konturlos und die Empfehlungen zu den einzufordernden Rechten der Frauen wurden noch vager, sollen sie doch nur mehr «in die Entscheidungsfindungsprozesse», nicht aber in die «Kirchenleitung», wie es im Arbeitsdokument noch geheissen hatte, einbezogen werden. Viel an Inhalt und Überzeugungskraft gewann hingegen die Vision einer umfassenden Ökumene durch das Bekenntnis der Delegierten, auf eine Wiedervereinigung hinarbeiten zu wollen. Verstärkt zum Tragen kamen auch die Rechte der Jugendlichen, der Kinder – die hier überhaupt erstmals erwähnt wurden – und der Flüchtlinge. Deutlicher als das Arbeitsdokument bekräftigte das Schlussdokument die Bedeutung friedensfördernder Massnahmen und das Recht auf Militärdienstverweigerung. Unzweideutig war auch die Haltung gegen Rassismus – wozu neu auch die «Einwanderungs- und Ausländergesetze gewisser europäischer Staaten» gezählt wurden – und gegen die Apartheid. Eine Neufassung erfuhr auch die Passage über die Stellung der osteuropäischen Staaten innerhalb Europas.

Ökumene

Aufgrund der stark diskutierten Forderung nach Gleichberechtigung der Frau wirkte in der Frage der gleichen Ausbildung für Knaben und Mädchen ein kräftiger Reformdruck. Obwohl die entsprechenden Gesetze in Revision sind, boykottierten in Zürich einige Schülerinnen den obligatorischen hauswirtschaftlichen Fortbildungskurs und beriefen sich in ihrer Rechtfertigung auf den angenommenen Verfassungsgrundsatz der gleichen Rechte von Mann und Frau. Im Jura wurde freilich eine junge Frau mit Gefängnis bestraft, weil sie sich geweigert hatte, das hauswirtschaftliche Obligatorium zu besuchen. Im Kanton Zug entsprach der Regierungsrat parlamentarischen Vorstössen und erliess versuchsweise eine neue Stundentafel für die Sekundarstufe, in der ein Grundkurs in Hauswirtschaft für beide Geschlechter obligatorisch ist. In Luzern startete der VPOD eine Volksinitiative «Gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben», und der Solothurner Regierungsrat unterstützte eine im Vorjahr eingereichte entsprechende Initiative. Auch bei der Revision des Aargauer Schulgesetzes wurde der Fragenkomplex des geschlechtsspezifischen Unterrichts heftig diskutiert. Nach einem Rückzugsgefecht der SVP wurde schliesslich der Antrag der Regierung auf gesetzliche Verankerung des gleichen Fächerangebotes gutgeheissen und durch die anschliessende Volksabstimmung sanktioniert.

Gleichberechtigung der Frau