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Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Neuenburg entschieden die Stimmberechtigten über eine Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantons- und Gemeindebehörden sowie über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, dieses passive Wahlrecht für Ausländer nur auf kommunaler Ebene einzuführen. Die von der SVP und der LP bekämpfte Wählbarkeit in Gemeindebehörden wurde mit einer Mehrheit von rund 55% angenommen; die weiter gehende Volksinitiative hingegen mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt. Am gleichen Tag lehnte der Kanton Jura in einer Volksabstimmung die Ausweitung der Wählbarkeit von niedergelassenen Ausländern auf Ämter in Gemeindeexekutiven (in kommunale Parlamente sind sie bereits wählbar) mit einer knappen Mehrheit von 51% ab; die SVP hatte gegen diesen Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Genf unternahm die Regierung einen neuen Anlauf in Richtung politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. Sie beantragte dem Parlament eine Verfassungsänderung, welche den Gemeinden erlauben würde, das kommunale Ausländerstimm- und -wahlrecht einzuführen. Im Kanton Jura, wo Ausländer sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene über das aktive Stimm- und Wahlrecht verfügen (mit Ausnahme von Abstimmungen über Verfassungsänderungen), beschloss das Parlament in erster Lesung, dass diese in Zukunft auch in die kommunalen Parlamente wählbar sein sollen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Jura, welcher 1979 im Rahmen der Kantonsgründung das aktive Ausländerstimmrecht in seine Verfassung aufgenommen hatte, nahm zu erstenmal das Volk zu diesem Thema direkt Stellung. Es lehnte die von Regierung und Parlament vorgeschlagene Einführung der Wählbarkeit in Gemeindeparlamente für niedergelassene Ausländer mit einem Neinstimmenanteil von 53 Prozent ab. Sowohl die Regierung als auch die grossen Parteien (SP, CVP, FDP, PCSI; die SVP gab die Stimme frei) hatten sich für diese Neuerung eingesetzt und davor gewarnt, mit einer Ablehnung den guten Ruf des Kantons aufs Spiel zu setzen. Das Referendum war von Personen lanciert worden, welche der AUNS nahestehen. Die Einführung der Wählbarkeit in die kantonale Legislative bzw. in kommunale Exekutiven war bereits vom Parlament, vor allem aus Angst vor einem Referendum, abgelehnt worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Regierung des Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Eine im Auftrag der schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführte Untersuchung in den Kantonen Neuenburg und Jura, welche als einzige das Ausländerstimmrecht kennen, ergab keine überraschenden Resultate: Die Ausländer machen von diesem Recht relativ wenig Gebrauch, und die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sind durch ihre Beteiligung nicht verändert worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts