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Im September 2018 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor. Diese basiert insbesondere auf der Feststellung im dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich, wonach der Ressourcenausgleich bisher zu hoch dotiert war. Anstelle der angestrebten 85 Prozent hatte die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons (Kanton Jura) im Jahr 2018 88.3 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen. Sich auf den im März 2017 von der KdK verabschiedeten Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs stützend schlug der Bundesrat diesbezüglich einen Systemwechsel vor: Neu soll die politische Steuerung des Ressourcenausgleichs nicht mehr über die alle vier Jahre erfolgende Festlegung der Grundbeiträge, sondern über die Festlegung der Mindestausstattung für den ressourcenschwächsten Kanton erfolgen. Diese soll neu garantiert, nicht mehr bloss angestrebt, und entsprechend auf Gesetzesstufe bei 86.5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts festgelegt werden. Da der effektive Wert bisher höher war, soll der Zielwert durch schrittweise Senkung erreicht werden. Durch diese Senkung sparen die ressourcenstarken Kantone sowie der Bund Geld. Der Anteil Ersterer an der Finanzierung des Ressourcenausgleichs wird zudem auf das verfassungsmässige Minimum von zwei Dritteln der Leistungen beschränkt, die dadurch entstehende Finanzierungslücke übernimmt der Bund. Der Bund wird seine Einsparungen in der Höhe von CHF 280 Mio. ins Ausgleichssystem reinvestieren und für eine höhere Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs sowie zur zeitlich beschränkten Abfederung der Auswirkungen dieser Änderungen auf die ressourcenschwächeren Kantone einsetzen. Schliesslich wird auch der Alpha-Faktor, der die Gewichtung der Vermögen im Ressourcenpotenzial beinhaltet, «an die fiskalische Realität», wie es der Bundesrat in seinem Bericht nannte, angepasst.

Mit diesen Änderungen erfüllte der Bundesrat die bereits seit langem gestellten Forderungen der Geberkantone. Deren Beiträge waren absolut in den letzten Jahren stetig angestiegen, weshalb sie eine Änderung des bisherigen NFA-Systems forderten. Der nun vorliegende Entwurf fand entsprechend bei ihnen allen Anklang; Unterstützung wurde ihm aber auch von den meisten Nehmerkantonen zuteil. In der zwischen März 2018 und Juni 2018 durchgeführten Vernehmlassung standen 21 Kantone der Revision positiv gegenüber. Einzig verschiedene ressourcenschwächere Kantone hatten sich explizit gegen die Vorlage und für eine Beibehaltung des heutigen Systems ausgesprochen (Wallis und Jura) respektive Vorbehalte angemeldet (Freiburg, Neuchâtel und Bern). In den Medien der Romandie wurde denn auch insbesondere thematisiert, dass mit Freiburg, dem Wallis, Neuchâtel und Jura insbesondere französischsprachige Kantone von der Revision benachteiligt würden. Die Deutschschweizer Medien hingegen fokussierten insbesondere darauf, dass der Bund die Einigung zwischen den Kantonen durch die Reinvestition der CHF 280 Mio., die er theoretisch sparen könnte, «erkauft» habe.

Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (BRG 18.075)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Im August 2018 erschien der dritte Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich 2016-2019, den der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre vorlegt. Darin bilanziert die Regierung den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen, so dass das Parlament daraus Konsequenzen ziehen und gegebenenfalls Anpassungen des Finanzausgleichssystems vornehmen könnte. Während die ersten zwei Berichte (2008-2011, 2012-2015) den Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleichsystem beinhaltet hatten, fokussierte dieser dritte Bericht auf die Überprüfung der Zielerreichung sowie auf Systemanpassungen beim Finanzausgleich. Die Aufgabenteilung hingegen soll im Bericht zur Motion der FK-NR (Mo. 13.3363) erläutert werden.
Der dritte Wirksamkeitsbericht zeigt auf, dass die Ziele gemäss FiLaG in der Periode 2016-2019 grösstenteils erfüllt wurden. Der Bericht hob hervor, dass der Anteil zweckfreier Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen von 31 Prozent (2007) auf 40 Prozent erhöht wurde. Dies soll helfen, die kantonale Finanzautonomie zu wahren. Gleichzeitig gelang es, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen mithilfe des Ressourcenausgleichs um einen Drittel zu reduzieren. Dabei veränderte der Ressourcenausgleich die Position der ressourcenstarken Kantone mit tiefen Grenzabschöpfungsquoten – also dem Anteil, um den der Zuschuss aus dem Ressourcenausgleichstopf gekürzt wird, wenn die Steuerkraft steigt – im Steuerwettbewerb nicht. Ressourcenschwache Kantone hingegen haben aufgrund der relativ hohen Grenzabschöpfungsquote von durchschnittlich 80 Prozent kaum Anreize, ihr Ressourcenpotenzial zu steigern – dadurch würden ihnen teilweise sogar mehr Zuschüsse entgehen, als sie zusätzliche Steuern einnehmen könnten. Überdies wurde die minimale finanzielle Pro-Kopf-Ressourcenausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in den Jahren 2016 bis 2018 sogar übertroffen: Der ressourcenschwächste Kanton Jura erzielte eine Ausstattung von 88 Prozent. Dabei hat sich gezeigt, dass das Mindestausstattungsziel angemessen, jedoch die Dotation des Ressourcenausgleichs zu hoch war.
Kaum Veränderungen stellte der Bericht schliesslich bei den Sonderlasten fest: Gedeckt würden 30 Prozent der geografisch-topografischen Sonderlasten, 10 Prozent der demografischen Sonderlasten und 4 Prozent der Kernlasten.

Dritter Wirksamkeitsbericht 2016-2019 zum Finanz- und Ressourcenausgleich
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Mit der 2011 lancierten Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam am 28. Februar 2016 die zweite CVP-Initiative innerhalb eines Jahres zur Abstimmung. Die Initiative verlangte, dass die Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens nicht benachteiligt wird, insbesondere in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen. FDP, BDP, SP, GP und GLP fassten allesamt die Nein-Parole und folgten damit dem Parlament, das sich nach langem Hin und Her dafür entschieden hatte, der Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Unterstützung erhielt die CVP von Seiten der SVP, der EVP und der EDU, die die Ja-Parole beschlossen hatten. Wie bereits im Vorjahr verlief der Abstimmungskampf zur Initiative der CVP verhältnismässig lau. So wurden etwa für das am gleichen Tag zur Abstimmung gebrachte Referendum über die zweite Gotthardröhre rund zehnmal mehr Inserate in Schweizer Tages- und Wochenzeitungen geschaltet als für die Initiative gegen die Heiratsstrafe. Im Falle der Durchsetzungsinitiative der SVP, über die das Schweizer Volk ebenfalls am 28. Februar 2016 befand, fanden rund viermal mehr Inserate Eingang in der Tagespresse als für das CVP-Volksbegehren. Dies spielte den Befürwortern in die Karten, da es sich laut den Experten von gfs.bern um eine "potenzielle Mehrheitsinitiative" des bürgerlich-konservativen Lagers handelte. Im Laufe des Wahlkampfs verschafften sich die Gegner dann aber immer mehr Gehör und vermochten ihre Argumente besser zu platzieren. Insbesondere das Argument, wonach die Initiative gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere, war in den Medien präsent. Passend zum zähen parlamentarischen Ringen um die Frage, ob man dem Begehren der CVP einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wolle, und der Tatsache, dass mit dem Initiativtext mehrere Konfliktlinien salient wurden, fiel am Ende das Abstimmungsresultat knapp aus: 49,2% der Partizipierenden und 18 Stände stimmten der Vorlage zu, womit die Vorlage zwar ein Ständemehr, nicht aber das Volksmehr hinter sich hatte und entsprechend abgelehnt wurde. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 63,3%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (60,1%), Wallis (57,0%) und Appenzell Innerrhoden (55,6%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den bevölkerungsreichen Kantonen Basel-Stadt (39,5%), Zürich (43,5%) und Waadt (45,7%).

Abstimmung vom 28. Februrar 2016

Beteiligung 63,3%
Ja 1'609'152 (49,2%) / Stände 15 3/2
Nein 1'664'224 (50,8%) / Stände 5 3/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP, EDU
-Nein: FDP, BDP, SP, GP, GLP

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Der Bundesrat habe im Rahmen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichtes zu prüfen, ob die Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Zukunft nur noch mit 50% im Ressourcenpotenzial der Kantone berücksichtigt werden sollten. Dieser Auffassung war der Nationalrat, der ein entsprechendes Postulat seiner Finanzkommission (FK-NR) mit 151 zu 34 an den Bundesrat überwies. Eine Kommissionminderheit Schwander (svp, SZ), die die Grenzgängereinkommen im Rahmen des Finanzausgleichs weiterhin zu drei Vierteln ans Ressourcenpotenzial der Kantone anrechnen wollte, stiess nur bei etwas mehr als der Hälfte der SVP-Fraktion auf Gehör. In der Vernehmlassung des Wirksamkeitsberichts 2012-2015 hatten die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Neuenburg, Jura und Tessin die Ansicht vertreten, dass die durch die Grenzgänger verursachten Kosten, welche den betroffenen Kantonen nicht abgegolten werden, eine stärkere Reduktion der Gewichtung der Grenzgängereinkommen rechtfertigen würden.

Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial

Die 2011 von der CVP lancierte Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" kam am 8. März 2015 zur Abstimmung. Es war dies die erste Volksinitiative der Christlichdemokraten seit 1941. Damals hatten die Katholisch-Konservativen die Einführung der Kinderzulagen gefordert und 1945 nach der Annahme eines parlamentarischen Gegenentwurfs einen Teilerfolg verbuchen können. Anders präsentierte sich die Ausgangslage 70 Jahre später: Zwar drehte sich das Begehren der CVP, wohl auch aufgrund der nahenden Nationalrats- und Ständeratswahlen, wieder um das Thema der Kinderzulagen, diesmal hatte das Parlament aber auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs verzichtet und Volk und Ständen empfohlen, Kinder- und Ausbildungszulagen nicht von den Steuern auszunehmen. Bei der Parolenfassung im Vorfeld des Urnenganges hatte sich auf nationaler Ebene Überraschendes abgespielt: Neben der CVP, die als Initiantin naturgemäss bereits im Parlament geschlossen für ihr Ansinnen gestimmt hatte, sprach sich auch eine Mehrheit der SVP-Delegierten (144 zu 96 Stimmen) und die EVP für eine Annahme der Volksinitiative aus. Im Nationalrat hatten sich nur vereinzelte Exponentinnen und Exponenten der Volkspartei für das Anliegen stark gemacht, eine Mehrheit hatte gegen die steuerliche Entlastung von Familien gestimmt. So auch bei der EVP: Die beiden EVP-Parlamentarierinnen, die der CVP-Fraktion angehörten, hatten entgegen der Fraktionslinie votiert, die Partei beschloss dann aber gleichwohl die Ja-Parole. Die Nein-Parole fassten neben den Grünen auch die SP, die BDP und die FDP. Der Abstimmungskampf verlief dann trotz der Konfliktlinie durch die Regierungsparteien verhältnismässig lau. Die Kampagne der Befürworter wurde fast ausschliesslich von der CVP getragen. Auf Plakaten, in Inseraten und im Internet war sie mit dem Slogan "Familien stärken" präsent. Einen herben Dämpfer erlitten die Befürworter, als im Januar alle elf amtierenden für ein kantonales Finanzdepartement zuständigen CVP-Regierungsräte im Abstimmungskampf Stellung gegen die Initiative bezogen. Sie brachten vor, dass bei einer Annahme gerade die Kantone mit hohen finanziellen Ausfällen zu rechnen hätten und dass Steuererhöhungen oder Sparpakete nötig würden, um diese Einbussen zu kompensieren. Die von linker Seite vorgebrachten Argumente, wonach von einer Annahme fast ausschliesslich privilegierte Familien profitieren würden, waren im lauen Abstimmungskampf kaum zu hören. Die Volksinitiative wurde schliesslich von Volk und Ständen deutlich verworfen. Nur gerade 24,6% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 42,1%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (42,8%), Freiburg (32,6%) und Wallis (32,2%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Glarus (16,9%), Appenzell Ausserrhoden (20,4%) und Zürich (20,4%).

Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung 42,1%
Ja 537'795 (24,6%) / Stände 0
Nein 1'650'109 (75,4%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP
-Nein: SP, FDP, BDP, GPS

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Die Kantone hatten im Berichtsjahr gemäss der offiziellen Rechnung Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr. Damit ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,2 Mia Fr. besser aus als erwartet. 17 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, neun Kantone (UR, SZ, OW, GL, FR, BS, TI, JU, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Ausgaben in Höhe von 79,9 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus.

Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr.

Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 3,9 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 5,2 Mia Fr. 23 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Drei Kantone (AR, TI, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Selbstfinanzierungsgrad zwischen 0 und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 71,4 Mia Fr.

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1840 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 3,8 Mia Fr. 22 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); vier Kantone (GL, JU, TI, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%).

Kantone Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr.

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura nahm das Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vor. Demnach sollen Steuerpflichtige in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Im Zusammenhang mit dem EP 04 behandelte das Parlament eine Reihe von Vorstössen: Überwiesen wurden zwei Motionen der Spezialkommission des Nationalrats: Die erste (Mo. 05.3223; siehe dazu auch hier) ermöglichte es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wieder, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen. Das zweite Begehren (Mo. 05.3228; siehe dazu auch hier) verlangte von der Regierung, im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungsreform eine Zusammenführung der Bundesämter für wirtschaftliche Landesversorgung, für Landwirtschaft, für Veterinärwesen sowie der Eidg. Forstdirektion zu prüfen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um mindestens 25% zu senken. Gegen die Stimmen der Linken billigte der Nationalrat auch eine dritte Motion seiner Spezialkommission, welche die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ab sofort ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen verwenden will. Da das EP 04 eine Etappierung vorsieht, lehnten beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura (St. Iv. 05.303) zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ab.

Zusammenhang mit dem EP 04

Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura billigte das Parlament den Gesetzesentwurf der ständerätlichen Rechtskommission zur Abschaffung von „Erbenbussen“. Damit trug es zum einen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung, wonach solche Bussen persönlich und demzufolge unvererblich sind und zum andern dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, nach dem eine Busse mit dem Tod des Verurteilten wegfällt.

Streichung von Steuerbussen

Nachdem der Ständerat im Vorjahr einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge gegeben hatte, billigte der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Es verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 67,4 Mia Fr. einen Finanzierungsfehlbetrag von 2,7 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verschlechterung von 583 Mio Fr. Zehn Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sechzehn Kantone (AR, BL, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, ZH, ZG) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Appenzell Ausserrhoden betrug der Selbstfinanzierungsgrad 96,3%, für Luzern 75,7%, für Graubünden 73,9%, für Basel-Land 58,3%, für St. Gallen 51,9%, für Uri 49,4%, für den Jura 43,2%, für Schaffhausen 43,1%, für Zug 41,7%, für Neuenburg 25,2% und für Glarus 1,5%; für Zürich, Schwyz, Genf, das Tessin und die Waadt waren die Werte negativ.

Kantone Gesamtausgaben von 67,4 Mia Fr.

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Oppositionslos stimmte der Nationalrat als Zweitrat der Standesinitiative des Kantons Jura zu, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Gegen die Empfehlung seiner Rechtskommission hiess er auch die Standesinitiative des Kantons Tessin (St. Iv. 01.301) gut, welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert; der Ständerat lehnte dieses Begehren hingegen erneut ab. Er gab jedoch einer Standesinitiative aus demselben Kanton (St. Iv. 02.308) Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert.

Streichung von Steuerbussen

Der Ständerat gab einer jurassischen Standesinitiative Folge, welche eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer verlangt. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 63,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 37 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 918 Mio Fr. erreicht. 14 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Acht Kantone (GR, BL, AI, BS, JU, SG, VD, GE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Graubünden betrug der Selbstfinanzierungsgrad 88,8%, für Basel-Land 87,5%, für Appenzell-Innerrhoden 85,9%, für Basel-Stadt 79,2%, für den Jura 79,1%; für Sankt Gallen, die Waadt und Genf waren die Werte negativ. 

Kantone Gesamtausgaben von 63,8 Mia Fr.

Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat nur der Standesinitiative des Kantons Jura Folge, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Die Standesinitiative des Kantons Tessin (St. Iv. 01.301), welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert, lehnte der Rat ab. Damit wären den Erben desjenigen, der Vermögenswerte nicht deklariert hat, die Steuern erlassen worden, während die Erben eines andern, der sein Vermögen sauber deklariert hat, hätten Steuerschulden bezahlen müssen.

Streichung von Steuerbussen

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 1,7 Mia Fr. erreicht. 19 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sieben Kantone (GL, SO, BS, BL, VS, NE, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Glarus betrug der Selbstfinanzierungsgrad 51,7%, für den Jura 52,2%, für Basel-Land 58,6%, für Solothurn 61,8%, für Neuenburg 85,4%, für Basel-Stadt 93,5% und fürs Wallis 94%.

Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr