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Da eine entsprechende Unterstützung für Sport-, Kultur- und Freizeitvereine im Rahmen des Covid-19-Gesetzes in der Zwischenzeit geschaffen worden war, sprach sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat in der Sommersession 2021 dagegen aus, der Standesinitiative des Kantons Jura Folge zu geben. Diese ablehnende Haltung hatte zuvor auch die WBK-NR ausgedrückt, gleichzeitig aber auch eine Verlängerung der Massnahmen für Sport und Kultur bis Ende 2021 gefordert. Überdies nahmen sowohl die Kommission als auch der Nationalrat die Petition 20.2025 des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbandes zum Thema «Chorsingen in Zeiten von Corona» zur Kenntnis.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2021 mit einer jurassischen Standesinitiative, welche die Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark von den im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossenen Massnahmen betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine zum Ziel hatte. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) drückte zwar Verständnis für das Anliegen aus, erklärte gleichzeitig aber auch, dass dieses angesichts der «sich überschlagenden Ereignisse» mittlerweile überholt sei. Bei der Standesinitiative handle es sich nicht um das richtige Instrument, da es rascher Entscheidungen bedürfe. Man werde sich der Thematik jedoch im Rahmen der Behandlung des nächsten Covid-19-Massnahmen-Pakets annehmen, welches noch in derselben Session traktandiert sei. Auf diese Worte hin gab die kleine Kammer der Initiative keine Folge.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Mittels einer Standesinitiative forderte der Kanton Jura im August 2020 die Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung von Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen, die von den im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie getroffenen Massnahmen besonders stark tangiert sind. Der Bundesrat solle in Absprache mit den aus den drei Bereichen stammenden Verbänden «Regeln und objektive Kriterien» definieren, nach welchen die Finanzhilfen aus diesem Fonds ausgerichtet werden sollen. Weiter liess der Kanton Jura verlauten, es sei nicht seine Absicht, die von Bundesrat und BAG getroffenen Beschlüsse von Ende Februar 2020 zu hinterfragen, er wolle lediglich auf die damit einhergehenden finanziellen Folgen hinweisen, welche die Existenz gewisser Organisationen und Vereine gefährdeten. Da anzunehmen sei, dass die bis zum 15. März 2021 ergriffenen Massnahmen über dieses Datum hinaus in Kraft blieben und gegebenenfalls verschärft werden könnten, spitze sich die Situation für die betroffenen Vereine weiter zu. Aus diesem Grund bedürfe es nun eines «starke[n] Zeichen[s] der Solidarität».
Anfang Februar 2021 setzte sich die WBK-SR im Rahmen der Vorprüfung mit dem jurassischen Anliegen auseinander. In ihrer Medienmitteilung liess sie verlauten, sie könne die Besorgnis zwar nachvollziehen, sei allerdings der Ansicht, dass die Forderung der Standesinitiative in der Zwischenzeit durch die vom Bund als Reaktion auf die Covid-19-Krise durchgeführten Unterstützungsmassnahmen erfüllt worden sei. Folglich beantragte die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der Initiative keine Folge zu geben.

Massnahmen zur Bewältigung des Coronavirus (Covid-19). Schaffung eines Bundesfonds zur Unterstützung der stark betroffenen Sport-, Kultur- und Freizeitvereine (St.Iv. 20.325)

Der Entwurf zum Sprachengesetz wurde in der Vernehmlassung tendenziell positiv aufgenommen, weshalb der Bundesrat dem EDI den Auftrag erteilte, auf dieser Basis und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Botschaft auszuarbeiten. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war bei den Kantonen unbestritten, doch lehnten sie alle Vorschläge ab, welche ihre Kompetenzen in den Bereichen Schule und Bildung tangieren könnten. Mit Ausnahme der SVP, die keinen Gesetzgebungsbedarf sah, hiessen alle Parteien ein Sprachengesetz grundsätzlich gut. Breite Zustimmung fanden die Abschnitte über die Amtssprachen des Bundes, über die Förderung der mehrsprachigen Kantone sowie des Rätoromanischen und Italienischen. Die Bundesratsparteien forderten darüber hinaus eine angemessene Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung. Unterschiedlich wurde der Abschnitt über die Förderung der Verständigung und des Austauschs beurteilt. Während SP, Grüne und EVP hier dem Bund durchaus eigene Kompetenzen einräumen wollten, äusserten sich FDP und CVP aus föderalistischen sowie finanzpolitischen Gründen eher zurückhaltend. Allgemein gut aufgenommen wurde der vorgesehene Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den Sprachregionen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer bedauerten, dass sich der Entwurf nicht zur Frage der Landessprachen als erste Fremdsprache im Unterricht und damit zu der Kontroverse über das Frühenglisch äussert. Drei französischsprachige und drei zweisprachige Kantone (GE, NE, JU, VS, FR und BE), drei Parteien (Grüne, EVP, SD) sowie die Erziehungsdirektorenkonferenz der Suisse romande und des Tessins verlangten eine Regelung im Sinn der Festschreibung einer Landessprache als erste Fremdsprache. Die SP begrüsste zwar eine Landessprache als erste Fremdsprache, äusserte jedoch Verständnis dafür, dass diese Frage nicht im Sprachengesetz geregelt werden kann. CVP und SVP waren hingegen der Meinung, die Frage des Frühenglisch sei Sache der Kantone. Auf keine Unterstützung stiess die vorgesehene Bundeskompetenz, Immigranten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anzubieten. Die Parteien waren sich einig, dass eine derartige Bestimmung nicht in ein Gesetz über die Landessprachen gehört.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Jene Kantone in der Westschweiz (Wallis und Waadt), die bereits früher den zweisprachigen Unterricht zumindest probehalber in einzelnen Schulen eingeführt hatten, betonten zwar den pädagogischen Gewinn dieses Modells, der in der Schüler- und Elternschaft generell auf ein sehr positives Echo stosse, machten aber auf die Schwierigkeit aufmerksam, genügend zweisprachige Lehrpersonen zu finden, weshalb auf einen weiteren Ausbau des Angebots verzichtet werden müsse. Demgegenüber prüften weitere welsche Kantone (Genf, Jura, Neuenburg) Möglichkeiten des teilweisen Immersionsunterrichts.

Möglichkeiten zum Immersionsunterricht in der Westschweiz

Während in der Deutschschweiz weiterhin dazu aufgerufen wird, aus Rücksicht auf die nichtalemannischen Mitbürger die Mundartwelle einzudämmen — ein entsprechendes Postulat Sager, welches erreichen möchte, dass in den Institutionen des Bundes grundsätzlich Hochdeutsch gesprochen wird, wurde in der Wintersession diskussionslos überwiesen —, besann sich der Kanton Jura auf seine kulturgeschichtlichen Wurzeln und beschloss, an seinen Schulen fakultative Patois-Kurse einzuführen.

Mundartwelle

Massnahmen zur Förderung und Stärkung sprachlicher Minderheiten stossen in der Regel weder beim Bundesrat noch in der Bundesversammlung auf grosse Widerstände, da hier das entsprechende Problembewusstsein vorhanden ist. Mit umso grösserer Spannung erwartete man nun 1988 das Resultat der Volksabstimmung über die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts auf das fünfte Schuljahr, welche im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich durchgeführt wurde. Wenn auch nicht der Französischunterricht an sich, sondern lediglich der Zeitpunkt für dessen Erteilung zur Diskussion stand, reagierte insbesondere die Westschweiz empfindlich auf das Volksbegehren. In Genf wurde – als Drohgebärde – eine Initiative angekündigt, welche im Sprachunterricht die Begünstigung des Englischen zulasten des Deutschen verlangte, und im jurassischen Kantonsparlament zielte ein Vorstoss auf die Sistierung des Deutschunterrichts an den Primarschulen, solange die Deutschschweizer Kantone das «Frühfranzösisch» nicht einführten. Tatsächlich betrachteten auch die zögernden deutschschweizerischen Kantone die Zürcher Abstimmung als Signal, und mit entsprechender Erleichterung wurde denn auch allenthalben die deutliche Ablehnung der Initiative, welche eine Zustimmung zum Anliegen bedeutete, aufgenommen. Auch der Kanton Thurgau lehnte im Herbst eine analoge Initiative ab.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Die Spannungen zwischen den verschiedenen Sprachgruppen der Schweiz haben sich nach Ansicht der Stiftung für Eidgenössische Zusammenarbeit entgegen anderslautenden Auffassungen in der letzten Zeit nicht verschärft. Gewachsen ist demnach vielmehr die Sensibilität der Betroffenen für diese Problematik. Ausdruck davon war die in der Westschweiz zum Teil heftige Kritik am Beschluss des Bundesrats, im Dezember 1985 am Vorbereitungstreffen für die Ministerkonferenz der französischsprachigen Länder in Paris nicht teilzunehmen. Aufgrund einer breiten Strömung in der Westschweiz und befürwortenden Stellungnahmen von vier Kantonsregierungen (Waadt, Wallis, Genf, Jura) beschloss schliesslich die Landesregierung im Sinne eines Kompromisses, am Frankophoniegipfel mit einem Beobachter im Range eines Staatssekretärs teilzunehmen. Sie begründete diesen Entscheid mit dem Hinweis, dass sie spachliche Kriterien als Faktoren der schweizerischen Aussenpolitik seit jeher abgelehnt habe. Selbst die Westschweiz war in dieser Frage nicht geschlossen. Die Forderung nach einer Teilnahme wurde auch als Angst vor einem Abgleiten der Romandie in eine Randposition angesichts des generellen Vormarsches der Deutschschweizer Dialekte und des Englischen interpretiert.

Frankophoniegipfel