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En mars 2020 lors de l'élection complémentaire, la socialiste Rosalie Beuret Siess privait le PDC de son second siège à l'exécutif jurassien. Pour le reconquérir à l'élection générale à l'automne, le parti a présenté Stéphane Babey aux côtés du ministre sortant Martial Courtet. Les autres conseillers d'Etat – David Eray (pcsi) et Jacques Gerber (plr) – ont fait cavaliers seuls. Le PS a présenté Nathalie Barthoulot et Rosalie Beuret Siess. D'autres partis convoitaient l'un des cinq sièges au gouvernement cantonal: l'UDC avec Brigitte Favre et Didier Spies, les Verts avec Céline Robert-Charrue Linder et Vincent Schmitt, les Vert'libéraux avec Emilie Moreau et Alain Beuret, le CS-POP et Gauche en mouvement avec Francisco Pires. Sur les 13 candidat.e.s, quatre provenaient du district de Porrentruy, quatre des Franches-Montagnes et cinq du district de Delémont. En pleine crise sanitaire liée au Covid-19, les candidat.e.s ont dû trouver des alternatives aux traditionnelles manifestations pour rencontrer et convaincre l'électorat. Le PS comptait profiter de la mise en évidence par la crise de plusieurs de ses thèmes centraux (assurances sociales, solidarité, etc.) pour assurer ses deux sièges au gouvernement. Tant la récente section cantonale des Vert'libéraux, que les Verts espéraient percer dans le Jura après la vague verte lors des dernières élections fédérales.
Avec une participation de 47.5 pourcent au premier tour, personne n'a atteint la majorité absolue. Martial Courtet est arrivé en tête avec 11'416 voix, suivi par par Nathalie Barthoulot (11'401 voix), Rosalie Beuret Siess (11'135), Jacques Gerber (11'008), Stéphane Babey (7'721), David Eray (6'987), Céline Robert-Charrue Linder (3'662), Vincent Schmitt (3'152), Didier Spies (2'898), Brigitte Favre (2'711), Emilie Moreau (2'705), Francisco Pires (2'232) et Alain Beuret (1'977).

Critiqué pour sa gestion de dossiers et devancé par le PDC Stéphane Babey, David Eray a insisté, entre les deux tours, sur l'appartenance régionale pour essayer de sauver son siège – comme le district des Franches-Montagnes risquait de ne plus être représenté au gouvernement. Le PS et les Verts ont mutuellement soutenu leurs candidates pour le second tour – les deux conseillères d'Etat socialistes et la verte Céline Robert-Charrue Linder. Au vu du score de Stéphane Babey au premier tour et du nombre de sièges obtenus au Parlement cantonal, le PDC a maintenu le double ticket; pour le PLR, Jacques Gerber restait en course. Lors du deuxième tour, c'est l'ensemble du collège sortant qui a été réélu avec une participation de 45.7%. Jacques Gerber a devancé de 10 voix Martial Courtet qui a récolté 12'805 suffrages, viennent-ensuite les socialistes Nathalie Barthoulot (11'851voix) et Rosalie Beuret Siess (11'647). David Eray pourra briguer un mandat supplémentaire avec ses 10'413 suffrages. Le PDC n'a donc pas réussi à récupérer le siège autrefois occupé par Charles Juillard, les 9'584 voix de Stéphane Babey n'ayant pas suffi. Céline Robert-Charrue Linder a, quant à elle, enregistré un score de 6'076 voix.

Election gouvernement jurassien 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Die Kantone Waadt und Wallis traten dem „Espace Mittelland“ bei, welcher sich um eine Verbesserung der Zusammenarbeit und um die Koordination der Aktivitäten der beteiligten Kantone sowie um die Realisierung gemeinsamer Projekte bemüht. Die Organisation umfasst damit sieben Kantone (BE, SO, FR, NE, VD, VS und JU) und zählt dank dieser Erweiterung jetzt etwa gleich viele französisch- wie deutschsprachige Bewohner.

Espace Mittelland

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In dessen Rahmen soll insbesondere die Zusammenarbeit im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert werden.

"Wirtschaftsraum Mittelland"

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In diesem Rahmen soll die Zusammenarbeit v.a. im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert und administrative Hindernisse zwischen den beteiligten Kantonen abgebaut werden. Davon erhoffen sich die Initianten eine strukturelle und wirtschaftliche Stärkung ihrer Region, welche ihre Chancen im Konkurrenzkampf mit den besser gestellten Wirtschaftszentren Genf/Lausanne und Zürich vergrössern würde. Das Projekt "Wirtschaftsraum Mittelland" fand nicht uneingeschränkte Zustimmung. Regierungsvertreter aus dem Kanton Waadt meldeten ihre Befürchtungen an, dass mit dieser, die Sprachgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit die Solidarität der Romandie geschwächt würde. Eine Beitrittseinladung beantworteten sie ablehnend; immerhin bekundeten sie Interesse, sich an speziellen Projekten zu beteiligen. Einen ähnlich ausgerichteten Zusammenarbeitsvertrag schlossen gegen Jahresende die sechs Innerschweizer Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri und Zug ab. (Zur Regionalpolitik siehe hier.)

Espace Mittelland

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren