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En novembre 2018, la députée verte Lea Steinle (BS, pes/gps) s'est retrouvée au centre d'une polémique, qui a soulevé la question des politiciennes qui ont des enfants. Jeune maman, elle avait tenu à honorer son mandat politique et avait alors siégé au Grand Conseil de Bâle-Ville avec son bébé, qu'elle portait en écharpe. Pour allaiter le nourrisson, elle est sortie de la salle. A son retour, alors que le poupon dormait contre elle, le président du Grand Conseil, Remo Gallachi (BS, pdc) lui a interdit d'entrer à nouveau. Ce n'est qu'après de vives protestations des autres député-e-s que la jeune verte a pu retourner à son siège.
Cette image offre un frappant contraste avec celle du président de l'Assemblée nationale néo-zélandaise, Trevor Mallard, qui en août 2019 dirigeait les débats de son Parlement, tout en donnant le biberon au fils d'un député. Une année plus tôt, Larrissa Waters, une sénatrice australienne allaitait son enfant pendant l'une de ses interventions. Tout comme Unnur Brá Konráðsdóttir, qui a donné le sein depuis la tribune du Parlement islandais, la même année. Signe d'une évolution des mœurs institutionnelles? Le cas de Zuleikhan Hassan, qui a dû sortir en août 2019 de l'Assemblée nationale kényane avec son bébé semble aller à l'encontre de cette conclusion. Au sein même de la Suisse, de pareils décalages se retrouvent. A Bâle même, de nombreux avis contradictoires se sont faits entendre dans la presse et sur les réseaux sociaux. La députée Steinle a même été victime de courriers haineux, comme le relate la Basler Zeitung. L'affaire a également suscité le débat bien au-delà des frontières cantonales. Au Parlement argovien, par exemple, plusieurs bébés ont déjà été présents dans la salle, sans que cela ne pose problème. Son président, Bernhard Scholl (AG, plr/fdp) estime que les règles du bon sens doivent primer et que chacun-e est à même d'estimer ce qui empêche ou non la bonne marche du Parlement. Du côté des femmes UDC, les avis sont différents: Martina Bircher et Tanya Primault ne sont pas venues siéger durant leur congé maternité. Elles estiment, comme la Conseillère nationale Nicole Müller-Boder (udc, AG) que l'éducation des enfants est une affaire privée. Dans le canton de Lucerne, la chancellerie a été priée de se prononcer sur la question: L'entrée dans la salle du Grand Conseil dépend de l'autorisation de son président ou de sa présidente, mais rien dans le règlement ne précise la situation des bébés ou jeunes enfants. Une absence de règles précises, c'est ce qui ressort de ce débat.
Ce que cette absence révèle, en outre, c'est qu'il a été jusqu'ici assez rare que de jeunes mères se trouvent dans cette situation. Le souhait d'une parité au sein des organes politiques a été formulé par un groupe de femmes parlementaires en décembre de la même année. La question des jeunes mères politiciennes fait partie des réflexions qui doivent être menées pour aller dans ce sens. Quelles solutions peuvent être trouvées? Dans un article de la NZZ, plusieurs scénarii se dessinent: une solution de garde d'enfants, qui serait adaptée aux séances courtes et ponctuelles, comme dans les parlements cantonaux. Ou alors, un système de remplacements, comme il existe déjà dans les cantons des Grisons, Genève, Jura, Neuchâtel et le Valais. C'est la proposition qu'a formulé Irène Kälin – qui elle-même a siégé au Conseil national avec son bébé de trois mois en septembre 2018 – dans un postulat qui a été refusé le 21 juin 2019. Quant au Grand Conseil bâlois, il est en train de statuer sur la motion Wanner, qui demande la possibilité d'un système de remplacement ainsi que la permission pour les nouveau-nés d'être dans la salle du Parlement avec leur mère, jusqu'à un certain âge.

les politiciennes qui ont des enfants

Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.-August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte.


Abstimmung vom 13. Februar 2011

Beteiligung: 49,2%
Ja: 1'083'312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1'395'812 (56,3%) / 15 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, SP-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Am 7. Juni lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei», welche die Abschaffung der Staatsschutzorgane verlangte, mit deutlicher Mehrheit ab. Die Kampagne warf kaum Wellen und stand total im Schatten der gleichzeitig zur Abstimmung gelangenden Genschutzinitiative. Obwohl das befürwortende Komitee von zwei sozialdemokratischen Nationalräten angeführt wurde (de Dardel, GE und Rechsteiner, SG) engagierte sich auch die SP nur lauwarm für die Initiative. Neben ihr hatten auch die GP, die PdA und die Lega dei ticinesi die Ja-Parole ausgegeben; der Gewerkschaftsbund hatte hingegen auf eine Parole verzichtet. Das Hauptargument der Befürworter bestand darin, dass die präventiv wirkenden Staatsschutzorgane überflüssig seien, da bei einem Verdacht auf strafbare Handlungen ohnehin die gerichtspolizeilichen Instanzen zuständig seien.
Für die Gegner des Volksbegehrens war dieses einerseits überflüssig, weil das 1997 vom Parlament beschlossene neue Staatsschutzgesetz die politische Polizei im Sinne einer Gesinnungsschnüffelei ausdrücklich verbietet. Andererseits sei diese Initiative auch gefährlich, weil in den Bereichen des verbotenen Nachrichtendienstes sowie der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des politisch motivierten Terrorismus auf die Früherkennung durch eine präventive Ermittlung, aber auch auf den diesbezüglichen internationalen Informationsaustausch nicht verzichtet werden dürfe.


Abstimmung vom 7. Juni 1998

Beteiligung: 40.1%
Nein: 1'383'055 (75.4%) / 23 6/2 Stände
Ja: 451'089 (24.6%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: SP (1*), GP, Lega, PdA.
– Nein: FDP, CVP, SVP, FP, SD, LP, LdU, EVP, EDU; Vorort, SGV, SBV, Angestelltenverband.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Das Resultat fiel mit 75.4 Prozent ablehnenden Stimmen deutlich aus. Kein einziger Kanton wies eine Ja-Mehrheit auf; am besten schnitt die Initiative im Jura ab, wo sich knapp ein Drittel dafür aussprachen. Die Ablehnung war in ländlichen Gebieten etwas stärker als in den städtischen Agglomerationen, hingegen waren kaum Unterschiede in bezug auf Sprachregion auszumachen. Die Vox-Analyse ergab, dass das Interesse der Stimmberechtigten an diesem Thema nur gering war. Sie zeigte weiter auf, dass auch Personen mit linker politischer Grundhaltung die Initiative mehrheitlich ablehnten und nur etwa die Hälfte der Sympathisanten der SP die Parteiparole befolgt hatten. Nach der Ablehnung der S.o.S.-Initiative stand der Inkraftsetzung des neuen Staatsschutzgesetzes nichts mehr im Wege; sie erfolgte auf den 1. Juli.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wurden in mehreren Kantonen die Gleichstellungsstellen abgeschafft oder in ihren Funktionen drastisch eingeschränkt. Relativ deutlich mit 48 zu 27 Stimmen schloss die Legislative des Kantons Zug erstmals in der Schweiz ein Gleichstellungsbüro. Obgleich man sich im Kantonsparlament darin einig war, dass der Auftrag der Gleichberechtigung noch nicht erfüllt ist, lehnte es der Rat gegen den Antrag der Regierung ab, das seit vier Jahren bestehende Gleichstellungsbüro bis Ende 1999 weiterzuführen. Zur Begründung für diesen Entscheid wurden vordergründig finanzielle Überlegungen ins Feld geführt. Es wurde aber auch nicht verhehlt, dass die Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem den bürgerlichen Politikern teilweise sauer aufgestossen waren.

Auch anderen Gleichstellungsbüros bläst ein zunehmend rauher Wind ins Gesicht. Der Auftrag der Gleichstellungsstelle des Kantons Bern wurde nur unter der Auflage um vier Jahre verlängert, dass sie sich vermehrt auch familienpolitischen Fragen anzunehmen habe. Die Regierung des Kantons Wallis kündigte an, dass sie ihr Büro 1997 möglicherweise auflösen werde. Im Kanton Jura wurden die Kompetenzen der Gleichstellungsstelle derart beschnitten, dass Marie-Josèphe Lachat, die erste "Madame Egalité" der Schweiz, nach über 15 Jahren ihr Amt zur Disposition stellte. Im Kanton Zürich schliesslich ging die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nur knapp an einem fünfzigprozentigen Personalabbau vorbei.

Bern Wallis Jura Zürich

Die Anschläge gegen bernische Personen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt setzten sich zu Jahresbeginn fort, fanden dann aber ein abruptes Ende. Am frühen Morgen des 7. Januars kam es zu einem Bomben-Attentat auf das Haus des antiseparatistischen Berner Grossrats Houriet (fdp) in Courtelary. In der gleichen Nacht explodierte in der Berner Altstadt in einem parkierten Auto eine Bombe, wobei der offenbar mit der Manipulation des Sprengstoffs beschäftigte Wageninsasse ums Leben kam. Beim Verunfallten handelte es sich um einen jungen, der autonomistischen Gruppe Bélier angehörenden Aktivisten. Die Bundesanwaltschaft verhaftete im Laufe der anschliessenden Untersuchung zwei Mitglieder des Béliers und entdeckte nicht zuletzt dank deren Geständnissen mehrere Sprengstoffdepots in den Freibergen (JU) sowie Pläne für weitere Anschläge.

Anschläge im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt (bis 1993)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Im Kanton Baselland haben sich innerhalb der CVP die Christlichsozialen zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Ziel dieser Gruppe ist es, die kantonale Mutterpartei auf eine Politik der Ökologie und der Solidarität zu verpflichten. Insgesamt existieren damit christlichsoziale Arbeitsgruppen resp. Bewegungen und Parteien in den Kantonen Baselland, Freiburg, Graubünden, Jura, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Wallis und Zürich. Die 1957 gegründete Christliche Sozialbewegung (CSB), die im wesentlichen von der Christlichsozialen Parteigruppe, dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung getragen wird, hat sich ein neues Leitbild mit Einbezug aller aktuellen gesellschaftlichen Themen, wie z. B. Umweltpolitik, Gleichberechtigung oder Friedenspolitik, gegeben.

Entstehung der Christlichsozialen Partei (CSP)

Die Wahlen ins 60köpfige jurassische Parlament ergaben bei der niedrigsten Wahlbeteiligung (61,6%) seit der Gründung des Kantons eine leichte Verschiebung zugunsten von links-grünen Kräften. Der "Combat socialiste" konnte zwei Gewinne verbuchen und erhielt neu drei Sitze; auch die SP konnte ein Mandat hinzugewinnen. Hingegen musste die PdA ihren bisher einzigen Sitz abgeben. Die CVP und die FDP verloren je einen Sitz; alle übrigen Parteien konnten ihren Besitzstand wahren. Die Frauenvertretung könnte von fünf auf sieben erhöht werden (11,7%); je zwei gehören der SP und der CVP an, je eine der FDP, der unabhängigen christlich-sozialen Partei und dem Combat socialiste.

Wahlen 1990: Verschiebung zugunsten von Links-Grün im Jura
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990