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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Le Conseil des Etats s'est penché sur le projet de la CIP-CE faisant suite aux initiatives cantonales (14.316 et 14.307) visant l'autonomie cantonale en matière de procédure électorale. Le débat sur l'entrée en matière a suscité de nombreuses discussions. Le résultat de la procédure de consultation a été à maintes reprises mobilisé pour soutenir la divergence de positions entre les cantons. La question de la garantie des droits fondamentaux inscrits dans la Constitution aux articles 8 et 34 a également été soulevée. Une comparaison avec la procédure électorale du Conseil national a également été faite, pour dénoncer l'ingérence du Tribunal fédéral dans l'organisation et les procédures électorales cantonales. L'entrée en matière a été finalement décidée par 26 voix contre 14.
Le débat s'est poursuivi lors de la discussion par article. L'alinéa 1bis ajouté à l'article 39 Cst sur proposition de la majorité de la commission est approuvé par 24 voix contre 16. Au vote d'ensemble, le projet de la CIP-CE est alors adopté par 26 voix contre 15. Les représentantes et représentants des cantons de Vaud, de Neuchâtel, du Jura, de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne ont voté selon la position de leur canton lors de la procédure de consultation, à savoir contre une modification constitutionnelle ou en faveur de la proposition de la minorité. Robert Cramer (verts, GE) et Paul Rechsteiner (ps, SG) ont statué, comme leur canton, en faveur de la proposition de la minorité. Daniel Jositsch (ps, ZH) a défendu la position du canton de Zurich en faveur de la proposition de la minorité, a contrario de Ruedi Noser (plr, ZH). Finalement, Pascale Bruderer Wyss (ps, AG), Hans Stöckli (ps, BE) et Roberto Zanetti (ps, SO) n'ont pas représenté l'avis de leur canton, en votant contre le projet de la commission. Sous l'angle partisan, sept des huit parlementaires contre le projet, sont socialistes. Ces derniers ont supporté l'avis de leur parti. C'est au tour du Conseil national de se prononcer sur le projet.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Plusieurs mesures de sécurité encadreront le vote sur l'appartenance cantonale de la ville de Moutier, afin d'assurer un scrutin sans controverses. Des observateurs de la Confédération seront sur place, à Moutier, lors du scrutin du 18 juin 2017. Une conférence tripartie composée des exécutifs des cantons du Jura et de Berne, ainsi que de la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga, en a décidé ainsi, afin d'assurer d'un commun accord la fin du processus permettant de régler d'un point de vue politique cette partie-là de la question jurassienne. Les observateurs seront des juristes de l'Office fédéral de la justice n'habitant aucun des deux cantons. Ils seront, entre autre, chargés de faire un travail de sensibilisation dans les bureaux de poste, ou encore dans les établissements médico-sociaux (EMS), où, lors du plébiscite de 1975, un bulletin de vote pouvait, semble-t-il, se monnayer 100 francs. De plus, les votes par correspondance seront adressés à l'Office fédéral de la justice à Berne et non, comme il est de tradition, à l'hôtel de ville de Moutier. Le transport des bulletins sera, quant à lui, soumis à des mesures de sécurité supplémentaires. Finalement, toute personne déposant ses papiers à Moutier après le 18 mars, c'est-à-dire trois mois avant le scrutin, ne pourra y prendre part. Cette mesure permet d'éviter le tourisme électoral redouté par les deux camps. Pour autant, rien ne semble, jusqu'à présent, attester d'un tel phénomène.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Eine Legislatur dauert im Kanton Jura – anders als in den meisten Kantonen – fünf und nicht vier Jahre. Diese 2011 durch eine Verfassungsänderung eingeführte Regel hat zur Folge, dass alle 20 Jahre ein sogenannter Supersonntag stattfindet, bei dem nicht nur die Kantonsregierung und das Kantonsparlament, sondern gleichzeitig auch noch die National- und Ständerätinnen und -räte gewählt werden. Dies war bei den Parlamentswahlen im Kanton Jura 2015 erstmals der Fall und stellte einerseits die kantonalen Behörden vor Herausforderungen. Es galt nicht nur, Verwechslungen vorzubeugen – dies wurde mit vier verschiedenfarbigen Unterlagen für die vier Wahlen, mit einem Aufklärungsfilm und ausführlichen Wahlbroschüren versucht –, sondern auch dem Ausländerwahlrecht gerecht zu werden, das für die kantonalen, nicht aber für die eidgenössischen Wahlen gilt. Andererseits waren auch die Parteien gefordert: Theoretisch durften die Kandidierenden zwar für alle möglichen Ämter gleichzeitig kandidieren, im Falle einer Wahl allerdings nur eines annehmen. Dies wäre von der Wählerschaft vermutlich als ziemlich opportunistisch betrachtet worden. Für die Parteien war diese Ausgangslage entsprechend brisant, galt es doch, die vielversprechendsten Mitglieder auf die unterschiedlichen Posten zu hieven, was natürlich ein ziemlich grosses Reservoir an ebensolchen Mitgliedern voraussetzte. Schliesslich traten 426 Kandidierende auf neun unterschiedlichen Listen für einen der 60 Parlamentssitze an.
Die CVP wollte ihre 19 Sitze verteidigen und stärkste Partei (28.9%) bleiben. Sie hatte zwar auch im Jura in den letzten Jahren Wähleranteile verloren, aber nicht so stark wie in anderen Stammlanden. Die SP hatte 14 Sitze zu verteidigen. Ziel der FDP war es, in jedem der drei Bezirke (Delémont, Porrentruy und Franches-Montagne) einen Sitz hinzuzugewinnen und so also neu von 8 auf 11 Sitze zu kommen. Acht Sitze zu verteidigen hatte auch die Parti Chrétien-Social Indépendant (PCSI), ein Ableger der CSP. Die SVP, die als berntreue Partei gilt, hatte es im Kanton Jura verglichen mit anderen Kantonen bisher eher schwer, Fuss zu fassen. Allerdings hatte die Volkspartei, die sich im Bezirk Porrentruy mit der EDU zu einer gemeinsamen Liste zusammenschloss, aufgrund von Erfolgen in anderen Kantonen und mit dem Erfolg bei der Masseneinwanderungsinitiative auf nationaler Ebene einigen Wind im Rücken, so dass ihr die Medien einen Ausbau der bisher vier Sitze und ihrer Wähleranteile von 9.6 Prozent zutrauten. Dies galt weniger für die Grünen (4 Sitze), die versuchten, mit den Themen «Grüne Wirtschaft», Atomausstieg und Klimawandel zu punkten. Eine im Sommer 2015 gegründete Bewegung mit dem Namen «Rauraque du Nord» trat ebenfalls in allen drei Distrikten an. Ihr erklärtes Ziel und einziges Thema ihrer Wahlkampagne war der mögliche Kantonswechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Den Reigen der Parteien komplettierte die Vereinigung zwischen der Partei der Arbeit und der Parti Combat Socialiste (CS-POP), die nur im Distrikt Delémont antrat, dort aber drei Sitze zu verteidigen hatte. Die Bewegung Hop Suisse schliesslich trat mit drei Personen lediglich im Bezirk Porrentruy an. Er sei sicher, mindestens von seinen Nachbarn gewählt zu werden, gab André Rondez zu Protokoll, der sich mit seiner Bewegung etwa für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzt.
Die Medien werteten die Kampagne vor den Wahlen als sehr lau. Es würde zwar viel über die vier gleichzeitig stattfindenden Wahlen berichtet, dies verhindere aber einen vertieften Dialog über Themen oder über die Zukunft des Kantons. Es sei praktisch unmöglich, gemeinsame kantonale und nationale Themen zu bearbeiten. Dies sei lediglich der SVP mit der Migrationspolitik gelungen, gab der Kantonalpräsident der Volkspartei, Romain Schaer (JU, svp), zu Protokoll. Einiges zu reden gaben zwar die Wahlplakate. Allerdings ging es in diesen Debatten weniger um politische Inhalte als vielmehr darum, welche Partei welche Plakate von anderen Parteien überklebt oder zerstört habe. In den wenigen politischen Diskussionen waren die Kantonsfinanzen und die Frage des Kantonswechsels von Moutier Thema.

Als «spectaculair» bezeichnete der Quotidien Jurassien die Entwicklung der SVP in den letzten Jahren, die ihr am Supersonntag eine Verdoppelung ihrer kantonalen Mandate einbrachte. Mit 12.9 Prozent Wähleranteil (+3.3 Prozentpunkte) überholte die Volkspartei die PCSI (12.1%; -1.1 Prozentpunkte) und hielt neu gleich wie die Mitte-Links-Partei acht Sitze. Ebenfalls zulegen konnte die FDP, die dank einem Sitzgewinn neun Mandate innehatte und 15.4 Prozent der Wählerschaft hinter sich wusste (+0.9 Prozentpunkte). Diese Sitzgewinne gingen einerseits auf Kosten der CVP, die zwei Sitze verlor und einen in ihrer kantonalen Geschichte sehr deutlichen Wählerrückgang von -2.1 Prozentpunkten hinnehmen musste (neu: 26.8%). Allerdings blieben die Christdemokraten trotzdem stärkste kantonale Kraft. Andererseits musste auch die Linke Federn lassen. Die SP blieb zwar mit 20 Prozent Wähleranteil im historischen Vergleich relativ stabil, der Verlust von 1.1 Prozentpunkten kostete die Genossen aber dennoch zwei Sitze (neu: 12 Mandate). Die beiden Sitzverluste verteilten sich jedoch nicht, wie häufig der Fall ist, im linken Lager um. Die Grünen konnten ihre vier Sitze trotz leichtem Wählerverlust (-0.6 Prozentpunkte; neu: 7.7%) halten, die CS-POP musste aber ebenfalls einen Sitz abgeben. Mit 3.2 Prozent Wähleranteil (-1.2 Prozentpunkte) blieben der extremen Linken noch 2 Sitze. Mit dem Zuwachs der Sitze der rechtsbürgerlichen Kräfte auch auf Kosten der Linken werde die Politik im Kanton Jura zukünftig wohl stärker rechts dominiert, so die Kommentare in der Presse.
Etwas mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich an den Parlamentswahlen (50.6%; 2010: 50.9%). 15 der 60 Sitze wurden neu von Frauen besetzt. Damit konnte der Frauenanteil um 10 Prozentpunkte auf 25 Prozent erhöht werden.

Parlamentswahlen Kanton Jura 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015

Eine neue Höchstzahl von 116 Kandidatinnen und 268 Kandidaten auf 19 Listen trat für die Wahlen ins 60 Sitze umfassende jurassische Parlament an. Neben den bereits im Parlament vertretenen Parteien (Unabhängige Christlichsoziale UCSP, CVP, FDP, SVP, SP, GP und Combat socialiste zusammen mit dem Parti ouvrier populaire CS+POP) kämpften auch die EDU und der Mouvement indépendant et sans parti du Jura (ISPJ) um den Einzug ins Kantonsparlament. Im Wahlkampf machte eine Polizeiaffäre Schlagzeilen, in die CVP-Exponenten verwickelt waren.

Bei den Wahlen Ende Oktober kam es zu einem leichten Linksrutsch. Die Grünen (8.3% Wählerstimmenanteil) konnten ihre Sitzzahl verdoppeln (neu vier Mandate) und die SP (21.2%) gewann einen Sitz und besitzt neu 14 Mandate. Auch die SVP (9.5%) war erfolgreich und konnte einen Sitzgewinn verbuchen (neu vier Sitze). Sie bleibt aber – verglichen mit anderen Kantonen – im Kanton Jura eher schwach, was historische Gründe haben dürfte. Gilt die SVP doch als antiseparatistische und berntreue Partei. Ihre Sitzgewinne gingen auf Kosten der FDP (14.5%), die drei Mandate und fast 5% der Wählerstimmen einbüsste. Einen Sitzverlust musste die UCSP (13.2%) hinnehmen. Sie ist nun noch mit acht Sitzen im Parlament vertreten. Ihre Sitze halten konnte die stärkste Partei, die CVP (19 Sitze, 28.9% Wählerstimmenanteil), der die Polizeiaffäre zumindest im Parlament nicht geschadet hatte, sowie die CS+POP (3 Sitze, 4.4%). Die Gewählten, darunter leidglich neun Frauen (2006: 15), werden nach der Verlängerung der Legislatur um ein Jahr neu für fünf Jahre im jurassischen Parlament Einsitz nehmen. Die Wahlbeteiligung lag bei historisch tiefen 50.9%. Rund 60% der Wählenden hatte den postalischen Weg benutzt.

Parlamentswahlen Jura 2010
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura

Die deutlichste Verschiebung bei den Parlamentswahlen im Oktober ereignete sich im linken Parteienspektrum. Im Kampf von 352 Kandidaten um die 60 Mandate musste die SP ihre 2002 gewonnenen 2 Sitze an die Grünen abgeben, die nun zum ersten Mal im jurassischen Parlament vertreten sind (Wähleranteil 5%). Die SP bleibt jedoch mit 13 Abgeordneten (19,8%) die zweitstärkste Fraktion hinter der CVP (19 Mandate, 30,1%), die einen Parlamentarier weniger stellt als 2002. Auch die zweite grosse bürgerliche Partei, die FDP, musste einen Sitzverlust hinnehmen; sie konnte nur 11 Sitze auf sich vereinigen (19,2%). Dem Ergebnis der Freisinnigen annähern konnte sich die CSP mit ihrer Steigerung von 8 auf 9 Sitze (14,7%). In einem leichten Aufwärtstrend lag auch die SVP, die wie in der vergangenen Wahl ein Mandat hinzugewinnen konnte und mit ihren 3 Abgeordneten neuerdings Fraktionsstärke hat (5,8%). Ihre drei Sitze zu verteidigen vermochte die Parteienverbindung aus Parti ouvrier populaire und Combat socialiste (cs-pop, 4,3%). Insgesamt bedeutete diese Sitzverteilung kaum eine Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen den 33 bürgerlichen und den 27 linken Abgeordneten. Mit 14 Parlamentarierinnen (23,3%) konnten ebenso viele Frauen wie bei den Wahlen 2002 einen Sitz erringen.

Parlamentswahlen Jura 2006
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2006
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura

Für die 60 Parlamentssitze bewarben sich 232 Kandidaten und 80 Kandidatinnen. Die SVP trat erstmals in allen drei Bezirken mit vollen Listen an und strebte Fraktionsstärke an – der bis anhin einzige SVP-Abgeordnete hatte bei der FDP Gastrecht genossen. Obschon sie einen Sitz hinzugewinnen konnte (2), verfehlte die Partei ihr Ziel klar. Damit blieb die sonst überall erfolgreiche SVP im Jura marginal. Die Freisinnigen mussten zwei Verluste hinnehmen: Einer ging an die CVP, der andere an die SVP. Damit stellt die CVP nach wie vor die stärkste Fraktion (20), gefolgt von der SP (15), der FDP (12), den Christlichsozialen (8), dem Combat socialiste (2), der SVP (2) und der PdA (1). Die Wahlbeteiligung betrug 51% und lag im seit 1978 stetig sinkenden Trend. Der Frauenanteil stieg auf 23,3%.

Parlamentswahlen Jura 2002
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2002
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura

Das jurassische Stimmvolk entschied sich bei den Parlamentswahlen für stabile Verhältnisse. Im sechzigköpfigen Parlament kam es nur gerade zu einer Sitzverschiebung: Die CVP gewann einen Sitz und konnte ihre Sitzzahl von 21 auf 22 erhöhen, während die linksgrüne Gruppierung Combat socialiste einen ihrer drei Sitze verlor. Die FDP mit 15, die SP mit 12, die CSP mit 8 und die SVP mit einem Sitz verfügen über eine unveränderte Sitzzahl. Die Grünen, die erstmals antraten, schafften den Sprung ins Parlament nicht. Der Frauenanteil blieb mit 13,3% unverändert.

Wahlen Parlament Jura 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Gesamterneuerungswahlen für acht Kantonalparlamente (BE, GL, GR, JU, NW, OW, VD, ZG) kam es nur zu leichten Sitzverschiebungen. Die FDP und die SVP konnten mit fünf, respektive drei Sitzgewinnen ihren Aufwärtstrend insgesamt leicht fortsetzen, wobei dieser in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich verlief. In Zug, wo die SVP zum ersten Mal antrat, erreichte sie auf Anhieb Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Erosion bremsen und büsste gesamtschweizerisch - vor allem dank fünf Sitzgewinnen in Ob- und Nidwalden - nur einen Sitz ein, wobei sie in Zug mit drei Sitzen die meisten Mandate verlor. Die SP konnte im Kanton Waadt drei Sitze dazugewinnen, büsste aber insgesamt vier Sitze ein. Gleich sechs Mandatsverluste und somit den grössten Aderlass musste die Grüne Partei hinnehmen, wobei die Verluste im Kanton Bern mit vier Sitzeinbussen am empfindlichsten waren. Dafür konnte im Kanton Bern die Auto-Partei (neu Freiheits-Partei) fünf Sitze dazugewinnen.

Sehr ausgeprägt bestätigte sich auch dieses Jahr der Zuwachs des Frauenanteils in den Kantonalparlamenten. Während in Bern 16 Frauen neu ins Parlament einzogen, waren es im Kanton Waadt und im Graubünden je 10, was im Graubünden einer Verdoppelung des Frauenanteils gleichkommt. (Der Vergleich basiert auf den kantonalen Wahlen 1990. Später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt.) Obwalden und Nidwalden konnten ihren Frauenanteil ebenfalls fast verdoppeln. Lediglich im Kanton Jura blieb der Frauenanteil konstant. Insgesamt waren in den acht Kantonen von 855 gewählten Parlamentsmitgliedern 169 Frauen (19,8%), wobei die SP mit 50 einmal mehr am meisten Frauen in die kantonalen Legislativen schickte. Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1994 bei 21% (1993: 19,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin an der Spitze befindet. Glarus bildet mit 7,5% das Schlusslicht.

Deutlich manifestierte sich auch im Berichtsjahr eine sinkende Wahlbeteiligung, ein Trend, von dem lediglich der Kanton Waadt leicht abwich. Im Kanton Baselland, wo es sechs zusätzliche Mandate im Landrat zu verteilen gab, fanden Ergänzungswahlen statt.

Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Die Wahlen ins 60köpfige jurassische Parlament ergaben bei der niedrigsten Wahlbeteiligung (61,6%) seit der Gründung des Kantons eine leichte Verschiebung zugunsten von links-grünen Kräften. Der "Combat socialiste" konnte zwei Gewinne verbuchen und erhielt neu drei Sitze; auch die SP konnte ein Mandat hinzugewinnen. Hingegen musste die PdA ihren bisher einzigen Sitz abgeben. Die CVP und die FDP verloren je einen Sitz; alle übrigen Parteien konnten ihren Besitzstand wahren. Die Frauenvertretung könnte von fünf auf sieben erhöht werden (11,7%); je zwei gehören der SP und der CVP an, je eine der FDP, der unabhängigen christlich-sozialen Partei und dem Combat socialiste.

Wahlen 1990: Verschiebung zugunsten von Links-Grün im Jura
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Im Jura konnte die CVP ihre führende Stellung festigen und als einzige Partei Sitzgewinne im Parlament erzielen. Sie gewann die beiden Mandate der Reformfreisinnigen, welche sich aus der Kantonspolitik zurückgezogen hatten und keine Kandidaten mehr aufstellten. Die übrigen Parteien blieben auf dem bisherigen Stand. Die FDP konnte zwar ihren Wähleranteil vergrössern, die erhofften Sitzgewinne jedoch nicht realisieren. Auch die Vertretung der Frauen im Parlament stagnierte - trotz der Kampagne des kantonalen Büros für Frauenfragen - bei weiterhin 5 Abgeordneten (8,3%).

Eher flau verlief der Wahlkampf um die Erneuerung der Exekutive. Nach dem Rücktritt des Reformfreisinnigen Roger Jardin und dem Verzicht seiner Partei auf die Regierungsbeteiligung galt die Wahl von Gaston Brahier (fdp) als sicher, da keine der bisherigen Regierungsparteien Anspruch auf ein zusätzliches Mandat erhob und die Kandidatur von zwei Aussenseitern keine Gefährdung darstellte. Mit Brahier hielt erstmals seit der Gründung des Kantons ein Freisinniger Einzug in die jurassische Regierung. Seine Wahl zeigt, dass die Konflikte der Gründungsjahre im Jura mehr und mehr in den Hintergrund treten, widersetzte sich doch selbst das Rassemblement jurassien, welches 1982 die autonomistische Regierungs-Zauberformel noch knapp durchgesetzt hatte, dem Einzug des jurapolitisch gemässigten freisinnigen Politikers nicht mehr.

Kantonale Wahlen 1986
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Wahlen 1986

Obschon nach den ersten Erneuerungswahlen seit der Schaffung des Kantons Jura die CVP grösste Parlamentsfraktion verblieb, verlief auch hier das Rennen hauptsächlich zugunsten der Freisinnigen. Anderseits vermochte das erstmals ausgeübte Stimmrecht der mindestens 10 Jahre im Kanton wohnhaften Ausländer die Linke nicht zu begünstigen; die SP verharrte auf ihren Positionen. Erheblich weniger Stimmen als früher erreichten die führenden Leute des Rassemblement jurassien (RJ). Die internen Auseinandersetzungen der autonomistischen Bewegung hatten insbesondere für ihren Generalsekretär, Béguelin, eine rasante Talfahrt zur Folge, indem dieser gegenüber 1978 mehr als die Hälfte seiner Wählerschaft verlor. Der Schwund seines Anhangs bestätigte sich in der Ausmarchung um die fünf Regierungssitze. Hier ging es namentlich um die Frage, ob diesmal der FDP als zweitgrösster Kantonalpartei der Einzug in die Regierung gelingen würde. Die in erster Linie gegen den freisinnigen Anspruch gerichtete Parole des RJ, alle fünf bisherigen wiederzuwählen, wurde nur teilweise befolgt. Im ersten Anlauf wurden lediglich drei Regierungsmitglieder in ihrem Amt bestätigt, während sich der reformfreisinnige Kandidat und derjenige der Sozialisten erst im zweiten Wahlgang gegen den Freisinnigen durchsetzten. Die gegenseitige Loyalität im separatistischen Lager kam damit letztlich doch noch zum Tragen, wenn auch nur knapp.

Kantonale Wahlen Jura 1982
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Wahlen 1982