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Das Thema Tiefengeothermie wurde in der medialen Debatte 2020 vor allem vom Vorhaben der jurassischen Kantonsregierung geprägt, das Geothermieprojekt zur Erzeugung von elektrischer Energie für 6000 Haushalte in Haute-Sorne in der Gemeinde Glovelier (JU) zu stoppen. Sie leitete dazu im April 2020 ein Verfahren ein, um die kantonale Baubewilligung aus dem Jahr 2015 zu widerrufen – dies, obwohl das Bundesgericht das Projekt im Jahr 2018 abgesegnet hatte. Damals hatte das höchste Gericht einen Rekurs von fünf Anwohnenden gegen die genannte kantonale Baubewilligung sowie gegen den Sondernutzungsplan abgelehnt. Von einem «Tiefschlag für die Geothermie» sprach der Tages-Anzeiger infolgedessen, da die jurassische Exekutive nun doch vom Vorhaben abrücken wollte. Das Projekt würde gemäss der Kantonsregierung nicht funktionieren und die Technologie überzeuge nicht, war im «Quotidien Jurassien» Anfangs April 2020 zu lesen. Vor allem habe sich die Regierung aber vom Projekt zurückziehen wollen, weil die Unterstützung in der Bevölkerung zu tief gewesen sei und im kantonalen Parlament eine überwiesene Motion den Stopp des Projekts gefordert habe, liess die Zeitung verlauten. Als Hauptargument gegen die Geothermie wurde in der Debatte vornehmlich die Angst vor Erdbeben genannt.
Die jurassische Regierung stand mit ihrem Rückzugverfahren 2020 schliesslich den laufenden Arbeiten des BFE entgegen, das just einige Wochen später der Betreibergesellschaft Geo-Energie Suisse AG mehr finanzielle Unterstützung (insgesamt CHF 90 Mio.) für das «Leuchtturmprojekt» (Tages-Anzeiger) zusprach, berichtete die NZZ im Sommer 2020. Wie in derselben Zeitung zu lesen war, wolle die Betreibergesellschaft mit konstruktivem Dialog versuchen, die Bevölkerung und die Behörden dennoch vom Vorhaben zu überzeugen, was ihr schliesslich auch gelang:
Ende Januar 2022 gab die jurassische Regierung bekannt, unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsauflagen trotzdem am Projekt festhalten zu wollen und die Baubewilligung unter diesen Umständen nicht zurückzuziehen, berichtete der «Quotidien Jurassien». Mehr Wissen zur sicheren Verwendung der Tiefenwärme könnte beispielsweise ein Tunnel der ETHZ liefern, erläuterte die «Tribune de Genève». Gemäss dem Tages-Anzeiger werde im sogenannten «Bedretto LAB» im Kanton Tessin im kleinen Massstab ein neues Test-Verfahren erprobt, von welchem Haute-Sorne profitieren könnte.

aktuelle Geothermie-Projekte in der Warteschlaufe
Dossier: Tiefengeothermie

Le Conseil des Etats s'est penché sur le projet de la CIP-CE faisant suite aux initiatives cantonales (14.316 et 14.307) visant l'autonomie cantonale en matière de procédure électorale. Le débat sur l'entrée en matière a suscité de nombreuses discussions. Le résultat de la procédure de consultation a été à maintes reprises mobilisé pour soutenir la divergence de positions entre les cantons. La question de la garantie des droits fondamentaux inscrits dans la Constitution aux articles 8 et 34 a également été soulevée. Une comparaison avec la procédure électorale du Conseil national a également été faite, pour dénoncer l'ingérence du Tribunal fédéral dans l'organisation et les procédures électorales cantonales. L'entrée en matière a été finalement décidée par 26 voix contre 14.
Le débat s'est poursuivi lors de la discussion par article. L'alinéa 1bis ajouté à l'article 39 Cst sur proposition de la majorité de la commission est approuvé par 24 voix contre 16. Au vote d'ensemble, le projet de la CIP-CE est alors adopté par 26 voix contre 15. Les représentantes et représentants des cantons de Vaud, de Neuchâtel, du Jura, de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne ont voté selon la position de leur canton lors de la procédure de consultation, à savoir contre une modification constitutionnelle ou en faveur de la proposition de la minorité. Robert Cramer (verts, GE) et Paul Rechsteiner (ps, SG) ont statué, comme leur canton, en faveur de la proposition de la minorité. Daniel Jositsch (ps, ZH) a défendu la position du canton de Zurich en faveur de la proposition de la minorité, a contrario de Ruedi Noser (plr, ZH). Finalement, Pascale Bruderer Wyss (ps, AG), Hans Stöckli (ps, BE) et Roberto Zanetti (ps, SO) n'ont pas représenté l'avis de leur canton, en votant contre le projet de la commission. Sous l'angle partisan, sept des huit parlementaires contre le projet, sont socialistes. Ces derniers ont supporté l'avis de leur parti. C'est au tour du Conseil national de se prononcer sur le projet.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Die jurassische Regierung beschloss, den zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilten Pascal Hêche nicht an den Kanton Bern auszuliefern und ihn seine Strafe unter Aufsicht der jurassischen Vollzugsbehörden absitzen zu lassen. Dieser Entscheid, der dem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr entsprach, trug ihr heftige Kritik des Bélier und des RJ (Rassemblement jurassien) ein, welche einen neuen Prozess forderten. Das jurassische Kantonsparlament beschloss kurz nach dem Strafantritt, auf ein Gnadengesuch Hêches einzutreten und ihm mit dem Argument, dass seine Tat politisch motiviert gewesen sei, die Hälfte der Strafe zu erlassen. Die Berner Regierung bestritt die Kompetenz des jurassischen Parlaments zu dieser Begnadigung; sie verzichtete aber auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, da die Erfahrung mit der Initiative "Unir" gezeigt habe, dass sich dieses Parlament ohnehin nicht an Urteile dieser Instanz halten würde.

Pascal Hêche-Mitglied der Gruppe Bélier
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Der Wechsel des Laufentals von Bern zu Basel-Land kam weiterhin planmässig voran. Die Kantonsbehörden der beiden betroffenen Kantone einigten sich auf das Vorgehen und den Zeitplan bei der Obernahme der Verwaltung und bei der Vermögensausscheidung.
Mit der neuen Kantonszugehörigkeit haben sich allerdings noch nicht alle Gemeinden des Laufentals abgefunden. Die Gemeinde Roggenburg hatte sich in den Plebisziten der siebziger Jahre für einen Wechsel vom Bezirk Delémont (JU) zu Laufen entschieden, um im Kanton Bern zu bleiben. In den Volksabstimmungen für den Anschluss des Laufentals an Basel-Land hatten sich die Roggenburger jeweils mit klaren Mehrheiten gegen einen Kantonswechsel ausgesprochen. Nun verlangten sie in einer von der Gemeinde durchgeführten Konsultativabstimmung mit 78:22 Stimmen, dass ihr historisch nicht zum Bezirk Laufen gehörendes Dorf beim Kanton Bern bleiben darf. Das RJ (Rassemblement jurassien) seinerseits forderte den Anschluss der deutschsprachigen Gemeinde Roggenburg an den Kanton Jura. Das RJ hielt auch fest, dass es einen Kantonswechsel von Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura, nicht akzeptieren wird. In den Dörfern Brislach und Wahlen dauerte die Opposition gegen den Anschluss an Basel-Land ebenfalls noch an; beide würden einen Wechsel in den angrenzenden Kanton Solothurn vorziehen. Der bernische Regierungsrat verbot allerdings die Durchführung einer Volksabstimmung, da das Gesetz für den Entscheid über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals keine "opting-out-Klauseln" für dissidente Gemeinden vorsehe. Die Initianten zogen diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter, erlitten aber auch dort eine Niederlage.

Roggenburg will beim Kanton Bern bleiben
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Das Bundesgericht hatte Ende 1991 die Strafe von 22 Monaten Zuchthaus gegen ein wegen der Zerstörung eines mittelalterlichen Brunnens in der Berner Altstadt verurteiltes Mitglied der Gruppe Bélier bestätigt. Der Verurteilte, Pascal Hêche, reichte daraufhin bei den jurassischen Behörden ein Asylgesuch ein. Er brachte damit die Kantonsregierung in eine schwierige Lage. Diese ist einerseits gegenüber dem Kanton Bern, der ein Auslieferungsgesuch gestellt hatte, gemäss dem Gesetz über die Bundesrechtspflege zu Rechtshilfe verpflichtet. Andererseits würde sie bei einer Auslieferung eines militanten Kämpfers für die jurassische Einheit an Bern unter massiven Beschuss aus den eigenen Reihen geraten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma tat sich auf, als nachträglich von Juristen eine seit Jahrzehnten nicht mehr angewendete Verfassungsbestimmung (Art. 67 BV) entdeckt wurde, die es den Kantonen ermöglicht, bei politischen Delikten auf eine Auslieferung zu verzichten. Das letzte Mal war diese Bestimmung vor 70 Jahren angewendet worden, als der Kanton Schaffhausen die Auslieferung eines im Aargau wegen "landesverräterischer" Publikationen verurteilten Politikers verweigerte. Die jurassischen Behörden kündigten an, mit dem Entscheid über die Auslieferung zu warten, bis das Bundesgericht entschieden hat, ob es sich bei der Tat um, wie von den bernischen Gerichten behauptet, einen Vandalenakt oder um ein politisches Delikt gehandelt hat. Die Berner Regierung ersuchte in der Folge das Bundesgericht um ein diesbezügliches Urteil. Im Dezember entschied dieses, dass es sich bei der Tat im weitesten Sinne um ein politisches Delikt gehandelt hat. Dies habe zwar keine Strafmilderung zur Folge, erlaube aber dem Kanton Jura, auf die Auslieferung an Bern zu verzichten und die Strafe selbst zu vollziehen. Eine Neubeurteilung des Falls durch ein jurassisches Gericht kommt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts nicht in Frage, da damit die Grundregel verletzt würde, dass jemand für eine Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf. (Zur Zerstörung des Berner Gerechtigkeitsbrunnens siehe auch hier.)

Pascal Hêche-Mitglied der Gruppe Bélier
Dossier: Jurakonflikt: Anschläge und Terrorismus

Die 1990 vom jurassischen Parlament für gültig erklärte Volksinitiative "Unir" des RJ, welche von den Kantonsbehörden eine aktive Politik für eine Eingliederung der beim Kanton Bern verbliebenen südjurassischen Bezirke fordert, war von der bernisehen Regierung mit einer staatsrechtlichen Klage beim Bundesgericht angefochten worden. Dieses erklärte am 17. Juni die Initiative "Unir" für ungültig, weil sie gegen die in der Bundesverfassung verankerte Bestandesgarantie für die Kantone verstosse, und forderte die jurassischen Behörden auf, ihr keine Folge zu geben. In der schriftlichen Begründung führten die Richter aus, unzulässig sei nicht der Wunsch nach einer Vereinigung an sich, sondern dass dieses Ziel nicht in einem einvernehmlichen Verfahren mit Bern und dem Bund angestrebt werden soll, sondern mit Propagandaaktionen auf dem Gebiet des Kantons Bern.
Bereits vor diesem Entscheid hatte die jurassische Regierung dem Parlamentsauftrag von 1990 entsprochen und ein Ausführungsgesetz zur Initiative "Unir" vorgelegt. Dieses proklamiert, dass das Erreichen der "institutionellen Einheit" des Juras (d.h. des Zusammenschlusses aller sechs Bezirke) eines der wichtigsten Ziele des Kantons sein soll. Für die Koordination der diesbezüglichen kantonalen Aktivitäten ist die Einsetzung eines Delegierten für die Wiedervereinigung vorgesehen. Nicht allein diese Aktivitäten, sondern auch private Organisationen, welche sich für diese Ziele einsetzen, will die Regierung über einen speziellen Budgetposten finanzieren. Zudem soll ein aus Vertretern des Kantons Jura und Bewohnern der drei bernjurassischen Bezirke gebildeter Rat Vorschläge für die Organisation eines gemeinsamen Kantons erarbeiten.
Das Parlament des Kantons Jura hiess dieses Gesetz in erster Lesung bei Stimmenthaltung der Freisinnigen gut. Nach dem Bundesgerichtsurteil über die Initiative "Unir" drängte das RJ auf eine unveränderte Verabschiedung in zweiter Lesung. Die Regierung und die vorberatende Kommission schlugen hingegen vor, das Gesetz etwas zu entschärfen, indem die gemeinsame Kommission nicht vom Kanton Jura sondern von der vom Bundesrat eingesetzten Konsultativkommission ernannt werden soll; überdies wurde jede Erwähnung der Initiative selbst vermieden. Das Parlament hiess in zweiter Lesung das so überarbeitete Gesetz mit 40 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen gut. Der Widerstand kam von der FDP, welche nicht gegen das Gesetz an sich opponierte, sondern vor allem gegen die finanzielle Unterstützung von privaten Organisationen, welche für eine Vereinigung kämpfen. Die Aktivitäten dieser Organisationen (RJ, Bélier, Unité jurassienne) hätten sich nach Ansicht der FDP bisher nur kontraproduktiv auf das auch vom jurassischen Freisinn befürwortete Ziel einer Wiedervereinigung ausgewirkt. Die bernische Regierung reichte unverzüglich eine Beschwerde beim Bundesrat ein, worin sie von ihm Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesgerichtsentscheides forderte.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Nach dem Bekanntwerden der verdeckten Zahlungen der Berner Regierung an die berntreuen Organisationen hatte die jurassische Regierung beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Plebiszite von 1974 und 1975, welche zum Verbleiben der drei südlichen jurassischen Bezirke bei Bern geführt hatten, erhoben. Am 13. März beschloss das Bundesgericht einstimmig, aus formalen Gründen auf diese Beschwerde nicht einzutreten. Da der Kanton Jura zur Zeit der Plebiszite noch nicht existiert hat, kommt ihm gemäss dem Urteil keine Klagelegitimation zu; eine Beschwerde hätte demnach zeitgerecht, d.h. nach der Aufdeckung der verdeckten Zahlungen, von einer 1974 stimmberechtigten Person eingereicht werden müssen. Das Bundesgericht wies gleichzeitig auch die jurassische Klage auf Rückerstattung eines Teils der Schwarzgelder ab.

Bundesgerichtsentscheid über die Beschwerde der jurassischen Regierung gegen die Plebiszite von 1974 und 1975
Dossier: Jurassische Beschwerden gegen die Plebiszite von 1974/75

Die bernische Regierung reichte beim Bundesgericht staatsrechtliche Klage gegen die Gutheissung der Volksinitiative "Unir" durch das jurassische Parlament und gegen die staatlichen Beiträge an den "Wiedervereinigungsfonds" ein. Sie sieht darin einen Verstoss gegen die in der Bundesverfassung verankerte Garantie des kantonalen Territoriums, welcher noch gravierender sei, als der 1977 von der Bundesversammlung gestrichene Wiedervereinigungsartikel der jurassischen Kantonsverfassung. Bereits vorher war die bernische Exekutive vom Grossen Rat mit einer von SVP, SP und FDP unterstützten Motion Houriet (fdp) aufgefordert worden, sich mit konkreten Massnahmen gegen die Gebietsansprüche des Kantons Jura zu widersetzen. Ebenfalls mit einer Motion hatte ein anderer Berner Jurassier (Benoit, svp) verlangt, dass als Gegengewicht zum jurassischen Wiedervereinigungsfonds ein bernischer Fonds zur Verteidigung der territorialen Integrität zu gründen sei. Auf Antrag der Regierung, welche auf die schlechten Erfahrungen mit staatlichen Propagandafonds hinwies, lehnte der Grosse Rat diesen Vorstoss ab.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Die von der jurassischen Regierung eingereichte Beschwerde gegen die Plebiszite von 1974, welche dazu geführt hatten, dass sich der neue Kanton nur aus den drei nördlichen Bezirken zusammensetzt, wurde vom Bundesgericht noch nicht behandelt. Die Kantonsregierung reichte eine zusätzliche Beschwerde gegen die Vermögensaufteilung ein: auch diese müsse nach dem Aufdecken der von der Berner Regierung geführten "schwarzen Kassen" revidiert werden. (Zur Vermögensaufteilung siehe auch hier.) In der Frage der umstrittenen Kantonszugehörigkeit der Gemeinden Vellerat (BE) und Ederswiler (JU) wurde bekannt, dass das EJPD 1988 den beteiligten Kantonen einen Staatsvertrag über den Abtausch der beiden Orte vorgeschlagen hatte. Diese Lösung entspräche dem von der Berner Regierung bereits früher gemachten, aber von den jurassischen Behörden und der Gemeinde Vellerat stets abgelehnten Vorgehen.

Jurassische Beschwerde gegen die Vermögensaufteilung und Staatsvertrag bezüglich Vellerat (BE) und Ederswiler (JU)
Dossier: Jurassische Beschwerden gegen die Plebiszite von 1974/75
Dossier: Vellerat und Ederswiler

Das Urteil des Bundesgerichts über die Abstimmung im Laufental gab auch denjenigen neue Hoffnung, welche sich für den Anschluss der bernisch gebliebenen südjurassischen Bezirke an den Kanton Jura einsetzen. Auch sie hatten nach der Aufdeckung der finanziellen Unterstützung von Berntreuen durch die Berner Regierung Beanstandungen gegen die Plebiszite von 1974 und 1975 angemeldet. Die Ausgangslage ist hier insofern komplizierter als im Laufental, weil das Ergebnis dieser Abstimmungen nicht zur Beibehaltung des Status quo, sondern zur Gründung des Kantons Jura geführt hatte. Konkret hatte die Regierung des Kantons Jura am 14. November 1985 verlangt, dass der Bundesrat die von der Berner Regierung vorgenommenen Zahlungen untersuche und bei allfälligen Unregelmässigkeiten die betroffenen Abstimmungen annuliere und neu ansetze. Die Landesregierung hatte sich als nicht zuständig erklärt und das Gesuch an das Bundesgericht überwiesen. Die jurassische Regierung hatte jedoch auf der Zuständigkeit des Bundesrates insistiert und zu diesem Zweck an das Parlament appelliert. Dieses bestätigte nun aus formalen Gründen den Entscheid des Bundesrates. Erst wenn sich das Bundesgericht als ebenfalls nicht zuständig erklären würde, könnte die Bundesversammlung als Aufsichtsorgan entscheiden, von welcher Instanz die Eingabe zu behandeln sei.

Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat (87.261)
Dossier: Jurassische Beschwerden gegen die Plebiszite von 1974/75

In der offiziellen Jurapolitik wurden im Berichtsjahr weder neue Akzente gesetzt noch Fortschritte erzielt. Die Regierung des Kantons Jura setzte ihre Bemühungen fort, das Ergebnis des Plebiszits, das 1975 zum Verbleib der südlichen Amtsbezirke beim Kanton Bern geführt hatte, wegen der im Zusammenhang mit der Berner Finanzaffäre aufgedeckten Zahlungen an die Berntreuen zu annullieren. Der Bundesrat erklärte sich ein zweites Mal - nachdem er die Klage bereits im Jahr zuvor an das Bundesgericht übergeben hatte - für die Behandlung des Rekurses nicht zuständig und verwies die jurassische Regierung erneut an das Bundesgericht, worauf diese ihr Anliegen bei der Bundesversammlung vorbrachte.

Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat (87.261)
Dossier: Jurassische Beschwerden gegen die Plebiszite von 1974/75

Die Aufdeckung der Zahlungen an berntreue Organisationen durch die Besondere Untersuchungskommission (BUK) des bernischen Grossen Rates führte zu einer Belebung der Jurafrage. Für die Befürworter eines Anschlusses der drei bei Bern verbliebenen Bezirke an den Kanton Jura bildeten diese Überweisungen den Anlass, die Resultate der Plebiszite von 1975 grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Bundesrat erklärte sich nicht zuständig, auf die Ende 1985 von der jurassischen Kantonsregierung eingereichte Beschwerde wegen Abstimmungsbetrugs einzutreten. Mit dem Argument, dass die Überwachung der damaligen Abstimmungen durch Vertreter des Bundes keine Unregelmässigkeiten zutage gefördert hätten, und dass sein Aufsichtsmandat mit dem Plebiszit vom 11. September 1983 über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals beendet worden sei, übergab er die Klage an das Bundesgericht. Diese Instanz wird sich auch mit Aufsichtsbeschwerden aus dem Laufental befassen müssen, welche die Rechtmässigkeit der Abstimmung von 1983, in welcher die Stimmenden einen Wechsel des Bezirks zu Baselland abgelehnt hatten, in Zweifel ziehen. Analog zu den jurassischen Beanstandungen wird auch hier beanstandet, dass die bernische Regierung mit ihren verdeckten Zahlungen an Berntreue das Selbstbestimmungsrecht der Bürger unzulässig und ausschlaggebend beeinflusst habe. Die bernische Finanzaffäre veranlasste im weitern das jurassische Parlament zur Einsetzung einer von R. Béguelin geleiteten Untersuchungskommission, die das Finanzgebaren der Regierung des Kantons Bern bis auf Jahrzehnte hinaus zurückverfolgen soll. Die bernische BUK lehnte eine Zusammenarbeit mit diesem Gremium allerdings ab. Nachdem der Berner Grosse Rat darauf verzichtet hatte, die finanzielle Unterstützung von berntreuen Organisationen durch die Regierung in seine Strafanzeige einzubeziehen, reichte zudem die für einen Anschluss an Baselland kämpfende «Laufentaler Bewegung» Strafanzeige gegen acht ehemalige und amtierende Regierungsräte sowie Alt-Staatsschreiber Martin Josi ein. (Zu den Auswirkungen der Berner Finanzaffäre auf die kantonalen Wahlen siehe hier.)

Abstimmung vom Herbst 1983 über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals