Knapp einen Monat, nachdem das Parlament den Nachtrag Ia gutgeheissen hatte, präsentierte der Bundesrat seinen Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022. Die 17 darin enthaltenen Nachtragskredite umfassten CHF 2.7 Mrd., wobei der Grossteil davon (CHF 2.1 Mrd.) erneut für die ALV eingesetzt werden sollte. Diese zusätzlichen Gelder für die ALV waren nötig geworden, nachdem das Bundesgericht die Bemessungsgrundlage für Kurzarbeitsentschädigungen von Mitarbeitenden im Monatslohn um die Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsentschädigungen ergänzt hatte. Einen Bezug zur Covid-19-Pandemie wiesen darüber hinaus auch die Kredite zur Impfstoffbeschaffung (CHF 314 Mio.), die Abgeltung im Regionalen Personenverkehr (CHF 97 Mio.) sowie der Kredit zur Erhöhung des Funktionsaufwandes beim BAG (CHF 39 Mio.) auf. Zwar werde die Krisenorganisation im BAG reduziert, viele Massnahmen müssten dennoch aufrechterhalten werden, begründete der Bundesrat diesen Nachtragskredit. Eine andere aktuelle Krise nahm der Kredit für die humanitäre Hilfe aufgrund des Ukraine-Krieges (CHF 61 Mio.) auf, mit dem zu einem Viertel aus der Ukraine geflohene Personen in den Nachbarstaaten und zu drei Vierteln die in der Ukraine verbliebenen Personen unterstützt werden sollten. Auch für Übergangsmassnahmen bezüglich des Horizon Pakets 2021–2027 beantragte der Bundesrat einen Nachtragskredit (CHF 44 Mio.), da das Parlamente eine temporäre direkte Förderung von innovativen Projekten durch Innosuisse veranlasst hatte. Schliesslich sollten CHF 29.5 Mio. nachträglich für den Teuerungsausgleich beim Bundespersonal bewilligt werden, da ein solcher im Rahmen des Voranschlags 2022 nicht geplant gewesen war.

Nachtrag I zum Voranschlag 2022 (BRG 22.007)
Dossier: Bundeshaushalt 2022: Voranschlag und Staatsrechnung