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Die aufgrund massiver Verluste und Skandale seit einiger Zeit in Krisenmodus stehende Credit Suisse (CS) hatte 2022 mit einem Jahresverlust von CHF 7.3 Mrd. ihr schlimmstes Jahr seit der Finanzkrise 2008 erlebt: So waren insgesamt CHF 123 Mrd. Kundengelder von der Schweizer Grossbank abgeflossen, rekapitulierte etwa der Tages-Anzeiger das vergangene Jahr. CS-Präsident Axel Lehmann hatte aber noch Ende Jahr bekanntgegeben, dass die Geldabflüsse abgenommen hätten und sich die Lage für die Grossbank wieder etwas beruhigt habe, so die NZZ. Dieser Zustand habe bis ins neue Jahr angedauert, weshalb Hoffnung aufgekommen sei, dass die Grossbank die noch im Herbst 2022 präsentierte Restrukturierung aus eigener Kraft schaffen würde (TA). Im März 2023 gab die Situation der Credit Suisse allerdings erneut Anlass zur Sorge um die Zukunft der Schweizer Grossbank. Innert knapp zwei Wochen überschlugen sich verschiedene Ereignisse, welche den Abfluss der Kundengelder wieder enorm verstärkten und so den Aktienkurs der CS in die Tiefe fallen liess.

Am 7. März berichteten verschiedene Schweizer Zeitungen, dass die Grossbank einen ihrer wichtigsten und loyalsten Aktionäre verloren habe. So gab das US-amerikanische Investmenthaus Harris Associates bekannt, die Zukunftsfähigkeit der Schweizer Bank nach jahrelanger Kritik am CS-Management nun grundsätzlich infrage zu stellen und deshalb sämtliche Aktien zu verkaufen. Noch im August 2022 hatte das Unternehmen zehn Prozent der CS-Aktien gehalten und war damit die grösste Aktionärin der CS gewesen. Bereits Ende Jahr seien die Anteile aber aufgrund des in den vergangenen Jahren sinkenden Aktienkurses der CS auf rund drei Prozent gesenkt worden. Der Verkaufszeitpunkt erstaunte die NZZ, da der Wert der CS-Aktien mit 2.72 CHF nur wenig über dem Allzeittief von CHF 2.57 von Anfang 2022 lag.

Für weitere Schlagzeilen und damit für einen Kurseinbruch sorgte die an der New Yorker Börse kotierte Schweizer Grossbank bereits zwei Tage später am 9. März. Denn als sie ihren Geschäftsbericht in den USA veröffentlichen wollte, verhinderte die US-amerikanische Börsenaufsicht dieses Vorhaben mit der Begründung, dass es offene Fragen und Fehler bei den Jahresrechnungen 2019 und 2020 gebe, die vor Veröffentlichung geklärt werden müssten – ein Novum, wie die Presse berichtete. Die CS gab in der Folge bekannt, dass sie die Veröffentlichung des Berichts zur Abklärung dieser Punkte verschoben habe, wobei die Finanzergebnisse 2022 von der Verschiebung allerdings nicht betroffen seien. Für die in Vertrauensfragen bereits angeschlagene CS, die es sich zum Ziel gesetzt habe, eine bessere Risikokultur zu leben, sei dieser Fehler schädlich und das Timing äusserst ungünstig, kritisierte etwa die NZZ. Der Aktienkurs fiel in der Folge an diesem Donnerstag zeitweise um bis zu 6 Prozent in die Tiefe und kam so dem Allzeittief der CS-Aktie nahe (Blick), bevor der Kurs schliesslich bei CHF 2.62 schloss (NZZ, TA). Die Auswirkungen der Verschiebung waren auch noch am Freitag spürbar, als der Kurs teilweise deutlich unter die Marke von CHF 2.50 fiel (NZZ) und so das bisherige Allzeittief unterschritt.

In den darauffolgenden Tagen kam es in den USA durch einen «Bank Run wie aus einem Lehrbuch», wie es der Blick nannte, – also dem Ansturm der Kundinnen und Kunden auf Banken – und dem anschliessenden Kollaps von drei Regionalbanken zu einer regelrechten Bankenkrise. Diese liess das Vertrauen in das Bankenwesen international einbrechen, was einen Anstieg der Risiken und somit der Kreditzinsen zur Folge hatte, berichtete die Presse ab dem 13. März. Dadurch stiegen die Zweifel am Finanzmarktsystem als Ganzes, was auf den Finanzmärkten international Panik und damit laut Blick und NZZ eine Talfahrt der Aktienpreise verschiedenster Banken auslöste. Für die CS veränderten sich die Voraussetzungen in Folge dieser US-amerikanischen Bankenkrise bis zum 15. März drastisch: Der Einbruch der Finanzmarktstabilität nährte die Zweifel an der bereits angeschlagenen CS weiter, wodurch die CS-Aktien überdurchschnittlich stark an Wert verloren und mit CHF 2.12 einen negativen Rekord erzielten (-14%), wie der Blick berichtete. Die Finma gab im Zuge dieser Krise bekannt, die Situation der von ihr beaufsichtigten Banken genau zu analysieren, äusserte sich allerdings nicht konkreter zur CS.
Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich die Medien gespalten zur Lage der CS: Einerseits wurde vor einem Kollaps gewarnt, andererseits sah beispielsweise der Tages-Anzeiger die CS noch nicht am Rande des Zusammenbruchs, solange sich unter den Kleinsparenden keine Panik ausbreite. Und selbst in diesem Fall vertraute die Zeitung auf die noch keinem Praxistest unterzogenen Too-Big-To-Fail-Regeln. Zudem habe das Kernkapitel der CS Ende 2022 weiterhin über 14.1 Prozent betragen, womit sie die Mindestanforderungen der Finma erfülle, so die NZZ.

Der knapp eine Woche zuvor verschobene Geschäftsbericht wurde schliesslich am Dienstag, dem 14. März, publiziert und brachte sowohl gute als auch schlechte Neuigkeiten für die CS mit sich, wie die NZZ schrieb. Der CS-Bonuspool sei erneut deutlich verkleinert worden – auch beim Verwaltungsratspräsidenten und der Geschäftsleitung –, womit die CS ein «kleines Zeichen gesendet [hat], dass sie der seit Jahren propagierten Kultur der Verantwortung nachleben will» (NZZ). Gleichzeitig sei der Geschäftsleitung für die Erreichung aller Restrukturierungsziele bis 2025 ein Transformationsbonus versprochen worden. Zudem sei die Trendwende bei den Abflüssen der Kundengelder nicht erreicht worden. Diese seien zwar schwächer als noch im letzten Quartal, noch immer schmelze jedoch die Kapitalisierung der CS weg, so die NZZ. Die Bank befände sich in einem «Teufelskreis» (NZZ): Setze sie noch weitere Sparmassnahmen um, nutze die Konkurrenz die Gunst der Stunde, um der CS die Beratenden und deren Kundschaft abzuwerben. Diese Zukunftsaussichten erklärten auch die tiefen Aktienkurse, denn bei unsicheren und intransparenten Aussichten bei Banken verkauften Anlegende ihre Anteile lieber früher als später, so die Einschätzung der NZZ.

Als ein Vertreter der Saudi National Bank, der grössten verbliebenen Investorin der CS, am Morgen des 15. März in einem Interview neben einem Vertrauenszuspruch erwähnte, dass die saudische Bank «aus vielen Gründen, abgesehen vom einfachsten Grund, nämlich den regulatorischen und gesetzlichen» keine weitere Liquidität in die bereits schlingernde CS investieren werde, erlebten die CS-Aktien einen erneuten Kurszerfall. Obschon diese Information gemäss der Aargauer Zeitung keine Neuigkeit gewesen sei, da die Bank dies schon bei ihrem Einstieg im Oktober 2022 angekündigt hatte, löste die Äusserung auf den internationalen Aktienmärkten panikartige Verkäufe aus und beschleunigte die Talfahrt der CS-Aktien. Bereits eine halbe Stunde, nachdem das Interview publik geworden war, erreichte der Aktienkurs die 2-Franken-Marke und noch am Mittwochnachmittag mit CHF 1.55 ein neues Rekordtief (-30 %). Gleichzeitig erreichte die Risikoprämie zur Versicherung von Geldgebenden gegen Zahlungsausfälle der CS einen Höchstwert, was laut Blick als Vorbereitung der Geldgebenden auf einen Konkurs der Bank zu deuten sei. CS-Präsident Axel Lehmann gab gegenüber der Presse noch an diesem Tag bekannt, dass eine staatliche Hilfe für die Bank «kein Thema» (AZ) sei. Wie der Tages-Anzeiger hingegen berichtete, habe die CS am späteren Mittwochnachmittag die SNB und die Finma um ein öffentliches Signal gebeten, um den Markt zu beruhigen. Die CS-Aktie kam bei Börsenschluss schliesslich mit einem Minus von 24 Prozent bei CHF 1.70 zu stehen (TA, AZ).

Noch am gleichen Abend gaben die Finma und die SNB in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt, dass die CS die für systemrelevante Banken geltenden Kapital- und Liquiditätsanforderungen erfülle. Zudem sicherten sie der CS im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität zu. Noch in der Nacht auf Donnerstag stellte die SNB der CS im Rahmen der Emergency Liquidity Assistance (ELA) CHF 50 Mrd. an ausserordentlicher Liquiditätshilfe zur Verfügung, berichteten verschiedene Zeitungen am Donnerstag. Gemäss Tages-Anzeiger erfolgte diese Liquiditätsspritze nicht im Rahmen der TBTF-Gesetzgebung, denn die CS sei nicht von einem ungeordneten Konkurs betroffen. Mit der Liquiditätsspritze erfülle die Nationalbank lediglich ihren Auftrag, die Finanzstabilität der Schweiz zu gewährleisten. Dies schien den Markt tatsächlich zu beruhigen, die Aktie stieg bis zum Börsenstart am Donnerstagmorgen um 32 Prozent auf CHF 2.28 an. Dieser positive Effekt hielt allerdings nur kurz an, denn bereits am Freitag, einen Tag nach der Intervention, kehrten die Unsicherheiten und die Gerüchte zurück und die CS-Aktie fiel erneut um 8 Prozentpunkte auf 1.86 Franken – «Der SNB-Effekt war dahin», urteilte die Aargauer Zeitung. Das grösste Problem sei auch weiterhin der anhaltende Abfluss von Kundengeldern, wobei dieser womöglich durch die SNB-Liquiditätsspritze im Sinne von «Abheben, solange Geld da ist» beschleunigt worden sei, so die Aargauer Zeitung weiter.

Für mediale Aufregung sorgte das Stillschweigen der Regierung. Als die Medienkonferenz nach der wöchentlichen Sitzung des Bundesrats am Mittwochnachmittag abgesagt wurde, machten insbesondere zwei Thesen die Runde: Einerseits könne jede Aussage des Bundesrats erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten der CS-Kundschaft und entsprechend auf die Aktienkurse haben, denn «jeder in bester Absicht geäusserte Satz wird von den Märkten interpretiert», wie der Tages-Anzeiger argumentierte. Das «beharrliche Schweigen» aus dem Bernerhof könne aber auch als Zeichen einer grösseren Operation, die noch im Gange sei, interpretiert werden, fasste der Tages-Anzeiger die andere Seite zusammen. Auf jeden Fall schien der Fall «CS» noch nicht vorbei zu sein.

Situation der CS vor dem 19. März 2023
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

L'administration américaine a définitivement retiré la Suisse, et plus précisément la BNS, de la liste noire des pays manipulateurs de devises. Néanmoins, le Trésor américain continuera de surveiller les interventions de la BNS sur le marché.

Manipulation BNS-USA

Bien que la Suisse remplisse toujours les critères américains, l'administration américaine l'a enlevée de la liste noire des pays manipulateurs de devises. Cette modification, induite par la nouvelle dynamique instaurée par le président Joe Biden, correspond plus à un retour des Etats-Unis sur la scène du multilatéralisme et à une meilleure compréhension du système helvétique atypique, plutôt qu'à une modification de la politique monétaire de la Banque nationale suisse (BNS). La Suisse n'est donc plus considérée comme un pays manipulateur de devises, mais ses interventions sur les marchés des changes demeurent sous surveillance.

Manipulation BNS-USA

Début 2021, le cours euro-franc a passé la barre des 1.10 pour atteindre 1.11 fin février. Ce niveau n'avait plus été atteint depuis novembre 2018. Cet affaiblissement a permis également au dollar de remonter à 0.93 centimes. Dans les détails, il a été provoqué par plusieurs facteurs. Premièrement, la reprise post-covid, dopée par la vaccination, a détendu le marché monétaire et éloigné les investisseurs des valeurs refuges. Deuxièmement, la nomination de Mario Draghi, comme président du Conseil des ministres en Italie, a rassuré la zone Euro. Troisièmement, la remonté des taux et les perspectives d'inflation aux Etats-Unis ont boosté le dollar. Néanmoins, plusieurs observatrices et observateurs prédisent une embellie éphémère pour les entreprises exportatrices helvétiques.

Affaiblissement du franc suisse début 2021
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Les Etats-Unis ont placé la Suisse sur la liste noire des pays manipulateurs de devises. La Banque nationale Suisse (BNS) a véhément répliqué qu'aucune manipulation de devises n'est et ne sera effectuée. Cette décision du Trésor américain se base sur trois critères: l'excédent de la balance courante, l'excédent commercial avec les Etats-Unis et les interventions sur les marchés à un niveau supérieur à 2 pour cent du PIB helvétique. Alors que les deux premiers critères existaient déjà au début de l'année 2020, le troisième critère s'est matérialisé suite aux conséquences économiques et financières du Covid-19. Néanmoins, cette décision ne devrait pas entraîner des conséquences majeures pour l'économie helvétique, ni sur les relations américano-helvétiques.

Manipulation BNS-USA

En janvier 2020, les Etats-Unis ont placé la Suisse sur la liste des pays «à surveiller» en terme de manipulation des taux de change. En effet, depuis de nombreuses années, la Suisse intervient largement sur le marché des changes afin de contenir l'appréciation du Franc face à l'Euro. Puis, en mars 2020, la crise financière, engendrée par le Covid-19, n'a fait que renforcer une situation prévalent depuis plusieurs années. Alors que le Franc se situait au-dessus de 1.08 pour 1 euro en janvier 2020, il a continué à s'apprécier durant la crise pour atteindre un nouveau seuil psychologique de 1.05 pour 1 euro. Afin de contrer l'effet d'annonce des Etats-Unis et de rassurer les marchés, le directeur de la Banque nationale suisse (BNS) Thomas Jordan est intervenu à plusieurs reprises dans la presse pour affirmer que la BNS ne manipulait pas les taux de change et que la décision des Etats-Unis n'aurait aucun impact sur la politique monétaire helvétique.

Manipulation BNS-USA

Depuis 2016, l'affaire des Panama Papers secoue la sphère financière internationale. Ces secousses n'épargnent pas la Suisse. L'Autorité de surveillance financière de l'Etat de New York (DFS) a notamment ouvert une enquête à l'encontre du Credit Suisse. Philipp Hadorn (ps, SO) a déposé une motion qui charge le Conseil fédéral de déterminer si, dans l'affaire des Panama Papers, les prestataires financiers helvétiques ont respecté la législation suisse en matière d'évasion fiscale. Il propose que la FINMA et le Ministère public de la Confédération entament une procédure d'entraide administrative ou judiciaire avec le DFS américain. Face à cette requête, le Conseil fédéral s'est montré sceptique. Ueli Maurer a notamment souligné, dans son intervention devant la chambre du peuple, que la FINMA et le Ministère public de la Confédération étaient deux autorités indépendantes du gouvernement et du Parlement, et que l'Office fédéral de la justice (OFJ) n'avait pas reçu de demande d'entraide de la part des autorités américains. Lors du vote, seul le PS et les Verts ont voté en faveur de la motion qui a donc été rejetée par 133 voix contre 55 et 2 abstentions.

Panama Papers. Collaboration avec les autorités de surveillance financière et le Ministère public américains
Dossier: Panama Papers
Dossier: Paradise Papers

Alors que le franc suisse s'est apprécié depuis le début de l'année 2017, plusieurs analystes économiques ont sous-entendu que l'attitude passive de la Banque nationale suisse (BNS) pourrait être dictée par l'ombre de l'administration américaine. En effet, un rapport, du Trésor américain, sur les politiques de taux de change placerait des pays comme l'Allemagne, la Chine, la Corée du Sud, Taïwan, le Japon et la Suisse dans le collimateur de l'administration américaine. Ainsi, la BNS opterait pour une attitude passive par crainte de se faire accuser de manipulation de sa monnaie. Si les Etats-Unis devraient calquer prioritairement leur viseur sur la Chine, qui possède un surplus commercial de 337 milliards de dollars sur les Etats-Unis, alors que le surplus commercial de la Suisse n'est que de 11 milliards de dollars, l'instabilité politique américaine actuelle pèserait comme une menace sur la tête de la BNS. A l'opposé, d'autres experts ont souligné que l'attitude passive de la BNS était tout simplement prévisible. L'économie suisse s'est accoutumée à un franc plus fort, et l'année 2016 fut très active. En effet, la BNS fut très active sur le marché des devises. Cette situation s'explique notamment par la situation du franc fort ou encore par rapport à l'impact du Brexit. Par conséquent, la BNS devrait moins intervenir en 2017.

manipulation monnaie franc fort

Mit der Standesinitiative "Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten" trug der Kanton Genf die Forderung an den Bund, die automatische Weitergabe von Mitarbeiterdaten Schweizerischer Unternehmungen an ausländische Staaten zu verbieten. Zudem sollten bereits erfolgte Genehmigungen für solche Datenlieferungen annulliert und die betroffenen Personen von bereits durchgeführten Datensendungen von Seiten des Staates rechtlich und finanziell unterstützt werden. Die Standesinitiative war 2012 als Reaktion auf die Lieferung von Mitarbeiterdaten diverser Banken an die USA im Zuge des Steuerstreits angeregt und 2015 beim Bund eingereicht worden.
Die vorberatende WAK-SR und ihr Sprecher Schmid (fdp, GR) äusserten sich ablehnend gegenüber der Standesinitiative. Als besonders stossend wurde zum einen die offene Formulierung des Begehrens und die Konsequenz daraus, dass die neuen Regeln nicht nur für Banken, sondern auch für andere Unternehmungen gelten sollten, empfunden. Dies wäre gemäss Kommission problematisch, weil in gewissen Branchen die Herausgabe von Informationen zu Mitarbeitern (z.B. betreffend Qualifikationen) Voraussetzung dafür ist, um überhaupt exportieren zu können. Zum anderen störte sich die WAK-SR an der in der Standesinitiative enthaltenen Rückwirkungsklausel, die mit bestehenden Regeln und Abkommen in Widerspruch stehen könnte. Auf zentrale Aspekte der Standesinitiative reagierend, rief die Kommission sodann in Erinnerung, dass der Bundesrat in seiner Musterverfügung vom Juli 2013 betroffenen Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen habe, eine Widerspruchsklage gegen sie betreffende Datenlieferungen zu erheben und dass die Banken dazu verpflichtet worden seien, Fonds zu äufnen, um betroffenen Mitarbeitern in rechtlicher und finanzieller Hinsicht beistehen zu können. Die WAK-SR empfahl aus all diesen Gründen, der Standesinitiative des Kantons Genf keine Folge zu geben. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag diskussionslos.

Standesinitiative "Nein zur systematischen Kriminalisierung von Bankangestellten"

Im Sommer 2015 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht, zu dessen Verfassen er durch ein 2013 angenommenes Postulat Recordon (gp, VD) aufgefordert worden war und mit welchem er die Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem zu untersuchen hatte. Der Bericht hielt fest, dass die relative Bedeutung des US-Dollars, verglichen mit anderen Ländern, in der Schweiz eher gering ausfällt, weil hierzulande der Euro eine starke Stellung einnimmt. Das daraus resultierende duale Währungssystem führt demzufolge zu einer geringeren Abhängigkeit vom US-Dollar. Nichtsdestotrotz befindet sich die Schweiz gemäss Bericht in einer Abhängigkeitssituation, weil hier ansässige Akteure für die Abwicklung sämtlicher Dollargeschäfte und -zahlungen auf den Zugang zum amerikanischen Finanzsystem angewiesen sind. Insofern stelle die Gefahr, diesen Zugang zu verlieren, in diesem Zusammenhang das grösste Risiko für die Schweiz dar. Vollständig lösen liesse sich dieses Dilemma nur durch einen Verzicht auf Geschäfte in US-Dollar, was jedoch für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz nicht in Frage kommen dürfte. Zur Verminderung der Gefahr, den Zugang zum amerikanischen Finanzsystem zu verlieren, appellierte der Bericht an die schweizerischen Bankinstitute, die amerikanischen Rechtsnormen konsequent zu beachten und einzuhalten.

Abhängigkeit der Schweiz vom amerikanischen Finanzsystem.

Im Dezember 2014 präsentierte die Expertengruppe „Brunetti II“ ihren Schlussbericht zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie. In Sachen Aussenbeziehungen regte die Gruppe Sondierungsgespräche mit der EU betreffend Machbarkeit eines Finanzdienstleistungsabkommens an. Gleichzeitig sollte die Frage des Marktzugangs für Schweizer Finanzinstitute erörtert werden. Entsprechende Empfehlungen sprachen die Expertinnen und Experten schon im Frühjahr 2014 aus. Nach Medienberichten beantragten Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat aber erst im Dezember, Sondierungsgespräche mit der EU in Sachen Finanzdienstleistungsabkommen zu suchen. Ein weiterer Fokus des Schlussberichts lag auf der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Konkret empfahl die Gruppe die Umstellung der Verrechnungssteuer auf das Zahlstellenprinzip. Eine entsprechende Vorlage schickte die Landesregierung ebenfalls im Dezember 2014 in die Vernehmlassung. Zu guter Letzt äusserte sich der Bericht auch zur Finanzstabilität. Im Speziellen regten die Expertinnen und Experten eine Überprüfung der Systemobergrenze in der Einlagesicherung für Bankeinlagen an. Ebenfalls prüfenswert erachtete das Gremium eine Vorfinanzierung der Einlagesicherung. Am meisten Aufsehen erregten jedoch die Empfehlungen im Zusammenhang mit den Kapitalanforderungen für (Gross-)Banken. Die Schweiz solle gemäss Schlussbericht zu den Ländern mit „international führenden“ Eigenkapitalerfordernissen gehören. Mehrheitlich wurde diese Empfehlung als Aufforderung zur Verschärfung der (ungewichteten) Eigenkapitalerfordernisse interpretiert, kannten doch andere wichtige Finanzplätze (beispielsweise die USA und das Vereinigte Königreich) strengere Eigenkapitalanforderungen. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Schlussberichts der Expertengruppe entschied der Bundesrat, einen „Beirat Zukunft Finanzplatz“ einzusetzen. Dieser sollte erneut durch Professor Aymo Brunetti präsidiert werden und losgelöst vom Tagesgeschäft mit allen massgeblichen Akteuren der Finanzbranche Fragen zur Finanzmarktstrategie erörtern und dem Bundesrat gegebenenfalls Empfehlungen unterbreiten.

Expertenkommission untersucht Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes (2013–2014)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

2014 wurden weitere Schritte in Richtung eines internationalen automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuerangelegenheiten gemacht. Der Bundesrat hatte sich im Rahmen der Finanzmarktstrategie im Juni 2013 bereit erklärt, bei den Erarbeitungen eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken. Im Januar 2014 präsentierte die OECD im Auftrag der G20 die Eckpunkte des künftigen AIA. Diese lehnten sich stark an die US-Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) an, mit dem Unterschied, dass der AIA nicht bei der Staatsbürgerschaft ansetzen sollte, sondern beim Residenten. Durch den AIA sollten Banken und andere Finanzintermediäre zur Sammlung verschiedener Einkommens- und Vermögensangaben von natürlichen und juristischen Personen verpflichtet werden. Davon ausgeschlossen waren einzig börsenkotierte Firmen, internationale Organisationen und staatliche Betriebe. Bei Spezialgesellschaften (beispielsweise Trusts) sollten die Finanzintermediäre angehalten werden, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren. Den von der Schweiz vorgebrachten Bedingungen (Spezialitätenprinzip, Datenschutz, Reziprozität und Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten auch bei Spezialgesellschaften) wurde mehrheitlich entsprochen. Aufgrund der Ausgestaltung der vorgeschlagenen AIA-Regelungen war ein innerschweizerischer Konflikt betreffend Bankgeheimnis zu erwarten. Weil auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger potenziell Kunden ausländischer Finanzinstitute waren, würden Schweizer Behörden durch den AIA Informationen zu deren Einkommens- und Vermögensbewegung erhalten, nicht aber von Einkommens- und Vermögenswerten inländischer Konti und Anlagen. Eveline Widmer-Schlumpf erachtete das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger als dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn das Vertrauen gerechtfertigt sei, hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Konti im Ausland nichts zu befürchten, liess sich die Bundesrätin zitieren. Nach der Veröffentlichung der AIA-Eckpunkte im Januar 2014 kam es in den Medien zu Diskussionen betreffend einer vermeintlichen Spezialbehandlung der USA. Diese sollten gemäss den präsentierten Eckpunkten in manchen Fällen nicht verpflichtet sein, die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Trusts identifizieren zu müssen, beispielsweise wenn sich dieser in einem Land ausserhalb des FATCA-Netzwerks befand (zum Beispiel in Panama). Diese Ausnahme sei „extrem beschränkt“, erklärte der OECD-Steuerchef Pascal Saint-Amans. Das Modellabkommen, das im Rahmen der OECD erarbeit würde, sei zudem nicht sakrosankt. Es stünde jedem Land frei, mit den USA bilateral eine restriktivere Regelung zu vereinbaren. Zudem werde das bei der OECD angesiedelte Global Forum allfällige Mängel in der Steuertransparenz ansprechen. Im Juli 2014 legte die Pariser Organisation eine vollständige Version des erarbeiteten Standards (Modellabkommen, technische Details zur Umsetzung sowie kommentierte Auslegungen) vor. Die G20 bestätigten diese Marschrichtung im September 2014, worauf 51 Staaten und Territorien im Oktober 2014 beschlossen, den neuen Standard per 2017 umzusetzen (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA). Weil sich das MCAA auf das Amtshilfeübereinkommen (Europaratskonvention zur Steueramtshilfe) stützte, das vom Bundesrat erst Anfang 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde (siehe unten), unterschrieb die Schweiz das Abkommen am 19.11.14 nur mit Vorbehalten. Ebenfalls auf Januar 2015 stellt der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzungsgesetzgebung zum AIA in Aussicht. Diese sollte mitunter festhalten, unter welchen Bedingungen die Schweiz bereit sein würde, mit einem Staat den AIA zu vereinbaren. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung war am Jahresende 2014 absehbar, dass die Schweiz frühestens 2018 Daten liefern würde.

Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Bereits seit Ende 2013 waren im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Richtung Automatischer Informationsaustausch (AIA) Gespräche mit der EU geführt worden. Diese fanden im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung statt, in welcher die EU explizit die „internationalen Entwicklungen“ berücksichtigen wollte. Die Revision sah vor, bestehende Steuerschlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu stopfen. Neu sollten beispielsweise auch Zinserträge von Stiftungen und Trusts dem Regelwerk unterstehen. EU-intern wurde die Revision im März 2014 verabschiedet; dies nachdem Österreich und Luxemburg entsprechende Änderungen jahrelang blockiert hatten. Weil die Revision ebenfalls vorsah, das EU-Recht an die neuen globalen Standards (sprich: AIA) anzupassen, sobald diese vorlagen, kam die Änderung einer EU-internen Übernahme des AIA gleich. Die Drittstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und die Schweiz wurden mit der Verabschiedung der EU-internen Revision diplomatisch unter Druck gesetzt, den AIA ebenfalls zu übernehmen. Würden die Drittstaaten „kein[en] genügende[n] Fortschritt [erzielen]“, wollte die Kommission „mögliche Optionen erkunden, um die Befolgung des neuen Standards sicherzustellen“. Weil die angepassten Regelungen betreffend Zinsbesteuerung erst per 2017 in Kraft treten sollten und sich Österreich und Luxemburg dagegen wehrten, zwei Systemwechsel innert kürzester Zeit vorzunehmen, war die Revision der Zinsbesteuerungsregelungen aus praktischer Sicht Makulatur. Konsequenterweise stoppten die EU und die Schweiz die entsprechenden Verhandlungen im Mai 2014. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2014, nach Konsultation des Parlaments und der Kantone, ein Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“. Dazu gehörten neben den USA (Wechsel zum Modell 1 mit Reziprozität in FATCA) und anderen Ländern auch die EU. Entsprechende Gespräche waren bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, mitunter weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines AIA in der Schweiz noch nicht geschaffen war. Am Jahresende schien es eher unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen betreffend AIA mit den Fragen zum Marktzugang und zur Vergangenheitsbewältigung verknüpft werden konnten. Eine solche Strategie hatte die Expertengruppe Brunetti I 2013 vorgeschlagen. Bereits im Februar 2014 stellte Bundesrätin Widmer-Schlumpf jedoch fest, dass die Zeit knapper geworden sei, Lösungen für die Fragen des Marktzugangs und der Vergangenheitsbewältigung gleichzeitig mit den Verhandlungen zum AIA zu finden, weil der internationale Standard zum AIA schneller komme als erwartet.

Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“

Im Berichtsjahr 2014 behandelte der Nationalrat eine Motion Büchel (svp, SG), die bereits 2012 eingereicht worden war. Das Begehren verlangte, die Postfinance auf Gesetzeswegen zu verpflichten, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Führung eines Kontos „zu vernünftigen Bedingungen“ zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der zunehmend kompromisslosen Gangart der US-Behörden gegenüber fehlbaren ausländischen Banken in Sachen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hatten verschiedene Schweizer Banken ihr Engagement in den USA stark zurückgefahren. Laut dem Motionär hätten deshalb Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, speziell in den USA, Mühe bekommen, ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen. Darauf seien sie aber angewiesen, sei es beispielsweise um Auslagen während eines Heimataufenthalts zu tätigen oder Transaktionen im Zusammenhang mit Schweizer Liegenschaften abzuwickeln. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Er argumentierte, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung in die Vertragsfreiheit der Postfinance eingreifen würde. Bundesrätin Leuthard erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Postfinance an aufsichtsrechtliche Normen gebunden sei, die ihr eine strenge Einhaltung ausländischer Rechtsordnungen vorschreiben, weshalb es Sache der Postfinance sei, zu entscheiden, ob sie entsprechende Risiken eingehen wolle. Der offen formulierte Text der Motion würde die Postfinance gar dazu verpflichten, Produkte für etwa 200 Länder anzubieten und diese den entsprechenden Rechtsnormen anzupassen, was die Landesregierung als unverhältnismässig erachtete. Weiter habe die Postfinance die Absicht geäussert, bestehende Kundenbeziehungen in die USA weiterzuführen, wenn ihr die Kunden bekannt seien und diese deklarierten, dass die Vermögen auf den Konti versteuert wären. Das nationalrätliche Plenum liess sich von der bundesrätlichen Argumentation nicht überzeugen. Mit 126 zu 53 Stimmen bei 11 Enthaltungen entschied die grosse Kammer, die Motion anzunehmen. Die Nein-Stimmen entfielen dabei auf acht von zwölf GLP-Parlamentsmitgliedern und auf grosse Teile der FDP und der CVP. Die Behandlung im Ständerat stand am Jahresende noch aus.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Führung eines Kontos (Mo. 12.4264)

Selon son rapport, le Conseil fédéral a proposé de classer la motion 09.3147. La crise financière de 2008 avait incité le groupe PDC a déposé cette motion liée au secret bancaire. Elle demandait au Conseil fédéral d'examiner le droit de la protection de la sphère privée en Suisse, en comparaison internationale. Cinq ans plus tard, le Conseil fédéral a estimé que des mesures législatives similaires à celles implémentées aux Etats-Unis ou au Royaume-Uni ne sont pas en adéquation avec le cas Suisse. Elles ne permettraient donc pas de répondre adéquatement à la problématique de la protection de la sphère privée.
Le classement de la motion a été accepté, à l'unanimité, par les deux chambres.

Secret bancaire. Lutter à armes égales (Mo. 13.061)
Dossier: Bankgeheimnis

2013 kamen das Bundesgesetz zur Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) und der zugehörige Staatsvertrag in die eidgenössischen Räte. Die US-Regulierung FATCA verpflichtete Finanzintermediäre weltweit zu Datenmeldungen betreffend potenziell in den USA steuerpflichtigen Kunden an die US-Behörden. Im Falle einer Nicht-Kooperation sollten die Institute durch eine prohibitiv hohe Quellsteuer von 30% auf ihren Erträgen auf US-Wertschriften faktisch vom US-Finanzmarkt ausgeschlossen werden. Eine solche Quellensteuer sollte auch für Kunden gelten, die einer Datenmeldung nicht zustimmten. Für die Schweiz stellte FATCA im Angesicht des Bankgeheimnisses ein Problem dar, weil Konsens darüber herrschte, dass hiesigen Finanzintermediären der Zugang zum amerikanischen Finanzmarkt erhalten bleiben musste, automatische Datenmeldungen aber – unter anderem – das Bankgeheimnis und Art. 271 StGB (verbotene Handlungen für einen fremden Staat) verletzten. Auch aus diesem Grund hatte der Bundesrat 2012 ein bilaterales Abkommen mit den USA paraphiert, das verschiedene Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA vorsah. Es befreite zum einen Sozialversicherungen und Pensionskassen, Sach- und Schadenversicherungen sowie Lokalbanken mit über 98% Kunden aus dem Inland oder der EU von umfangreichen Meldepflichten. Zudem legte der Staatsvertrag fest, dass die Banken nicht den Strafbestimmungen von Art. 271 StGB unterliegen sollten. Eine umständliche Regelung wurde betreffend Datenmeldungen getroffen, die es nach Ansicht des Bundesrats aber erlaubte, das Bankgeheimnis zu wahren. Den schweizerischen Finanzintermediären wurden individuelle Datenmeldungen nur bei Zustimmung der betroffenen Kunden erlaubt. Bei Nicht-Zustimmung der Kunden war eine aggregierte Datenmeldung über alle sogenannt „nicht-kooperativen“ Kunden vorgesehen, aufgrund welcher die USA ein Amtshilfegesuch (Gruppenanfrage mit spezifischem Verhaltensmuster, in diesem Fall die Nicht-Zustimmung zur Datenmeldung) einreichen konnten. Dieser Anfrage war nach gängiger Leseart zu entsprechen, weshalb Bundesrätin Widmer-Schlumpf bereits 2012 anerkannt hatte, dass das ausgehandelte Modell 2 zwar nicht formell einem automatischen Informationsaustausch (AIA) entspreche, diesem aber sehr nahe käme. Auf Reziprozität hatte die Landesregierung, im Angesicht der damals noch laufenden Bestrebungen, der internationalen Abgeltungssteuer als Alternative zum AIA zum Durchbruch zu verhelfen, verzichtet.
Der Bundesrat unterschrieb das FATCA-Abkommen im Februar 2013. Die parlamentarischen Beratungen zum Staatsvertrag und zum entsprechenden Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens folgten im Sommer 2013. Im Vorfeld kündigten sowohl die Grünen (aufgrund der fehlenden Reziprozität) als auch die SVP (aus Gründen des Souveränitätsverlustes) ihre ablehnende Haltung an, was der SP erlaubte, taktisch mit einem Nein zu drohen, um den Bundesrat zur Aushandlung eines automatischen Informationsaustauschs – unter anderem gegenüber der EU – zu drängen. Weil zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratungen (Juni 2013) sowohl Luxemburg als auch Österreich ihre grundsätzliche Ablehnung des AIA aufgegeben hatten (Frühjahr 2013) und damit der Weg frei schien für einen EU-internen und globalen Informationsaustausch, konnte die SP das Gesicht wahren und zu einem Ja übergehen. Im Ständerat (Erstrat) versuchte sie zwar mittels Rückweisungsantrag die Aushandlung von Modell 1 (automatischer Informationsaustausch ohne Umweg über die Amtshilfe) zu fordern, scheiterte aber klar mit 11 zu 23 Stimmen, weil die Bürgerlichen auf den Bundesrat verwiesen, der in der Vorwoche beschlossen hatte, einen AIA nur auf Basis eines weltweit koordinierten Vorgehens zu übernehmen und nicht bilateral anzustreben. In der Gesamtabstimmung passierte sowohl das Abkommen (mit 34 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen) als auch das Bundesgesetz (mit 35 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen) mit grosser Mehrheit. In der Grossen Kammer wurde in der Herbstsession mit verschiedenen Anträgen versucht, die Vorlage zu Fall zu bringen. Während sich die SVP mit Verweis auf den Souveränitätsverlust der Schweiz für Nichteintreten stark machte, forderten sowohl die Grünen als auch ein Einzelantrag Nidegger (svp, GE) die Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, bilateral einen AIA mit den USA auszuarbeiten. Die Nichteintretensanträge zweier Kommissionsminderheiten waren chancenlos (126 zu 50 Stimmen), ebenso die von den Grünen und der SVP unterstützten Rückweisungsanträge (107 zu 64 Stimmen bzw. 116 zu 63 Stimmen). In der Detailberatung brachte die SP ihre Präferenz für den AIA ein, indem sie das Bundesgesetz um einen Passus ergänzen wollte, der den Bundesrat zu Verhandlungen über einen AIA mit den USA verpflichten sollte, sobald der Bundesrat diesen zum Standard für die Schweiz erklärte. Der Antrag scheiterte jedoch mit 54 zu 118 Stimmen am Widerstand der bürgerlichen Parteien. Weil die Inkraftsetzungsbestimmungen ohne Gegenantrag geändert wurden – die USA verschob im Sommer das Einführungsdatum erneut (vom 1. Januar auf den 1. Juli 2014) – kam das Geschäft nochmals in den Ständerat, wo die nationalrätlichen Anpassungen diskussionslos bestätigt wurden. In den Schlussabstimmungen passierte das Abkommen mit 34 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen im Ständerat und mit 114 zu 55 Stimmen (26 Enthaltungen) im Nationalrat. Das Bundesgesetz zur Umsetzung des Staatsvertrags wurde von den Kantonsvertretern mit 36 zu 3 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen und passierte mit 114 zu 54 Stimmen (24 Enthaltungen) die grosse Kammer. Die Enthaltungen im Nationalrat entfielen auf die Grünen und rund einen Viertel der SP-Fraktion. Durch die Annahme der beiden Geschäfte wurde eine erleichterte Umsetzung der US-Regelung unter Wahrung schweizerischen Rechts und der wirtschaftlichen Interessen des Finanzplatzes ermöglicht.

Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA

Im Gegensatz zur ursprünglich angepeilten Globallösung war das offerierte US-Programm zur Vergangenheitsbewältigung für die Banken freiwillig; die Bedingungen wurden aber alleine von den USA gestellt. Mit dem Bundesgesetz sollte lediglich der gesetzliche Rahmen für die Banken geschaffen werden, um den Forderungen der Amerikaner entsprechen zu können. Das Bundesgesetz und das US-Programm konnten deshalb, auch im Falle einer Annahme, nicht als abschliessenden Lösung des Steuerstreits bezeichnet werden, weil eine mögliche Nicht-Teilnahme einzelner Banken am US-Programm das Potenzial für erneute Eskalation (Androhung einer Strafklage, etc.) bargen.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

Im US-Steuerstreit wurden 2013 grosse Fortschritte erzielt. Bereits ab April berichteten Medien über eine sich anbahnende Übereinkunft mit den USA. Nachdem jahrelang keine Bewegung in Richtung Lösung des Steuerstreits gekommen war, ging es ab Frühjahr 2013 Schlag auf Schlag. Ende Mai einigten sich der Bundesrat und die Spitzen der Bundesratsparteien darauf, in der Junisession ein Rahmengesetz zu einem Abkommen mit den USA im Eilverfahren zu behandeln, obwohl der Inhalt des Abkommens zum Zeitpunkt dieser Abmachung noch nicht definitiv ausgehandelt war.

Globallösung für den Finanzplatz Schweiz

Eine 2011 von beiden Räten überwiesene Motion Bischof, die vom Bundesrat gefordert hatte, die Diskriminierung des Schweizer Finanzplatzes gegenüber Vertragspartnern von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), namentlich den USA, bezüglich Bankgeheimnis zu bekämpfen, wurde 2012 vom Bundesrat zur Abschreibung empfohlen. Er sah keinen Anlass zu gesetzgeberischen Massnahmen. National- und Ständerat lehnten den Abschreibungsantrag jedoch ab, weshalb das Begehren am Jahresende nach wie vor beim Bundesrat pendent war.

Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den USA
Dossier: Bankgeheimnis
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Die absehbare Einführung der US-Regulierungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) beschäftigte im Berichtsjahr weniger das Parlament als vielmehr die Schweizer Diplomatie. In seiner ursprünglichen Form sah FATCA für alle potenziell in den USA steuerpflichtigen Kunden eine Datenmeldung an die US-Steuerbehörde (IRS) durch die betreuenden Finanzintermediäre vor. Im Falle einer Nicht-Zustimmung zur Datenmeldung durch einen betroffenen Kunden sollten alle US-Zahlungen an diesen sogenannt „unkooperativen“ Kunden mit eine Quellsteuer von 30% belegt werden. Zusätzlich waren in diesem Fall die Einfrierung der betroffenen Kundengelder und die anschliessende Saldierung der entsprechenden Konti vorgesehen. Von der Meldepflicht ausgenommen werden sollten unter anderem Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus dem Inland stammten. Diese Institute wurden a priori als FATCA-konform angesehen. International stiess FATCA wegen seiner extraterritorialen Wirkung auf Kritik, vor allem weil die Regelung häufig im Konflikt mit den lokalen Rechtsordnungen stand. Zusätzlich bemängelten Finanzverbände die unverhältnismässig hohen Kosten der Umsetzung. Für die Schweiz war besonders stossend, dass kaum eine Lokalbank mindestens 98% Schweizer Kundenbeziehungen unterhielt, weil viele Banken Kunden im grenznahen Ausland betreuten. Derweil wurden den EU-Finanzinstituten die Bürger sämtlicher Mitgliedsstaaten als inländische Kunden angerechnet. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und den USA, das Ende 2012 paraphiert wurde, sah für den Schweizer Finanzplatz verschiedene Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA vor. Unter anderem wurde die Meldungspflicht von potenziell in den USA steuerpflichtigen Personen auf 1.1.14 verschoben. Zusätzlich wurden Sozialversicherungen, Pensionskassen sowie Sach- und Schadenversicherungen von FATCA ausgenommen. Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus der Schweiz oder der EU stammten, wurden ebenfalls als a priori FATCA-konform angesehen, was einer faktische Ausnahme von der Meldepflicht entsprach und den befürchteten Wettbewerbsnachteil gegenüber Finanzintermediären aus dem EU-Raum abwendete. Im Gegenzug wurde den Schweizer Lokalbanken verboten, US-Kundengelder abzulehnen. Die wichtigste Regelung betraf jedoch die Datenlieferung an die USA, weil diese nach ursprünglichem Abkommen im Konflikt mit dem schweizerischen Bankkundengeheimnis gestanden hätte. Der Vertrag sah vor, dass Schweizer Finanzintermediäre direkt Kundeninformationen in die USA übermitteln sollten, falls der Kunde der Datenlieferung zustimmte. Andernfalls war, im Gegensatz zur erlassenen FATCA-Regelung, weder ein Quellsteuerabzug auf US-Wertschriften noch die Schliessung der betroffenen Kundenkonti vorgesehen. Allerdings verpflichteten sich die Finanzdienstleister in diesem Fall dazu, aggregierte Informationen zu den unkooperativen Kunden an die USA zu übermitteln, worauf diese ein Amtshilfegesuch an die Schweizer Behörden stellen konnten (Gruppenanfrage mit spezifischen Verhaltensmuster, in diesem Falle die Nicht-Zustimmung zur Offenlegung der Konti). Die Schweizer Behörden konnten darauf die Herausgabe der Kundeninformationen verfügen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf anerkannte, dass die gefundene Lösung zwar formell keinem automatischen Informationsaustausch entsprach, faktisch diesem aber sehr nahe kam. Für die internationale Verhandlungsposition bezüglich des von der Schweiz gegenüber dem automatischen Informationsaustausch bevorzugten Abgeltungssteuerkonzepts war es offentsichtlich wichtig, formell keinem automatischen Informationsaustausch zuzustimmen. Dies scheint mit ein Grund zu sein, weshalb die Schweiz auf Reziprozität verzichtete, also von den USA keine Datenlieferungen zu in der Schweiz steuerpflichtigen Personen erhalten wollte. Mit dem FATCA-Vertrag setzen sich die eidgenössischen Räte ab 2013 auseinander.

Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA

In einer dritten Ausprägung des US-Steuerstreits stand die im Parlament behandelte Ergänzung des neuen US-DBA von 2009 mit der Möglichkeit von Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmustern im Vordergrund. Dieses Geschäft kam in der Frühjahrssession in den Nationalrat, nachdem der Ständerat die Ergänzung bereit 2011 angenommen hatte. Die Zustimmung zu dieser Erweiterung galt als wichtiger Baustein im Zusammenhang mit den Verhandlungen für eine Globallösung zum Steuerstreit mit den USA. Ebenso war abzusehen, dass Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmuster innert kurzer Frist OECD-Standard erlangen würde und dass sich die Schweiz dieser Neuauslegung nicht widersetzen konnte. Die SVP kritisierte zwar die weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses, kam mit ihrem Nichteintretensantrag allerdings nicht durch. Kurioserweise schlug sie dem Bundesrat gar vor, in einer Notsituation wie im Falle der UBS 2011 zu Notrecht zu greifen, womit der vorauseilende Gehorsam gegenüber den USA und der OECD hinfällig würde. Im Kontrast dazu appellierte die SP an den Bundesrat, Verhandlungen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch aufzunehmen. Zusätzlich liess die Partei verlauten, dass sie dem Abkommen nur zustimmen würde, wenn der Bundesrat in der vorgesehenen Weissgeldvorlage, die für 2013 traktandiert ist, eine Selbstdeklaration der Bankkunden vorsehen werde. Eveline Widmer-Schlumpf gab diesbezüglich ein Versprechen ab; am Jahresende schien eine absolute Umsetzung der Selbstdeklaration jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Die FDP ihrerseits verlangte vom Bundesrat die Zusicherung, dass das neue DBA erst ratifiziert würde, wenn eine Globallösung gefunden sei. Die Landesregierung sicherte ein solches Vorgehen zu, wollte dies allerdings nicht in den Bundesbeschluss schreiben, um seine Verhandlungsposition nicht zu schwächen. Ein entsprechender Antrag der SVP auf schriftliche Fixierung wurde im Ratsplenum klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung stellte sich lediglich die SVP gegen die Vorlage. Das Geschäft passierte in der im Nationalrat mit 134 zu 56 und im Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits

Im Februar 2009 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) unter Anwendung von Notrecht (Schutzverfügung nach Art. 25 und 26 Bankengesetz) eine Lieferung von 255 Kundendaten durch die UBS an die USA angeordnet. Damit sollte eine mögliche existenzbedrohende US-Strafklage gegen die UBS verhindert werden. Dieses Vorgehen wurde 2011 vom Bundesgericht gestützt, womit das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2010 hinfällig wurde. Im Nachgang der durch die Finma angeordneten Datenlieferung und unter dem starken Druck der USA (Zivilklage gegen die UBS) war der Bundesrat bereit, in einem Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA die ungenaue Rechtslage des DBA zu präzisieren (September 2009). Danach sollte Amtshilfe (rückwirkend) auch bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung möglich sein. Im konkreten Fall führte die Präzisierung zur Prüfung von Datenlieferungen von 4'450 UBS-Kunden, welche seit dem Jahr 2000 der fortgesetzten, schweren Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2010 eine Beschwerde gegen diesen Teil der neuen Regelung gutgeheissen. Es stellte fest, dass die rückwirkend geltende Auslegung der DBA-Regelung im Protokoll zum DBA einer Rechtsgrundlage entbehrte. Das Parlament hatte im September 2010 das mittlerweile als Staatsvertrag behandelte, völkerrechtlich geschlossene und bindende Protokoll zum DBA in Form eines einfachen Bundesbeschlusses widerwillig gutgeheissen. Dadurch wurde die Datenlieferung im Zusammenhang mit den 4'450 UBS-Kunden und deren Steuerhinterziehung ab 2000 legalisiert. Die allgemeine, nicht rückwirkende Anpassung des DBA (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) bedurfte keiner Zustimmung durch das Parlament und kann durch die Vertragsstaaten USA und Schweiz ratifiziert und per September 2009 in Kraft gesetzt werden, was allerdings bis Ende 2011 durch keine der Parteien erfolgte.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Im Zusammenhang mit den US-Regulierungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welche ab 1.1.13 schrittweise in Kraft treten, forderte eine Motion Briner (fdp, SH) die nötigen Anpassungen schweizerischen Rechts, die Souveränitätskonflikte mit den USA verhindern helfen sollten. Er argumentierte, dass sowohl das Bankengesetz als auch das Strafgesetzbuch angepasst werden müssten, weil Fatca extraterritoriale Wirkung hätte. Diese entfalte sich durch die weitreichenden Informationspflichten, die auf die in den USA tätigen Finanzintermediäre zukämen. Diese Informationspflichten würden den heute gültigen Regeln des Strafgesetzbuchs und des Bankengesetzes widersprechen, wie sie von Schweizer Finanzinstituten eingehalten werden müssen. Die nötigen Anpassungen sollten derart ausgestaltet werden, dass die Schweiz gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt werde. Dazu sollte der Bundesrat auch Verhandlungen mit den USA führen. Der Bundesrat begrüsste die Motion. Sie wurde in beiden Räten stillschweigend angenommen.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Die USA verschärften ab Dezember 2011 den Druck auf den Schweizer Finanzplatz erneut. Sie forderten zusätzlich zu den bereits erhaltenen anonymisierten statistischen Angaben zu US-Kundenbeziehungen in der Schweiz unter anderem Informationen bezüglich Korrespondenz mit und über die US-Kunden und die Bezahlung einer Busse in der Grössenordnung von nun CHF 3 Mia. (Summe für den gesamten Finanzplatz). Abkommen dieser Form wurden elf Schweizer Banken individuell unterbreitet, womit sich die Krise von einer Globallösung (Vergangenheitsbewältigung für den gesamten Finanzplatz) wegbewegte. Die Erfüllung der Bedingungen hätte für das einzelne Institut Klagefreiheit bedeutet, nicht aber für den gesamten Finanzplatz.

USA verschärft Druck auf den Schweizer Finanzplatz erneut (2011)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits entwickelten sich im Sommer 2011 dahingehend, dass ein Vergleich immer wahrscheinlicher wurde. Kurz bevor der Ständerat als Erstrat die Anpassung der bestehenden DBA an die zukünftig zu erwartenden OECD-Standards (Zulassung von Gruppenanfragen) beriet, berichtete Staatssekretär Michael Ambühl (Chefunterhändler mit den USA), dass die Vereinigten Staaten zu einer Globallösung bereit wären. Dazu forderten die USA die Übernahme der künftigen OECD-Standards im neuen US-Doppelbesteuerungsabkommen per September 2009 sowie die Lieferung von anonymisierten statistischen Daten zu US-Kundenbeziehungen von zehn Schweizer Banken (Mindestguthaben USD 50 000; Zeitraum 2002 bis 2010). Diese Datenlieferung, die nach gängiger Lesart keinen Bruch mit dem Bankgeheimnis darstellte, wurde im September 2011 teilweise direkt durch die Banken, in Absprache mit dem zuständigen Staatssekretariat für internationale Finanzfragen getätigt. Weiter sollte der gesamte Finanzplatz eine Busse im Umfang von ungefähr CHF 2 Mia. bezahlen. Im Gegenzug versicherten die USA, auf Straf- und Zivilklagen gegen Schweizer Banken verzichten zu wollen. Der Vergleich scheiterte vorerst am Widerstand des Ständerats: Politiker der SVP, CVP und FDP monierten, dass der Umfang der Gruppenanfragen zu wenig genau umrissen und daher die seriöse Prüfung der Vorlage nicht möglich sei. Das Geschäft wurde vertagt. In der Wintersession 2011 verhalfen die Mitteparteien, ideell unterstützt durch die Bankiervereinigung, der Vorlage im Ständerat zum Durchbruch. Lediglich die SVP wehrte sich gegen die vorzeitige Übernahme der künftigen OECD-Standards im neuen DBA mit den USA mit Hinweis auf den Bruch des Bankgeheimnisses. Die Ergänzung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den künftigen OECD-Standards wird 2012 vom Nationalrat behandelt werden.

Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits