Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Prozesse

434 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Wie schon 1979 stiessen die Nuklearexporte auf Kritik. Die Opposition gegen die Lieferung einer Schwerwasseranlage an Argentinien formierte sich in der «Arbeitsgemeinschaft gegen Atomexporte». Ihrer Ansicht nach ist das Interesse Argentiniens an diesem Geschäft in erster Linie militärischer Natur. Sie protestierte deshalb gegen die Ausfuhrbewilligung, die das Bundesamt für Energiewirtschaft der Firma Sulzer für die Schwerwasseranlage erteilte. Die Bewilligung stützte sich darauf, dass Buenos Aires der Schweiz zugesichert hatte, die Anlage nur für friedliche Zwecke zu gebrauchen. Die Nukleartätigkeit Argentiniens, das den Atomsperrvertrag nicht unterzeichnet hat, untersteht zudem der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation.

Auch von ausländischer Seite wurden Bedenken gegen die schweizerischen Atomtechnologieexporte geäussert. Die USA kritisierten die Lieferung von industriellen Ausrüstungsgütern an Pakistan, welche nicht auf der Sperrliste des Nonproliferationsvertrages stehen, von denen die USA jedoch annehmen, dass sie zur Herstellung von Atomwaffen dienen könnten. Nach Ansicht der Administration Carter verstiess die Schweiz zwar nicht gegen den Buchstaben, wohl aber gegen den Geist des Atomsperrvertrages, den sie 1977 unterzeichnet hatte. Amerikanische Kommentatoren stellten fest, dass gleichzeitig schweizerische Gesuche um Bewilligungen für die Ausfuhr abgebrannter Brennstäbe von den USA ungewöhnlich eingehend geprüft wurden; sie nahmen an, dass die Gesuche blockiert bleiben würden, bis die Schweiz ihre Haltung gegenüber den Nuklearexporten nach Pakistan geändert habe.
An der Konferenz zur Überprüfung des Atomsperrvertrages in Genf und an der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation betonte die Schweiz, dass sie sich streng an ihre internationalen Verpflichtungen bezüglich der Nichtverbreitung von Atomwaffen halte. Sie wandte sich jedoch dagegen, dass nuklearindustriell führende Mächte einseitig auf andere Staaten Druck ausübten und deren Exporte, die der zivilen Nutzung von Kernenergie dienen sollen, zu behindern trachteten. Da sich Pakistan – trotz mehrmaliger Versicherung, seine Atomanlagen nur für friedliche Zwecke zu verwenden – nicht der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation unterstellte, beschloss der Bundesrat zu überprüfen, wie er in Zukunft Nuklearexporte nach Pakistan behandeln will. Siehe diesbezüglich die Interpellation (Ip. 80.493) Carobbio (psa, TI).

Aussenwirtschaftspolitik

Die Entwicklung des Frankenkurses ermöglichte es, auch die letzten noch verbleibenden Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen. Ende August hob der Bundesrat – im Einvernehmen mit der Nationalbank – das Verzinsungsverbot für ausländische Bankeinlagen auf. Auch die Kapitalexportbestimmungen erfuhren eine Liberalisierung, insbesondere im Bereich der privaten Schuldverschreibungen (Notes). Die Nationalbank hofft dadurch zu erreichen, dass Frankengeschäfte, die bisher im Ausland getätigt worden sind, wieder über Schweizer Banken abgewickelt werden. Die aus solchen Geschäften anfallenden Informationen sollen die Führung der Geldpolitik erleichtern. Insbesondere erstrebt die Nationalbank eine bessere Kontrolle über die internationale Verwendung der schweizerischen Währung. Die zunehmende Funktion des Frankens als Reservewährung – in Ergänzung zum Dollar – ist für unser Land nicht unproblematisch. Unvorhergesehene Schwankungen der internationalen Frankennachfrage könnten in der Schweiz deflationäre oder inflationäre Prozesse hervorrufen.

Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen

MIGRIERT L'annulation du voyage que le conseiller fédéral Aubert devait faire à Moscou est une conséquence directe de l'invasion soviétique en Afghanistan. Cette visite aurait dû avoir lieu en raison de l'universalité des relations extérieures qu'entretient la Suisse. En 1979, notre ministre des affaires étrangères avait visité l'Afrique et les Etats-Unis. Dès lors, un voyage à Moscou s'imposait. Une visite diplomatique dans un pays ne signifie pourtant nullement que l'on approuve sa politique. Si le conseiller fédéral Aubert a tout de même renoncé à son projet, c'est qu'il s'est rendu compte que le but de sa visite en URSS serait mal interprété par les milieux bourgeois, en raison de l'invasion de l'Afghanistan.

L'annulation du voyage que le conseiller fédéral Aubert devait faire à Moscou est une conséquence directe de l'invasion soviétique en Afghanistan
Dossier: Afghanischer Krieg (1979-1989)

Die mit der Rückweisung an die Kommissionen verlangte Neuaushandlung des Kaufvertrages mit den zuständigen amerikanischen Stellen blieb resultatlos, da man in Washington keinerlei Neigung zeigte, der Schweiz bessere Bedingungen zu gewähren als anderen Kunden. Als besonders stossend empfanden die National- und Ständeräte die von der US-Regierung erstmals erhobenen administrativen Zuschläge. Verschiedentlich war in diesem Zusammenhang, nicht nur von sozialdemokratischer Seite, von fragwürdigen Beträgen, ja von Preisdiktat die Rede. Deshalb wurde in der Herbstsession auch die Möglichkeit von Alternativen erörtert. Im Vordergrund stand die Rückweisung eines Betrages von CHF 73 Mio. für die in der Botschaft nur beiläufig erwähnte Beschaffung von Schützenpanzern M-113, um die Frage zu prüfen, ob an deren Stelle nicht ein Produkt der notleidenden Kreuzlinger Firma Mowag erworben werden könnte. Ein diesbezüglicher Antrag des Thurgauer Ständerates Herzog (svp, TG), der auch von der SP unterstützt wurde, unterlag in der kleinen Kammer nur knapp, mit 18:14 Stimmen. Die Sozialdemokraten erneuerten diesen Vorschlag in der Wintersession im Nationalrat. Sie wollten jedoch zusätzlich den ganzen Kredit an den Bundesrat zurückweisen, um auch Varianten zur Panzerhaubitze M-109 abklären zu lassen. Beides wurde vom Nationalrat auf Antrag der Militärkommission abgelehnt, nicht nur weil die schweizerische Armee bereits weitgehend mit dem amerikanischen Material ausgerüstet ist, sondern vor allem weil dieses den Konkurrenzprodukten sowohl kosten- als auch qualitätsmässig überlegen ist. Dank Kürzungen der für Munitionseinkauf und für Unvorhergesehenes eingesetzten Beträge konnte der Kredit von CHF 890 Mio. auf CHF 750 Mio. reduziert werden.

Schützenpanzer M-113

Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen. Als diesbezüglich wichtigste Entscheide sind zu erwähnen die Aufhebung des Anlageverbots für Ausländer auf den 24. Januar und die Reduktion und schliessliche Sistierung des Negativzinses, welcher auf Frankeneinlagen von Ausländern bei schweizerischen Banken erhoben wurde. Ebenfalls aufgehoben wurden die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland, die Einfuhrbeschränkung für fremde Banknoten und die Vorschrift, dass die Fremdwährungsverbindlichkeiten der Banken täglich durch entsprechende Aktivpositionen gedeckt sein müssen. Da die Nationalbank nicht mehr im Ausmass früherer Jahre auf dem Devisenmarkt mit Dollarkäufen zu intervenieren brauchte und auch der Liquiditätsüberhang erheblich abgebaut war, sistierte sie im Sommer die Konversionspflicht für Frankenerlöse aus bewilligungspflichtigen Kapitalexporten.

Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen

Die weitgehende Erholung des Dollarkurses bewog die Währungsbehörden der Vereinigten Staaten, anfangs 1974 die seit Jahren bestehenden Beschränkungen auf Kapitalexporten aufzuheben. Parallel dazu entschlossen sich die Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande zu einer Lockerung ihrer Abwehrmassnahmen gegen unerwünschte Kapitalzuflüsse aus dem Ausland. Der Bundesrat hob zunächst im Einvernehmen mit der Nationalbank die Verordnung über die Anlage ausländischer Gelder auf den 1. Februar auf. Gleichzeitig verzichtete die Nationalbank auf die Konversion genehmigungspflichtiger Kapitalexporte der Banken. In der Folge begann sich jedoch der Kurs des Dollars gegenüber dem Schweizerfranken und einigen andern starken Währungen Europas wieder abzuschwächen. Der aus diesen Kursbewegungen für den Franken resultierende Aufwertungseffekt nahm ständig zu und erreichte Ende April im Verhältnis zu den 15 wichtigsten Handelspartnern der Schweiz eine durchschnittliche Höherbewertung von 24 Prozent. Die veränderte Wechselkurssituation blieb indessen vorerst noch ohne Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsstellung unseres Landes. Angesichts dieser Tatsache und im Hinblick auf die relativ ruhige Entwicklung an den Devisenmärkten beschlossen Bundesrat und Nationalbank im Oktober, das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder ebenfalls aufzuheben. Damit blieb von den ursprünglichen Massnahmen zum Schutze der Währung nur noch die Verordnung über die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland in Kraft.

Erholung des Dollarkurses

Die internationale Währungsordnung wurde 1973 von äusserst schweren Krisen erschüttert. Im Januar sah sich Italien veranlasst, der zunehmenden Kapitalflucht und der ungünstigen Entwicklung der Zahlungsbilanz durch eine Spaltung des Devisenmarktes in einen finanziellen und einen kommerziellen Sektor zu begegnen. Der freie Finanzkurs der Lira löste sogleich beträchtliche Kapitalbewegungen nach dem Ausland aus. Angesichts der traditionell engen Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz flossen bedeutende Dollarmengen in unser Land. Gleichzeitig setzte eine starke, zum grössten Teil spekulative Nachfrage nach Schweizerfranken ein, was zusätzliche enorme Dollarzuflüsse bewirkte. Nachdem die Schweizerische Nationalbank an einem einzigen Tag Stützungskäufe von über 1 Mia. Dollar hatte vornehmen müssen, entschloss sie sich am 23. Januar im Einvernehmen mit dem Bundesrat, ihre Interventionen am Devisenmarkt bis auf weiteres einzustellen. Die regionale Störung der internationalen Währungsbeziehungen breitete sich in der Folge rasch zu einer schweren Dollar– und Weltwährungskrise aus, welche die amerikanische Regierung veranlasste, den Dollar nach rund einem Jahr ein zweites Mal abzuwerten. Die überraschende Abwertung des Dollars um 10 Prozent vermochte jedoch die Währungslage nur momentan zu beruhigen. Die Schweiz, die grundsätzlich die Wünschbarkeit neuer fester Währungsrelationen befürwortete, hielt den Zeitpunkt für die Rückkehr zu festen Wechselkursen noch nicht für gekommen. Bundesrat und Nationalbank entschlossen sich dennoch zum Versuch, einer allzu starken wechselkursbedingten Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsstellung unseres Landes durch gezielte Dollarkäufe entgegenzuwirken. Entsprechende Interventionen blieben aber erfolglos und mussten nach wenigen Tagen wieder eingestellt werden.

Internationale Währungsortnung 1973 von Krisen erschüttert

Pour la Cinquième Suisse, deux événements d'importance ont marqué l'année 1972 : la collecte nationale effectuée le premier Août et consacrée à l'Organisation des Suisses de l'étranger, fondée en 1916 par la Nouvelle Société Helvétique ; et surtout le cinquantième congrès des Suisses de l'étranger, tenu dans la capitale fédérale quelques semaines plus tard. Le thème traité à Berne, l'exercice des droits politiques par nos ressortissants de l'extérieur, a suscité une grande attention. Les Suisses de l'étranger eux-mêmes sont profondément divisés sur l'octroi des droits politiques.
Ses partisans estiment que la Cinquième Suisse représente une masse – 313'000 personnes environ, réparties dans 140 pays, dont 62 pourcent en Europe – qui mérite non seulement de pouvoir s'exprimer, mais encore d'être représentée au parlement. Les adversaires invoquent des raisons diverses, qui vont de l'abstentionnisme prévisible aux inconvénients réels découlant du droit de vote, comme par exemple aux Etats-Unis où son exercice enlèverait automatiquement aux doubles-nationaux leur citoyenneté américaine. De son côté, une commission d'experts, nommée par le Conseil fédéral, a étudié la question ; elle s'est déclarée favorable au maintien du principe de domiciliation comme critère d'exercice des droits politiques. Sur le plan des prestations publiques, le Conseil des Etats a voté une loi fédérale d'assistance aux Suisses nécessiteux de l'étranger, aux termes de laquelle les charges incombant jusqu'ici aux cantons et communes sont transférées à la Confédération (MCF 11383).
Mentionnons enfin que l'autorité fédérale, consciente du fait que nos communautés d'émigrés constituent toujours l'atout principal de l'image de marque de la Suisse à l'étranger, a néanmoins estimé judicieux la création d'une commission de coordination des divers organes de la propagande nationale dont la tâche sera de contribuer au rayonnement de notre pays dans le monde.

Loi fédérale d'assistance aux Suisses nécessiteux de l'étranger (MCF 11383)
Dossier: Briefwahlrecht für Auslandschweizer

Zu einer weiteren Währungskrise kam es im August. Zunächst erlitt der Dollar einen neuen Schwächeanfall, als der Unterausschuss für Währungsfragen des amerikanischen Kongresses vorschlug, den Dollar abzuwerten. Ausgelöst wurde die Krise durch das von Präsident Nixon angekündigte Sanierungsprogramm für die amerikanische Wirtschaft. Dieses sah insbesondere eine zehnprozentige Importsteuer vor. Gleichzeitig wurde die Einlösungspflicht von Dollars in Gold suspendiert. Diese Massnahme hatte eine Schliessung der internationalen Devisen– und Goldmärkte zur Folge. Die EWG–Länder konnten sich wiederum nicht auf gemeinsame Gegenmassnahmen einigen. Die Schweizerische Nationalbank ihrerseits stellte vorübergehend die Dollarankäufe ein, was einer inoffiziellen Freigabe des Dollarkurses gleichkam. Die Banken beschränkten freiwillig den Devisenhandel; dieser kam aber nicht ganz zum Erliegen. Den dollarwechselnden Touristen wurden einige Erleichterungen eingeräumt. Die Krise zeigte erneut, in welch starkem Ausmass die währungspolitische Handlungsfreiheit durch die internationale Entwicklung beeinträchtigt wird.

Zu einer weiteren Währungskrise kam es im August