Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Prozesse

350 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

An der UNO-Klimakonferenz in Doha verpflichteten sich 37 Länder, darunter alle EU-Staaten sowie Australien, die Schweiz und weitere europäische Staaten, zur Weiterführung des Kyoto-Protokolls bis 2020 (Kyoto II). Kanada und Japan distanzieren sich von Kyoto II; sie wollen ihre Emissionen künftig auf freiwilliger Basis reduzieren. Die Kyoto-II-Staaten sind insgesamt für rund 14 Prozent des weltweiten CO2-Austosses verantwortlich. Entgegen den Erwartungen wurde die Aushandlung eines neuen Weltklimavertrages, der ab 2020 für Industrie- und Schwellenländer gelten soll, auf 2015 vertagt. Die Schweizer Delegation sah mit dem Ergebnis der Klimakonferenz gerade einmal das Minimalziel erreicht. Zufrieden zeigte sie sich über die Weiterführung des bis anhin einzigen verbindlichen Abkommens zur Treibhausgasreduktion, äusserte jedoch ihren Unmut über das mangelnde und wenig verbindliche Engagement anderer grosser Verursacher von Treibhausgasemissionen, neben Japan und Kanada namentlich die USA, China, Brasilien, Südafrika und Indien.

Kyoto-Protokoll II (Bali 2007; Copenhague 2009; Cancún 2010; Doha 2012)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Die absehbare Einführung der US-Regulierungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) beschäftigte im Berichtsjahr weniger das Parlament als vielmehr die Schweizer Diplomatie. In seiner ursprünglichen Form sah FATCA für alle potenziell in den USA steuerpflichtigen Kunden eine Datenmeldung an die US-Steuerbehörde (IRS) durch die betreuenden Finanzintermediäre vor. Im Falle einer Nicht-Zustimmung zur Datenmeldung durch einen betroffenen Kunden sollten alle US-Zahlungen an diesen sogenannt „unkooperativen“ Kunden mit eine Quellsteuer von 30% belegt werden. Zusätzlich waren in diesem Fall die Einfrierung der betroffenen Kundengelder und die anschliessende Saldierung der entsprechenden Konti vorgesehen. Von der Meldepflicht ausgenommen werden sollten unter anderem Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus dem Inland stammten. Diese Institute wurden a priori als FATCA-konform angesehen. International stiess FATCA wegen seiner extraterritorialen Wirkung auf Kritik, vor allem weil die Regelung häufig im Konflikt mit den lokalen Rechtsordnungen stand. Zusätzlich bemängelten Finanzverbände die unverhältnismässig hohen Kosten der Umsetzung. Für die Schweiz war besonders stossend, dass kaum eine Lokalbank mindestens 98% Schweizer Kundenbeziehungen unterhielt, weil viele Banken Kunden im grenznahen Ausland betreuten. Derweil wurden den EU-Finanzinstituten die Bürger sämtlicher Mitgliedsstaaten als inländische Kunden angerechnet. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und den USA, das Ende 2012 paraphiert wurde, sah für den Schweizer Finanzplatz verschiedene Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA vor. Unter anderem wurde die Meldungspflicht von potenziell in den USA steuerpflichtigen Personen auf 1.1.14 verschoben. Zusätzlich wurden Sozialversicherungen, Pensionskassen sowie Sach- und Schadenversicherungen von FATCA ausgenommen. Lokalbanken, deren Kunden zu mindestens 98% aus der Schweiz oder der EU stammten, wurden ebenfalls als a priori FATCA-konform angesehen, was einer faktische Ausnahme von der Meldepflicht entsprach und den befürchteten Wettbewerbsnachteil gegenüber Finanzintermediären aus dem EU-Raum abwendete. Im Gegenzug wurde den Schweizer Lokalbanken verboten, US-Kundengelder abzulehnen. Die wichtigste Regelung betraf jedoch die Datenlieferung an die USA, weil diese nach ursprünglichem Abkommen im Konflikt mit dem schweizerischen Bankkundengeheimnis gestanden hätte. Der Vertrag sah vor, dass Schweizer Finanzintermediäre direkt Kundeninformationen in die USA übermitteln sollten, falls der Kunde der Datenlieferung zustimmte. Andernfalls war, im Gegensatz zur erlassenen FATCA-Regelung, weder ein Quellsteuerabzug auf US-Wertschriften noch die Schliessung der betroffenen Kundenkonti vorgesehen. Allerdings verpflichteten sich die Finanzdienstleister in diesem Fall dazu, aggregierte Informationen zu den unkooperativen Kunden an die USA zu übermitteln, worauf diese ein Amtshilfegesuch an die Schweizer Behörden stellen konnten (Gruppenanfrage mit spezifischen Verhaltensmuster, in diesem Falle die Nicht-Zustimmung zur Offenlegung der Konti). Die Schweizer Behörden konnten darauf die Herausgabe der Kundeninformationen verfügen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf anerkannte, dass die gefundene Lösung zwar formell keinem automatischen Informationsaustausch entsprach, faktisch diesem aber sehr nahe kam. Für die internationale Verhandlungsposition bezüglich des von der Schweiz gegenüber dem automatischen Informationsaustausch bevorzugten Abgeltungssteuerkonzepts war es offentsichtlich wichtig, formell keinem automatischen Informationsaustausch zuzustimmen. Dies scheint mit ein Grund zu sein, weshalb die Schweiz auf Reziprozität verzichtete, also von den USA keine Datenlieferungen zu in der Schweiz steuerpflichtigen Personen erhalten wollte. Mit dem FATCA-Vertrag setzen sich die eidgenössischen Räte ab 2013 auseinander.

Erleichterungen bei der Umsetzung von FATCA

Les sanctions prises contre l’Iran en janvier 2011 ont été renforcées en avril 2012, se ralliant ainsi partiellement aux mesures décidées par l’UE. En juillet, les sanctions se sont encore renforcées en limitant notamment le marché des métaux précieux, des diamants et du matériel de surveillance Internet ou téléphonique. Cependant, le gouvernement helvétique n’a pas suivi les USA et l’UE qui ont déclaré l’interdiction de transactions pétrolières avec l’Iran. Les marchands suisses sont uniquement tenus de déclarer les transactions. Ont également été refusées les sanctions contre la Banque Centrale Iranienne.

Sanctions contre l'Iran

In einer dritten Ausprägung des US-Steuerstreits stand die im Parlament behandelte Ergänzung des neuen US-DBA von 2009 mit der Möglichkeit von Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmustern im Vordergrund. Dieses Geschäft kam in der Frühjahrssession in den Nationalrat, nachdem der Ständerat die Ergänzung bereit 2011 angenommen hatte. Die Zustimmung zu dieser Erweiterung galt als wichtiger Baustein im Zusammenhang mit den Verhandlungen für eine Globallösung zum Steuerstreit mit den USA. Ebenso war abzusehen, dass Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmuster innert kurzer Frist OECD-Standard erlangen würde und dass sich die Schweiz dieser Neuauslegung nicht widersetzen konnte. Die SVP kritisierte zwar die weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses, kam mit ihrem Nichteintretensantrag allerdings nicht durch. Kurioserweise schlug sie dem Bundesrat gar vor, in einer Notsituation wie im Falle der UBS 2011 zu Notrecht zu greifen, womit der vorauseilende Gehorsam gegenüber den USA und der OECD hinfällig würde. Im Kontrast dazu appellierte die SP an den Bundesrat, Verhandlungen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch aufzunehmen. Zusätzlich liess die Partei verlauten, dass sie dem Abkommen nur zustimmen würde, wenn der Bundesrat in der vorgesehenen Weissgeldvorlage, die für 2013 traktandiert ist, eine Selbstdeklaration der Bankkunden vorsehen werde. Eveline Widmer-Schlumpf gab diesbezüglich ein Versprechen ab; am Jahresende schien eine absolute Umsetzung der Selbstdeklaration jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Die FDP ihrerseits verlangte vom Bundesrat die Zusicherung, dass das neue DBA erst ratifiziert würde, wenn eine Globallösung gefunden sei. Die Landesregierung sicherte ein solches Vorgehen zu, wollte dies allerdings nicht in den Bundesbeschluss schreiben, um seine Verhandlungsposition nicht zu schwächen. Ein entsprechender Antrag der SVP auf schriftliche Fixierung wurde im Ratsplenum klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung stellte sich lediglich die SVP gegen die Vorlage. Das Geschäft passierte in der im Nationalrat mit 134 zu 56 und im Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen.

Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits

Au cours d’une année 2012 marquée par une situation économique défavorable, les exportations ont légèrement augmenté de 1,5%, à 200,9 milliards de francs. Le troisième trimestre a connu la hausse la plus importante faisant suite à une baisse des exportations au cours du deuxième trimestre. Contrairement à l’année précédente, les prix ont renchéri (+1,7%). Le renforcement des exportations a été observé principalement dans trois branches: l’horlogerie (+11%), l’industrie chimique et pharmaceutique (+5,8%) et les denrées alimentaires, boissons et tabacs (+3,4%). Ces augmentations tranchent avec l’évolution du papier et des arts graphiques (-13%), qui recule pour la cinquième année consécutive. Le commerce d’export a reculé avec l’Europe (-1%), la Chine (-12%) et l’Inde (-10%). Ce recul a cependant été compensé par une forte demande émanant de d’Arabie Saoudite (+23%), de Singapour (+14%), des USA (+12%), du Canada (+9%) et de l’Amérique latine (+10%).

Exportations en 2012

Die Weltwirtschaft fand auch im Berichtsjahr nicht auf einen soliden Wachstumskurs zurück. Gemäss dem Internationalen Währungsfonds verharrte das globale Wirtschaftswachstum auf 3,2%. Die Industriestaaten wiesen ein Wachstum von lediglich 1,3% aus, was gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um 0,3 Prozentpunkte entsprach. Besorgniserregend präsentierte sich die Situation in Westeuropa. Mehrere Volkswirtschaften gerieten an den Rand einer Rezession (Grossbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Österreich). Auch der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft liess stark nach. Immerhin nahm dort das Bruttoinlandprodukt im Jahresvergleich um 0,9% zu. Derweil verschärften sich in den stark verschuldeten Ländern Südeuropas die rezessiven Tendenzen. Die Abwärtsspirale setzte sich aufgrund der schwachen Nachfrage nach inländischen Gütern, der einschneidenden staatlichen Sparprogramme und der fragilen Lage des Finanzsystems fort. Im Jahre 2012 schrumpfte das Wachstum der Euro-Zone um 0,4%. Immerhin führte die Verhinderung einer Eskalation der Euro-Schuldenkrise zu einer gewissen Beruhigung an den Finanzmärkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) schuf im Spätsommer die Voraussetzungen, um einen Kollaps der Währungsunion abzuwenden, indem sie sich im Notfall dazu bereit erklärte, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen. Zudem wurden die provisorischen Rettungsschirme EFSF und EFSM durch den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt, wodurch die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht wurden. Explizit wurde unter der neuen Institution die Rettung von systemrelevanten Banken ermöglicht. Dynamischer zeigte sich die wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt dank robuster Konsumnachfrage und dem sich erholenden Immobilienmarkt wuchs die US-Wirtschaft um 2,3% (gegenüber 1,8% im Vorjahr). Für Unsicherheit sorgte jedoch Ende Jahr ein Budgetstreit. Erst Anfang Januar 2013 kam im Kongress eine Teileinigung zu Stande, welche das Auslaufen von Steuervergünstigungen und die automatische Inkraftsetzung von Sparmassnahmen verhinderte. Von dieser als « fiscal cliff » bezeichneten Kombination wären negative Wachstumsimpulse ausgegangen. Zu einem spektakulären Aufschwung kam es in Japan, wo im Zuge eines Regierungswechsels eine weitere Lockerung der Geldpolitik vorgenommen wurde. Nach einem Rückgang von 0,6% im Vorjahr registrierte die drittgrösste Volkswirtschaft ein Wachstum von 2,0%. Die aufstrebenden Schwellenländer wuchsen insgesamt um 5,1%, womit ein Rückgang von 0,4 Prozentpunkten resultierte. Die Schwierigkeiten der Industriestaaten wirkten sich negativ auf die Exportvolumen und die Rohstoffpreise aus.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2012

Trotz der expansiven Geldpolitik blieb die Inflation 2011 auf einem tiefen Niveau. Allerdings nahmen die Teuerungsraten in den Industriestaaten gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Die Verbraucherindizes stiegen in den USA um 3,2 Prozent und in der Eurozone um 2,4 Prozent, während die Preise in Japan noch um 0,3 Prozent zurückgingen. Im Gegensatz dazu liess der Inflationsdruck in den Schwellenländern deutlich nach. Dieser Rückgang war auf das schwächere Wirtschaftswachstum sowie auf sinkende Rohstoffpreise zurückzuführen. Das Erdöl verzeichnete eine moderate Preisentwicklung. Auf dem Weltmarkt stieg das Barrel von Januar bis April von 95 auf 125 Dollar, fiel jedoch bis zum Jahresende auf 108 Dollar.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2011

Im Februar 2009 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) unter Anwendung von Notrecht (Schutzverfügung nach Art. 25 und 26 Bankengesetz) eine Lieferung von 255 Kundendaten durch die UBS an die USA angeordnet. Damit sollte eine mögliche existenzbedrohende US-Strafklage gegen die UBS verhindert werden. Dieses Vorgehen wurde 2011 vom Bundesgericht gestützt, womit das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2010 hinfällig wurde. Im Nachgang der durch die Finma angeordneten Datenlieferung und unter dem starken Druck der USA (Zivilklage gegen die UBS) war der Bundesrat bereit, in einem Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA die ungenaue Rechtslage des DBA zu präzisieren (September 2009). Danach sollte Amtshilfe (rückwirkend) auch bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung möglich sein. Im konkreten Fall führte die Präzisierung zur Prüfung von Datenlieferungen von 4'450 UBS-Kunden, welche seit dem Jahr 2000 der fortgesetzten, schweren Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2010 eine Beschwerde gegen diesen Teil der neuen Regelung gutgeheissen. Es stellte fest, dass die rückwirkend geltende Auslegung der DBA-Regelung im Protokoll zum DBA einer Rechtsgrundlage entbehrte. Das Parlament hatte im September 2010 das mittlerweile als Staatsvertrag behandelte, völkerrechtlich geschlossene und bindende Protokoll zum DBA in Form eines einfachen Bundesbeschlusses widerwillig gutgeheissen. Dadurch wurde die Datenlieferung im Zusammenhang mit den 4'450 UBS-Kunden und deren Steuerhinterziehung ab 2000 legalisiert. Die allgemeine, nicht rückwirkende Anpassung des DBA (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) bedurfte keiner Zustimmung durch das Parlament und kann durch die Vertragsstaaten USA und Schweiz ratifiziert und per September 2009 in Kraft gesetzt werden, was allerdings bis Ende 2011 durch keine der Parteien erfolgte.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

Neben der Staatsverschuldung stellte die Arbeitslosigkeit 2011 in vielen Industriestaaten weiterhin ein zentrales Problem dar. Im Jahresdurchschnitt reduzierte sich die Arbeitslosenquote allerdings in den OECD-Staaten von 8,3 auf 8,0 Prozent. Dieser leichte Rückgang kam unter anderem aufgrund der eindrücklichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu Stande, wo die Arbeitslosigkeit von 7.8 auf 5.9 Prozent abnahm. Zudem erholte sich erstmals seit dem Ausbruch der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2008 der Arbeitsmarkt in den USA. Hingegen spitzte sich die Lage in den von der Krise besonders stark betroffenen PIGS-Staaten (Portugal, Irland, Griechenland und Spanien) weiter zu. Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 21.7 Prozent erwies sich die Situation auf dem spanischen Arbeitsmarkt als besonders prekär.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2011

Über die konjunkturelle Entwicklung hinaus stand 2011 die anhaltende Staatsschuldenkrise in den USA und vor allem in Europa im Zentrum des Interesses. Die Europäische Union setzte an zahlreichen Gipfeltreffen und Verhandlungen alles daran, die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands und den Zusammenbruch der europäischen Währungsunion zu verhindern. Wenngleich das Schlimmste abgewendet werden konnte, erwies sich die beschlossene Ausweitung des Euro-Rettungsschirms als unzureichend, um die Lage zu stabilisieren und die Finanzmärkte zu beruhigen. Die Risikozuschläge auf Anleihen von südeuropäischen Staaten schossen in die Höhe. In den USA rangen Demokraten und Republikaner über Monate um einen Kompromiss bezüglich der Anhebung der Schuldenobergrenze. Der Staatsbankrott konnte in letzter Minute abgewendet werden. Dennoch entzog im Sommer die Rating-Agentur Standard & Poor’s den USA die Bestnote als Schuldnerin (Triple-A). Dabei wurde die mangelnde Berechenbarkeit der Politik als Hauptgrund aufgeführt.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2011

Die Weltwirtschaft blickte auf ein schwieriges Jahr 2011 zurück. Das globale Wirtschaftswachstum schwächte sich in der zweiten Jahreshälfte deutlich ab. Im September erwartete der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2011 eine Wachstumsrate von 3 Prozent. Im Vorjahr hatte diese noch rund 4 Prozent betragen. Besorgniserregend präsentierte sich die Lage in den Industriestaaten. In Nordamerika und in Europa lähmten die hohen Staatschulden und die Konsolidierungsprogramme die konjunkturelle Entwicklung. Das Wirtschaftswachstum beider Kontinente verlangsamte sich im Laufe des Jahres. Die Vereinigten Staaten wuchsen 2011 mit 1,7 Prozent und die Euro-Zone mit 1,5 Prozent. Obwohl alle europäischen Volkswirtschaften von einem Abwärtstrend erfasst wurden, waren zum Teil markante Unterschiede zu beobachten. Während sich Deutschland, Skandinavien und die meisten osteuropäischen Staaten durch ansehnliche Wachstumsraten auszeichneten, kam der Wachstumsmotor in Frankreich, Spanien sowie in den Benelux-Staaten zum Erliegen. Italien und Grossbritannien fielen nach der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 in die Rezession zurück (sogenanntes Double-Dip Phänomen). Die krisengeschüttelten Volkswirtschaften Portugals und Griechenlands entwickelten sich weiterhin lethargisch. Sie wiesen in sämtlichen Quartalen negative Wachstumsraten auf. Dasselbe Schicksal ereilte auch Japan, der drittgrössten Volkswirtschaft der Welt. Aufgrund der Tsunami-Katastrophe und des Atomunglücks in Fukushima, einer Flutkatastrophe in Thailand, wo zahlreiche Produktionsstätten japanischer Unternehmungen in Mitleidenschaft gezogen wurden sowie der unabhängig von diesen Ereignissen generell sinkenden Nachfrage nach inländischen Gütern auf dem Weltmarkt wurde Japan im Berichtsjahr schwer geprüft. Weit dynamischer entwickelten sich dagegen die Schwellenländer. Deren Wachstumsraten verharrten auf einem hohen Niveau, wobei sich diese in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls abschwächten. Somit konnten sich die Schwellenländer der Konjunkturverlangsamung in den Industriestaaten nicht gänzlich entziehen.

Weltwirtschaft, Arbeitslosigkeit und Inflation 2011

Im Zusammenhang mit den US-Regulierungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welche ab 1.1.13 schrittweise in Kraft treten, forderte eine Motion Briner (fdp, SH) die nötigen Anpassungen schweizerischen Rechts, die Souveränitätskonflikte mit den USA verhindern helfen sollten. Er argumentierte, dass sowohl das Bankengesetz als auch das Strafgesetzbuch angepasst werden müssten, weil Fatca extraterritoriale Wirkung hätte. Diese entfalte sich durch die weitreichenden Informationspflichten, die auf die in den USA tätigen Finanzintermediäre zukämen. Diese Informationspflichten würden den heute gültigen Regeln des Strafgesetzbuchs und des Bankengesetzes widersprechen, wie sie von Schweizer Finanzinstituten eingehalten werden müssen. Die nötigen Anpassungen sollten derart ausgestaltet werden, dass die Schweiz gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt werde. Dazu sollte der Bundesrat auch Verhandlungen mit den USA führen. Der Bundesrat begrüsste die Motion. Sie wurde in beiden Räten stillschweigend angenommen.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Die USA verschärften ab Dezember 2011 den Druck auf den Schweizer Finanzplatz erneut. Sie forderten zusätzlich zu den bereits erhaltenen anonymisierten statistischen Angaben zu US-Kundenbeziehungen in der Schweiz unter anderem Informationen bezüglich Korrespondenz mit und über die US-Kunden und die Bezahlung einer Busse in der Grössenordnung von nun CHF 3 Mia. (Summe für den gesamten Finanzplatz). Abkommen dieser Form wurden elf Schweizer Banken individuell unterbreitet, womit sich die Krise von einer Globallösung (Vergangenheitsbewältigung für den gesamten Finanzplatz) wegbewegte. Die Erfüllung der Bedingungen hätte für das einzelne Institut Klagefreiheit bedeutet, nicht aber für den gesamten Finanzplatz.

USA verschärft Druck auf den Schweizer Finanzplatz erneut (2011)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits entwickelten sich im Sommer 2011 dahingehend, dass ein Vergleich immer wahrscheinlicher wurde. Kurz bevor der Ständerat als Erstrat die Anpassung der bestehenden DBA an die zukünftig zu erwartenden OECD-Standards (Zulassung von Gruppenanfragen) beriet, berichtete Staatssekretär Michael Ambühl (Chefunterhändler mit den USA), dass die Vereinigten Staaten zu einer Globallösung bereit wären. Dazu forderten die USA die Übernahme der künftigen OECD-Standards im neuen US-Doppelbesteuerungsabkommen per September 2009 sowie die Lieferung von anonymisierten statistischen Daten zu US-Kundenbeziehungen von zehn Schweizer Banken (Mindestguthaben USD 50 000; Zeitraum 2002 bis 2010). Diese Datenlieferung, die nach gängiger Lesart keinen Bruch mit dem Bankgeheimnis darstellte, wurde im September 2011 teilweise direkt durch die Banken, in Absprache mit dem zuständigen Staatssekretariat für internationale Finanzfragen getätigt. Weiter sollte der gesamte Finanzplatz eine Busse im Umfang von ungefähr CHF 2 Mia. bezahlen. Im Gegenzug versicherten die USA, auf Straf- und Zivilklagen gegen Schweizer Banken verzichten zu wollen. Der Vergleich scheiterte vorerst am Widerstand des Ständerats: Politiker der SVP, CVP und FDP monierten, dass der Umfang der Gruppenanfragen zu wenig genau umrissen und daher die seriöse Prüfung der Vorlage nicht möglich sei. Das Geschäft wurde vertagt. In der Wintersession 2011 verhalfen die Mitteparteien, ideell unterstützt durch die Bankiervereinigung, der Vorlage im Ständerat zum Durchbruch. Lediglich die SVP wehrte sich gegen die vorzeitige Übernahme der künftigen OECD-Standards im neuen DBA mit den USA mit Hinweis auf den Bruch des Bankgeheimnisses. Die Ergänzung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den künftigen OECD-Standards wird 2012 vom Nationalrat behandelt werden.

Verhandlungen mit den USA zu Beilegung des Steuerstreits

Eine Motion Bischof (cvp, SO) beschäftigte sich mit den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den USA.Sie verlangte, dass alle Vertragspartner in Sachen Bankkundengeheimnis ähnliche Regelungen vorsehen müssten. Ivo Bischof erwähnte rechtliche Möglichkeiten in Grossbritannien und den USA, die verhinderten, die wirtschaftlich Berechtigten eines Vermögenswerts offenzulegen. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung für die Schweiz vorzuschlagen, die eine solche Möglichkeit ebenfalls einschliesse. So sollte ein kompetitiver Rechtsrahmen für den Schweizer Finanzplatz geschaffen werden. Bischof sah ein, dass die Lösungen im Vereinigten Königreich und den USA unbefriedigend seien, ging aber offensichtlich davon aus, dass die ausländischen Regelungen in den Verhandlungen nicht zur Disposition stehen würden. Trotz Einwand des Bundesrats, dass die Motion seinen Handlungsspielraum in den Verhandlungen um die Doppelbesteuerungsabkommen einschränke, wurde sie im Nationalrat (Erstrat) mit 81 zu 75 und im Ständerat (Zweitrat) mit 21 zu 12 angenommen. Zusätzlich zur CVP unterstützte allein die SVP die Motion, während die übrigen Parteien den Vorstoss ablehnten.

Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den USA
Dossier: Bankgeheimnis
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Der Staatsvertrag in Sachen DBA/UBS regelte zwar nur den Einzelfall UBS, sah aber im Sinne eines Präzedenzfalls Verhandlungen über ein ähnliches Abkommen vor, sollte eine weitere Unternehmung in vergleichbarem Ausmass („gleiches Handlungsmuster unter gleichen Umständen“) US-Recht gebrochen haben wie die UBS. Ein solches Abkommen hätte bei entsprechendem Abschluss ebenfalls rückwirkende Datenlieferung im Zusammenhang mit fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung ausgelöst. Die USA nutzten diese Präzedenzwirkung um im Berichtsjahr Druck auf die ebenfalls systemrelevante Credit Suisse (CS) aufzubauen. Die US-Behörden beschuldigten die Bank, ähnlich wie die UBS gehandelt zu haben und forderten sie dazu auf, ebenfalls rückwirkend, Kundendaten zu liefern. Weil im Bundesbeschluss vom September 2010 betreffend rückwirkende Datenlieferungsoption nur der Einzelfall UBS erfasst war, hätte eine entsprechende Anwendung des genannten Passus erneut via Staatsvertrag und Absegnung durch das Parlament erfolgen müssen. Dies löste unter allen grossen Parteien starken Wiederstand aus, wenngleich anerkannt wurde, dass eine US-Strafklage gegen die CS ebenfalls existenzbedrohendes Ausmass annehmen würde. Der Bundesrat schloss einen neuerlichen Staatsvertrag mit rückwirkender Amtshilfe dezidiert aus, weil er das Verhalten der CS als ungleich weniger gravierend einstufte als jenes der UBS. Dabei äusserte er rechtsstaatliche Bedenken bezüglich der Rückwirkung. Genannter Passus konnte nur bis zur Erfüllung des UBS-Staatsvertrags angewendet werden, was zum Zeitpunkt der US-Drohungen schon fast vollständig der Fall war (vollständig spätestens ab September 2011). Weil der Bundesrat eine erneute Anwendung von Notrecht kategorisch ausschloss, schien es jedoch ungeachtet der Vorgeschichte möglich, dass die Schweiz erneut den Weg via Staatsvertrag nehmen musste, wenn entsprechender Druck aus den USA im Falle der CS stark und glaubwürdig ansteigen würde.

Druck auf die ebenfalls systemrelevante Credit Suisse (CS; 2011)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die vom New Yorker Konsumentenforschungsinstitut GfK jährlich durchgeführte Studie zum Image von 50 Ländern weist die Schweiz auf Rang 8 aus. Das EDA bezeichnet diesen Rang in Anbetracht der negativen Schlagzeilen zur UBS-Affäre als ausgezeichnetes Ergebnis. Als grösste Stärken der Schweiz betrachtet die Studie das Engagement für die Umwelt, die Lebensqualität und die Respektierung politischer Rechte. Hingegen scheint das Image der Bevölkerung von einigen Ländern eher negativ beurteilt worden zu sein. In Deutschland, Frankreich, der Türkei und Ägypten rutschte dieser Indikator im Vergleich zum Vorjahr stark ab. Dies dürfte auf die auch international stark wahrgenommenen Abstimmungsresultate – etwa zur Minarettinitiative - zurückzuführen sein. Angeführt wird die Rangliste von den USA, Deutschland und Frankreich.

Image

Anfang des Jahres traf sich Doris Leuthard im Rahmen des traditionellen Dreikönigstreffens in Bayern mit verschiedenen deutschen Spitzenpolitikern und legte dabei die Haltung der Schweiz zur EU dar. Die Verkehrsministerin folgte der Einladung ihres italienischen Amtskollegen im April und besuchte Rom, wo sie über die Südanschlüsse der Neat diskutierte. Zudem unterzeichnete sie ein Memorandum of Understanding mit dem italienischen Industrieminister bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Bundesrätin traf sich im April in Brüssel mit dem für Energiefragen zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger. Das anvisierte Energieabkommen zwischen der Schweiz und der EU stand dabei im Zentrum der Gespräche. Es wurde vereinbart, die noch offenen Fragen, vornehmlich im institutionellen Bereich, bis im Herbst zu klären. Bei einem Besuch in den USA im Juli führte die Bundesrätin Gespräche im Bereich der Energiepolitik und des Klimaschutzes. Im August stattete die Energieministerin der Türkei einen Besuch ab, um in Ankara mit den zuständigen türkischen Ministern über eine vertiefte Kooperation im Energie- und Umweltbereich zu sprechen.

Doris Leuthard
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2011

Le Conseil des Etats a adopté une motion Briner (plr, SH; 10.3647) chargeant le Conseil fédéral d’accélérer la révision de la CDI dans le domaine des impôts sur la masse successorale et sur les parts héréditaires. Le conseiller aux Etats a estimé que la Suisse est pénalisée par rapport à d’autres nations. La convention ne traite pas de la question de l'imposition des titres et des actifs mobiliers américains dans le pays du dernier domicile d’un défunt alors que le taux d’imposition sur les successions peut atteindre 45 pour cent. Parallèlement, le Conseil national a adopté une motion Fiala (plr, ZH) allant dans le même sens.

Revision des DBA mit den USA

En fin d’année, s’est tenue la 16e Conférence de l’ONU sur le climat, à Cancún (Mexique). À l’instar du Sommet de Copenhague, l’année précédente, la conférence n’a débouché sur aucun engagement concret en faveur de la réduction globale des émissions de CO2, le Canada, les Etats-Unis et les Etats émergents et en voie de développement ayant exclu par avance d’entrer en matière sur des objectifs contraignants. Si les parties ont entériné la création d’un « Fonds vert », dont la gestion a été provisoirement confiée à la Banque mondiale, elles ne sont pas parvenues à s’entendre sur son financement.

Kyoto-Protokoll II (Bali 2007; Copenhague 2009; Cancún 2010; Doha 2012)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

L’affaire Wikileaks a touché la Suisse dans une modeste mesure en fin d’année. Les dépêches diplomatiques révèlent notamment que la Suisse a été considérée comme une « démocratie alpine frustrante » par la diplomatie américaine républicaine.

Affaire Wikileaks

Für viel Wirbel sorgte 2010 die Affäre Polanski. Der Regisseur war im September 2009 in Auslieferungshaft genommen worden, weil gegen ihn aufgrund einer 1978 begangenen Vergewaltigung einer Minderjährigen in den USA ein Haftbefehl bestand. Nach Hinterlegung einer Kaution wurde die Haft in Hausarrest umgewandelt. Die USA stellten in der Folge ein Auslieferungsgesuch, dem der Bundesrat aber im Juli einen abschlägigen Entscheid erteilte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf begründete den Entscheid mit Mängeln im Auslieferungsbegehren.

Affäre Polanski

Le parlement a approuvé la CDI avec les Etats-Unis exigeant l’ouverture d’un nouveau cycle de négociations dans un espace de deux ans après la signature.

CDI avec les Etats-Unis

Der Ständerat nahm zwei der drei Motionen zur internationalen Rechtshilfe an, die vom Nationalrat bereits 2009 überwiesen worden waren. Die Annahme einer Fraktionsmotion der FDP (Mo. 09.3056) sowie der Motion Bischof (cvp, SO) (Mo. 09.3319), die – im Zusammenhang mit der Auslieferung der Kundendaten der UBS an die USA – beide eine Beschleunigung der internationalen Rechtshilfeverfahren forderten, war unbestritten. Die Motion der BDP (Mo. 09.3326), die eine Revision des Rechtshilfegesetzes verlangte, wurde hingegen abgelehnt mit der Begründung, dass die Anpassungen im Bereich der Amtshilfe abgewartet werden sollen.

Beschleunigung der internationalen Rechtshilfeverfahren