2014 wurde von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) der Wettbewerb um eine neue Nationalhymne eröffnet. Bis zur Ende Juni ablaufenden Einreichefrist gingen mehr als 200 mehrheitlich deutsch- (129) und französischsprachige (60) Vorschläge für einen neuen Schweizerpsalm ein. Auch zehn rätoromanische und sieben italienische Texte fanden sich unter den Vorschlägen. Das Wettbewerbsreglement verlangt, dass sich der Text in einer der vier Landessprachen an der Präambel der Bundesverfassung orientiert sowie die Begriffe Freiheit, Solidarität und Demokratie beinhaltet. Melodisch kann die Eingabe an den alten Psalm angelehnt werden oder eine Neukomposition vorschlagen. Die Intention der SGG war laut dem SGG-Präsidenten Jean-Daniel Gerber insbesondere, die Nationalhymne mit einem weniger sperrigen und inhaltlich moderneren Text aufzufrischen. Eine Jury aus Kulturschaffenden, Journalisten und Sportfunktionären aus allen Landesteilen wählte bis Ende Jahr sieben Beiträge aus, die in der Folge in alle Landessprachen übersetzt und von einem professionellen Chor intoniert werden sollen. Im Frühling 2015 sollen vom Publikum drei Finalisten gekürt werden, von denen im Sommer 2015 der Siegerbeitrag bestimmt werden soll. Das Ansinnen stiess allerdings vor allem auf nationalkonservativer Seite auf Widerstand. Neben Protestvoten der AUNS und zahlreichen Schmähbriefen an die Adresse der SGG wurde mit Peter Keller (svp, NW) auch ein SVP-Bundesparlamentarier aktiv. Bereits 2013 hatte Keller eine Interpellation eingereicht, mit der er den Bundesrat anfragte, wie dieser die Kritik am Schweizerpsalm beurteile und was er zu tun gedenke, wenn ihm die SGG einen Vorschlag unterbreite. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Nationalhymne seit ihrer Einführung umstritten sei und das Vorgehen der SGG nicht zu beanstanden sei, da es sich lediglich um einen Vorschlag handle. Keller erklärte sich nicht befriedigt und reichte eine 2014 noch nicht behandelte Motion ein (Mo. 14.3336), mit der der Bundesrat aufgefordert wird, der „dümmlichen Casting-Show“ Einhalt zu gebieten und eine allfällige neue Hymne dem Parlament als referendumsfähigen Beschluss vorzulegen. Die Exekutive empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte, dass sie eine neue Hymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliesse. Ende Jahr doppelte Yvette Estermann (svp, LU), Fraktionskollegin von Keller, mit einer Motion nach, mit welcher der Schweizerpsalm als Staatssymbol geschützt werden soll (Mo. 14.4244). Die Landeshymne sei als wichtiges Symbol zu bewahren und dürfe nicht nach Belieben verändert werden. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion stand Ende 2014 noch aus. Kurz vor dem 1. August veröffentlichte die Luzerner CVP-Kantonalsektion ein Manifest, in welchem der Bundesrat zur Beibehaltung der Landeshymne aufgerufen wird. Das Manifest wurde in der Folge von allen Innerschweizer CVP-Sektionen unterstützt und in eine Resolution umgewandelt, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, sämtliche Aktivitäten für eine neue Hymne zu beenden.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche