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Die im Januar 2009 im Kanton Neuenburg eingereichte Volksmotion, welche die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre fordert, wurde vom Grossen Rat mit 55 zu 39 Stimmen überwiesen. Die Ratsrechte, allen voran die SVP und Teile der FDP, machte geltend, dass Junge im Alter von 16 Jahren von einer vorwiegend linksorientierten Lehrerschaft indoktriniert seien und dass Vertragsunterschriften in diesem Alter rechtlich nicht bindend seien. Die Linke hingegen argumentierte für eine altersmässige Anpassung des Stimmrechts an die Steuerpflicht und für die frühe politische Einbindung der Jugend als Zukunftsträgerin der Gesellschaft. Der Neuenburger Staatsrat unterstützte die Motion ebenfalls.
Im Kanton Waadt wurde eine parlamentarische Initiative der SVP, die ebenfalls die Einführung des Stimmrechtalters 16 vorgesehen hätte, vom Parlament Ende 2010 abgelehnt. Gegner und Befürworter fanden sich sowohl im linken wie auch im rechten Lager.
Die von der jungen Luzerner CVP lancierte Initiative für ein Stimmrecht ab Geburt (Familienstimmrecht) scheiterte an der Unterschriftenhürde und kam nicht zustande.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Der negative Entscheid der Landsgemeinde führte auch zu parlamentarischen Vorstössen auf Bundesebene. Mit Motionen forderten die Fraktionen der CVP und der GP sowie die Freisinnige Nabholz (ZH) Verfassungsänderungen, welche die politische Gleichberechtigung auch für die Kantone zwingend vorschreiben. Der Bundesrat beantragte anfangs Oktober, die Motionen bloss in Postulatsform zu überweisen, da nach dem Bundesgerichtsurteil über die erwähnten staatsrechtlichen Beschwerden auf eine aufwendige Verfassungsänderung eventuell verzichtet werden könne. Falls das Urteil negativ ausfalle und auch die Landsgemeinde die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts 1991 nochmals ablehne, werde er unverzüglich die geforderte Verfassungsrevision einleiten.

Vorstösse auf Bundesebene Frauenstimmrecht