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D'un côté, la création d'infrastructures durables se positionnent comme un défi pour notre société. Ainsi, dans un avenir proche, des besoins élevés de financement vont apparaître. D'un autre côté, la baisse de rendement liée aux taux d'intérêts bas entraîne une pénurie de placements pour les investisseurs à la fois publics et privés. Conscient de cette réalité, le groupe PDC voit une convergence d'intérêts qui pourrait se concrétiser avec la création d'un fonds d'infrastructure public-privé. Un postulat a donc été déposé pour étudier les possibilités de création d'un tel fonds. Ce fonds pourrait être épaulé par le comité "Avenir de la place financière". Le Conseil fédéral a rejoint l'opinion du groupe PDC et a proposé d'accepter le postulat. A l'inverse, Thomas Aeschi (udc, ZG) s'est opposé au postulat du groupe PDC, représenté par Guillaume Barazzone (pdc, GE). En effet, il estime superflu la création d'un troisième fonds, après les fonds pour l'infrastructure ferroviaire et FORTA pour le trafic routier. Lors du vote au Conseil national, le postulat a été rejeté par 128 voix contre 51 et 2 abstentions. Le camp bourgeois, rejoint par la majorité des voix du Parti socialiste, a imposé sa volonté.

Etudier la possibilité de faire financer les investissements en infrastructures par des partenariats public-privé

Die Ankündigung der SNB, auf Giroguthaben ab einer gewissen Freigrenze einen Zins von -0,75% zu erheben, blieb von der nationalen Politik nicht unkommentiert. Knapp zwei Monate, nachdem die SNB ihre neue Zinspolitik bekanntgegeben hatte, reagierte die CVP-EVP-Fraktion mit der Einreichung der Motion „Keine Negativzinsen auf Volksvermögen“. Diese enthielt die Forderung an den Bundesrat, zusammen mit der SNB dafür zu sorgen, dass „Volksvermögen“ – Pensionskassengelder sowie Guthaben der Sozialversicherungen – nicht negativ verzinst werden und stattdessen bis auf Widerruf bei der SNB zum Nulltarif deponiert werden können. Gemäss einreichender Fraktion sei dies notwendig, weil die institutionellen Anleger in einer Phase mit Negativzins in risikoreiche Anlageformen getrieben würden, um die Strafzinsen zu umgehen. Zudem stehe der Staat, der seinen Bürgern das Sparen in Form der obligatorischen zweiten Säule gewissermassen aufzwinge, in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die realen Werte der Sparguthaben erhalten werden könnten. Ebendies sei jedoch in einem Umfeld mit Negativzinsen gefährdet. In seiner Stellungnahme äusserte der Bundesrat diverse Bedenken am Inhalt des Vorstosses. Erstens seien die eingeführten Negativzinsen ein probates Mittel, um einer weiteren Stärkung des Schweizer Frankens entgegenwirken zu können. Eine Ausnahmeregelung, wie sie die Initiative forderte, gefährde hingegen die Wirksamkeit dieses geldpolitischen Instruments. Zudem rief der Bundesrat in Erinnerung, dass die Teuerungsrate im negativen Bereich lag. Dies war deshalb von Bedeutung, weil dadurch die realen Sparguthaben trotz Negativzins erhalten werden konnten. Schliesslich erachtete die Regierung einen gesetzlichen Eingriff auch aus verfassungsrechtlicher Sicht als problematisch, weil er die geldpolitische Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit der Nationalbank gefährden würde. Die Motion wurde bis zum Jahresende noch nicht in den Räten behandelt.

Keine Negativzinsen auf Volksvermögen

Konträr zur internationalen Entwicklung in Richtung automatischen Informationsaustauschs (siehe oben, MCAA) und entgegen der Tendenz zur Aufweichung des Bankgeheimnisses auch im Inland (siehe oben, Revision des Steuerstrafrechts) kam am 23.10.14 die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ mit 117‘596 gültigen Unterschriften zustande. Das Begehren forderte den Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und gab vor, unter welchen Umständen ein Finanzintermediär Daten an Behörden weitergeben durfte. Nach Vorstellung der Initianten (unter ihnen die SVP, die FDP und die CVP) sollte dies nur im Rahmen eines Strafverfahrens und auf Geheiss eines Gerichts möglich sein. Das Parlament behandelte die Initiative bis zum Jahresende 2014 noch nicht.

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Selon son rapport, le Conseil fédéral a proposé de classer la motion 09.3147. La crise financière de 2008 avait incité le groupe PDC a déposé cette motion liée au secret bancaire. Elle demandait au Conseil fédéral d'examiner le droit de la protection de la sphère privée en Suisse, en comparaison internationale. Cinq ans plus tard, le Conseil fédéral a estimé que des mesures législatives similaires à celles implémentées aux Etats-Unis ou au Royaume-Uni ne sont pas en adéquation avec le cas Suisse. Elles ne permettraient donc pas de répondre adéquatement à la problématique de la protection de la sphère privée.
Le classement de la motion a été accepté, à l'unanimité, par les deux chambres.

Secret bancaire. Lutter à armes égales (Mo. 13.061)
Dossier: Bankgeheimnis

Im Jahr 2010 hatte der Nationalrat einstimmig eine Motion aus der CVP/EVP/glp-Fraktion angenommen, die vorsah, Regelungen betreffend Rollen und Kompetenzen der in die UBS/USA-Krise involvierten Bundesbehörden zu schaffen. In der Zwischenzeit war eine tripartite Vereinbarung zwischen dem EFD, der SNB und der Finma getroffen worden. In den Augen des Ständerats wurde damit dem Anliegen der Motion entsprochen. Die Motion wurde deshalb ohne Gegenantrag abgelehnt.

Rollen und Kompetenzen der in die UBS/USA-Krise involvierten Bundesbehörden

Die fünf Motionen verlangten erstens eine regelmässige Aussprache zwischen dem Finma-Präsidenten und dem Bundesrat, zweitens die durchgehende Protokollierung sämtlicher Bundesratsbeschlüsse und –beratungen, drittens die Regelung von 3-er-Ausschüssen bei wichtigen und departementsübergreifenden Geschäften, viertens eine Stärkung der Führung in der Exekutive unter Berücksichtigung des Kollegialprinzips in den Plänen zur Regierungsreform, fünftens die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 164 (Gläubigerschädigung) und 165 (Misswirtschaft) des Strafgesetzbuches auf Grossunternehmungen. Der Ständerat nahm alle fünf Vorstösse im Verlauf des Berichtsjahres diskussionslos an. Mit der Annahme gleichlautender Motionen in der grossen Kammer wurden bis Ende 2010 alle Motionen überwiesen, mit Ausnahme der dritten und fünften, deren Behandlung im Nationalrat noch ausstand.
Der Nationalrat akzeptierte auch eine weitere, von der CVP-Fraktion eingereichte Motion, die als Konsequenz des GPK-Berichts eine Klärung der Rollen und Kompetenzen der involvierten Behörden forderte.

GPK-Bericht: Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ende August lancierte die SVP die im Vorjahr von Nationalrat Blocher (svp, ZH) angekündigte und von den SVP-Delegierten im April beschlossene Volksinitiative zur Verteilung der von der Nationalbank nicht mehr benötigten Währungsreserven oder derer Erträge. Sie verlangt, dass diese in vollem Umfang in den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu übertragen sind. Für die am 5. März 1997 vom Bundesrat angekündigte Solidaritätsstiftung würde dabei nichts mehr übrigbleiben. Auch die SP konkretisierte ihre Vorstellungen, was mit diesen Geldern anzufangen sei. Sie ging bei ihren Überlegungen davon aus, dass aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven wesentlich mehr als bisher angenommen, nämlich rund CHF 24 Mia. zur Verfügung stehen werden. Davon möchte sie CHF 7 Mia. der Solidaritätsstiftung zuweisen und die restlichen CHF 17 Mia. für die AHV zur Finanzierung des flexiblen Rentenalters verwenden. Die FDP und die CVP stellten sich weiterhin hinter die Idee einer Solidaritätsstiftung, legten sich jedoch bei der Verwendung der restlichen Mittel noch nicht fest. Um ein Absacken des Goldkurses zu vermeiden, verpflichteten sich fünfzehn europäische Notenbanken auf gestaffelte und limitierte Verkäufe von Goldbeständen für die nächsten fünf Jahre, wobei die Verkaufspläne der SNB darin voll berücksichtigt sind und demnach dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Im Berichtsjahr stimmte der Ständerat dem neuen Währungsartikel in der Bundesverfassung ebenfalls zu. Mit 33:3 Stimmen lehnte er einen Antrag Onken (sp, TG) ab, auf die Erwähnung des prioritären Ziels der Preisstabilität zu verzichten. Die Regelung der Verwendung von nicht mehr benötigten Währungsreserven formulierte er statt im Artikel selbst in einer Übergangsbestimmung. Diese besagt, dass die Verwendung auf dem Gesetzesweg geregelt werden muss, und dass bei der Verteilung der jetzt aufgelaufenen nicht mehr benötigten Reserven – nicht aber in zukünftigen Fällen – vom Verteilungsschlüssel von 2:1 zwischen Kantonen und Bund abgewichen werden kann. Der Nationalrat übernahm diese Präzisierung, wobei ein von der SVP und der SP unterstützter Antrag, auch in Zukunft von diesem Verteilschlüssel abweichen zu können, nur ganz knapp unterlag. Die Haltung der SVP und der SP war motiviert von ihren Bestrebungen, auch in späteren Zeiten Mittel der Nationalbank für die Finanzierung der Sozialwerke zu erschliessen; darüber hinaus wollten sie aber auch die Differenzbereinigung mit dem Ständerat torpedieren, um die ganze Vorlage zu verhindern. In der Schlussabstimmung gelang ihnen dies dann: der neue Verfassungsartikel scheiterte am Veto des Nationalrats. Eine Allianz von SP, GP, FP und SVP brachte ihn mit 86:83 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu Fall. Die SP begründete ihre Ablehnung mit der ihrer Ansicht nach falschen prioritären Ausrichtung der Geldpolitik auf die Preisstabilität. Für die SVP war das Argument ausschlaggebend, dass mit der Delegation der Regelung der Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven auf Gesetzesstufe verhindert werde, dass über die Einrichtung einer Solidaritätsstiftung eine obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr durchgeführt werden muss. Im Ständerat, wo FDP und CVP über eine komfortable Mehrheit verfügen, war die Schlussabstimmung zuvor bei sechs Gegenstimmen positiv ausgefallen.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Analog zum Beschluss anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung schrieb der Nationalrat gegen den Widerstand der SP der Nationalbank vor, dass sie einen, allerdings nicht näher spezifizierten Teil ihrer Reserven in Gold halten müsse. Eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen lag zur Frage der Verwendung derjenigen Mittel (sowie deren Erträge) vor, die nach der Aufhebung der Goldbindung nicht mehr für die Reservenbildung benötigt werden. Hier spielte insbesondere auch das im Frühjahr 1997 vom Bundesrat vorgestellte Projekt einer Solidaritätsstiftung hinein, die ja aus einem Teil dieser nicht mehr benötigten Mittel gespiesen werden soll. Klar gegen diese Stiftung richtete sich ein Antrag Baumann (svp, TG), der verlangte, dass diese Gelder vollumfänglich von der Nationalbank in den AHV–Fonds zu überweisen seien. Die SP unterstützte einen Antrag Jans (sp, ZG), der auf Verfassungsstufe festhalten wollte, dass die Erträge dieser Mittel hauptsächlich für die Sozialversicherungen zu verwenden seien; die Zuweisung eines Teils davon an die Solidaritätsstiftung wäre aber nicht ausgeschlossen. Etwas weniger weit ging ein Antrag Rychen (svp, BE), der lediglich festhalten wollte, dass ein Teil der Erträge für die Fort– und Weiterbildung zu verwenden sei, sonst aber dem Gesetzgeber freie Hand lassen wollte. Durchgesetzt hat sich letztlich der von der FDP und der CVP unterstützte Antrag der Kommissionsmehrheit, der den Entscheid über die Frage der Verteilung der Erträge bzw. der Ausgliederung der nicht mehr benötigten Reserven offenliess und ihn der Gesetzgebung zuwies. In der Gesamtabstimmung wurde der neue Währungsartikel mit 95:57 angenommen; die Opposition kam von der SP und der GP, welche damit noch einmal gegen die Zielsetzung der Geld– und Währungspolitik protestierten.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53 Prozent die Reform gut. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung. Im Gegensatz dazu beschloss – im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes – eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80 Prozent-Mehrheit dafür aus.

Kantonalbank in private Aktiengesellschaft umwandeln

Der Nationalrat verabschiedete den Bundesbeschluss in der Herbstsession ohne Gegenstimme. Von allen Fraktionen wurde die Notwendigkeit einer lückenlosen Aufklärung der Vergangenheit betont. Eine solche liege – namentlich nach den zum Teil sehr undifferenzierten Anschuldigungen aus den USA und Grossbritannien – sowohl im Interesse des Landes als auch der Banken und der übrigen Wirtschaft. Während Rechsteiner (SG) als Sprecher der SP–Fraktion den Druck aus dem Ausland vorbehaltlos begrüsste, machte der Sprecher der FDP (Suter, BE), darauf aufmerksam, dass dahinter auch ganz konkrete Wirtschaftsinteressen des New Yorker bzw. Londoner Finanzplatzes gegen die im Rahmen der Globalisierung verstärkte Konkurrenz aus der Schweiz stecken dürften. Diese Kontroverse tauchte auch in den Fraktionserklärungen vor der Schlussabstimmung noch einmal auf, als Rechsteiner diesen Beschluss als Startpunkt für eine Debatte über den aktuellen Finanzplatz Schweiz bezeichnete. Dieser Verweis der SP auf Gegenwartsprobleme wurde – mit Hinweis auf den Streit um die Vermögen des philippinischen Ex–Staatschefs Marcos und des zairischen Präsidenten Mobutu – übrigens auch in der Eintretensdebatte im Ständerat von Plattner (sp, BS) und den CVP-Vertretern Schmid (AI) und Frick (SZ) gemacht. Nationalrat Ziegler (sp, GE) reichte unmittelbar nach der Debatte eine Motion für die Aufhebung der staatlich sanktionierten Verschwiegenheitspflicht der Bankangestellten (sogenanntes Bankgeheimnis) ein.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken