Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Medienpolitische Grundfragen

Akteure

  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; -2020)

Prozesse

9 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Am 27. September kündigte Doris Leuthard dann ihren definitiven Rücktritt per Ende 2018 an und erfüllte damit den vielseitigen Wunsch einer Doppelvakanz – lediglich zwei Tage vor der Aargauerin hatte Johann Schneider-Ammann seinen Rücktritt ebenfalls auf Ende Jahr bekannt gegeben. Die CVP-Magistratin gab zu Protokoll, dass der Doppelrücktritt nicht abgesprochen gewesen sei. Schneider-Ammann habe eigentlich gesagt, dass er bis zum Ende der Legislatur bleiben werde, während sie schon lange gewusst habe, dass für sie Ende 2018, also nach über zwölf Jahren, Schluss sei. Weil aber die Spekulationen ins Kraut geschossen seien, habe sie beschlossen, ihren Rücktritt einen Tag früher als geplant zu verkünden. Leuthard erwähnte zudem, dass sie selber eine Doppelvakanz durchaus auch kritisch sehe, da eine solche immer auch mit Unsicherheiten und der Wahrscheinlichkeit personeller Wechsel in den Departementen versehen sei.
Ihre Rücktrittsverlesung vor dem Parlament verlief einigermassen emotional; unter Tränen sagte die Magistratin, dass sie die Arbeit sehr gerne gemacht habe und hoffe, dass man damit zufrieden sei. Die ehemalige Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements (2006 bis 2010) – damals EVD, heute WBF – und aktuelle Vorsteherin des UVEK (zwischen 2010 und 2018) gab eine gewisse Amtsmüdigkeit zu. Die Arbeit im Bundesrat sei schwieriger geworden, was auch der zunehmenden Parteipolarisierung geschuldet sei. Man müsse in der Politik wieder vermehrt Lösungen suchen statt Probleme zu bewirtschaften. Viele Probleme könnten zudem nicht mehr aus einer rein schweizerischen Perspektive gelöst werden; ohne internationale Vernetzung könnten die Interessen der Schweiz gar nicht mehr vertreten werden. Auch den zunehmenden Druck der Parteien auf ihre jeweiligen Bundesrätinnen und Bundesräte beurteilte Leuthard als negative Entwicklung für das Regierungskollegium.
Die CVP-Magistratin erhielt viel Lob. So hoben die FDP und die SVP ihre Verdienste bei der Sicherstellung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur hervor, während die SP die Energiepolitik mit der eingeleiteten Energiewende lobte. In der Tat hatte sich die Aargauerin von einer Atombefürworterin (die Aargauer Zeitung erinnerte an ihren Übernamen «Atom-Doris») zur massgeblichen Treiberin des Atomausstiegs gewandelt – was ihr die BaZ in ihrer Rückschau freilich auch als Opportunismus vorwarf. In den Medien wurde auch vorgerechnet, dass Leuthard von 18 Volksabstimmungen, die sie jeweils als Departementschefin zu vertreten gehabt hatte, deren 16 gewonnen habe – einzig die Zweitwohnungsinitiative und das Referendum gegen die Autobahnvignette (Finanzierung des Nationalstrassennetzes) habe sie trotz ihres Kommunikationstalents und ihrer aussergewöhnlichen Dossierkenntnis nicht zu ihren Gunsten entscheiden können. Le Temps bezeichnete die abtretende Magistratin deshalb als «artiste de la démocratie directe». Der Blick feierte sie als «eine der erfolgreichsten Bundesrätinnen aller Zeiten» und im St. Galler Tagblatt wurde sie als «Ausnahmepolitikerin» gewürdigt, die sich als «Glücksfall für das Land» entpuppt habe: «Ihr politischer Instinkt gepaart mit Bodenhaftung und Charme» habe sie in der Bevölkerung sehr beliebt gemacht. Die NZZ erklärte ihren Abstimmungserfolg mit ihrem Instinkt für Mehrheitsfähigkeit; allerdings habe ihr auch der Mut für Neues gefehlt. Als Wermutstropfen in Leuthards Amtszeit wurde der Subventionsskandal der Postauto AG erörtert, der allerdings nicht an ihr haften bleiben dürfte, weil die politische Verantwortung eher bei der Finanzkontrolle liege – so die Aargauer Zeitung. Die Medien waren sich zudem nicht einig, ob das neue, noch von Leuthard initiierte Mediengesetz zu loben oder zu verwerfen sei. Den einen war das Papier zu SRG-freundlich und führe mittelfristig zu staatlicher Medienförderung, die anderen unterstützten den darin verpackten Vorwurf an die fehlende Innovationsfreudigkeit privater Medien.

Rücktritt von Doris Leuthard

Im Frühjahr 2015 hörte die EMEK erneut Vertreter der Medienbranche und der Politik zur künftigen Ausgestaltung des Service public an. Tamedia und Ringier zeigten dabei Sympathien für eine bereits im Vorjahr von Avenir Suisse geäusserte Forderung, wonach alle Medienanbieter Inhalte der SRG frei weiterverwenden könnten. Keine Unterstützung fand diese Idee hingegen bei den Journalistenvertretern. Mehr Einigkeit herrschte bezüglich der Ansicht, die Werbung auf den audiovisuellen Kanälen der SRG klar zu beschränken. Weit auseinander gingen die Ansichten der politischen Parteien zum Service public. Während die SVP und die FDP diesen zu Gunsten der Marktwirtschaft beschränken wollten, wurden von Links angesichts des Medienwandels und der angespannten finanziellen Lage in der Branche auch Forderungen zum Ausbau des Service public laut. Am zufriedensten mit der jetzigen Situation gab sich die CVP. Nachdem sich Tamedia-Präsident Pietro Supino in der NZZ über die seiner Ansicht nach marktverzerrende Wirkung der Angebote der SRG ausgelassen hatte, verschaffte die NZZ auch zwei Medienwissenschaftlern des Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) eine Plattform, um über die Vorzüge der SRG zu berichten – ein Aspekt, der gemäss den Forschern in der aktuellen Debatte bis anhin zu kurz kam. Dabei stützten sie sich auf das Jahrbuch Qualität der Medien, das der SRG eine hohe Integrationsleistung in Bezug auf Vertretung der Interessen verschiedenster Gesellschaftsschichten attestierte. Ferner sei das Angebot an Unterhaltungssendungen auch für die SRG legitim, wenn nicht gar notwendig, vorausgesetzt dass eine kritische Schranke nicht überschritten werde. Auch ein massvoller Ausbau des Online-Angebots sei verständlich, wolle man doch auch junge Personen erreichen. Dezidiert ablehnend äusserten sich die Forscher gegenüber der von Avenir Suisse im Vorjahr eingebrachten Idee, die SRG in eine Art Nachrichtenagentur umzuwandeln. Ohne eigenständige Berichterstattung durch die SRG würde die Schweizer Medienlandschaft einen zentralen Akteur verlieren, der qualitativ hochwertige Informationen liefere. Die Medienkonzentration, welche gemäss den Forschern bereits besorgniserregende Ausmasse erreicht habe und von der insbesondere Tamedia profitiere, würde dadurch verstärkt. Private Medienhäuser würden die Integrationsleistung der SRG nur unzureichend erfüllen, wodurch insbesondere die Berichterstattung über Minderheiten marginalisiert würde. Nicht zuletzt würde auch der Stellenabbau bei den privaten Medien beschleunigt, wenn sie kostenfreie Inhalte von der "Nachrichtenagentur SRG" zur Verfügung gestellt bekommen würden.

Diverse Stellungnahmen zum Service Public (2015)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

La polémique concernant l’aide publique à la presse, basée sur la loi et l’ordonnance sur la poste, s’est poursuivie. Outre le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions, c’est l’efficacité du système qui est mise en cause. Le projet de révision partielle de l’ordonnance sur la poste, mis en consultation à la fin du mois de mars, a été très critiqué. Trois modifications étaient proposées. D’une part, les produits de presse ayant un tirage de plus de 300'000 exemplaires seraient exclus du système. C’est principalement le subventionnement de la grande presse associative qui était visé (grands distributeurs, TCS…). D’autre part, il était prévu que l’aide ne soit accordée qu’à des produits de presse paraissant au moins une fois par semaine. Enfin, l’aide à la presse locale et régionale, limitée aux titres tirant moins de 30'000 exemplaires, serait améliorée par une augmentation du rabais sur le prix de base et l’application sans condition du tarif spécial. Le nombre de titres soutenus serait passé de 3300 à 500. La presse locale et régionale aurait toutefois vu ses subventions augmenter de 12 millions de francs pour atteindre 37 millions. Cette proposition s’inscrivait également dans une logique budgétaire et devait permettre d’économiser au moins 20 millions de francs, l’aide passant de 100 à 80 millions de francs. Bien que la nécessité d’un changement de système soit reconnue par tous les acteurs impliqués, les réactions ont été globalement négatives. Pour Presse Suisse (éditeurs alémaniques) et Presse Romande (éditeurs romands), la limite supérieure de tirages, excluant la presse associative du système, risquait de provoquer une hausse des prix de La Poste. En perdant ces gros clients elle serait obligée de revoir ses tarifs à la hausse. Le critère du nombre de publications minimales a aussi été critiqué. La Poste a également invoqué la mise en péril de places de travail. Pour les syndicats (Comedia et le Syndicat de la Communication), le lien entre la réforme et un exercice financier n’était pas acceptable. Du côté des partis politiques, le PS s’est opposé au projet. Les démocrates-chrétiens ont salué la volonté de changer un système n’ayant pas atteint son but. Les radicaux, tout en saluant le projet, se sont exprimés pour une aide dégressive. Les démocrates du centre ont souligné l’importance d’ajouter également une limite minimale du nombre d’exemplaires. Au cours de l’été, une soixantaine d’organisations à but non lucratif sont montées au créneau. Les incertitudes relatives aux tarifs postaux et la fixation d’un nombre minimal de numéro donnant accès aux subventions ont motivé leur refus de la proposition. Le statut particulier de tels organismes a été abordé au parlement grâce une interpellation de la parlementaire appenzelloise Dorle Vallender (prd), soutenue par 85 cosignataires. Elle demandait notamment au Conseil fédéral s’il était prêt à maintenir les conditions préférentielles accordées à ces organisations. Le gouvernement ne répondit que partiellement à cette question lors de la session d’été et ne donna aucune garantie formelle à son auteur.

L’aide publique à la presse dans l'ordonnance sur la poste (2002)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die von einer Studienkommission vorgeschlagene Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Medienschaffende im Rahmen einer Strafgesetzrevision stiess in der Vernehmlassung bei der CVP, der SVP und der SP auf Zustimmung, wobei die CVP sich lediglich für ein relatives Recht aussprach, in dem der Richter in jedem Fall eine Güterabwägung zwischen Geheimhaltungs- und Strafverfolgungsinteresse vorzunehmen habe. Auch die FDP lehnte ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht ab. Das Recht für Medienschaffende, die beruflich an der Veröffentlichung von Informationen im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums beteiligt sind, Zeugnis über Inhalt und Quelle ihrer Informationen - ausgenommen in Fällen, die der Aufklärung von Straftaten dienen - zu verweigern, schien in den Augen der FDP die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Medienschaffenden zu untergraben. Von den interessierten Organisationen sprachen sich der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV), die Schweizerische Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU) sowie der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) für die im Entwurf vorgeschlagene Lösung eines generellen Zeugnisverweigerungsrechts aus. Aus ähnlichen Gründen wie die CVP und FDP lehnte die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) den Entwurf ab. Für die Genfer Regierung ging der Vorschlag der Studienkommission etwas zu weit; sie befürwortete ein restriktiv gehandhabtes Zeugnisverweigerungsrecht analog jenem, das auf kantonaler Ebene in Kraft gesetzt worden war und beispielsweise die Zeugnisverweigerung zu Informationen, die nicht veröffentlicht wurden, erlaubt.

Zeugnisverweigerungsrecht

Die Bemühungen der CVP, der Partei ein attraktives Image zu verleihen und damit dem Wählerschwund ein Ende zu setzen, mündeten unter anderem in die Erarbeitung von verschiedenen Thesenpapieren, so beispielsweise zur Stellung der Medienschaffenden; darin wurde eine Stärkung der Rechte der Journalisten, eine offene behördliche Informationspraxis, aber auch eine Aufwertung der journalistischen Ethik gefordert. Ebenso erarbeitete die Partei Berichte und ausführliche Stellungnahmen zu den Bereichen Gentechnologie, neue Armut und Bildung.

Bemühungen der CVP für besseres Image und grössere Wahlanteile

Die Informationspolitik stand verschiedentlich zur Diskussion, vor allem im Zusammenhang mit den Volksabstimmungen über finanz- und konjunkturpolitische Regierungsvorlagen, deren Verwerfung als Zeichen eines «Informationsnotstandes» gedeutet werden konnte. Informations- und Verständigungsprobleme stellten sich aber nicht nur in der Finanz- und Konjunkturpolitik, sondern auch in zahlreichen anderen Bereichen, am dringlichsten wohl in den Auseinandersetzungen um den Bau von Atomkraftwerken. Daneben zeigten auch bereits zur Sprache gekommene Fragen der Aussenpolitik, der Raumplanung und des Umweltschutzes die Notwendigkeit eines vielfältigen und leistungsfähigen Kommunikationssystems auf. Die Informationspolitik des EMD geriet von verschiedenen Seiten unter Beschuss, namentlich im Zusammenhang einer Intervention des Pressechefs E. Mörgeli gegen eine vom Fernsehen ausgestrahlte «Guetnacht»-Geschichte für Kleinkinder. Die SPS forderte bei den Verhandlungen um die Legislaturziele den Rücktritt E. Mörgelis. Eine Studiengruppe der CVP veröffentlichte «Ziele und mögliche Massnahmen für eine schweizerische Kommunikationspolitik», und eine Motion Oehler (cvp, SG), die ein Gesamtkonzept über die Massenmedien forderte, wurde vom Bundesrat als Postulat entgegengenommen.

Informationspolitik des Bundes

Die Auseinandersetzungen um die Gestaltung der Informationssendungen des Fernsehens verschärften sich, als sich Ende Januar eine überparteiliche Vereinigung schweizerischer Fernsehzuschauer und Radiohörer, die «Schweizerische Fernseh und Radio-Vereinigung» (SFRV) konstituierte. Die SFRV, als deren Präsident Nationalrat W. Hofer (svp, BE) gewählt wurde, will «nachgewiesene Tendenzen zur einseitigen Beeinflussung des Publikums» bekämpfen und unter anderem auch an der Ausarbeitung des Verfassungstextes und der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen mitarbeiten. Die Gründung stiess auch im Kreise der in der SFRV vertretenen Parteien CVP, FDP und LdU vorwiegend auf Skepsis oder Ablehnung. Man äusserte Zweifel an der Möglichkeit der «unautorisierten» SFRV, ihre anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, und wies darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe der zuständigen Konzessionsbehörde – der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft – sei, eine einseitige Berichterstattung zu verhindern. Im April wandte sich eine von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützte «Aktion Freiheit für Radio und Fernsehen» gegen «Druckversuche» im Bereich der freien Meinungsbildung. Ins Schussfeld der Kritik gelangte vor allem eine Berichterstattung zur Chile-Debatte aus dem Bundeshaus. Eine Repräsentativumfrage über allfällige politische Tendenzen der Tagesschau ergab ein Resultat, welches die Bedeutung des anhaltenden Seilziehens um das «Monopolärgernis» Fernsehen relativiert: 54 Prozent der Befragten beurteilten die Tagesschau als politisch neutral, zehn Prozent als eher zu rechts und acht Prozent als eher zu links.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG