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In einem Mitte August veröffentlichten Positionspapier zur Sicherheitspolitik empfahl die CVP vier konkrete Massnahmen, die teilweise bereits im Rahmen der Asylpolitik gefordert worden waren. Das Strafrecht müsse durch eine Senkung der Hürden für unbedingte Strafen und die Einführung von Schnellverfahren wieder eine abschreckende Wirkung bekommen. Gewahrsamshaft soll nicht nur für 24, sondern für 72 Stunden möglich sein. Darüber hinaus sollen eine gesetzlich gestützte Ausweitung der Abhör- und Überwachungsmöglichkeiten und eine Vereinfachung der Internetfahndung gegen die Cyberkriminalität eingesetzt werden. Kriminaltourismus soll mit besserer Videoüberwachung an der Grenze eingedämmt und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch sichtbarere Polizeipräsenz erhöht werden. Die CVP forderte deshalb die personelle Aufstockung von Polizei und Grenzschutz um mindestens 3 000 Personen. Der schleichenden Privatisierung der Sicherheit in der Schweiz müsse hingegen ein Riegel geschoben werden.

Sicherheitspolitik

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

In der Drogenfrage scherte die SVP mit einem eigenen Drogenkonzept aus, nachdem sich die anderen drei Regierungsparteien grundsätzlich auf eine Zusammenarbeit einigen konnten. Als einzige Partei stellte sie sich gegen die kontrollierte Drogenabgabe und den straffreien Drogenkonsum.

Die Dorgenpolitik der Regierungsparteien 1994

Mit seiner Politik des Mittelwegs fand der Bundesrat die Zustimmung der drei grossen Bundesratsparteien FDP, SP und CVP. Mitte Februar 1994 wurde überraschend bekannt, dass sich FDP und SP zusammentun wollten, um gemeinsam einen Weg zu suchen, der aus dem drogenpolitischen Patt der letzten Jahre herausführen soll. Nach anfänglichem Zögern trug auch die CVP das von einer Expertengruppe der beiden Parteien entwickelte Sechspunkteprogramm «für eine kohärente Drogenpolitik» mit, welches als zentrale Punkte die Ausweitung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe auf alle Schwerstabhängigen und die dafür notwendige Revision des Betäubungsmittelgesetzes postuliert. Mit der Gesetzesänderung soll auch die Straflosigkeit des Konsums und des Besitzes von Kleinstmengen zum Eigengebrauch eingeführt werden. Die gemeinsame Drogenplattform regte zudem eine Intensivierung der Prävention, verbesserte Therapieangebote, eine effizientere Bekämpfung der Grosskriminalität sowie eine verstärkte Koordination der Drogenpolitik auf Bundesebene an. Nicht in allen Punkten konnte Einigkeit unter den drei Parteien erreicht werden. Die SP will weiterhin eine Ausdehnung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs nur sehr zurückhaltend zulassen und die CVP möchte an der Strafbarkeit von Besitz und Konsum festhalten, um insbesondere Neueinsteiger rasch einer Therapie zuzuführen. Die Vertreter der drei Parteien betonten jedoch, die Differenzen seien nicht gravierend. Wichtig sei, dass sich die drei grössten Parteien auf gemeinsame Leitlinien geeinigt hätten, wodurch eine Dynamisierung der Drogenpolitik auch auf parlamentarischer Ebene erst möglich werde.

Sechspunkteprogramm von FDP, SP und CVP «für eine kohärente Drogenpolitik» (1994)

Eine länger dauernde Polemik zwischen CVP und FDP entstand, nachdem freisinnige Politiker vorgeschlagen hatten, mit einem dringlichen Bundesbeschluss gegen kriminelle Asylbewerber vorzugehen. Vergeblich versuchte daraufhin Bundesrat Koller darauf hinzuweisen, dass Instrumente zur Eindämmung des Drogenhandels durch Asylbewerber bereits bestehen oder in Vorbereitung sind. Die CVP konterte mit dem Argument, die Freisinnigen würden sich bloss mittels aufsehenerregender Forderungen, welche im übrigen internationale Rechtsvereinbarungen verletzten würden, auf Kosten der CVP und ihres Bundesrats profilieren.
Neben der Drogen- und Asylpolitik machten die Freisinnigen ebenso wie die übrigen bürgerlichen Parteien die innere Sicherheit zu einem wichtigen Thema; sie publizierten dazu ein umfassendes Thesenpapier.

Polemik zwischen CVP und FDP wegen Asyl-und Drogenpolitik

Nach der FDP und der SVP setzte auch die CVP einen Schwerpunkt in ihrer Politik auf die innere Sicherheit. Die Delegiertenversammlung hiess Ende Oktober ein Thesenpapier gut, welches unter anderem Massnahmen in den Bereichen Strafnormen gegen das organisierte Verbrechen, Zwangsmassnahmen gegen kriminelle Ausländer sowie präventive Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vorsieht.

CVP und der Schwerpunkt «innere Sicherheit» 1993