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Bei der anfangs Dezember 2017 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) gingen 127 Stellungnahmen ein. Unbestritten waren die Dringlichkeit sowie die Ziele der Reform, ansonsten beurteilten die Teilnehmenden die Vorlage jedoch sehr unterschiedlich: Die KdK und die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), alle Kantone sowie die Städte- und Gemeindeverbände hiessen den bundesrätlichen Vorschlag mehrheitlich gut, forderten jedoch einen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21.2 Prozent anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen 20.5 Prozent. Zahlreiche Kantone sprachen sich zudem dafür aus, die vom Bundesrat im Vergleich zur USR III fallen gelassene zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittliches Eigenkapital wieder aufzunehmen, wie es vor allem der Kanton Zürich im Vorfeld gefordert hatte. Diese Forderung wurde auch von verschiedenen Organisationen, Verbänden und Kantonalparteien – insbesondere aus dem Kanton Zürich – unterstützt.
Auch die SVP befürwortete die zinsbereinigte Gewinnsteuer und forderte zusätzliche steuerliche Massnahmen wie einen erhöhten Steuerabzug für Start-ups. Zudem sprach sie sich für eine Senkung der Gewinnsteuer des Bundes von 8.5 auf 7.5 Prozent aus. Dies sollte den Spielraum der Kantone weiter vergrössern und stellte eine Reaktion auf die Senkung der Konzerngewinnsteuern in den USA dar. Diese Absicht unterstützte auch die FDP.Die Liberalen. Sie forderte zudem, die vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen für fakultativ zu erklären, um die konkrete Ausgestaltung den Kantonen zu überlassen – eine Position, die unter anderem auch die Economiesuisse teilte. Einig war man sich im bürgerlichen Lager mehrheitlich in der Kritik zur Erhöhung des Mindestansatzes der kantonalen Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierungsmassnahme. Zahlreiche bürgerliche Parteien und Organisationen, darunter die SVP, die FDP.Die Liberalen, die BDP, der Gewerbeverband und die Vereinigung der Familienunternehmen Swiss Family Business sprachen sich gegen diese aus, da damit in den Ermessensspielraum der Kantone eingegriffen werde und eine solche Regelung insbesondere den KMU schade. Die GLP schlug alternativ vor, die Gewinnsteuer an die Dividendenbesteuerung zu koppeln: Eine höhere Dividendenbesteuerung würde folglich tiefere Gewinnsteuern erlauben.
Auch Akteure aus dem linken politischen Spektrum äusserten Kritik an der vorgelegten SV17. Die SP lehnte die Fördermassnahmen wie die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung ab und beantragte, diese – falls sie doch eingeführt würden – zeitlich zu befristen. Sie befürwortete die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmassnahmen, diese gingen ihr jedoch zu wenig weit: Die Dividendenbesteuerung sei auf mindestens 80 Prozent auf Kantons- und auf 100 Prozent auf Bundesebene zu erhöhen. Zudem sollten die Mindestvorgaben für die Familienzulagen auf mindestens CHF 50 erhöht werden, erklärte sie. Für den SGB stellte die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent das Minimum dar, er schlug sogar eine Erhöhung auf 100 Prozent sowie eine Erhöhung der Kinderzulagen auf CHF 100 und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) vor. TravailSuisse und Centre Patronal forderten die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs entsprechend der gleichnamigen Initiative. Für die Grünen ging die Steuervorlage 17 in die falsche Richtung, da sie den Steuerwettbewerb weiter anheize und intransparente Steuerausfälle zur Folge habe. Sie forderten einen Mindeststeuersatz für Unternehmen sowie Korrekturen an der USTR II, insbesondere eine Einschränkung des KEP.
Eine Aufteilung der Vorlage – wie sie bereits kurz nach Ablehnung der USR III als «Plan C» diskutiert worden war – brachte schliesslich die CVP ins Spiel: In einem ersten Schritt sollen nur die breit akzeptierten und dringlichsten Elemente – die Abschaffung der Sonderregeln für Statusgesellschaften, die Erhöhung des Kantonsanteils auf 21.2 Prozent sowie die Anpassung des Finanzausgleichs – vorgenommen werden. Die neuen Steuerprivilegien sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Kinderzulagen würden erst in einem zweiten Schritt diskutiert. Diesen Vorschlag unterstützte der Verband Swissholdings, da «die internationale Schweizer Wirtschaft auf die rasche Abschaffung der heutigen Regimes [...]» angewiesen sei.
Die Medien zogen im Anschluss an die Vernehmlassung insbesondere Parallelen zur Steuerreform im Kanton Waadt: Dieser hatte als Ausgleich zu den Steuersenkungen für die Unternehmen zusätzliche Sozialausgaben für Kindergeld, Kinderbetreuungsbeiträge und Subventionen für die Krankenkassenprämien gesprochen, woraufhin die Kantonsbevölkerung sowohl die USR III als auch die kantonale Umsetzungsgesetzgebung gutgeheissen hatte. Diesem Vorbild habe nun auch Finanzminister Maurer folgen wollen, seine sozialen Kompensationsmassnahmen seien jedoch auf wenig Anklang gestossen – sie seien gemäss Tages-Anzeiger als «Feigenblatt» wahrgenommen worden.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

In der Sommersession gab der Nationalrat diskussionslos einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge, welche im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform II insbesondere eine Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung des Risikokapitals, eine Erleichterung der Unternehmernachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften und eine Verbesserung des Beteiligungsabzugs verlangt. Im Winter erklärte Bundesrat Merz anlässlich der Diskussion zu einer Interpellation Wicki (cvp, LU), dass die Vernehmlassung zum letzten Jahr in Konsultation gegebenen Vorentwurf einer Unternehmenssteuerreform II für keine der drei vorgeschlagenen Varianten eine klare Mehrheit ergeben habe. Basierend auf der aber inzwischen vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen und dem Finanzdepartement beabsichtige die Regierung, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ihre Botschaft zu präsentieren, damit das Parlament noch im gleichen Jahr die Beratungen aufnehmen könne. Voraussetzung sei, dass der Gesamtbundesrat der Vorgehensweise des Finanzdepartements folge und weiterhin beim Unternehmer und nicht bei der Unternehmung eine steuerliche Entlastung anstrebe.

Pa. Iv. zur Unternehmenssteuerreform II (Pa. Iv. 02.469)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP-Fraktion (Po. 03.3313) , welches vom Bundesrat administrative Vereinfachungen bei Steuererklärungen und -veranlagungen für natürliche und juristische Personen verlangt. Im Sommer stellte der Bundesrat in einem Bericht die Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung der Unternehmen vor. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur einjährigen Veranlagung der MWSt sollen die Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die Deklarationen an den Fiskus in einem Zug erledigt werden können (siehe dazu auch hier). Im Herbst doppelte der Schweizerische Gewerbeverband nach. Er beklagte, die Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die MWSt habe nicht die gewünschte Vereinfachung gebracht, und verlangte eine einfachere MWSt-Abrechnung.

administrativen Entlastung der Unternehmen

Verstärkt versuchte die CVP, sich als Partei des Mittelstandes zu profilieren. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verlangte sie bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen durch Steuerentlastungen, einen leichteren Zugang zur Forschung und einen Abbau an Bürokratie. In einem Leitbild zur Landwirtschaft forderte die CVP ausserdem die schrittweise Anpassung der Preise an die Marktverhältnisse, ohne mit der Abgeltung von Zusatzleistungen zu brechen. Vom Bundesrat verlangte sie einen klaren Fahrplan zur Umsetzung der geplanten Agrarreform.

Profilierung der CVP als Partei des Mittelstandes