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Das Bundesgericht unterstützte in einem Urteil das 1991 vom Bundesrat verfügte Schusswaffentragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. In Zukunft wird der Bundesrat derartige Verbote auf das neue Waffengesetz abstützen können und sich nicht mehr auf die Generalklausel zur Wahrung der Interessen der Schweiz (Art. 102.8 BV) berufen müssen.

Schusswaffentragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Bundesrat Koller setzte Ende Februar eine Expertenkommission für die Ausarbeitung eines Waffengesetzes ein. Diese konnte noch im Berichtsjahr ihren Entwurf abliefern. Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Salvioni (fdp, TI) für die rasche Vorlage eines Gesetzes über den Waffenhandel ebenfalls. Der Bundesrat verlängerte das Ende 1991 beschlossene absolute Waffenerwerbs- und -tragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien um weitere zwei Jahre bis Ende 1996.

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Im März konnte der Bundesrat den 1989 vom Parlament in Auftrag gegebenen Extremismusbericht veröffentlichen. In einem ersten Teil gibt der Bericht einen Überblick über extremistische Bestrebungen. In seiner Gesamtbeurteilung hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz zur Zeit keinen gravierenden politischen Extremismus gibt, der die innere Sicherheit gefährden würde. Hingegen haben im untersuchten Zeitraum die kriminellen Aktionen mit rechtsradikalem und rassistischem Hintergrund eindeutig zugenommen. Ebenfalls häufiger als früher kam es gemäss diesem Bericht zu politisch motivierten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Ausländergruppen, namentlich aus dem Iran, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Der zweite Teil listet die Manifestationen extremistischer Gewalttätigkeit auf, wie sie die Polizei im Zeitraum 1989-91 registriert hat. Dabei werden nicht nur die Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsradikaler Täterschaft aufgelistet, sondern auch die bestehenden extremistischen Organisationen übersichtsmässig dargestellt. Der Nationalrat nahm den Bericht als Erstrat zur Kenntnis; ein auch von Abgeordneten der Liberalen getragener Rückweisungsantrag Scherrer (ap, BE), der dem Bericht Einseitigkeit vorwarf und bemängelte, dass er extremistische Aktionen von Umweltschützern (z.B. Strassensperren) nicht erwähne, fand keine Zustimmung.

Extremismusbericht des Bundesrates von 1992 (BRG 92.033)

Gestützt auf die Generalklausel BV 102.8, welche die Landesregierung zur Wahrung der Interessen der Schweiz nach aussen ermächtigt, setzte der Bundesrat auf den 19. Dezember eine bis längstens Ende 1994 geltende neue Verordnung in Kraft. Darin wird für jugoslawische Staatsangehörige der Erwerb und das Tragen von Schusswaffen jeglicher Art verboten. Für alle anderen Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung ist für den Erwerb von Schusswaffen (also auch von Halbautomaten und Gewehren) eine von der Polizei ausgestellte Bewilligung erforderlich; für nicht in der Schweiz Wohnhafte zusätzlich auch noch eine Waffenausfuhrbewilligung. Diese von den Medien kaum zur Kenntnis genommenen neuen Strafnormen betreffen auch die Anbieterseite; für gewerbsmässige Waffenhändler sind besonders strenge Strafen vorgesehen.

Schusswaffentragverbot für Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Eine verschärfte und einheitliche Regelung ist vor allem für den Kauf von halbautomatischen Hand- und Langfeuerwaffen (u.a. Maschinenpistolen) nötig. Da das interkantonale Konkordat davon ausgegangen war, dass diese nicht versteckt getragen und deshalb auch nicht zu missbräuchlichen Zwecken verwendet werden können, machte es für deren Erwerb auch keinen Waffenerwerbs- und -tragschein erforderlich. Kriminelle und neuerdings auch Personen aus den Bürgerkriegsgebieten Jugoslawiens profitierten zusehends von dieser Regelung. Sogar die Gesellschaft «Pro Tell», welche massgeblich am Scheitern des Gesetzesentwurfs von 1983 beteiligt gewesen war, forderte nun in diesem Bereich restriktivere Vorschriften, sprach sich aber weiterhin gegen eine Regelung auf Bundesebene aus.

Projekt für eine gesamtschweizerische Regelung des Waffenerwerbs und -besitzes
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)