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Ende Februar 2019 legte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des BetmG und der damit verbundenen Ausführungsverordnung vor. Damit entsprach er Forderungen von fünf gleichlautenden Motionen zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen, welche die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe ermöglichen soll. Die Motionen waren jeweils in den erstberatenden Räten auf Zustimmung gestossen (Nationalrat: Mo. 17.4111; Mo. 17.4112; Mo. 17.4113; Mo.17.4114. Ständerat: Mo. 17.4210). Verschiedene Städte und Kantone hatten in der Vergangenheit Interesse an entsprechenden Projekten bekundet, um Erkenntnisse zu alternativen Regulierungsmodellen zu generieren, da die momentane Situation mit florierendem Schwarzmarkt, fehlender Qualitätskontrolle und hohen Repressionskosten unbefriedigend sei. Aufgrund der bisher gültigen Rechtsgrundlage war die Realisierung solcher Studien bisher jedoch nicht möglich gewesen.

Der bundesrätliche Entwurf sah für die einzelnen Pilotversuche eine örtliche Begrenzung auf eine oder mehrere Gemeinden und eine zeitliche Begrenzung auf maximal fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre) pro Studie vor. Weiter soll die Zahl der an einer entsprechenden Studie teilnehmenden Personen nicht mehr als 5'000 betragen. Zur Gewährleistung des Jugendschutzes müssten die Partizipantinnen und Partizipanten volljährig sein, bereits vor Studienbeginn Cannabis konsumiert haben und in einer Gemeinde wohnen, die an einem entsprechenden Pilotversuch teilnimmt. Der Gesamt-THC-Gehalt soll auf 20 Prozent beschränkt werden. Ebenso sollen die Bezugsmenge einer Begrenzung unterliegen, das Produkt zum Eigenverbrauch verwendet werden und die Weitergabe des Cannabis an Drittpersonen verboten sein. Während der Bezug der Droge nicht unentgeltlich erfolgen soll, soll diese aber von der Tabaksteuer befreit werden. Abgegeben werden soll das Produkt an speziell im Rahmen der Studien festzulegenden Verkaufsstellen wie Apotheken oder Cannabis Social Clubs. Der Konsum im öffentlich zugänglichen Raum soll nicht zulässig sein und der Gesundheitszustand der Studienteilnehmenden müsse überwacht werden. Auch soll verschiedenen Pflichten zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nachgekommen werden. Als Bewilligungsbehörde würde das BAG für die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verantwortlich sein. Ferner wollte der Entwurf des Bundesrates die Gültigkeit des Experimentierartikels auf zehn Jahre einschränken. Danach sollen die durch die unterschiedlichen Versuche gemachten Befunde im Hinblick auf die Weiterführung einer evidenzbasierten Diskussion über die Cannabispolitik zusammengeführt werden. Das allgemeine Cannabisverbot gelte aber weiterhin in der ganzen Schweiz. Nicht Bestandteil des Entwurfes sei zudem die Diskussion um den medizinischen Cannabis.

Anlässlich der Vernehmlassung, die vom 4. Juli 2018 bis zum 25. Oktober 2018 dauerte, gingen 126 Stellungnahmen ein. Im Grossen und Ganzen waren die Vernehmlassungsteilnehmenden positiv gegenüber der Änderung des BetmG und der Ausführungsverordnung eingestellt. Bei den Kantonen hatten Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Solothurn keine Vorbehalte, Bern, Glarus, Nidwalden und Schwyz sprachen sich jedoch grundsätzlich gegen die Vorlage aus. 18 weitere Kantone stimmten ihr mit Vorbehalten und Änderungswünschen zu, währenddem der Kanton Freiburg eine grundsätzliche Überarbeitung verlangte. Die Piratenpartei war die einzige Partei, die den Entwurf ohne Weiteres begrüsste. BDP, FDP, GPS, SP und up! zeigten sich unter Vorbehalten damit einverstanden, die SVP, CVP, EVP und EDU waren hingegen dagegen. Zehn Gemeinden (Bern, Zürich, Luzern, Lausanne, Winterthur, Biel, Ostermundigen, St. Gallen, Thun, Werdenberg) hiessen die Vorlage generell gut; es wurden jedoch noch einzelne Vorbehalte und Änderungswünsche angebracht. Von den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich Gesundheit/Sucht und Wissenschaft sagten 31 mit Vorbehalten und vier (Vereinigung Cerebral Schweiz, RADIX, Infodrog, SNF) ausdrücklich Ja zum Entwurf, drei (JoD, EgD, DAD) lehnten ihn ab. Es war in erster Linie die Verordnung, auf die in den Stellungnahmen eingegangen wurde. Dabei waren hauptsächlich die Besteuerung der Cannabisprodukte, die Teilnahmebedingungen an den wissenschaftlichen Studien und Fragen zum Vollzug im öffentlichen Raum ein Thema.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Dès le mois de juin, le parlement s'est penché sur le détail du message du Conseil fédéral concernant l’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation pendant les années 2017 à 2020.
Le vaste projet contenant 16 propositions en rapport avec six domaines: la formation professionnelle et continue (loi fédérale, financement et contributions allouées aux cantons), les école polytechniques fédérales (loi fédérale et plafonnement des dépenses), l'encouragement et la coordination des Hautes Ecoles (loi fédérale et ouverture de crédits), l'attribution de bourses à des étudiants, étudiantes, ou artistes étrangers (loi fédérale et ouverture de crédits), l'encouragement de la recherche et de l'innovation (loi fédérale et financement des institutions et établissement de recherche d'importance nationale, financement de la commission pour la technologie et l'innovation (CTI)) et enfin la coordination nationale et internationale dans les domaines de la recherche et de l'innovation (loi fédérale et financement).
Les arrêtés fédéraux concernant le financement et les crédits alloués ont tous été acceptés au vote final lors de la session d'automne. Des divergences sont apparues au niveau de la hauteur du financement de la Confédération. Ainsi, pour la formation professionnelle le Conseil d'Etat a réclamé une rallonge de 100 millions, ce qui porte le total de l'enveloppe à 3.63 milliards de CHF. Les sénateurs ont également voulu relever de 160 millions le plafond des dépenses pour les écoles polytechniques fédérales, portant celui-ci à 10,34 milliards de CHF. Les universités et hautes écoles ont grâce à la chambre des cantons obtenu des rallonges de 95 millions, ce qui donne une somme totale de 2.8 milliards de CHF pour les universités et 2.19 milliards de CHF pour les HES. Enfin, les établissements de recherche d'importance nationale ont grâce aux sénateurs vu leur enveloppe augmenter de 40 millions, pour un total final de 422 millions de CHF. Toutes ces propositions du Conseil des Etats ont été acceptées par le Conseil national à la fin septembre 2016.
Durant ce même mois de septembre, les différentes modifications des lois fédérales proposées par les sept sages ont été acceptées, à l'exception de celle sur la formation professionnelle, qui a donné lieu à d'importants débats. Le projet du Conseil fédéral prévoyait une participation de la Confédération aux frais de formation professionnelle sous forme de subsides versés aux personnes qui suivent des cours préparatoires aux examens professionnels fédéraux ou aux examens fédéraux supérieurs. En tant que premier conseil, la chambre basse a approuvé le projet du Conseil fédéral. La chambre haute, elle, a souhaité ajouter un alinéa stipulant que ces subventions devraient être versées au moins une fois par année, et non seulement une fois les examens passés. Cette proposition émanant de la gauche et d'une partie du PDC et du PLR était motivée par le fait que certains candidats ne peuvent se permettre de préfinancer eux-mêmes leur formation continue, dans le cas où les employeurs ne le font pas non plus. De retour à la chambre du peuple, la proposition a soulevé les mêmes oppositions que chez les sénateurs: cela aurait un coût bureaucratique trop élevé, et des subventions risqueraient d'être versées à des personnes ne poursuivant pas leur formation jusqu'à l'examen. Un compromis a donc été trouvé: un préfinancement de la Confédération est possible, du moment que le candidat en fait une demande officielle. Cette solution médiane a également séduit les représentants des cantons et la nouvelle loi sur la formation professionnelle a été adoptée au vote final le 16 décembre 2016.

L’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation pendant les années 2017 à 2020

Günstigere Rahmenbedingungen für Forschung und unternehmerisches Handeln im Sinne von Wissenschaftsfreiheit, einem ausgebauten Bildungssystem, attraktiven Steuersätzen, niedrigen bürokratischen Hürden und offenen Märkten sollen die Innovationspolitik befördern. In ihrem Ende September präsentierten Positionspapier sprach sich die FDP zudem gegen Moratorien in der Forschung, aber für die internationale Forschungszusammenarbeit aus, ohne dabei jedoch die privatwirtschaftliche Finanzierung der Forschung aufgeben zu wollen. Um eine bessere Vernetzung zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern, soll nicht nur der Wissensaustausch verbessert werden, sondern auch privat finanzierte Lehrstühle eingerichtet werden. Die Freisinnigen unterstützen zudem die Idee eines nationalen Innovationsparks. Mit Hilfe eines Innovationsfonds sollen Start-Ups rascher gegründet werden können. An der Delegiertenversammlung in Genf Mitte Oktober wurde das Positionspapier verabschiedet.

Innovationspolitik

Après avoir siégé au Conseil national pour le parti libéral-radical, et après avoir été en charge du Département de l’instruction publique en tant que conseiller d’Etat au Tessin, Gabriele Gendotti a été élu à la tête du Fonds National Suisse (FNS). Notons également que Martin Vetterli, doyen de la faculté Informatique et Communication de l’EPFL, est devenu président du Conseil de la recherche au sein du FNS. Les investissements du FNS se sont montés à 713 millions de francs pour l’année 2011, en l’occurrence 1,8% de moins qu’en 2010. Ces investissements se répartissents entre les sciences sociales (26%), les mathématique (36%) et la biologie avec la médecine (39%). Notons, en outre, que l’année 2012 a marqué le 60ème anniversaire du FNS.

neuen Statuten Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Stiftungsrat Nationale Forschungsrat Geschäftsstelle

Die Innovationspolitik stand im Berichtsjahr zudem auf der Traktandenliste der FDP, die an ihrer Delegiertenversammlung im Oktober eine dreizehn Punkte umfassende Innovationsstrategie verabschiedete. Die Partei will die Ausgaben für Bildung und Forschung dauerhaft erhöhen und die Innovation durch Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben fördern.

FDP

Noch vor Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zur KTI schickte der Bundesrat im Herbst eine Totalrevision des Gesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung in die Vernehmlassung. Neu sollen Forschungs- und Innovationsförderung im gleichen Erlass geregelt werden. Im Gesetzesentwurf wird unterschieden zwischen wissenschaftlicher Forschung, welche Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierte Forschung im öffentlichen Interesse umfasst und wissensbasierter Innovation, die darauf abzielt, wirtschaftlich nutzbare Produkte und Verfahren zu entwickeln. Ausserdem soll eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks geschaffen werden. Die Bestimmungen zum Innovationspark gehen auf eine Motion der FDP zurück, die vom Parlament in der ersten Jahreshälfte überwiesen wurde.

Totalrevision des Gesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung

Schliesslich befasste sich das Parlament im Berichtsjahr auch mit zahlreichen Vorstössen zum Thema Forschungsförderung und Innovation. Der Nationalrat überwies mit 129 zu 61 Stimmen eine Motion der FDP, die den Bundesrat verpflichten will, steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz zu ergreifen. Ebenfalls gutgeheissen hat die grosse Kammer eine Motion der Grünen, mit der ein nationales Forschungsprogramm zum Umgang mit der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie drohenden langfristigen Umweltkrisen gefordert wird. Keine Mehrheit fanden dagegen eine Motion Rennwald (sp, JU), mit der die Landesregierung beauftragt werden sollte, einen neuen Fonds zur Förderung von technologischer Innovation zu schaffen sowie eine parlamentarische Initiative der FDP, die mehr Autonomie für die Forschungsförderung verlangte. Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob es zur Bekämpfung des Konjunkturrückgangs und insbesondere zur Stärkung der Grundlagen für einen Wiederaufschwung zweckmässig wäre, die Forschungs- und Innovationsförderung rasch voranzutreiben.

Forschungsförderung und Innovation

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der FDP-Fraktion, welches den Bundesrat beauftragt, die Machbarkeit einer „Stiftung Forschung Schweiz“ zur Festigung und zum Ausbau der Konkurrenzfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz zu prüfen. Zu klären sei die Bereitstellung von Land und Infrastruktur für Bildungs- und Forschungszwecke (z.B. nicht mehr benötigte Militärplätze und -gebäude), die Allokation von Erlösen aus dem Landverkauf an die Forschung sowie die Bildung einer strategischen Landreserve für die Bewältigung von Ansiedlungen von Grossprojekten im Hightech-Industriebereich.

Stiftung Forschung Schweiz

Die Delegiertenversammlung vom April in Glarus war ganz der Bildungspolitik gewidmet. Das Konzept „Projekte für eine intelligente Schweiz“ stellt einen der vier Schwerpunkte des freisinnigen Strategiepapiers „Eine Schweiz in Bewegung – eine erfolgreiche Schweiz“ dar. Es setzt sich für eine frühere sprachliche Förderung fremdsprachiger Kinder ein. Hochdeutsch soll die Standardsprache in Kindergarten und Basisstufe werden, fremdsprachiger Unterricht auch in anderen als Sprachfächern erlaubt sein. Die FDP möchte Noten auf allen Schulstufen wieder einführen und den Eltern die freie Schulwahl lassen. Die Delegierten stimmten ausserdem für die Einrichtung einer „Stiftung Forschung Schweiz“. Wie Nationalrat Ruedi Noser (ZH) und Gastredner Alexander Zehnder, Präsident des ETH-Rats, ausführten, soll diese Stiftung bundeseigene Gelände wie den ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf (ZH) für die Errichtung von Forschungsparks zur Verfügung stellen.

FDP präsentiert Zukunftspläne für die Bildungspolitik

Im Frühjahr überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion bezüglich Entwicklungsperspektiven im Biotechnologiebereich. Der verlangte Bericht soll einerseits aufzeigen, welche Verbote und Unschärfen in der Gesetzgebung die Forschung behindern, andererseits jene Bereiche (Nanotechnologie, genetische Untersuchungen, Transplantationsmedizin, Pflanzenforschung etc.) auflisten, in denen Reformen vorangetrieben werden könnten, wobei das Prinzip „Kontrollen statt Verbote“ gelten soll.

Entwicklungsperspektiven im Biotechnologiebereich

Vier gleichlautende Motionen Gadient (svp, GR), Müller-Hemmi (sp, ZH), liberale und grüne Fraktion, welche eine jährliche Erhöhung des BFT-Kredits um mindestens 6,5% verlangt hatten, wurden allesamt zurückgezogen. Dank des gemeinsamen Drucks habe die BFT-Botschaft mit einem ansehnlichen Wachstum verabschiedet werden können – was die Motionen obsolet mache. Nicht obsolet geworden sei hingegen der gemeinsame Einsatz für Investitionen in Bildung und Forschung als prioritäre Aufgabe auch in den nächsten vier Jahren, meinte die Motionärin Müller-Hemmi.

Motionen BFT-Kredits 6,5%

Im Mai präsentierten die Freisinnigen ein Positionspapier zur Migrationspolitik, dessen Inhalt weitgehend der Politik des Bundesrats entspricht. Als erste Bundesratspartei bezog die FDP Stellung zur Stammzellenforschung. Sie verlangte, die Forschung an überzähligen embryonalen Stammzellen im Interesse des medizinischen Fortschrittes zuzulassen. Es sei ethisch fragwürdig, zwar den Import menschlicher Stammzellen zu erlauben, deren Verwendung im eigenen Land jedoch zu verbieten, wie dies in Deutschland der Fall sei. Zudem drohe ohne liberale Regelung eine Abwanderung von Forschenden und Unternehmen.

Positionsbezug der FDP zur Stammzellenforschung
Dossier: Stammzellenforschung

Im Vorfeld der Beratung der Gen-Lex im Nationalrat löste vor allem die Frage eines Freisetzungsmoratoriums eine breite Kontroverse aus. Noch bevor die vorberatende Kommission in dieser Frage Stellung bezogen hatte, meldeten sich die Forscher zu Wort. Ein Moratorium wäre gemäss der Präsidentin des nationalen Forschungsrates eine grosse Benachteiligung für den Forschungsplatz Schweiz und hätte eine Abwanderung von Forschern ins Ausland zur Folge. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass das Problem der antiobiotikaresistenten Marker gelöst werden könne. Einzelne Forscher drohten bereits mit dem Referendum, falls der Nationalrat ein Freisetzungsmoratorium beschliessen sollte. Unterstützung fanden sie bei der FDP, deren Generalssekretär erklärte, die Partei werde ein allfälliges Referendum tatkräftig unterstützen. Im September traten – eine Premiere – der Schweizerische Bauernverband (SBV) zusammen mit Umweltverbänden vor die Medien und plädierten für ein Moratorium. Untermauert von Umfragen und Studien begründeten sie ihre Haltung mit dem mangelnden Vertrauen der Bevölkerung in GVO-Produkte und mit der Kleinräumigkeit der Schweiz, die einen gleichzeitigen Anbau von GVO- und gentechfreien Pflanzen verunmöglichen würde.

Freisetzungsmoratoriums Schweizerische Bauernverband Umweltverbänden
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion der liberalen Fraktion angenommen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement verlangte. Weil damit in organisatorische Belange des Bundesrates eingegriffen würde, lehnte der Ständerat die Motion ab, überwies aber eine entsprechende Empfehlung.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Der Ständerat überwies eine in ein Postulat umgewandelte Motion Langenberger (fdp, VD) zur Wissensgesellschaft Schweiz. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, inwieweit mehr Dynamik in die höhere Bildung und Forschung mittels der Entwicklung einer langfristigen Vision von einer Schweiz als „Wissensnation“ eingebracht werden könnte (1). Hierbei sollten die Formulierung von strategischen Zielen und Massnahmen zur Unterstützung dieser Vision (2) sowie die Anpassung von Rollen und Aufgaben der Organe, welche die Forschung unterstützen (SWTR, Akademien, Nationalfonds, KTI), zur Erreichung dieser Ziele ins Auge gefasst werden (3). Im weiteren wurde die Organisation und der Einsatz eines für Impulse in diesem Bereich nötigen Überwachungsorgans (4) sowie die Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich der höheren Bildung, die heute in den Kompetenzbereich des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft (BBW) und des BBT fallen, in einem neu zu schaffenden Bundesamt angeregt (5). Eine gleichlautende Motion der FDP-Fraktion wurde vom Nationalrat in den Punkten 1 bis 4 als Postulat überwiesen; Punkt 5 wurde abgelehnt. Demgegenüber hatte die grosse Kammer in ihrer Herbstsession eine Motion der liberalen Fraktion gutgeheissen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement fordert, sowie ein Postulat Riklin (cvp, ZH) einstimmig überwiesen, das die Prüfung einer Konzentration der Zuständigkeit für Universitäten und FHS in einem Bundesamt verlangt.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)