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Anfang 2019 war die SiK-SR im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission einstimmig der Ansicht, die Schaffung einer Terrorismusstrafnorm über den Weg der parlamentarischen Initiative, wie es die FDP-Fraktion verlangt hatte, sei nicht zielführend. Vielmehr sollten entsprechende Anträge in der Detailberatung der bundesrätlichen Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls des Europarates zur Verhütung des Terrorismus eingebracht werden. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend und gab der parlamentarischen Initiative keine Folge.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Bevor die SiK-NR einen Entscheid zur parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion mit der Forderung nach der Schaffung einer Terrorismusstrafnorm fällte, liess sie sich von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und von NDB-Direktor Markus Seiler über die laufenden Arbeiten von Bund und Kantonen in der Terrorismusbekämpfung informieren. Sie nahm zudem Kenntnis vom dritten TETRA-Bericht, vom Stand der Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sowie von der Vernehmlassung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Terrorismusbekämpfung und des entsprechenden Zusatzprotokolls. Dennoch erachtete die Kommissionsmehrheit den Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative weiterhin als unbestritten. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten terroristischen Anschläge müsse der Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten werden, argumentierte die Kommissionsmehrheit, weshalb sie den Vorstoss im Oktober 2017 zur Annahme beantragte. Für die Kommissionsminderheit überwog jedoch die Gefahr von Koordinationsproblemen und Doppelspurigkeiten mit der Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung des Terrorismus-Abkommens. Sie war der Ansicht, das Ziel der parlamentarischen Initiative könne schneller und besser durch Einbringung in die bundesrätliche Vorlage erreicht werden, weswegen sie für die Ablehnung der Initiative plädierte. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2018 schliesslich seiner Kommissionsmehrheit und gab der parlamentarischen Initiative mit 126 zu 53 Stimmen Folge.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Mit 8 zu 4 Stimmen lehnte die SiK-SR im November 2016 die Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung ab. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen seien ausreichend, so der mehrheitliche Tenor in der Kommission. Ausserdem würde die Annahme der parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion zu Koordinationsproblemen mit bestehenden Gesetzgebungsarbeiten in diesem Bereich führen. Da die Schwesterkommission der Initiative im Vorjahr Folge gegeben hatte, muss diese nun noch einmal über den Vorstoss befinden.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Anders als ihre Schwesterkommission zeigte sich die SiK-SR im November 2015 nicht überzeugt davon, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung dringend erweitert werden müssen. Die Schweiz kenne bereits Rechtsvorschriften, die terroristische Organisationen verbieten und terroristische Handlungen sowie entsprechende Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellen, darunter das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen sowie die Bestimmungen zur Terrorismusfinanzierung. Die Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung, wie sie die FDP-Fraktion mittels parlamentarischer Initiative forderte, sei deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt, erklärte die Kommission in einer Medienmitteilung. Der Fokus müsse nun vielmehr auf die Terrorismusprävention gelegt werden; wichtig dafür sei ein zügiges Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes sowie des revidierten BÜPF. In naher Zukunft sollten überdies im Zuge der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus weitere Strafnormen eingeführt werden. Aus diesen Gründen entschied sich die Kommission dazu, im kommenden Jahr eine erneute Lagebeurteilung vorzunehmen und die Behandlung der parlamentarischen Initiative vorerst zu sistieren.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Mittels parlamentarischer Initiative beabsichtigte die FDP-Fraktion, eine Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung zu schaffen, wie sie vom Bundesrat zusammen mit der Strafnorm zur Terrorismusfinanzierung schon einmal vorgesehen, aber 2003 im Parlament gescheitert war. Die urhebende Fraktion schlug vor, den Entwurf von 2002 dahingehend zu erweitern, dass nicht nur terroristische Handlungen an sich, sondern auch Vorbereitungshandlungen sowie die Unterstützung und Verherrlichung von Terrorismus unter Strafe gestellt werden. Ausserdem soll es den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gemäss dem Staatsschutzprinzip ermöglicht werden, Täterinnen und Täter auch im Ausland zu verfolgen – so beispielsweise Schweizer Dschihadreisende, die sich noch im Ausland befinden. Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die SiK-NR im Oktober 2015 für die Schaffung einer allgemeinen Terrorismusstrafnorm aus. Man wolle damit ein «starkes Zeichen zur Eindämmung und Prävention von terroristischen Aktivitäten jeglicher Art» setzen, verkündete die Kommission per Medienmitteilung.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Eine von der FDP-Liberalen-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“ wurde im Berichtsjahr 2014 erstmals inhaltlich vom Parlament behandelt. Sie war 2010 eingereicht worden und hatte während des Steuerdisputs mit Deutschland an politischer Bedeutung gewonnen. Die Wirtschafts- und Abgabekommissionen (WAK) beider Räte hatten das Begehren bereits 2011 angenommen. Im Jahr 2013 hatte der Nationalrat zudem einer Fristverlängerung bis Herbst 2015 zugestimmt. Der Nationalrat behandelte die Vorlage als Erstrat im September 2014. Sie schlug die Ausdehnung des Personenkreises vor, der im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Bankkundendaten unter Strafe gestellt werden sollte. Etwas genauer sollten auch Personen unter Strafe stehen, die Bankkundendaten, die ihnen unter Verletzung des Bankkundengeheimnisses zugetragen worden waren, weitergeben oder für sich selbst nutzen. Bisher waren einzig die Erstverletzer des Bankkundengeheimnisses strafbar, nicht aber die Erwerber (und potenziellen Weiterverkäufer) der Daten. Der Bundesrat unterstützte die vorgeschlagene Änderung, mitunter mit dem Argument, dass die Weitergabe und Verwendung gestohlener Bankkundendaten das Vertrauen in den Banken- und Finanzplatz Schweiz verletze. Er erachtete die vorgesehene Regelung als geeignet, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Datenverkäufer zu entfalten. Die Ratslinke setzte sich im Nationalrat für Nichteintreten ein. Sie argumentierte, dass unter dem künftigen Regime des automatischen Informationsaustausches (AIA) kein Anreiz mehr bestünde, Bankkundendaten zu stehlen und/oder diese weiterzugeben. Zudem sei die erwartete Abschreckungswirkung eine „Wunschvorstellung“ (Louis Schelbert, gp, LU). Das Ratsplenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und stimmte deutlich, mit 126 zu 57 Stimmen, für Eintreten. In der Detailberatung wurden keine Minderheitsanträge mehr gestellt, weshalb sich der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfs aussprach. Im Dezember 2014 kam das Geschäft in den Ständerat. Weil weder Nichteintretens- noch Minderheitsanträge vorlagen, passierte die Vorlage auch in der Kleinen Kammer einstimmig. In den Schlussabstimmungen wurde die verschärfte Handhabung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bankkundendaten mit 137 zu 57 Stimmen (Nationalrat) und 40 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.

Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)