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An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Die von einer Studienkommission vorgeschlagene Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Medienschaffende im Rahmen einer Strafgesetzrevision stiess in der Vernehmlassung bei der CVP, der SVP und der SP auf Zustimmung, wobei die CVP sich lediglich für ein relatives Recht aussprach, in dem der Richter in jedem Fall eine Güterabwägung zwischen Geheimhaltungs- und Strafverfolgungsinteresse vorzunehmen habe. Auch die FDP lehnte ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht ab. Das Recht für Medienschaffende, die beruflich an der Veröffentlichung von Informationen im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums beteiligt sind, Zeugnis über Inhalt und Quelle ihrer Informationen - ausgenommen in Fällen, die der Aufklärung von Straftaten dienen - zu verweigern, schien in den Augen der FDP die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Medienschaffenden zu untergraben. Von den interessierten Organisationen sprachen sich der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV), die Schweizerische Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU) sowie der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) für die im Entwurf vorgeschlagene Lösung eines generellen Zeugnisverweigerungsrechts aus. Aus ähnlichen Gründen wie die CVP und FDP lehnte die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) den Entwurf ab. Für die Genfer Regierung ging der Vorschlag der Studienkommission etwas zu weit; sie befürwortete ein restriktiv gehandhabtes Zeugnisverweigerungsrecht analog jenem, das auf kantonaler Ebene in Kraft gesetzt worden war und beispielsweise die Zeugnisverweigerung zu Informationen, die nicht veröffentlicht wurden, erlaubt.

Zeugnisverweigerungsrecht