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Obwohl man in der FDP den Lead des Nein-Lagers nicht übernehmen wollte, trat schliesslich mit Andrea Caroni (fdp, AR) ein junges Aushängeschild die Führung der Kampagne gegen die Pädophileninitiative an. Caroni stellte ein überparteiliches Komitee zusammen, um den Rechtsstaat zu verteidigen. Die Initiative verletzte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, und der Automatismus sowie die fehlende Abstufung nach der Schwere einer Tat seien mit rechtsstaatlichen Ideen nicht vereinbar. Das Engagement war mutig, da ein Einstehen gegen die von Parteipräsident Philipp Müller als „unappetitliches Geschäft“ bezeichnete Initiative kaum Lorbeeren versprach. Allerdings gewannen Caroni und seine Partei damit durchaus an Profil.

Kampagne gegen die Pädophileninitiative

Anfang Februar gab die Zürcher SVP bekannt, Verbündete für die Lancierung einer Initiative zu suchen, mit der das Bankgeheimnis in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Mit ihrer Idee eines möglichst breit abgestützten, überparteilichen bürgerlichen Komitees stiess die SVP bei der CVP vorerst auf frostige Ablehnung, bei der FDP aber auf Sympathie. Nachdem der Initiativtext CVP-kompatibler gemacht wurde, stieg auch der Support bei den Christdemokraten. Die Initiative wurde schliesslich noch Ende Berichtjahr unter dem Titel „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ lanciert.

Initiative zum Schutz des Bankgeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Für einige auch hämische Kommentare sorgte der Misserfolg der FDP mit ihrer Bürokratie-Initiative. Das im Wahljahr als Vehikel hochstilisierte Volksbegehren forderte eine unbürokratische, einfache und effiziente Anwendung von Gesetzen. Früh zeichnete sich ab, dass das Unterschriftenquorum wohl nur knapp erreicht werden würde, weshalb in einem Kraftakt in den letzten beiden Monaten noch 20'000 Unterschriften gesammelt wurden. Noch-Präsident Pelli hatte die Initiative zur Prestigesache erklärt. Der Abgabetermin wurde gar von 17.30 auf 20.45 Uhr, also rund drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist, verschoben, da noch einzelne Unterschriftenbögen nachgereicht wurden. Die Bundeskanzlei musste – ein Novum in der Geschichte – die Initiative deshalb ausserhalb der Bürozeiten entgegennehmen. Die FDP übergab 100'650 Unterschriften, die allerdings in der Folge von der Bundeskanzlei noch geprüft werden mussten. Das Resultat dieser Prüfung war – nach dreimaliger Auszählung – dann aber eine bittere Pille für die Freisinnigen. Gültig waren nämlich nur 97'537 Unterschriften. Zum ersten Mal in der Geschichte musste damit eine Initiative mit mehr als 100'000 eingereichten Unterschriften als nicht zustande gekommen beurteilt werden. Das Scheitern der FDP wurde in der Presse als schmerzhaft, ja peinlich kommentiert. Die FDP habe nach eigenen Angaben 130 000 Mitglieder, schaffe es aber nicht, die nötigen Unterschriften für ein eigenes Begehren zu sammeln, so das Credo. Der Partei wurde allerdings zu Gute gehalten, dass sie mit dem Oppositionsinstrument Volksinitiative bisher keine Erfahrung gehabt habe. Mit dem Scheitern stand zwar die Initiativ- und Referendumsfähigkeit der Partei in Frage, einige Parteiexponenten deuteten die Niederlage aber in einen Sieg um. Der Kraftakt gegen Ende der Sammelphase habe gezeigt, dass die Partei durchaus fähig wäre, genügend Unterschriften für Volksbegehren zu sammeln; man müsse sich deshalb überlegen, auch in Zukunft zu diesem Instrument zu greifen. Gegen diese Idee stellte sich allerdings der neue Präsident der FDP, Philipp Müller.

Gescheiterte Bürokratie-Initiative der FDP

Bereits im Januar machte die FDP Vorschläge, wie mit dem starken Franken umgegangen werden könnte. Erfolgversprechender als eine interventionistische Politik sei die Bekämpfung der Produktionskosten im Inland. So sollten etwa Gewinnsteuern gesenkt und die Mehrwertsteuer einheitlich auf 5,5% verringert werden. Die Haltung des Freisinns zum 2-Milliarden-Paket des Bundesrats für die Wirtschaft war gespalten. Einerseits sprach man sich für kurzfristige Hilfsmassnahmen aus, andererseits herrschte Uneinigkeit darüber, wie diese auszusehen hätten. Langfristig wichtig sei eine „wirtschaftliche Fitnesskur“, wie sie etwa mit der Bürokratie-Initiative angeregt werde.

FDP-Vorschläge zur Bekämpfung des starken Franken

Bereits im September des Vorjahres hatte die FDP die Bürokratie-Initiative lanciert, mit der sie sich im Wahlkampf zusätzliche Aufmerksamkeit erhoffte. Das Begehren fordert einfache und verständliche Gesetze und unbürokratische Verfahren. Die Unterschriftensammlung verlief allerdings recht harzig und das Ziel, die Initiative noch vor den Wahlen einzureichen, wurde deutlich verpasst. Ende des Berichtjahrs lief die Unterschriftensammlung noch.

Wahlkampf und Resultate der FDP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Die FDP hat sich bisher nicht als eifrige Nutzerin der Volksinitiative erwiesen. Im Frühjahr 2009 kündigte die Partei aber an, den Wahlkampf ihrerseits mit einem Volksbegehren auffrischen zu wollen. Dabei ging es ihr insbesondere um eine verbesserte Positionierung und Profilierung im Wahlkampfgeschehen. Die Suche nach einem Thema verlief allerdings schleppend. Verschiedene Projekte wurden diskutiert und wieder verworfen; so etwa eine AHV-Schuldenbremse, die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer oder eine Vereinfachung des Steuersystems. An der Delegiertenversammlung vom 26. Juni wurde schliesslich die Lancierung der Bürokratie-Stopp-Initiative beschlossen. Das Begehren will den Anspruch auf einfache und verständliche Gesetze und auf unbürokratische Verfahren in der Verfassung festhalten. An der Delegiertenversammlung vom 11. September wurde die Initiative offiziell lanciert. Die Idee zum Volksbegehren war bereits im Januar in der Kantonalzürcher Sektion geboren worden. Dabei hatte die FDP des Kantons Zürich einen „Gahts no!“Preis für das absurdeste Erlebnis mit Verwaltungsangestellten oder unsinnigen Vorschriften ausgesetzt.

Gescheiterte Bürokratie-Initiative der FDP

Am 1. Juni lehnten Volk und Stände die von der SVP eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“) deutlich ab. Diese wollte erreichen, dass erstens jede Gemeinde selbst bestimmen kann, nach welchem Verfahren sie einbürgern will, und dass zweites dieser Entscheid endgültig, das heisst nicht beschwerdefähig sein soll. Die Initiative widersprach damit dem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003, wonach ein negativer Entscheid begründet werden muss und eine Beschwerde, zum Beispiel wegen Diskriminierung oder Willkür gegen diesen eingereicht werden kann. Die Initiative griff aber auch in die kantonale Hoheit über die Gemeindeorganisation ein.
Das Resultat fiel bei einer Beteiligung von 45% mit 1'415'249 Nein gegen 804'730 Ja deutlich aus. Nur gerade im Kanton Schwyz, wo die Urnenabstimmung über Einbürgerungen Tradition hat, stellte sich eine Mehrheit (60%) hinter die SVP-Initiative. Relativ knapp abgelehnt wurde das Begehren in den Kantonen der Zentral- und der Ostschweiz. In den grossen Mittellandkantonen Bern und Zürich stimmten weniger als 40% für die Initiative. Am geringsten fiel die Unterstützung in der Romandie aus, wo mehr als 80% mit Nein stimmten. Die nach der Abstimmung durchgeführte repräsentative Befragung ergab, dass die Sympathisanten der SVP nahezu geschlossen für, die Anhänger der drei anderen Regierungsparteien und die Parteiunabhängigen aber sehr deutlich dagegen gestimmt hatten.


Abstimmung vom 1. Juni 2008

Beteiligung: 45,2%
Ja: 804'730 (36,2%) / 1 Stand
Nein: 1'415'249 (63,8%) / 19 6/2 Stände

Parolen: Ja: SVP, EDU (1)*, SD, Lega, FPS; SGV.
Nein: FDP (2)*, CVP, SP, GP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Die Initiative zum Verbandsbeschwerderecht, welche die FDP Zürich im Vorjahr eingereicht hatte, wurde im Bundesrat und im Ständerat behandelt. Der Bundesrat befürwortete die Initiative. Der Ständerat lehnte das Ansinnen dagegen ab und es kam auch kein Gegenvorschlag zustande. Damit wurde ein Rückzug der auch innerhalb der FDP umstrittenen Initiative erschwert.

Initiative zum Verbandsbeschwerderecht ist innerhalb der FDP umstritten

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit der von der SVP eingereichten Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“). Seine Staatsrechtliche Kommission beantragte mit 13 zu 12 Stimmen im Gegensatz zum Bundesrat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Hauptargument dieser aus der geschlossenen SVP und einigen FDP- und CVP-Kommissionsmitgliedern gebildeten Mehrheit war, dass man trotz des Bundesgerichtsurteils von 2003 die Einbürgerung weiterhin als rein politischen Akt ohne Rekursmöglichkeit betrachte. Da die Initiative unter anderem genau dies in die Verfassung schreiben will, sei sie zu unterstützen. Eine von den Grünen unterstützte Kommissionsminderheit beantragte, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie nicht umsetzbar sei. Da sowohl die Bundesverfassung als auch das Völkerrecht eine Rechtsweggarantie und zudem auch ein Diskriminierungsverbot vorschreiben, könne sie – ähnlich wie die Initiative für eine lebenslange Verwahrung – nicht im Sinn der Initianten umgesetzt werden. Diesen Antrag auf Ungültigkeit lehnte der Nationalrat nach einer sehr langen Debatte mit 132 zu 49 Stimmen ab. Fast ebenso deutlich distanzierte sich der Rat aber auch vom Antrag seiner Kommissionsmehrheit: Er empfahl mit 117 zu 63 Stimmen die Initiative zur Ablehnung. Neben der fast geschlossenen SVP (Ausnahme Gadient, GR) sprachen sich nur sechs Freisinnige und vier Christlichdemokraten für die Initiative aus. Im Ständerat betonte Escher (cvp, VS) den antiföderalistischen Charakter der Initiative, die sich in die Organisationsrechte der Kantone einmische, einen Bereich, in welchem der Bund bisher über keine verfassungsmässigen Kompetenzen verfüge. Die kleine Kammer lehnte die Initiative in der Schlussabstimmung mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Trotz interner Kritik gab die FDP Schweiz dem Druck der Zürcher Freisinnigen nach und unterstützte deren eidgenössische Volksinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Mit einer Absage wäre sie nicht nur den Zürchern und den anderen Kantonalsektionen, die das Begehren mittragen, in den Rücken gefallen, sondern hätte auch das Bild einer in sich nicht geschlossenen Partei vermittelt.

Volksinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Mitte November lancierte ein freisinniges Komitee eine eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht – Mehr Wachstum für die Schweiz mit dem Ziel, Beschwerden von Umweltverbänden auszuschliessen, wenn ein Bauprojekt in einer Volksabstimmung oder von einem kommunalen, kantonalen oder nationalen Parlament gutgeheissen wurde. Zum 27-köpfigen Initiativkomitee gehörten neben Zürcher Freisinnigen prominente FDP-Mitglieder anderer Kantone, namentlich Marianne Kleiner (AR), Georges Theiler (LU), Charles Favre (VD), Duri Bezzola (GR), Françoise Saudan (GE) und Léonard Bender (VS). Die Kantonalsektionen BS, FR, GE, GR, NW, SG, TG, TI, UR, VD, VS und ZG schlossen sich dem Begehren an.

Teile der FDP lancieren die Verbandsbeschwerdeinitiative