Der Nationalrat hatte als Erstrat über eine Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen bezüglich die anrechenbaren Mietzinsmaxima zu beschliessen. Der Bundesrat hatte die entsprechende Vorlage im Dezember 2014 vorgelegt. Kernpunkt der Teilrevision ist eine Erhöhung der Obergrenzen für anrechenbare Mietzinse unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Mietzinsniveaus und des erhöhten Platzbedarfs von Familien. Der Hintergrund war der deutliche Anstieg der Mietpreise in den letzten gut 10 Jahren, aufgrund dessen die Mieten von Alleinstehenden und Ehepaaren nur noch zu durchschnittlich zwei Dritteln, jene von Familien nur noch rund zur Hälfte durch die EL abgedeckt werden. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Neuregelung der Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen. Vorerst wurde im Nationalrat nur die Eintretensdebatte geführt, da die Mehrheit der SGK-NR ihrem Rat eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat beantragte. Der Bundesrat sollte die Anpassung der Mietzinsmaxima in eine angedachte grössere Reform der Ergänzungsleistungen integrieren. Eine Minderheit Schenker (sp, BS) beantragte Eintreten. Der Mehrheitssprecher führte aus, gegen eine Anpassung der seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima gebe es in der Kommission grundsätzlich nur wenige Vorbehalte. Jedoch sei angesichts einer festgestellten Kostensteigerung bei den EL um 50% innerhalb von nur acht Jahren Handlungsbedarf auch bezüglich der Behebung von Fehlanreizen und Problemen mit Schwelleneffekten gegeben. Aus diesem Grund sei eine Gesamtrevision der EL einer Teilrevision vorzuziehen. Die Kommissionsminderheit hielt dagegen, viele Kantone würden bereits fest mit einer zeitnahen Teilrevision rechnen, und angesichts der aktuellen Situation, in der viele Rentnerinnen und Rentner sich ihre Wohnkosten vom Grundbedarf absparen müssen, müsse schnell Abhilfe geschaffen werden. Schliesslich wurde auf Eintreten entschieden und die grosse Kammer beschloss mit 97 zu 87 Stimmen bei vier Enthaltungen, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die rückweisenden Voten kamen mehrheitlich von der SVP- und der FDP-Liberalen Fraktion. Damit ging das Geschäft zur Detailberatung zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.

Das Parlament behandelt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen ELG bezüglich der anrechenbaren Mietzinse (14.098)
Dossier: Revisionen des ELG bezüglich Mietzinsmaxima