Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Freisinnig Demokratische Partei.Die Liberalen (FDP)

Prozesse

886 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Delegiertenrat der FDP gab zuhanden der Fraktion keine besondere Empfehlung für eine der drei von den Kantonalsektionen eingereichten Kandidaturen ab, wünschte aber einen Doppelvorschlag, womöglich mit einer Frau; auf die Bewerbung des nicht von einer Kantonalsektion vorgeschlagenen und vor einem Wohnsitzwechsel auch nicht wählbaren Petitpierre ging sie nicht ein. Die Fraktion hielt sich an diese Empfehlung und nominierte am 3. März Pascal Couchepin und Christiane Langenberger.

Jean-Pascal Delamuraz

Le Conseil national a examiné le projet de réforme des chemins de fer, approuvé en 1997 par la petite Chambre. L'entrée en matière a été décidée sans opposition. Les députés ont estimé que la réforme était nécessaire afin de répondre à la pression de l’Union européenne, qui a déjà entamé la réforme du rail. Plusieurs députés ont néanmoins relevé les difficultés auxquelles seront confrontés les CFF en matière de compétitivité et de rendement.

Concernant le premier volet de la réforme, la libéralisation du réseau ferroviaire (loi sur les chemins de fer), les députés n'ont apporté que quelques modifications de détail par rapport à la version du Conseil des Etats. Une proposition Baumberger (pdc, ZH) demanda que les installations ferroviaires soient dimensionnées de façon à rendre possible une concurrence efficace, en particulier pour l'accès de tiers au réseau. Elle fut nettement rejetée par les députés qui ont estimé qu’elle ouvrait la porte à des investissements supplémentaires inacceptables. Il a été souligné que l'infrastructure devait être adaptée à la concurrence dans le cadre des réalisations de Rail 2000, des NLFA et du raccordement au réseau européen des trains à grande vitesse. Les députés ont accepté une proposition Loeb (prd, BE) qui réclame pour les entreprises de chemins de fer une totale liberté de choix sur l'installation de services accessoires dans les gares et dans les trains. Les dispositions cantonales et communales en matière d'heures d'ouverture et de fermeture ne seront pas applicables à ces services. Les députés ont ainsi contré la version du Conseil des Etats qui demandait que ces services soient désignés par le Conseil fédéral. La majorité de la CTT, soutenue par la gauche et combattue par les rangs bourgeois, souhaita permettre au Conseil fédéral de verser des contributions limitées dans le temps pour financer des technologies nouvelles dans le domaine du trafic marchandises par rail. Elle fut acceptée par la voix prépondérante du président (en raison d'une égalité des voix), créant ainsi une divergence avec le Conseil des Etats. Finalement, le vote sur l'ensemble a été accepté par 122 voix contre 6.

Dans la loi fédérale sur le transport de voyageurs et les entreprises de transport par route, les conseillers nationaux se sont ralliés à la version de leurs pairs sénateurs, sauf sur la question des concessions pour le transport professionnel de personnes. Le National a souhaité s'en tenir à la version du gouvernement, renonçant aux éléments de concurrence introduits par le Conseil des Etats. En outre, les députés ont avalisé la loi fédérale sur le transport public dans la version du Conseil des Etats, sans aucune modification.

Concernant le deuxième volet de la réforme, la restructuration des CFF (loi sur les chemins de fer fédéraux), les dispositions sur la séparation de l'infrastructure et des transports, le renforcement du principe de la commande et le libre accès au réseau ont été adoptés conformément à la version du Conseil des Etats. Une proposition de minorité UDC et PRD souhaitait remplacer le statut de fonctionnaire du personnel des CFF par des conditions d'engagement de droit privé, conformément au code des obligations. Elle fut rejetée par 93 voix contre 54. Les députés ont accepté que les CFF deviennent une société anonyme de droit public et que les employés soient soumis aux même règles que le personnel fédéral. La question du financement du déficit de la caisse de pension et de secours de la régie a été l'objet de débats nourris. La minorité de la CTT a réussi à faire admettre, par 83 voix contre 60, un délai de six ans pour que la Confédération comble le déficit d'environ CHF 5 milliards de la caisse de pension des CFF. Mais les députés, suivant une proposition de minorité UDC et PRD, ont assoupli la prise en charge du découvert par la Confédération, en spécifiant que cette dernière pouvait prendre en charge la totalité ou une partie du découvert de la caisse. Finalement, la loi a été acceptée par 128 voix contre 4.

Concernant le troisième volet, le refinancement de la régie, l'arrêté sur le refinancement des CFF n'a pas été contesté. Les conseillers nationaux ont adhéré à la version du Conseil des Etats sur tous les articles. Les prêts à long terme, d'un montant de CHF 8 milliards, accordés par la Confédération, seront convertis en capital propre des Chemins de fer fédéraux. Sur les prêts restant, CHF 3,6 milliards seront convertis en prêts à intérêt variable, remboursables sous conditions. L'opération englobe la reprise par la Confédération de prêts de CHF 5,6 milliards que les CFF avaient contractés auprès de leur caisse de pension. La régie sera en outre déchargée de son déficit 1997 qui avoisinait les CHF 150 millions.

BRG zur Bahnreform 1 (96.090)
Dossier: Bahnreform 1

Bei den Gesamterneuerungswahlen für sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) setzte sich der letztjährige Trend nach links fort. Der Aufwärtstrend der SP schwächte sich langsam ab, nachdem sie 1997 insgesamt 22 zusätzliche Mandate vorwiegend auf Kosten der Grünen, dem LdU sowie linken Kleinparteien gewonnen hatte. Während sie in der Deutschschweiz um 10 Mandate zulegen konnte – sechs Mandatsgewinne erfolgten durch den Übertritt des Demokratischen Obwaldens zur SP -, verlor sie in der Waadt neun Sitze, was auch mit der Verkleinerung des Parlamentes von 200 auf 180 Sitzen zusammenhing. Wieder vertreten ist die SP im Nidwaldner Landrat, nachdem sie 1986 ihren einzigen Sitz eingebüsst hatte. Eigentliche Gewinnerinnen der Wahlen im Berichtsjahr waren grüne und kleine Linksparteien. Einerseits gewann die Grüne Partei und weitere grün-alternative Parteien gesamthaft 11 Sitze hinzu, insbesondere dank den Wahlerfolgen in Zug und in der Waadt, andererseits vermochte die PdA ihre Vertretung in den Westschweizer Kantonen Waadt und Jura auf 13 Sitze nahezu zu verdoppeln. Der Niedergang des Landesring setzte sich unvermindert fort: in Bern verlor er seine letzten beiden Mandate und ist somit nur noch in drei kantonalen Parlamenten (ZH, SG, AG) vertreten.

Der langsame Erosionsprozess der CVP hielt unvermindert an: insbesondere in ihren Stammlanden der Innerschweiz verzeichnete sie teilweise massive Verluste. Im Vergleich zu den Wahlen von 1994 verlor sie in den sieben Kantonen, in denen Wahlen stattfanden, 15 von insgesamt 144 Mandaten, was einer Abnahme von 10,4% entspricht. Zahlenmässig erlitt die FDP ähnlich hohe Verluste, was allerdings damit zu relativieren ist, dass sie 14 Sitze im Kanton Waadt einbüsste, wo insgesamt 20 Sitze weniger zu vergeben waren. Gemessen an den Stimmanteilen verlor sie dort 2,3%. In den übrigen sechs wählenden Kantonen blieb ihre Sitzzahl in etwa gleich. Auch die Liberale Partei büsste in der Waadt sechs Sitze ein. Für die SVP ergab sich ein differenzierteres Bild: in denjenigen Kantonen, wo die SVP als etabliert galt, stagnierte sie (GL) oder verlor an Mandaten (BE, VD). In Zug, wo sie als klare Oppositionspartei auftrat, machte sie weiter an Boden gut (+6). In Ob- und Nidwalden trat sie nicht an.

Im Gegensatz zum letzten Jahr, als die Mandatsgewinne von Frauen gesamtschweizerisch stagnierten, war der Zuwachs des Frauenanteils in den sieben im Berichtsjahr neu bestellten Kantonsparlamenten ausserordentlich stark. Von den insgesamt 715 zu vergebenden Sitzen gingen deren 179 oder 25% an Frauen, was einer Zunahme von 28 Sitzen entspricht (später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt); dies, obschon im Vergleich zu 1994 20 Sitze weniger zu besetzen waren. In allen sieben Kantonen konnten die Frauen zulegen, am stärksten in den Kantonen Bern (+8) und Obwalden (+6). Am höchsten fiel ihr Anteil in den Kantonen Obwalden (30,9%), Bern (29,5%) sowie Zug (27,5%) aus, am niedrigsten im Kanton Glarus (13,8%). Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1998 bei 24,2% (1997: 23,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin deutlich an der Spitze befand. Der Kanton Schwyz bildete mit lediglich 12% das Schlusslicht.

Übersicht 1998
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1998

Kurz vor Weihnachten stellte das EDI den zweiten Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Finanzierung der Sozialversicherung (IDA-FiSo-2) der Öffentlichkeit vor. Nachdem der erste Bericht die finanziellen Folgen der Weiterführung des geltenden Leistungssystems in den Jahren 2010 und 2025 dargestellt hatte, wurden mit dem zweiten Bericht die möglichen Aus-, Um- oder Abbauszenarien im Leistungsbereich dargestellt. IDA-FiSo-1 war im Vorjahr zum Schluss gelangt, dass im Jahre 2010 15,3 Mia. Fr. mehr nötig sind, um die heutigen Sozialleistungen inklusive Mutterschaftsversicherung zu finanzieren. Der Bundesrat hatte IDA-FiSo-2 daraufhin den Auftrag erteilt, anhand von drei Szenarien darzustellen, was getan werden müsste, um den Mehrbedarf auf 9 Mia. Fr. zu beschränken, welche Massnahmen die Fortführung des Status quo fordert und welche die Erhöhung der Ausgaben auf 18 Mia. Fr. Der IDA-FiSo-2-Bericht zeigte den Gestaltungsraum innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige auf sowie die Auswirkungen für das ganze System, die Versicherten und die Wirtschaft. Bei allen Varianten wurde mit einem finanziellen Mehrbedarf gerechnet.

Sowohl die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber auf der einen, als auch die SP und die Gewerkschaften auf der anderen Seite sahen sich von den Schlussfolgerungen des Berichtes in ihren Ansichten bestätigt. Die FDP fand, dass jetzt weder ein Ausbau noch die Schliessung von Lücken im sozialen Netz möglich sei. Sie forderte den Bundesrat auf, für die mittel- und langfristigen Aspekte der Finanzierung der Sozialwerke zu einem Gespräch am runden Tisch einzuladen. Die SVP verlangte ein Sanierungspaket, das auf der Leistungsseite zwingende Korrekturen vornehme. Die Arbeitgeber vertraten die Auffassung, dass nur das Szenario "gezielter Abbau" wirtschaftsverträglich sei, und dass im jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Mutterschaftsversicherung nicht zur Diskussion stehen könne. Gegen jeglichen Ausbau war auch der Schweizerische Gewerbeverband; er verlangte unter anderem ein einheitliches Rentenalter von mindestens 65 Jahren, eine Kürzung der Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung sowie Kostendämpfungen im Gesundheitswesen.

Ganz andere Schlüsse zogen SP und Gewerkschaften aus dem Bericht. Für die Sozialdemokraten zeigte dieser, dass kein Bedarf für Leistungsabbauszenarien im Sozialversicherungsbereich bestehe und auch ein Moratorium wirtschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen sei. Aus dem Bericht sei zudem ersichtlich, dass die Politik in der Ausgestaltung der sozialen Schweiz der nächsten Jahrzehnte einen sehr grossen Spielraum habe. Für den Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (CNG) stellte der Bericht eine gute Ausgangslage dar, um die Auseinandersetzungen über die künftige Ausgestaltung der Sozialwerke zu versachlichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hingegen bezeichnete den Bericht als mangelhaft. Er liste unzählige Abbauvorschläge auf und beschränke sich dabei auf die Bezifferung der möglichen Einsparungen. Dabei hätten die Experten vergessen, die Folgen für die Betroffenen darzulegen. SP und SGB verlangten die rasche Realisierung der Mutterschaftsversicherung und der Ruhestandsrente.

Einmal mehr zwischen den Fronten versuchte sich die CVP zu positionieren. Die Partei sprach sich sowohl gegen den Abbau als auch gegen den Ausbau, sondern für den Umbau der Sozialversicherungen auf dem Niveau der heutigen Sozialleistungsquote sowie für eine Mutterschaftsversicherung aus. Sie kritisierte aber, die Arbeitsgruppe sei von zu optimistischen Arbeitslosenquoten (maximal 3,5%) ausgegangen. Sparpotential ortete sie in mehr Eigenverantwortung und in der Missbrauchsbekämpfung.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53 Prozent die Reform gut. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung. Im Gegensatz dazu beschloss – im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes – eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80 Prozent-Mehrheit dafür aus.

Kantonalbank in private Aktiengesellschaft umwandeln

Die SVP-Fraktion nahm den umstrittenen BBC-Film im Herbst zum Anlass, um ein weiteres Mal die SRG-Privilegien anzugreifen. Sie reichte in beiden Räten eine Motion ein, die den Bundesrat zu einer dringenden Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich auffordert und eine Neudefinition der Stellung der SRG verlangt. Nationalrat Weigelt (fdp, SG), Präsident des Medienausschusses der FDP, reichte ebenfalls eine Motion für eine Lockerung des SRG-Gebührenmonopols ein, wobei er betonte, dass die FDP keine Schwächung der SRG anstrebe und auch deren Service public nicht in Frage stelle. Andere Veranstalter müssten aber ebenfalls die Möglichkeit erhalten, von den Gebühren zu profitieren, wenn sie bestimmte Konzessionsbedingungen erfüllen. Dazu gehörten staats-, bildungs- und kulturpolitische Auflagen.

SVP Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich

Die SVP, die FDP und die FP bekämpften im Nationalrat diese Vorschläge mit dem Argument, dass sich damit das Parlament aus der Verantwortung schleiche. Zudem werde damit für den Bürger der Entscheid nicht erleichtert. Da er bei gleichzeitiger Abstimmung über die Varianten und die Gesamtvorlage nicht wisse, wie letztere dann definitiv aussieht, könne er diese gar nicht beurteilen. Auch Bundesrat Koller äusserte sich eher skeptisch zu Variantenabstimmungen. Seiner Meinung nach sollen sich solche auf jeden Fall auf politisch wenig umstrittene Fragen im Bereich der Verfassungsnachführung beschränken. Bei wichtigen inhaltlichen Entscheiden im Bereich der materiellen Verfassungsreform (z.B. der Erhöhung der Unterschriftenzahlen) bestünde laut Koller die Gefahr, dass eine Mehrheit das ganze Paket ablehnen würde, um auf jeden Fall nicht zu riskieren, dass eine missliebige Neuerung in Kraft tritt. Der Nationalrat beschloss mit 95 zu 45 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Bei der Detailberatung dieser neuen Regelung im Geschäftsverkehrsgesetz konnte sich der von der Ratslinken bekämpfte Kommissionsantrag durchsetzen, dass bei Variantenfragen zu Themen, die in der bestehenden Verfassung bereits geregelt sind, immer dieser alte Verfassungstext einer neuen Regelung gegenüberzustellen sei. Nicht zulässig soll es in diesen Fällen sein, zwei unterschiedlich weit gehende Neuerungen einander gegenüber zu stellen. Die Befürworter dieser Lösung begründeten ihren Entscheid damit, dass sonst die Befürworter des Status quo ihre Meinung nur durch eine Ablehnung der ganzen Vorlage ausdrücken könnten.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die SPS konnte ihre Volksinitiative „mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag“, welche die Einführung des sogenannten konstruktiven Referendums verlangt, im März mit 123'205 gültigen Unterschriften einreichen. Im Kanton Bern, der diese Form des Referendums 1993 als erster Kanton eingeführt hat, wurde davon erstmals Gebrauch gemacht. Das Volk stimmte dem Parlamentsbeschluss zu einer Steuergesetzrevision zu und lehnte den Gegenvorschlag der FDP ab.

Volksinitiative „für ein konstruktives Referendum“ (99.021)

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Suite à l'annulation de cette rencontre, les négociations bilatérales sur le dossier des transports entrèrent dans une période de quasi-blocage pendant près de cinq mois. Face à cette situation critique s'élevèrent de nombreuses voix sur le plan interne demandant au Conseil fédéral d'assouplir de façon plus conséquente sa position. De l'avis que les enjeux étaient encore plus importants pour la Suisse sur les autres principaux dossiers (transport aérien, recherche, libre circulation des personnes), les milieux économiques firent part de leur souhait de voir les négociations se conclure encore cette année, quitte à faire d'importantes concessions. Certains partis bourgeois (UDC et PRD) proposèrent, afin de sortir de l'impasse, de soumettre au souverain un nouvel article constitutionnel beaucoup moins contraignant que le texte de l'initiative des Alpes. A l'autre extrême, le parti écologiste et les mouvements de défense de l'environnement (ATE, Comité de l'initiative des Alpes, WWF) laissèrent clairement entendre que toute taxation en dessous des CHF 500 serait motif à référendum.

Accord sur les transports terrestres et Accord sur le transport aérien (Accords bilatéraux I & mesures d’accompagnement; MCF 99.028-3 & 99.028-7 & 99.028-9)
Dossier: Die Europäische Gemeinschaft und das Problem des Transits durch die Schweiz
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Ständerat Otto Schoch (fdp) kündigte seine Demission auf den Herbst 1997 an. Für seine Nachfolge brachte die FDP einen Zweiervorschlag, bestehend aus den amtierenden Regierungsmitgliedern Landammann Hans Höhener und Finanzdirektorin Marianne Kleiner. Drei Wochen später zog Kleiner ihre Kandidatur zurück. Dafür kandidierte neu der am Verkauf der tief verschuldeten Kantonalbank beteiligte Unternehmensberater Hans-Rudolf Merz, der als Überparteilicher von SVP, CVP und einzelnen FDP-Ortsparteien sowie dem Gewerbeverband unterstützt wurde. In einem für Ausserrhoden ungewöhnlich heftigen Wahlkampf wurde Merz als politischer Quereinsteiger präsentiert, während Höhener das Etikett des seit 25 Jahren amtierenden Berufspolitikers angehängt wurde. Zudem wurde erneut die Frage aufgeworfen, wie stark die Kantonsregierung, und damit auch Höhener, Mitschuld am Kantonalbank-Debakel trägt, während Merz als eigentlicher Retter von Kantonsvermögen dargestellt wurde. Bei der erstmals seit über 120 Jahren wieder "im Ring" durchgeführten Ständeratswahl - die zugleich die letzte war, da die Landsgemeinde kurz darauf abgeschafft wurde - erhielt Merz klar die meisten Stimmen. Er schloss sich im Ständerat der FDP-Fraktion an.

Ständeratsersatzwahl Appenzell Ausserrhoden 1997

In Appenzell Ausserrhoden trat Hans Höhener (fdp) zurück, um für den freiwerdenden Ständeratssitz zu kandidieren. Die FDP, die nach den Wirren um die verschuldete Kantonalbank die Möglichkeit diskutiert hatte, auf eine Kandidatur zu verzichten und damit vermehrt andere Parteien in die Regierungsverantwortung einzubeziehen, nominierte als Nachfolger von Höhener schliesslich den Parteilosen Gebi Bischof. SP und SVP erhoben aber ebenfalls Anspruch auf den Regierungssitz. Während die SP Paul Vuilleumier portierte, der auch vom Bunten Ausserrhoden, dem Landesring sowie dem Gewerkschaftsbund unterstützt wurde, schickte die SVP Heinz Brunner ins Rennen. Gewählt wurde an der Landsgemeinde der Parteilose Bischof. Damit hält die FDP erstmals seit 1913 nicht mehr sechs der sieben Regierungsmandate.

Ersatzwahl Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden 1997
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Bei den Wahlen in den 115köpfigen Neuenburger Kantonsrat erhielt die FDP die Quittung für ihre Verwicklung in verschiedene Affären. Sie verlor gleich fünf Sitze (24) und wurde damit klar von der anderen bürgerlichen Partei, den Liberalen, distanziert, die ihre 38 Sitze halten konnte. Von den fünf FDP-Sitzen gingen zwei an die SP (41), die damit ihre Stellung als grösste Fraktion ausbauen konnte. Ebenfalls zwei Sitze zulegen konnte die PdA/POP (6), während die Gruppierung Solidarités einen Sitz gewann und damit neu in den Grossen Rat einziehen konnte. Die Grünen konnten ihre fünf Mandate halten. Erwartungsgemäss gelang es der erst Wochen vor den Wahlen gegründeten CVP nicht, das nötige Quorum von 10% in einem Wahlkreis zu erreichen. Sie musste sich mit insgesamt 0,6% der Stimmen zufrieden geben. Der Vorsprung der bürgerlichen Seite gegenüber der Linken liegt nun wieder wie 1981 bei 9 Mandaten. Der Frauenanteil erhöhte sich mit einer zusätzlichen Vertreterin (33) nur leicht, auf 28,7%.

Kantonsratswahlen Neuenburg 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Eine Motion der FDP–Fraktion kümmerte sich um die Verwendung der im Rahmen der Suchaktion des Volcker–Komitees eruierten Vermögen. Sie schlug vor, dass diese bei Wahrung der individuellen Ansprüche der Berechtigten in einen Fonds des Bundes eingelegt werden sollen. Die nicht an Berechtigte auszahlbaren Gelder sollen humanitären Organisationen, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit Nazi–Opfern steht, zugute kommen. Unter Verweis auf den im Februar auf Initiative der Grossbanken ins Leben gerufenen «humanitären Fonds für die Opfer des Holocaust», in den diese Gelder eventuell einfliessen könnten, beantragte der Bundesrat die Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat folgte diesem Antrag.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Im Waadtland trat Jacques Martin (fdp) aus gesundheitlichen Gründen zurück. Im ersten Wahlgang, bei dem die Stimmbeteiligung erstmals bei einer Waadtländer Regierungswahl weniger als 20% betrug, erreichte keiner der vier Kandidaten das absolute Mehr. Der Kandidatin der FDP, Jacqueline Maurer, fehlten zwar nur gerade knapp 300 Stimmen, trotzdem wurde die Tatsache, dass die einst so mächtige bürgerliche Entente nicht einmal mehr imstande ist, ihren dritten Sitz im ersten Wahlgang zu verteidigen, als Zeichen gewertet, dass sie ihre Krise noch nicht überwunden hat. Während Liberale und CVP die FDP-Kandidatin unterstützten, verzichtete die SVP auf eine Wahlempfehlung. Der SP-Kandidat Pierre-Yves Maillard erreichte 38,2% der Stimmen, während Anne-Catherine Lyon von der Renaissance Suisse Europe überraschende 9% der Stimmen holte. Der Kandidat der Liste jeune, Serge Rullier, landete weit abgeschlagen. Im zweiten Wahlgang kam es, nachdem sich Lyon und Rullier zurückgezogen hatten, zu einer Stichwahl. Jacqueline Maurer, die dieses Mal auch von der SVP unterstützt wurde, erreichte 56,4% der Stimmen und konnte als erste Frau in den Waadtländer Staatsrat einziehen. Der SP-Kandidat Maillard, der von den Grünen und der Renaissance Suisse Europe unterstützt wurde, hatte mit 43,3% der Stimmen das Nachsehen.

Ersatzwahl Staatsrat Waadt 1997
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

Im Berichtsjahr wählten sechs Kantone (AG, GE, GR, NE, SO und VS) ihr Parlament neu. Hiess die Wahlsiegerin letztes Jahr noch SVP, so erzielte im Berichtsjahr mit 22 zusätzlichen Sitzen die SP die höchsten Gewinne. Sie legte dabei in der Deutschschweiz auf Kosten der Grünen, dem LdU und linken Kleinparteien, in der Westschweiz hingegen auf Kosten der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und Liberale zu. Die CVP verlor insgesamt neun, die FDP sechs und die LP vier Mandate. Dagegen gewann die SP in allen sechs wählenden Kantonen Sitze dazu. In Genf errang der Linksblock gar erstmals eine - wenn auch knappe - Mehrheit im Parlament. Damit ist Genf seit dem zweiten Weltkrieg der erste Kanton, der ein Parlament mit linker Mehrheit erhielt, auch wenn sich diese nur von der Sitzanzahl, nicht aber von den Wähleranteilen her ergab.

Die zweite Siegerin, die SVP, holte ihre zusätzlichen Sitze bei der Freiheits-Partei. Während die SVP in den Kantonen Aargau und Solothurn 18 Sitze dazugewann, verlor die Freiheits-Partei in diesen beiden Kantonen deren 18 und musste damit wie bereits im letzten Jahr von allen Parteien die grössten Sitzeinbussen verbuchen. Aargauer und vor allem Solothurner SVP lassen sich dem konservativen Flügel der SVP zuzählen. Dagegen verlor in Graubünden die sich dem liberalen Flügel zuordnende SVP einen Sitz.

Die Grünen verloren insgesamt einen Sitz, überraschten aber in Genf, wo man wegen des geltenden Quorums bereits über ein Ausscheiden der Partei aus dem Parlament spekuliert hatte, mit einer klaren Wiedererstarkung und zwei Sitzgewinnen. Bei der PdA/Linksallianz glichen sich zwei Sitzgewinne in Neuenburg mit zwei Sitzverlusten in Genf aus. Der LdU verlor im Kanton Aargau nach internen Querelen drei Sitze und den Fraktionsstatus, während die EVP ihre acht Sitze verteidigen konnte. Eher überraschend legten im Aargau die Schweizer Demokraten um vier Sitze zu, und die religiös-rechte EDU konnte mit einem Sitz neu ins Parlament einziehen. Im Kanton Graubünden verlor die DSP einen Sitz.

Die Bundesratsparteien SP, CVP, FDP und SVP legten insgesamt weiter zu (+24 Sitze), auch wenn für diese Erstarkung ausschliesslich SVP und SP verantwortlich sind. Dieser Trend, der die letzten Nationalratswahlen von 1995 geprägt hatte, setzte sich also auf kantonaler Ebene fort.

Die letzten Parlamentswahlen von 1993 hatten unter dem Eindruck der Nichtwahl von Christiane Brunner (sp, GE) zur Bundesrätin gestanden und hatten insbesondere im linken Lager einen gewaltigen Solidarisierungs-Effekt ausgelöst ("Brunner-Effekt"). In den fünf in diesem Jahr wählenden Kantonen Aargau, Solothurn, Genf, Neuenburg und Wallis (Graubünden wählte 1994) hatte sich der Frauenanteil massiv erhöht; in Solothurn und Neuenburg verdreifachte resp. verdoppelte sich ihre Vertretung sogar. Die damals erzielten Mandatsgewinne konnten die Frauen 1997 nur zum Teil verteidigen. In den Kantonen Aargau und Solothurn sank ihr Besitzstand um 2,5% resp. um gar 4,8%. In Genf stagnierte er bei 36%, womit die Genfer Frauen gesamtschweizerisch ihren Spitzenplatz aber verteidigen konnten. In Neuenburg und im Graubünden erhöhte sich der Frauenanteil leicht, um eine Vertreterin resp. um zwei Vertreterinnen. Dagegen machten die Walliser Frauen nach 1993 nochmals einen gewaltigen Sprung nach vorne: Sie erhöhten ihre Sitzzahl um einen Drittel, von 10,8% auf 16,2%. Gesamtschweizerisch nahm der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten um zwei Sitze bzw. ein Promille ab (später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt) und lag damit Ende 1997 bei 23,1% (694 von 2999).

Übersicht 1997
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Der Nationalrat verabschiedete den Bundesbeschluss in der Herbstsession ohne Gegenstimme. Von allen Fraktionen wurde die Notwendigkeit einer lückenlosen Aufklärung der Vergangenheit betont. Eine solche liege – namentlich nach den zum Teil sehr undifferenzierten Anschuldigungen aus den USA und Grossbritannien – sowohl im Interesse des Landes als auch der Banken und der übrigen Wirtschaft. Während Rechsteiner (SG) als Sprecher der SP–Fraktion den Druck aus dem Ausland vorbehaltlos begrüsste, machte der Sprecher der FDP (Suter, BE), darauf aufmerksam, dass dahinter auch ganz konkrete Wirtschaftsinteressen des New Yorker bzw. Londoner Finanzplatzes gegen die im Rahmen der Globalisierung verstärkte Konkurrenz aus der Schweiz stecken dürften. Diese Kontroverse tauchte auch in den Fraktionserklärungen vor der Schlussabstimmung noch einmal auf, als Rechsteiner diesen Beschluss als Startpunkt für eine Debatte über den aktuellen Finanzplatz Schweiz bezeichnete. Dieser Verweis der SP auf Gegenwartsprobleme wurde – mit Hinweis auf den Streit um die Vermögen des philippinischen Ex–Staatschefs Marcos und des zairischen Präsidenten Mobutu – übrigens auch in der Eintretensdebatte im Ständerat von Plattner (sp, BS) und den CVP-Vertretern Schmid (AI) und Frick (SZ) gemacht. Nationalrat Ziegler (sp, GE) reichte unmittelbar nach der Debatte eine Motion für die Aufhebung der staatlich sanktionierten Verschwiegenheitspflicht der Bankangestellten (sogenanntes Bankgeheimnis) ein.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die Krankenversicherung war auch das Hauptthema der von-Wattenwyl-Gespräche der vier Bundesratsparteien vor der Wintersession. Die Spitzen von CVP, FDP, SP und SVP waren sich einig, dass trotz Missbehagen in der Bevölkerung das neue KVG nicht schon wieder revidiert werden sollte. Einmal mehr wurde festgestellt, dass man vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Vollzugsaufwand unterschätzt habe. Daraus leiteten die Parteien allerdings unterschiedliche Forderungen ab. Während die SP darauf pochte, dass die Kantone die Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes vermehrt auslösen und allenfalls dazu gezwungen werden müssten, setzten sich die Bürgerlichen für Zurückhaltung bei der Erweiterung des Leistungsangebots in der Grundversicherung ein und erwogen allenfalls eine Erhöhung der Franchisen. Bundesrätin Dreifuss versprach, das BSV werde inskünftig die Prämien der Krankenkassen nicht nur buchhalterisch kontrollieren, sondern auch für mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung sorgen. Sie drohte jenen Kantonen, welche die Bundesbeiträge nicht voll ausschöpfen mit einer Intervention des Bundes, falls nicht mindestens jene Personen in den Genuss von Verbilligungen kämen, denen dies in der Abstimmungskampagne versprochen worden sei.

von-Wattenwyl-Gespräche

Mitte Juni präsentierte Bundesrätin Dreifuss ihren Kollegen ihren Vorschlag für die Mutterschaftsversicherung. Danach sollen alle Frauen in den Genuss von 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub gelangen. Die Lohnfortzahlung an die berufstätigen Mütter (693 Mio. Fr. pro Jahr) würde über eine Erhöhung der Lohnprozente von 0,24%, die Entschädigung an die nichtberufstätigen Mütter (125 Mio. Fr.) zu Lasten der Bundeskasse erfolgen. Der Bundesrat nahm den Vorschlag durchaus wohlwollend zur Kenntnis, vertagte aber seinen Entscheid über die Form der Finanzierung. Kaum zwei Wochen später distanzierte sich Finanzminister Villiger jedoch bereits wieder von der Aussage, der Bundesrat habe dem Modell grundsätzlich zugestimmt, und er sprach sich für eine Lösung aus, die allein die erwerbstätigen Frauen berücksichtigt. Gleichzeitig scherten auch die FDP-Frauen aus der gemeinsamen Plattform aus, indem sie einen Brief von Vertreterinnen der CVP, SP und SVP, welche die Aufschiebung eines verbindlichen Beschlusses kritisierten, nicht unterzeichneten. Nach der Sommerpause fiel der für August versprochene Entscheid über die Finanzierung erneut nicht. Der Bundesrat nahm die Diskussion erst wieder bei seiner Beratung des IDA-FiSo-Berichts im September auf. Dabei beschloss er, die Frage der Finanzierung erneut auszusetzen und an die anstehenden Revisionen von IV und EO zu koppeln.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Der Regierungsrat des Kantons Zürich sprach sich dagegen aus, in Bern eine Standesinitiative einzureichen, welche eine Freigabe von Haschisch auf Verfassungsstufe verlangt. Der Kantonsrat hatte 1995 eine entsprechende Einzelinitiative vorläufig unterstützt. Die Regierung führte aus, wie beim Absinth-Paragraphen sei es fragwürdig, Bestimmungen zu einem einzigen Suchtmittel in die Verfassung aufzunehmen. Hingegen wurde mit Zustimmung der Regierung vom Kantonsrat eine FDP-Motion angenommen, welche die Legalisierung von Haschisch über eine Standesinitiative zur entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erreichen will. Der Vorstoss wurde von FDP, SP, GP und LdU unterstützt, SVP, SD, FPS und EVP sprachen sich dagegen aus; die CVP war - gleich wie auf der nationalen Ebene - gespalten.

Standesinitiative zur Legalisierung von Cannabis und Marihuana

Der Bundesrat gab die Frage, ob der Drogenkonsum straffrei werden solle, in eine breite Vernehmlassung. Die FDP sprach sich grundsätzlich für eine Strafbefreiung des Konsums aus, wollte diesen aber auf den privaten Bereich beschränken. Die SP forderte eine möglichst rasche Entkriminalisierung nicht nur beim Konsum, sondern auch beim Erwerb und Besitz kleiner Drogenmengen für den Eigenverbrauch. Beide Parteien stimmten der Kommission Schild bezüglich der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln zu. Ihr Nein zur Strafbefreiung bekräftigte die SVP. In der Frage der Drogenabgabe wollte sich die SVP nicht definitiv festlegen, sondern vorerst den Abschluss der Versuche abwarten. Die CVP, die 1994 noch zusammen mit FDP und SP das Programm "für eine kohärente Drogenpolitik" unterstützt hatte, welches die Entkriminalisierung des Konsums vorsah, sprach sich nun ebenfalls für den Beibehalt der Strafverfolgung aus, wobei ihrer Meinung nach die Richter aber vom Grundsatz der Opportunität sollen Gebrauch machen können. Der Weiterführung der Heroinabgabe stimmte sie zu. Die Kantone zeigten sich gespalten. Graubünden und Baselland befürworteten die Entkriminalisierung grundsätzlich, der Tessin zeigte sich nicht abgeneigt. Als falschen Weg stuften hingegen Thurgau, St. Gallen und Wallis die Strafbefreiung ein, wobei St. Gallen aber, wie Schaffhausen und Zürich eine Strafbefreiung für den Konsum von Cannabis unterstützte. Von den Organisationen verlangte der Verband Sucht- und Drogenfachleute (VSD) nicht nur eine Strafbefreiung für Konsum, sondern ein Staatsmonopol für die Abgabe verschiedener Suchtmittel. Für eine Strafbefreiung sprachen sich auch die Eidg. Kommission für Jugendfragen (EKJ), die Dachorganisation der Jugendverbände (SAJV), der Dachverband schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) sowie die Stiftung Pro Juventute aus. Der Bundesrat fühlte sich durch die Ergebnisse der Vernehmlassung in seiner Vier-Säulen-Politik bestätigt, kündigte aber an, dass er mit weiteren Beschlüssen zuwarten wolle, bis das Ergebnis der Volksabstimmung über die verbotsorientierte Initiative "Jugend ohne Drogen" vorliegt.

Straffreiheit Drogenkonsum Vernehmlassung

Die Behandlung zweier Motionen führte in der Sommersession des Nationalrates zu einer ausgiebigen Diskussion über die Dringlichkeit der zu ergreifenden Massnahmen zur langfristigen Finanzierung der AHV. Die vom Ständerat bereits angenommene Motion Schiesser (fdp, GL) forderte die Bereitstellung der Botschaft zur 11. AHV-Revision bis zum Sommer 1998. Eine Motion der FDP-Fraktion verlangte, dass diese Revision noch vor Ende der Legislaturperiode (1999) zu verabschieden sei. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte den Bundesrat nicht unter zeitlichen Druck setzen, da zwar das Ziel klar sei, nicht aber der Weg. Um Vermittlung bemühte Stimmen forderten daher die vorgängige Bildung eines breiten Konsenses. Mehrere Redner und Rednerinnen hielten demgegenüber dafür, es sei nun Zeit, rasch zu zeigen, wohin der Weg führen soll. Dafür müssten zwei Jahre ausreichen. Berichte und Grundlagen seien zur Genüge vorhanden. Diese Meinung obsiegte in der Abstimmung, bei welcher die beiden Motionen mit 94 zu 83 bezw. 103 zu 71 Stimmen gutgeheissen wurden. Die Motion der FDP-Fraktion (Mo. 95.3048) wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen.

Motion für eine langfristige Finanzierung der AHV (Mo. 95.3534)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)

Die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) erhalten in der Schweiz im Vergleich zum Ausland wenig staatliche Unterstützung. Die bürgerlichen Parteien, welche im Berichtsjahr die Förderung der KMU zu einem wirtschaftspolitischen Hauptanliegen erklärten, setzen grundsätzlich mehr auf eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Sommersession regten die Nationalrats-Fraktionen der CVP und der FDP mit dringlichen Interpellationen jedoch auch spezielle Erleichterungen für KMU im Bereich der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen sowie bei der Besteuerung von Risikokapital an.

kleinen und mittleren Betriebe KMU
Dossier: Förderung von KMU

Die FDP sprach sich für eine gestaffelte Erhöhung der Unterschriften für Volksinitiativen aus, je nachdem ob es sich um die Totalrevision der Verfassung, ausformulierte Initiativen oder allgemeine Anregungen handelt. Das vorgesehene Finanz- und das von der SP vorgeschlagene konstruktive Referendum lehnte sie ab. Grundsätzlich sprach sie sich dafür aus, die weniger bestrittenen Teile der Verfassungsrevision von der Gesamtvorlage abzukoppeln und prioritär zu behandeln.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Diese für die politische Linke und die Gewerkschaften völlig indiskutablen Vorschläge, welche sie als Rückfall ins urkapitalistische 19. Jahrhundert und als letztlich wirtschaftsfeindlich taxierten, da damit der soziale Friede - einer der Haupttrümpfe des Wirtschaftsstandortes Schweiz - vergiftet würde, stiessen auch bei den Vertretern der bedeutendsten Wirtschaftspartei, der FDP, mehrheitlich auf Ablehnung. Insbesondere distanzierten sich deren Vertreter in der Landesregierung, die Bundesräte Delamuraz und Villiger, ganz dezidiert vom Gedankengut, dass dem "Weissbuch" zugrunde liegt, obgleich auch sie einräumten, dass ein weiterer Ausbau der Sozialpolitik nur mit der grössten Zurückhaltung angegangen werden dürfe.

Publikation "Weissbuch"