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  • Freisinnig Demokratische Partei.Die Liberalen (FDP)

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Noch vor Vorliegen der bundesrätlichen Massnahmen behandelte der Nationalrat eine Motion der FDP aus dem Jahre 1991, welche die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Pfandbelastungsgrenze für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Teil B der Sofortmassnahmen im Bodenrecht) forderte. Dieses Begehren stiess nicht nur auf den Widerstand der Sozialdemokraten, sondern insbesondere auch den Bundesrat Kollers. Der Vorsteher des EJPD empfahl die Motion nicht nur aus formalen Gründen, als in den Kompetenzbereich des Bundesrats eingreifend, zur Ablehnung, sondern vor allem, um nicht bei einer sich abzeichnenden Erholung der Baukonjunktur ein effizientes Mittel gegen die Spekulation unnötigerweise und voreilig aus der Hand zu geben. Der Rat hörte jedoch nicht auf seine Einwände und überwies die Motion mit 55 gegen 43 Stimmen.

Die zuständige Kommission des Ständerats ging in ihrer Stellungnahme zuhanden des Plenums immerhin auf die formalen Bedenken des Bundesrats ein, indem sie die Umwandlung der Motion in ein Postulat beider Räte empfahl. Um dennoch den Druck auf den Bundesrat hinsichtlich einer vorzeitigen Aufhebung dieser Massnahme aufrechtzuerhalten, beantragte sie gegen den Widerstand einer Minderheit aus Vertretern von CVP und SP eine gleichlautende Empfehlung zuhanden des Bundesrats zu verabschieden. Gegen den Widerstand Bundesrat Kollers, der auch im kleinen Rat unterlag, überwies die Kantonskammer beide Anträge deutlich.

Motion für die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Pfandbelastungsgrenze für nicht landwirtschaftliche Grundstücke (91.3383)

Die Reaktionen auf den Bericht Widmer fielen sehr unterschiedlich aus. Die Berner Regierung bekundete ihre Enttäuschung, die berntreuen Organisationen des Berner Juras waren empört. Ihre Hauptkritik richtete sich an die Vorgabe, dass der aufzunehmende Dialog, der an sich begrüssenswert sei, einzig auf das Ziel einer Vereinigung ausgerichtet sein soll. Die Force Démocratique (FD) als wichtigste antiseparatistische Organisation machte die Aufnahme eines Dialogs abhängig vom Verzicht des Kantons Jura auf seine "Annexionsgelüste", wie sie insbesondere im Ausführungsgesetz zur Unir-Initiative zum Ausdruck kämen. Unzufrieden mit dem Bericht waren auch die Behörden der Stadt Biel. Sie kritisierten, dass die Konsequenzen der von der Kommission postulierten Abtrennung des mit der Stadt eng verbundenen Berner Juras für die Zukunft ihrer zweisprachigen Stadt nicht analysiert worden seien. Innert weniger Wochen sammelten die Kritiker des Berichts im Berner Jura und in Biel 20'000 Unterschriften für eine Petition an den Bundesrat mit der Aufforderung, den Empfehlungen des Berichts keine Folge zu leisten.
Positiv nahmen die jurassische Regierung, die Behörden der Stadt Moutier und die autonomistischen Organisationen – diese sahen im Bericht den wichtigsten "moralischen Sieg" des Juras seit 1815 – die Ausführungen der Kommission auf und beurteilten sie als realistische Konfliktlösungsvorschläge. Das RJ betonte aber, dass dieser vorgeschlagene Dialog keinesfalls die Begründung einer Kooperation über die bestehenden Kantonsgrenzen zum Ziel haben dürfe, sondern einzig der Vereinigung gewidmet sein müsse. Von den nationalen Parteien kritisierte die FDP den Bericht, während er von der CVP gelobt wurde. Auf lokaler Ebene veröffentlichte die jurassische SP gemeinsam mit der SP und der autonomistischen PSA des Berner Juras eine Stellungnahme, welche die Aufnahme eines Dialogs begrüsst, dabei aber dem von der Kommission Widmer postulierten Ziel einer Vereinigung nicht erste Priorität einräumt.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Der Nationalrat folgte in den Grundfragen der Gesetzesrevision (Obligatorium, Freizügigkeit beim Kassenwechsel, massvolle Ausdehnung des Leistungskatalogs, Aufhebung der Aussteuerung nach 720 Tagen, Prämiengleichheit von Mann und Frau, Jungen und Alten in der Grundversicherung, gezielte Prämienverbilligungen der öffentlichen Hand, Zulassung neuer Versicherungsformen) Bundes- und Ständerat, nahm aber auch die Vorschläge der Kartellkommission in wesentlichen Punkten auf. So sollen wettbewerbshindernde Bestimmungen in Verbandsstatuten, Standesregeln und Tarifverträgen ausdrücklich verboten werden. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat bei der Aushandlung der Tarifverträge den Patientenorganisationen zumindest ein Anhörungsrecht einräumen.

Die Gesetzesvorlage sieht — ähnlich wie der befristete Bundesbeschluss von 1991 über Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung — vor, dass Versicherer mit einem unterdurchschnittlichen Bestand an Frauen oder älteren Personen Ausgleichsbeiträge zugunsten von Versicherern mit einem entsprechend überdurchschnittlichen Anteil zu leisten haben. Bundes- und Ständerat wollten diese Bestimmung auf zehn Jahre beschränken, da sich ihrer Meinung nach bis dahin die Risikostrukturen aufgrund der vollen Freizügigkeit der Versicherten angeglichen haben sollten. Der Nationalrat zeigte sich hier skeptischer und strich deshalb die Befristung.

Beim Katalog der ausserordentlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung kehrte der Nationalrat insofern zum bundesrätlichen Vorschlag zurück, als er das Instrument der Globalbudgetierung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich zulassen wollte. Zudem erteilte er dem Bundesrat die Kompetenz, kantonale Massnahmen bei der Globalbudgetierung zu koordinieren. Bei der Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer schloss sich die Volkskammer hingegen dem Ständerat an und lehnte diese ab.

Im Bereich der gezielten Prämienverbilligungen durch Beiträge der öffentlichen Hand – vorerst 3 Mia Fr. während vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes – folgte der Nationalrat ebenfalls dem Bundesrat und setzte die kantonalen Beiträge auf mindestens die Hälfte des gesamten Bundesbeitrages fest. Der Ständerat hatte hier die Kantone weniger streng in die Pflicht nehmen wollen. Anders als Bundes- und Ständerat beschloss der Nationalrat allerdings, den Kantonen das System, nach dem die Prämienverbilligungen vorzunehmen sind, nicht vorzuschreiben. Damit kam er dem Wunsch der Kantone nach administrativer Vereinfachung entgegen.

In einem heiklen Punkt der Vorlage, der Regelung der Direktabgabe von Medikamenten durch die Arzte (Selbstdispensation) stellte sich der Nationalrat hinter die ursprüngliche Vorlage und damit gegen den Ständerat und entschied, die Selbstdispensation zulasten der Krankenversicherung solle durch eine bundesrätliche Verordnung und nicht auf kantonaler Ebene geregelt werden. Neuland betrat die grosse Kammer mit der Bestimmung, dass sich die Krankenversicherer inskünftig in Zusammenarbeit mit anderen Stellen auch auf dem Gebiet der generellen Gesundheitsförderung und der Krankheitsverhütung engagieren und dafür je obligatorisch versicherte Person einen vom Bundesrat festgesetzten jährliche Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung erheben sollten. Wie bereits im Ständerat hatte auch im Nationalrat ein Antrag aus Kreisen der SP, der CVP und der LdU/EVP-Fraktion auf Einbeziehung der Taggeldversicherung in die soziale Krankenversicherung keine Chance. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission, welcher vorschreiben wollte, dass auch in den Zusatzversicherungen eine Abstufung der Prämien nach Geschlechtern unzulässig sei.

Der Nationalrat nahm das revidierte Krankenversicherungsgesetz mit 113 zu 40 Stimmen klar an. Die Vorlage wurde von der AP aus grundsätzlichen Uberlegungen bekämpft. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sprach sich wegen der Ausdehnung der Globalbudgetierung auf den ambulanten Bereich und wegen des unbefristeten Risikoausgleichs ebenfalls dagegen aus.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Der Wechsel des bisher bernischen Bezirks Laufen zum Kanton Basel-Land wurde im Berichtsjahr definitiv beschlossen. Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 27. Januar dem Parlament sowie Volk und Ständen, dieser territorialen Veränderung, welche zuvor von den Stimmberechtigten der beiden betroffenen Kantone angenommen worden war, ebenfalls zuzustimmen.
Der Ständerat hiess diesen Antrag ohne Gegenstimmen gut. In der Diskussion im Nationalrat gab vor allem die äusserst knappe Mehrheit zu reden, mit der sich 1989 die Laufentaler für Basel-Land entschieden hatten (51,7% zu 48,3%). Ein Nichteintretensantrag Scherrer (edu, BE), der die Forderung nach einer qualifizierten Mehrheit der Betroffenen für Gebietsveränderungen ins Feld führte, wurde abgelehnt. Nicht durchzusetzen vermochte sich auch ein Antrag Seiler (svp, BE), der die Anerkennung des Kantonswechsels davon abhängig machen wollte, dass in der eidgenössischen Abstimmung nicht nur Volk und Stände, sondern auch der betroffene Bezirk zustimmen. Im Gegensatz zu dem etwa beim Bau von Infrastrukturanlagen üblichen Diskurs wandten sich nun vor allem die Vertreter der SP und der Grünen gegen eine derartige "Betroffenheitsdemokratie", während sie für eine Mehrheit der SVP und der FDP in diesem seltenen Fall eines "Heimatwechsels" berechtigt erschien. Die Gegner einer solchen "dreifachen" Mehrheit von Volk, Ständen und betroffenem Bezirk argumentierten zusammen mit Bundesrat Koller im wesentlichen verfassungsrechtlich, indem sie darauf hinwiesen, dass weder in der bernischen noch in der eidgenössischen Verfassung ein derartiges Verfahren vorgesehen sei. Nationalrat Bonny (fdp, BE) reichte eine Motion ein, welche für Kantonswechsel in Zukunft eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden des betroffenen Gebiets fordert. In der Schlussabstimmung hiessen die Räte mit 30:2 resp. 112:27 den bundesrätlichen Antrag gut.
Die Kampagne zur Volksabstimmung vom 26. September warf keine hohen Wellen. Von den Parteien entschieden sich auf nationaler Ebene ausser den SD, der AP und der EDU alle für die Genehmigung des Kantonswechsels. Weniger eindeutig fielen jedoch die Parolen bei den Parteien der umliegenden Kantone aus. Die Delegierten der bernischen SVP empfahlen mit 147:90 Stimmen bei 76 Enthaltungen die Nein-Parole; mit 131:52 noch deutlicher war die Ablehnung bei der bernischen FDP. Im Kanton Solothurn entschied sich die CVP knapp für ein Ja, während die Freisinnigen die Stimme freigaben; die SVP lehnte ebenso ab wie diejenige des Kantons Aargau. Für Stimmfreigabe plädierten auch die Neuenburger Freisinnigen. Wichtigstes Argument der Befürworter war, dass der Entscheid des Laufentals jetzt sanktioniert werden müsse und diese Region geografisch, wirtschaftlich und kulturell ohnehin zu Basel-Land gehöre. In der Propaganda der Gegner wurde das Hauptgewicht auf die Knappheit der Laufentaler Volksabstimmung gelegt und die Befürchtung artikuliert, dass mit der Anerkennung eines derartigen "Zufallsentscheids" Grenzveränderungen Tür und Tor geöffnet würden.

Kantonswechsel Laufental
Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,5,%
Ja: 1 188 941 (75,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 392 893 (24,8%) / 0 Stände

Parolen: Ja: FDP (2*), SP, CVP, SVP (5*), GP, LP, LdU, EVP, PdA.
Nein: AP, SD, EDU.
Stimmfreigabe: Lega.
*Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Das Ergebnis der Volksabstimmung fiel mit einer Dreiviertelmehrheit klar aus. Kein einziger Kanton lehnte den Kantonswechsel ab. Die knappste Zustimmung resultierte in den Kantonen Solothurn (55,6%), Bern (57,2%), Schaffhausen (64,7%) und Basel-Land (66,8%). Im betroffenen Bezirk Laufen selbst stimmten bei einer hohen Beteiligung (rund 90%) 4'906 Personen dafür, 4'390 dagegen (52,8% zu 47,2%); in 6 der 13 Gemeinden, darunter auch im Bezirkshauptort, überwogen die Gegner.
Auf 1. Januar 1994 wurde der Übertritt vollzogen. Die dazu erforderlichen administrativen Vereinbarungen waren vorher von den Regierungen der beiden Kantone ausgehandelt und vom Laufentaler Bezirksrat gutgeheissen worden. Damit wurde der mit dem bernischen Verfassungszusatz aus dem Jahre 1970 eröffnete Weg der Selbstbestimmung der 1815 zum Kanton Bern gestossenen Teile des ehemaligen Fürstbistums Basel abgeschlossen.

Eidgenössische Volksabstimmung 1993 (BRG 93.009)
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Am promptesten reagierte die SVP auf die bundesrätlichen Vorstellungen. Noch am gleichen Tag gab sie ihre Ablehnung des Gesetzespakets bekannt. Insbesondere die geplante Einführung der Vorkaufsrechte stelle einen unverhältnismässigen Staatseingriff dar, durch welchen keine Steigerung der Eigentumsquote zu erreichen sei, sondern im Gegenteil die Eigentumsfreiheit grundsätzlich eingeschränkt und die Bereitschaft zur Erstellung von Wohnraum geschmälert werde. Statt weiterer Regulierungen des Marktes sollten vielmehr die Bewilligungsverfahren gestrafft und die Regelungsdichte abgebaut werden. Ebenso argumentierten FDP und LP sowie die Verbände von Gewerbe, Baumeistern und Hauseigentümern. Letzterer sah in den neuen Bundesvorschriften gar eine schrittweise Annäherung an den Staatssozialismus, die nötigenfalls mit dem Referendum bekämpft werden müsse. Weitgehende Ablehnung ernteten die geplanten Massnahmen des Bundesrates auch in den Kantonen. Die Linke stand ihnen dagegen aufgeschlossener gegenüber, jedoch wandte sich die SP gegen die Einführung eines Rechts auf Privaterschliessung, da damit öffentliche Interessen unterlaufen werden könnten. Grundsätzlich positiv wurden die Vorschläge einzig vom Schweizerischen Mieterverband beurteilt.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Am 10. März trat die Bundesversammlung erneut zusammen. Vor dem Bundeshaus demonstrierten rund 10'000 Frauen und Männer für die Wahl Brunners. Das sonst während Sessionen übliche Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz war von den Berner Behörden in Absprache mit Nationalrats-Präsident Schmidhalter (cvp, VS) aufgehoben worden. Matthey erklärte, dass er die vor einer Woche erfolgte Wahl nicht annehme, da er von der SP-Fraktion nicht unterstützt werde. In der Geschichte des Bundesstaates war es bisher fünfmal zu einer Nichtannahme der Wahl zum Bundesrat gekommen; zum erstenmal geschah dies jetzt auf Druck einer Partei. Von einigen Staatsrechtlern wurde die Durchführung dieser Wahl deshalb heftig kritisiert. Für diesen nun eingetretenen Fall einer Nichtannahme hatte die SVP-Fraktion eine Verschiebung der Wahl um eine Woche vorgeschlagen. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die zwei Tage zuvor nominierte Kandidatin Dreifuss noch zuwenig bekannt sei. Zudem könne unter diesen Begleitumständen — gemeint war damit vor allem die gleichzeitig auf dem Bundesplatz stattfindende Demonstration — eine seriöse Wahl nicht vorgenommen werden. Der auch von den Liberalen, der AP und der SD/Lega unterstützte Ordnungsantrag wurde mit 117 zu 62 Stimmen abgelehnt.

Vor dem Wahlgang kam es nochmals zu einer kurzen Diskussion. Die LP gab bekannt, dass sie keine der beiden Kandidatinnen unterstützen werde, und die FDP rief zur Wahl von Ruth Dreifuss auf. Im ersten Wahlgang erhielten Brunner und Dreifuss fast gleich viele Stimmen (90 resp. 92). Deren 54 entfielen auf die freisinnige Nationalrätin Spoerry (ZH), welche daraufhin erklärte, dass sie nicht kandidiere und die Stimmen einer welschen Frau gegeben werden sollten. Auch im zweiten Wahlgang erreichte keine der Kandidatinnen das absolute Mehr; aber Dreifuss steigerte sich auf 112 Stimmen. Brunner kam noch auf deren 86; sie forderte daraufhin diejenigen, welche ihr die Stimme gegeben hatten, zur Unterstützung von Dreifuss auf. Im dritten Wahlgang wurde Ruth Dreifuss bei einem absoluten Mehr von 96 Stimmen — die Vertreter der AP sowie ein Teil der SD/Lega-Fraktion hatten den Saal verlassen, 38 Abgeordnete legten leer ein — mit 144 Stimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an, womit der Kanton Genf seit 1919 erstmals wieder in der Landesregierung vertreten ist. Mit Ruth Dreifuss ist zudem zum erstenmal eine Angehörige der jüdischen Religionsgemeinschaft in der Landesregierung vertreten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Bei den Gesamterneuerungswahlen für sechs Kantonalparlamente (BS, SG, SH, SZ, TG und UR) zeigte sich eine Fortsetzung der Tendenz des Vorjahres. Die Parteien der Mitte konnten ihre Erosion nicht stoppen, wobei wiederum die CVP mit 20 Sitzverlusten am stärksten betroffen war; allerdings ist ein Teil dieser Einbusse auf die Einführung des Proporzwahlrechtes in gewissen Urner Gemeinden zurückzuführen. Die FDP stoppte hingegen ihre leicht absteigende Tendenz und gewann drei Mandate hinzu. Bei der SP hielt der Aufwärtstrend mit sieben Sitzgewinnen an, wobei starke Unterschiede in den einzelnen Kantonen, auch in bezug auf die Wähleranteile, zu verzeichnen waren. Die Grünen wiederum mussten leichte Verluste hinnehmen, wobei die noch nicht in die GP integrierte POCH Basel über die Hälfte ihrer Sitze und ihres Wähleranteils verlor, ohne dass diese Verluste seitens der GP wieder aufgefangen worden wären. Die Auto-Partei verzeichnete im Berichtsjahr einerseits einen spektakulären Erfolg mit zwölf Sitzgewinnen im Kanton St. Gallen und zog erstmals in Basel ins Parlament ein, stagnierte jedoch andererseits in den übrigen Kantonen. Bezüglich der Wahlbeteiligung war keine einheitliche Tendenz auszumachen; Veränderungen bis zu 4% im Vergleich zu den letzten Wahlen kamen sowohl nach unten als auch nach oben vor. Einzig im Kanton Schaffhausen ist die langfristige Tendenz stetig absteigend. In sämtlichen kantonalen Parlamenten konnten die Frauen ihren Anteil verbessern. Von 684 in sechs Kantonen gewählten Parlamentsmitgliedern waren 117 (17,1%) Frauen. Spektakulär war die Zunahme des Frauenanteils im Parlament der Stadt Bern, in welchem die Frauen neu 42,5% der Sitze und damit gesamtschweizerisch den höchsten Anteil erreichten.

Kantonale und kommunale Wahlen 1992

Die von einer Studienkommission vorgeschlagene Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Medienschaffende im Rahmen einer Strafgesetzrevision stiess in der Vernehmlassung bei der CVP, der SVP und der SP auf Zustimmung, wobei die CVP sich lediglich für ein relatives Recht aussprach, in dem der Richter in jedem Fall eine Güterabwägung zwischen Geheimhaltungs- und Strafverfolgungsinteresse vorzunehmen habe. Auch die FDP lehnte ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht ab. Das Recht für Medienschaffende, die beruflich an der Veröffentlichung von Informationen im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums beteiligt sind, Zeugnis über Inhalt und Quelle ihrer Informationen - ausgenommen in Fällen, die der Aufklärung von Straftaten dienen - zu verweigern, schien in den Augen der FDP die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Medienschaffenden zu untergraben. Von den interessierten Organisationen sprachen sich der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV), die Schweizerische Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU) sowie der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) für die im Entwurf vorgeschlagene Lösung eines generellen Zeugnisverweigerungsrechts aus. Aus ähnlichen Gründen wie die CVP und FDP lehnte die Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) den Entwurf ab. Für die Genfer Regierung ging der Vorschlag der Studienkommission etwas zu weit; sie befürwortete ein restriktiv gehandhabtes Zeugnisverweigerungsrecht analog jenem, das auf kantonaler Ebene in Kraft gesetzt worden war und beispielsweise die Zeugnisverweigerung zu Informationen, die nicht veröffentlicht wurden, erlaubt.

Zeugnisverweigerungsrecht

Dafür ausgesprochen hatten sich mit Ausnahme von AP, EDU, LP und SD alle im Parlament vertretenen Parteien, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, der Bauernverband und die Kleinbauernvereinigung, der Evangelische Kirchenbund, der Katholische Frauenbund, die Standesorganisationen von Chemischer Industrie und Medizin, die Kommission für biologische Sicherheit, der Bund für Naturschutz sowie das ehemalige Initiativkomitee, welches 1987 mit der Einreichung seines Volksbegehrens «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen» die Diskussion überhaupt erst lanciert hatte.

Bekämpft wurde der Verfassungsartikel von der Liberalen Partei, welcher die neuen Regelungen bereits zu restriktiv waren. Als zu permissiv wurde er hingegen von AP, EDU, der SD und der Jungen SVP abgelehnt, ebenso von der Vereinigung «Ja zum Leben» unter der Führung des Berner EVP-Nationalrats Zwygart, von zahlreichen Frauenorganisationen wie der Ofra, der FraP und – abweichend von der Gesamtpartei – vom Vorstand der CVP-Frauen, von Behindertenvereinigungen sowie vom Basler Appell gegen Gentechnologie und der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG).

Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen» und Gegenvorschlag (BRG 89.067)
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Selon l'analyse Vox, la confiance des votants envers le gouvernement a joué un rôle prépondérant dans leur choix sur un objet aussi complexe et mal connu. Malgré les nombreux objets soumis à votation le 17 mai, les personnes interrogées semblent avoir plutôt bien compris les enjeux. Les Suisses romands, les rentiers et les personnes disposant d'une formation supérieure se sont montrés les plus favorables à l'adhésion, alors que les agriculteurs et les ouvriers se sont révélés les plus réticents. Contrairement aux sympathisants du PDC et du PRD, qui ont suivi les mots d'ordre du parti national, ceux de l'UDC ont majoritairement rejetés le projet des autorités. Les votants écologistes et proches du PSS ont dans l'ensemble plutôt penché pour le oui. Un quart des opposants ont invoqué des raisons financières pour justifier leur non; un autre quart s'est prononcé négativement pour des motifs tiers-mondistes. Parmi les partisans, les arguments anti-isolationnistes ont été exprimés le plus souvent, notamment la possibilité pour la Suisse de co-décider au sein des organisations internationales.


Votation du 17 mai 1992

Participation: 38,8%
Arrêté fédéral concernant l'adhésion:
Oui: 923 685 (55,8%)
Non: 730 553 (44,2%)
Loi fédérale sur la participation:
Oui: 929 929 (56,4%)
Non: 718 254 (43,6%)

Mots d'ordre:
Oui: PRD (1*), PDC, UDC (6*), PL, AdI, PEP; Vorort.
Non: PES (4*), PdT, DS, PA; USAM, ASIN.
Liberté de vote: PS (7*); USS.
* Recommandations différentes des partis cantonaux.

L'adhésion de la Suisse aux institutions de Bretton Woods
Dossier: Der Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods Institutionen (IWF, ...)

Im März 1992 gab der Bundesrat die Unterlagen für die Ratifizierung von drei UNO-Drogenkonventionen in die Vernehmlassung. Während der Beitritt zum Psychotropen-Abkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961 kaum bestritten war, schieden sich die Geister an der Wiener Konvention von 1988, welche aufgrund ihrer repressiven Grundhaltung jeden liberalen Ansatz in der Drogenpolitik verunmöglichen würde. Der Bundesrat schloss deshalb nicht mehr aus, die Auswirkungen dieses Abkommens auf die Schweiz allenfalls mit einer auslegenden Erklärung abzuschwächen. Dennoch lehnten FDP, SP und GPS sowie mehrere Kantone und der Städteverband eine Ratifikation ab, da sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolge und falsche Signale setze. CVP und SVP stimmten dem Beitritt aus Gründen der internationalen Solidarität zu, votierten aber für verschiedene Vorbehalte.

Ratifikation von internationalen Betäubungsmittelabkommen (BRG 94.059)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Bei den Parlamentswahlen in Basel-Stadt gingen die Sozialdemokraten mit fünf Sitzgewinnen dank Listenverbindungen mit der POB, der Frauenliste und weiteren Gruppierungen und 3,4% Wähleranteilgewinn klar als Sieger hervor. Als zweite Siegergruppe etablierte sich die bisher wenig in Erscheinung getretene Frauenliste überraschend mit fünf Sitzen in Fraktionsstärke. Die Demokratisch-soziale Partei (DSP) hat sich zum dritten Mal in Grossratswahlen behaupten können und verzeichnete einen Mandatsgewinn (neu zehn Sitze). Hingegen konnte der Schrumpfungsprozess der letzten POCH-Bastion in der Schweiz auch bei diesen Wahlen nicht aufgehalten werden; die POB-Vertretung halbierte sich auf sechs Sitze. Auch die PdA verlor ein Mandat und ist nur noch mit einer einzigen Frau vertreten. Die Grünen insgesamt (Vertreter aus dem ehemaligen Grünen Bündnis und jene aus dem Fusionsprodukt Grüne Partei Basel-Stadt/Grüne Alternative Basel) haben zwei Sitze verloren (neu drei Sitze); die nach der Fusion ausgescherte "Neue Grüne Mitte" erreichte keinen Sitz. Von den bürgerlichen Parteien blieb die CVP konstant, die FDP und die Liberale Partei hingegen konnten je zwei Mandate hinzugewinnen und ihre Wähleranteile leicht verbessern. Der Landesring verlor auf einen Schlag fünf Sitze und damit auch die Fraktionsgrösse, während die Vereinigung Evangelischer Wählerinnen und Wähler nur einen Sitz verlor (neu sechs) und damit Fraktionsstärke behielt. Die rechtsnationalistische Unabhängige Volkspartei (UVP), Stadtbasler Sektion der Schweizer Demokraten, verlor zwei Sitze und über zwei Prozent Wähleranteil. (Der bisherige Name UVP der Stadtbasler Kantonalsektion der SD wurde im April aufgehoben und der eidgenössischen Bezeichnung angepasst.) Die "Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat" von Eric Weber war auch angetreten, hatte aber keinen Erfolg. Auch die kurz vor den Wahlen ins Leben gerufene Basler SVP hatte keinen Erfolg. Erstmals konnte hingegen die Auto-Partei mit drei Sitzen ins Basler Parlament einziehen. Insgesamt 1252 Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich auf 24 Listen zur Wahl. Die Frauen konnten ihre Sitzzahl um drei auf 38 (29%) erhöhen.

Kantonale Wahlen Basel-Stadt 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Stadt
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1992

Die Gesamterneuerungswahl in sechs Kantonalparlamente (BL, FR, GR, LU, TI, ZH) konnten nur teilweise die Tendenzen der vorjährigen Kantonalwahlen bestätigen. Insgesamt verlor die CVP von allen Parteien am meisten Sitze (-10). Die Erosion schritt auch bei der FDP weiter voran, allerdings in deutlich geringerem Ausmass (-4 Sitze). Mit der massiven Sitzeinbusse des Landesrings in Zürich (-8) nahm dessen Bedeutung weiter ab. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten auch dieses Jahr vor allem sitzmässig weitere Erfolge verbuchen und standen mit dreizehn zusätzlichen Mandaten (davon allein 9 in Zürich) als eigentliche Sieger da. Eine Umkehr vom bisherigen Erfolgskurs zeichnete sich bei den Grünen ab; sie büssten insgesamt vier Mandate ein und konnten einzig in Feiburg, wo sie neu ins Parlament einzogen, Sitze gewinnen. Die AP konnte nur im Kanton Zürich einen Erfolg verbuchen, wo sie zwei Sitze eroberte. In allen Kantonen ausser Tessin sank die Wahlbeteiligung zum Teil massiv, im Kanton Zürich über 7%. Der Anteil der Frauen stieg — abgesehen vom Kanton Zürich — in allen betroffenen kantonalen und kommunalen Parlamenten. Unter den 894 in sieben Kantonen (ohne AI) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 181 Frauen (20,2%).

Gesamterneueruzngswahlen in sechs Kantonalparlamente
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1991

In ihrem ersten gemeinsamen Gespräch im November kamen die Spitzen der Regierungsparteien überein, die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates nicht anzutasten. Sie beschlossen, die Differenzen und Gemeinsamkeiten zu verschiedenen wichtigen Themen zu diskutieren, ohne aber den Versuch zu unternehmen, sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm zu verpflichten. In weiteren Sitzungen einigte man sich darauf, auch die personelle Zusammensetzung des Bundesrates nicht zu verändern.

Diskussionen 1991 über die Zauberformel und ein verbindliches Regierungsprogramm

Die Grossratswahlen im Kanton Freiburg, welche nur alle fünf Jahre stattfinden, haben eine leichte Verschiebung der politischen Kräfte zugunsten der Linken und Grünen sowie eine Stärkung der Frauenvertretung gebracht. Verlierer waren die CVP und die FDP, welche vier resp. drei Sitze verloren; wähleranteilmässig büsste die CVP mit vier Prozent am meisten ein. Die SP verlor einen Teil ihrer Wählerschaft und drei Sitze an die 1989 durch den SP-Dissidenten Félicien Morel gegründete Demokratisch-soziale Partei (DSP); letztere war gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode schon durch zwei dissidente Sozialdemokraten vertreten und erhielt neu sieben Sitze. Die unabhängige CSP, welche mehr Sympathien für die DSP als für die CVP hegt, verlor zwei Sitze. Hingegen konnten die Grünen auf Anhieb vier Sitze gewinnen. Somit vereinigt das links-grüne Spektrum 49 Sitze (+6) während das bürgerliche Lager mit neu 80 Mandaten über sieben Sitze weniger als bisher verfügt. Die Frauenvertretung erhöhte sich von 14 (am Ende der Legislatur 12) auf 19 Rätinnen (14,6%), wovon allein zehn der SP angehören.

Grossratswahlen Freiburg 1991
Dossier: Kantonale Wahlen - Freiburg
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1991

Die Regierungsparteien versuchten im Wahlkampf, auch möglichst viele Rentnerinnen und Rentner anzusprechen und zugunsten ihrer Parteien zu mobilisieren. Dabei spielte die Diskussion um die 10. AHV-Revision eine nicht unwesentliche Rolle. Kurz vor den Wahlen warfen sich FDP, SP und CVP gegenseitig vor, eine rasche finanzielle Besserstellung der Rentner verhindert zu haben. Aus der VOX-Analyse im Anschluss an die Wahlen ging unter anderem hervor, dass die FDP von allen Parteien den grössten Teil dieser Personengruppe mobilisieren konnte.

In den Augen vieler Wahlbeobachter spielten auch die Mutmassungen über eine vom Bundesrat geplante Benzinzollerhöhung von 25 bis 35 Rappen pro Liter, welche während den Sommermonaten diskutiert wurde und in der letzten Woche vor den Wahlen durch die Presse an die Öffentlichkeit gelangte, eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung vieler, zu jenem Zeitpunkt noch unentschlossener Wählerinnen und Wähler. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Erfolg der AP sowie der Lega dei Ticinesi einerseits und der durch gewisse Medien geschürten Angst vor einer massiven Benzinpreiserhöhung andererseits liess sich in der VOX-Umfrage nicht nachweisen.

Eidgenössische Wahlen 1991: Wahlkampfthemen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die Resultate für die Nationalratswahlen wurden von den Medien generalisierend unter dem Begriff der Protestwahl zusammengefasst. Populistische und rechtsnationale Parteien und Bewegungen konnten – allerdings nur in der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz – zum Teil recht grosse Wähleranteile für sich gewinnen und auf Kosten der bürgerlichen Parteien, vor allem der FDP und der CVP, Sitzgewinne verzeichnen. So gelang es der Auto-Partei ihren Wähleranteil von 2,6% auf 5,1% zu steigern und ihre Mandatszahl von zwei auf acht zu erhöhen, womit sie Fraktionsstärke erreicht hat; hohe Wähleranteile zwischen 11% und knapp 16% erreichte sie in den Kantonen Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Appenzell Ausserrhoden. In Bezug auf die Wählerschaft der AP änderte sich die geschlechtermässige Zusammensetzung gegenüber 1987: Sie erreichte die gesamtschweizerischen Durchschnittswerte von 54% Männern und 46% Frauen. Hinsichtlich des Alters blieb die AP eine Partei der Jungen ; fast 50% ihrer Wähler sind weniger als 40 Jahre alt. Die Vertreter selbständiger und handwerklicher Berufe sowie Arbeiter bilden die stärksten Gruppen innerhalb ihrer Wählerschaft. Die Schweizer Demokraten gewannen zwei Sitze hinzu, um mit neu fünf Mandaten als Fraktion ins Parlament zu ziehen. Ihren Wähleranteil konnten sie allerdings nur um 0,8% auf 3,3% (ohne Vigilance GE) verbessern.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Parteien
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Im Tessin sorgte die Protestbewegung "Lega dei Ticinesi" mit einem Wähleranteil von über 23% und zwei Sitzgewinnen für eine erdrutschartige Verschiebung im Parteiengefüge; da ihre Gewinne vor allem zulasten der CVP gingen, rutschte diese hinter die FDP auf den zweiten Platz. Ein erstaunliches Protestpotential am äussersten rechten Spektrum manifestierte sich im Kanton Schwyz, wo unter der Listenbezeichnung "Partei der Zukunft" der Führer der rechtsextremen "Patriotischen Front", Marcel Strebel, 6,4% der Wählerstimmen erreichte, was allerdings nicht für einen Sitz ausreichte.

Die FDP und die CVP mussten ihre Verluste – insgesamt 3,4% Wählerstimmen und dreizehn Sitze – vor allem dort hinnehmen, wo rechtspopulistische Parteien Erfolg hatten (TI, SG, AG, TG). Bei der FDP und der CVP, welche seit der Einführung des Proporzwahlrechtes 1919 die schlechtesten Resultate erzielten, fielen die Ergebnisse in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich aus. Die FDP verlor beispielsweise überdurchschnittlich viele Wähler in ihren Hochburgen Schaffhausen und Solothurn, aber auch im Aargau und in St. Gallen. Hingegen gewann sie Stimmen in traditionell nicht freisinnig dominierten Gebieten; die CVP erlitt am meisten Verluste in den Kantonen Tessin, Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schwyz. Die SP konnte den Abwärtstrend stoppen ; sowohl sitzmässig als auch in Bezug auf ihre Wähleranteile verharrte sie auf dem Niveau von 1987 und verfehlte somit ihr erklärtes Ziel von 20% Wähleranteil deutlich. Von der Wählerstruktur zeigte sich die SP bei den diesjährigen Wahlen verstärkt als eine Partei der Jungen; 39% ihrer Wählerinnen und Wähler waren jünger als 40 Jahre und nur 13% standen im Rentenalter. Die SVP konnte ihre Sitzzahl halten und an Wähleranteilen zulegen. Nachdem sie bereits bisher stärkste politische Kraft in den Kantonen Bern und Thurgau war, rückte sie nun auch in den Kantonen Zürich und Aargau zur ersten Partei bei nationalen Wahlen vor. Die GP konnte in drei Kantonen (LU, SO, SG), in welchen sie bisher noch keinen Sitz hatte, ein Mandat erobern; in den Kantonen Aargau und Baselland hatte in der Legislaturperiode 1987-1991 der Wechsel je eines Sitzes des Grünen Bündnisses resp. der POCH zur GP stattgefunden. Ihren Wähleranteil konnte die GP von 4,9% auf 6,1% erhöhen, wobei sie in der Westschweiz ausser im Kanton Neuenburg überall Anteile verlor. Auf der Gewinnerseite stand die LP, welche sowohl die Mandatszahl (+1) als auch den Wähleranteil (von 2,5% auf 3,0%) ehöhen konnte. Der LdU gehörte hingegen zu den Verlierern. Er wurde am stärksten im Kanton Zürich getroffen, wo er fast die Hälfte seines Wähleranteils und zwei seiner vier Sitze einbüsste; im Kanton Bern verlor er sein einziges Mandat.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Parteien
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die FDP blieb trotz ihren Verlusten stärkste Partei und sprach als einzige mehr als 20% der Wählenden an. Die SP rückte mit einem gemessen am Wähleranteil knappen Vorsprung, jedoch mit deutlich mehr Sitzen als die CVP auf die zweite Position vor; vierte Partei blieb die SVP. Seit Bestehen der Zauberformel haben alle vier im Bundesrat vertretenen Parteien zusammen und auch einzeln erstmals keine Sitze gewinnen können. 146 der 200 Nationalrätinnen und Nationalräte gehören einer dieser vier Parteien an; zusammen erhielten sie 79% der Stimmen. An fünfter Stelle rangiert die GP mit 6,1 % und neu 14 Sitzen. Gemessen am Wähleranteil folgen darauf die AP und die SD. Mit lediglich 3% Wähleranteil erreichte die auf wenige Kantone beschränkte LP zehn Sitze. Die im Parlament eine Fraktionsgemeinschaft bildenden LdU und EVP erzielten 2,8% resp. 1,9% der Stimmen und 5 resp. 3 Sitze. Erstmals in der Bundesversammlung vertreten ist die EDU, welche gesamtschweizerisch auf einen Stimmenanteil von 1% kam. Nicht mehr im Nationalrat vertreten sind hingegen die POCH; die Grün-Alternativen sind es nur noch dank der FraP (ZH). Ihre Kandidatinnen und Kandidaten waren teilweise von der SP, teilweise von der GP aufgenommen worden. Hingegen konnte die PdA in der Waadt mit dem Kantonalpräsidenten Zisyadis einen zweiten Sitz ergattern. Nach politisch-ideologischen Lagern analysiert, haben sich die rot-grünen Kräfte etwa halten können, die politische Mitte ist weiter geschrumpft und das rechte, ausserhalb der Regierung politisierende Lager ist klar gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen.

Durch Zusammenschlüsse auf Fraktionsebene haben sich die Sitzverteilungen im Nationalrat und die Wähleranteile noch leicht verändert; die Sozialdemokraten nahmen den Vertreter der PSU (TI), Werner Carobbio, und die FraP-Vertreterin Christine Goll (ZH) in ihre Reihen auf, womit sie zusammen 19,1 % Anteil erhalten. Die ursprünglich vorgesehene Absprache einer Fraktionsgemeinschaft zwischen Vertretern und Vertreterinnen des links-grünen "DACH"-Bündnisses und der PdA kam, bedingt durch das schlechte Abschneiden der alternativen Linken, nicht zustande; die beiden Nationalräte der PdA blieben fraktionslos. Der einzige Gewählte der EDU, Werner Scherrer (BE), verblieb auch ausserhalb der Fraktionen. Die CVP nahm den Vertreter der unabhängigen Christlichsozialen Partei des Kantons Freiburg, Hugo Fasel, auf (37 Mandate, 18,6%). Der LdU bildete wie bisher zusammen mit der EVP und dem parteilosen Herbert Maeder (AR) eine neunköpfige Fraktion (5%). Die SD schliesslich schlossen ein Zweckbündnis mit der Lega dei Ticinesi (7 Mandate).

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Parteien
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Von der 35köpfigen Zürcher Delegation sind vierzehn neu im Rat; zum ersten Mal wurde eine Frau der SVP gewählt. Der sowohl für den National- wie auch den Ständerat kandidierende Werner Vetterli (svp) schaffte den Sprung in die grosse Kammer. Für die SP kamen neu die als eher radikal eingestuften Andreas Gross, unter anderem GSoA-Gründungsmitglied, und Hans Steiger dazu. Bei der EVP überflügelte der populäre Pfarrer Ernst Sieber den erst 1990 ins Parlament nachgerückten und erneut kandidierenden Niklaus Kuhn, der damit ausschied. Die AP sowie die SD gewannen je einen zusätzlichen Sitz. Neu ist die Liste "Frauen macht Politik (FraP)" durch die Journalistin Christine Goll vertreten. Der bürgerlich-rechte Parteienblock ging mit zwei zusätzlichen Mandaten gestärkt aus den Wahlen hervor, wobei vor allem das rechtsnationalistische und populistische Lager profitieren konnte. Verlierer waren die FDP und der LdU, dessen Sitzzahl halbiert wurde.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Im Kanton Aargau fiel der Rechtsrutsch deutlicher aus als im schweizerischen Durchschnitt. Die CVP und die SP büssten je einen Sitz zugunsten der AP ein, welche einen Wähleranteil von 13,2% erreichte. Die Verluste an Wähleranteilen waren bei der CVP und FDP mit 4,3% resp. 3,9% am grössten. Die innerhalb der Mutterpartei zum rechten Flügel zählende Aargauer SVP konnte ihren Wähleranteil um über 2% steigern, womit sie zur stärksten Partei des Kantons wurde (17,9%). Trotzdem erzielten die rechts von der SVP stehenden Parteien (AP, SD, EDU) im Aargau mit über 19% den gesamtschweizerisch höchsten Stimmenanteil.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Der Rechtsrutsch machte sich auch in den beiden Basler Halbkantonen bemerkbar. Im Baselbiet gewannen die SD einen Sitz zulasten der CVP; diese gewann wiederum in Baselstadt den Sitz des früheren POCH-Vertreters. Unter den bürgerlichen Parteien waren wähleranteilmässig in beiden Halbkantonen die Freisinnigen jene, die am meisten zulegen konnten.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Im Kanton Bern haben die drei grossen Parteien SVP, SP und FDP sowie der LdU je einen Sitz verloren. Die Verluste an Wähleranteilen betrugen für diese Parteien über 6%. Nutzniesser waren die zur GP gehörende Freie Liste, die SD, die AP und die EDU, welche je einen Sitz gewannen. Prominentester Verlierer war der Bisherige Paul Günter (ldu), welcher ebenso für beide Räte kandidiert hatte wie die bekannteste Persönlichkeit auf der Gewinnerseite, die ehemalige Regierungsrätin Leni Robert (gp). Der Berner CVP-Sitz wechselte vom deutschsprachigen Kantonsteil in den Südjura, wo die CVP-Liste als Sammelbecken der Autonomisten diente. Dank einer Unterlistenverbindung zwischen der südjurassischen CVP, der Jungen CVP und der CVP des Laufentals wurde der dissidente Freisinnige Jean-Claude Zwahlen, der allerdings in die CVP-Fraktion eintrat, gewählt.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

In der Ostschweiz gehörten die SP, die Grünen und die AP zu den Gewinnern; auf der Verliererseite standen die CVP und die FDP. In St. Gallen eroberte die AP und die GP je einen Sitz. In Glarus ging der einzige Nationalratssitz von der SVP an die SP über. In Graubünden konnte die SP, dank einer Listenverbindung mit den Grünen, der CVP einen Sitz abnehmen. In Schaffhausen blieb die Sitzverteilung unverändert, obwohl die FDP, die CVP und die SP Wähleranteile zugunsten der AP und des Grünen Bündnisses verloren. Gleiches gilt in Bezug auf die Sitzverteilung auch für den Thurgau, wo insbesondere die CVP massiv Wähleranteile einbüsste.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

In der Romandie fielen die Resultate sowohl sitzmässig wie wähleranteilmässig sehr uneinheitlich, in vielen Fällen den nationalen Trends widersprechend, aus. So verlor die FDP in Genf über 5%, legte aber im Wallis, im Jura und in Neuenburg zu. Die CVP verlor in allen welschen Kantonen Anteile, ausser im Jura, wo sie sich bei Abwesenheit der PCSI um drei Prozent verbessern konnte. Einen grossen Sprung nach vorn machten die Sozialdemokraten in Genf, wo sie von 18,6 auf über 26% vorrückten, jedoch die GP gleichzeitig knapp 5% verlor. Im Jura gewann die SP ebenfalls drei Prozent und beinahe gleichviel verlor sie in Freiburg. Herausragend waren auch die Gewinne an Wähleranteilen der SD in Neuenburg und der Liberalen in Genf. Die Freisinnigen verloren in der Waadt und in Genf je ein Mandat, die SP verlor einen Sitz in der Waadt und gewann einen in Genf hinzu. Überraschend eroberte die PdA wieder ein Mandat in der Waadt, wo auch die Liberalen ihre Sitzzahl um einen auf drei ausbauen konnten.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991