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Au cours des mois de juillet, août et septembre 2022, de nombreux débats sur la notion d'appropriation culturelle ont eu lieu dans la presse suisse. Pour que ce thème se retrouve sur le devant de la scène, l'élément déclencheur a été l'interruption d'un concert du groupe de reggae bernois «Lauwarm», le 18 juillet à la brasserie Lorraine à Berne, un lieu connu de la scène culturelle alternative. Le groupe a vu sa prestation se faire interrompre car des spectateurs et spectatrices «auraient été dérangé.e.s par le fait que les membres blancs du groupe suisse jouaient du reggae, un style de musique originaire de Jamaïque, et portaient des dreadlocks blondes et des vêtements colorés du Sénégal et de Gambie», selon le Blick. Entre récupération politique et tempête sur les réseaux sociaux, cet événement a provoqué de nombreuses réactions, notamment dans la sphère médiatique alémanique. D'un côté, une partie de la presse a pris la question de l'appropriation culturelle à bras-le-corps, invitant divers spécialistes à s'exprimer sur le sujet. De l'autre, certains médias se sont montrés particulièrement virulents envers la décision d'interrompre le concert. La NZZ a notamment parlé d'un apartheid culturel et s'est attaquée au mouvement woke, qui «veut que chacun puisse choisir librement son sexe mais pas sa propre coiffure». Pour rappel, le terme woke est généralement utilisé de manière péjorative pour désigner les personnes «éveillées», sensibles aux injustices sociales et raciales. Selon la NZZ, l'interruption du concert s'inscrit dans le cadre d'une société hypersensible. Interrogé par le Blick, l'auteur suisse Bänz Friedli a relevé que «l'histoire de la musique est une histoire d'appropriation culturelle», précisant par exemple que «le rock n'aurait pas existé si Elvis Presley n'avait pas mélangé de la musique noire avec de la country blanche». Elvis Presley est d'ailleurs l'exemple choisi par de nombreux spécialistes des questions raciales pour parler d'appropriation culturelle, car ce dernier aurait volé des chansons à des musiciens noirs. Les chercheurs et chercheuses relèvent également le lien direct entre colonialisme et appropriation culturelle. La logique d'appropriation de la culture, pour en faire du profit, découlerait directement du colonialisme. S'intéressant à l'origine de la notion d'appropriation culturelle, la WOZ a cité le professeur britannique Kenneth Coutts-Smith. Celui-ci a utilisé ce terme pour la première fois en 1976, afin de décrire la tendance de l'Europe à s'approprier des cultures du reste du monde, pour ensuite se faire passer comme porte-étendard de ces cultures. Après avoir été initialement employé dans le monde de l'art, le terme s'est ensuite étendu à l'industrie de la mode et de la musique. Diverses définitions de l'appropriation culturelle ont été mentionnées dans les articles de presse. En outre, la brasserie Lorraine s'est excusée de ne pas avoir assez sensibilisé le public sur le thème de l'appropriation culturelle et a organisé une discussion à ce sujet le 18 août. Invité par le Temps à s'exprimer, le leader du groupe Lauwarm Dominik Plumettaz a déclaré qu'il n'aurait jamais imaginé que le fait de jouer du reggae (en bärndütsch!) puisse déclencher une telle polémique. Selon lui, les retours reçus de la part de personnes de couleur n'ont jamais été négatifs. Il a regretté ne pas avoir pu s'entretenir avec les personnes qui ont été dérangées par le concert, afin de comprendre leurs arguments. Selon lui, la musique vit du mélange de différentes cultures, et si l'on voulait vraiment séparer les cultures et les influences de manière stricte, on ne pourrait plus jouer que de la musique traditionnelle en tant que musicien suisse.

La polémique déclenchée par l'interruption du concert a également trouvé des échos dans la sphère politique. Dans son discours du 1er août, le président de l'UDC Marco Chiesa s'est attaqué à «l'intolérance gauche-verte», s'adressant à ses «concitoyennes et concitoyens, avec ou sans dreadlocks». Un discours teinté de multiculturalisme, inhabituel pour le parti agrarien, afin de rappeler que «chacun et chacune est bienvenu en Suisse, pour autant qu'il partage nos valeurs». En outre, les jeunes UDC s'en sont pris à la brasserie Lorraine, à laquelle il a été reproché de perpétrer du «racisme à l'encontre des blancs». Le groupe Lauwarm s'est immédiatement distancé de ces propos et a regretté que cet incident soit instrumentalisé par des cercles de droite.

Débat sur l'appropriation culturelle

Im Mai 2019 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung der fünf gleichlautenden und 2017 im Nationalrat eingereichten Postulate (Po. 17.3329, Po. 17.3330, Po. 17.3335, Po. 17.3336, Po. 17.3337) «Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern», welche forderten, den Fortbestand des Archivs zu klären und aufzuzeigen, wie eine allfällige staatliche Finanzierungshilfe aussehen könnte. Im Bericht betont der Bundesrat, dass die Gosteli-Stiftung nebst dem Archiv auch eine Bibliothek sowie biographische Notizen wichtiger Personen der Frauengeschichte enthalte, weshalb nicht wie in den Postulatstiteln gefordert lediglich das Archiv, sondern die gesamte Stiftung in die Betrachtung miteinbezogen habe werden müssen.
Während der Bericht diverse Herausforderungen der Gosteli-Stiftung erwähnt, werden zwei davon besonders hervorgehoben: Einerseits müsse sich die Stiftung der Digitalisierung seiner Bestände annehmen, andererseits habe die Stiftung mit finanziellen Defiziten zu kämpfen – welche denn auch Auslöser der eingereichten Postulate waren. Die Überprüfung einer möglichen staatlichen Finanzierungshilfe erfolgte schliesslich unter Berücksichtigung mehrerer Gesetze, namentlich dem Bundesgesetz über die Kulturförderung (KFG), dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG), dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sowie dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA). Zudem, so der Bundesrat weiter, biete sich als Partner für eine Unterstützung durch den Bund der Kanton Bern an, da dessen Regierungsrat in einer angenommenen Motion damit beauftragt worden war, «mit geeigneten Massnahmen der mittel- bis langfristig drohenden Auflösung oder Zerstückelung des [Gosteli-]Archivs sowie einer allfälligen Abwanderung in einen anderen Kanton entgegenzuwirken.»
Schliesslich wurden für die Erstellung des Berichts drei Varianten zur potenziellen Unterstützung der Stiftung herausgearbeitet: So könne sich die Gosteli-Stiftung zum einen auf Art.15 des FIFG berufen und ein Gesuch für eine direkte finanzielle Unterstützung durch das SBFI einreichen, was die Stiftung für die Beitragsperiode 2021–2024 laut Bericht auch plane. Zum anderen sieht der Bundesrat weitere Lösungsansätze basierend auf dem BGA in der teilweisen respektive vollständigen Übernahme der Stiftung durch das Bundesarchiv (BAR). Substanzielle Investitionen und Betriebskosten könnten seitens der Stiftung bereits eingespart werden, würde das BAR lediglich den Ausbau sowie die anschliessende Instandhaltung des digitalen Gosteli-Archivs übernehmen. Mehr Vorteile aus archivarischer Sicht sieht der Bundesrat aber in der Erweiterung dieser Variante, also der vollständigen Übernahme des Gosteli-Archivs durch den Bund. Da das BAR über die nötige Kapazität und Infrastruktur verfüge, könne der Zugang zu den analogen sowie digitalen Archivbeständen des Gosteli-Archivs verbessert werden, während zugleich der Fortbestand der Gosteli-Stiftung durch die daraus resultierende Senkung der Kosten langfristig gesichert werden könne. Hierfür bräuchte es «selbstverständlich» noch eine Zusage seitens der Stiftung, hält der Bundesrat abschliessend fest. Das Bundesarchiv stehe derweil für Gespräche zu allen Varianten zu Verfügung.

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Dossier: Gosteli-Archiv

Mitte September 2017 schrieb der Bundesrat in einer kurzen Stellungnahme, dass er den Wert des Gosteli-Archivs anerkenne und dass das Archiv eine solide finanzielle Basis brauche. Er zeigte sich bereit, zusammen mit möglichen Partnern abzuklären, wie das Gosteli-Archiv erhalten werden könnte, stellte aber gleichzeitig klar, dass diese Abklärung allein kein Präjudiz für eine finanzielle Beteiligung des Bundes schaffen würde.

Am 29. September gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo es zunächst von Yves Nidegger (svp, GE) bekämpft und die Diskussion entsprechend verschoben worden war.
In der Wintersession 2017 wurde das Geschäft dann im Nationalrat diskutiert. Alle fünf Frauen, die jeweils einzeln das gleichlautende Postulat (Po. 17.3329, Po. 17.3330, Po. 17.3335, Po. 17.3336, Po. 17.3337) eingereicht hatten, ergriffen das Wort. Was das Gosteli-Archiv so einzigartig mache, sagte Schmid-Federer (cvp, ZH), sei der Umstand, dass die Frauenbewegung in öffentlichen Archiven kaum bis gar nicht vorkomme, weil die Schweizer Frauen bis 1971 keine politischen Rechte besassen. Das Archiv enthalte Zeugnisse, die von den staatlichen Archiven vernachlässigt worden seien: Zum Beispiel sei Schweizer Bürgerinnen bis 1952 bei einer Heirat mit einem Ausländer das Bürgerrecht entzogen worden. «Diese historische Sammlung zu verlieren bedeutet somit zugleich, einen Teil der Identität der Schweiz zu verlieren», schlussfolgerte Schmid-Federer. Der Grosse Rat des Kantons Bern habe im September einstimmig zugesagt, einen Beitrag zum Erhalt des Gosteli-Archivs zu leisten. Der Kanton könne die Finanzierung aber nicht alleine stemmen, weshalb auch der Bund eine subsidiäre Finanzierung übernehmen solle, so die CVP-Nationalrätin weiter. Maya Graf (gp, BL) strich hervor, dass die Frauenbewegung zu der grössten und friedlichsten sozialen Bewegungen im letzten Jahrhundert zähle. Weil die Frauen aber bis 1971 in der offiziellen Politik, den Institutionen und Verwaltungstätigkeiten nicht vorkamen, fehle die Dokumentation ihres Engagements auch im Bundesarchiv. Marthe Gosteli habe mit ihrer Stiftung einen wichtigen Teil der Schweizer Geschichte gerettet, so Graf. Kathrin Bertschy (glp, BE) wies darauf hin, dass das Gosteli-Archiv nicht einfach die Geschichte der Frauenorganisationen beleuchte, sondern die Geschichte des Bundesstaates. Es gebe nicht «die offizielle Politikgeschichte der Männer und die inoffizielle Geschichte der Frauen», vielmehr sei «beides Teil unserer gemeinsamen Geschichte», so Bertschy.
Neben den fünf Frauen ergriff einzig Yves Nidegger das Wort. Nidegger lobte die Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz als «particulièrement héroïque». Denn anders als in den meisten Ländern Europas, in welchen mit der Einsicht der Gleichstellung von Mann und Frau das Stimm- und Wahlrecht der Frauen als Selbstverständlichkeit Einzug in die jeweiligen Verfassungen gehalten habe, hätten die Schweizer Frauen für ihre politischen Rechte regelrecht kämpfen müssen. Die Anerkennung für Gostelis Arbeit bestehe gerade darin, dass sie mit privatem Engagement und privaten Mitteln – und ohne staatliche Hilfe – gegen die fehlende offizielle Anerkennung der Rolle der Frau gekämpft habe. Vor diesem Hintergrund sei eine staatliche Finanzierung der falsche Weg, um diesem privaten Engagement den gebührenden Respekt entgegenzubringen.
Bundesrat Alain Berset nahm den Ball Nideggers auf und präzisierte, dass mit der Annahme der Postulate noch keine Finanzierung erfolge und somit auch kein Präjudiz geschaffen werde. Stattdessen werde lediglich geprüft, ob die notwendigen Bedingungen für eine staatliche Unterstützung des Gosteli-Archivs gegeben seien und ob eine gesetzliche Grundlage bestehe, die eine subsidiäre Finanzierung des Bundes erlaube. Berset machte die Nationalrätinnen und Nationalräte darauf aufmerksam, dass es sich beim Gosteli-Archiv um Bestände von ungefähr einem Kilometer Länge handle und dass es als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung gelte. Deshalb solle die Versammlung den Vorstössen zustimmen.
In der anschliessenden Abstimmung wurden die fünf gleichlautenden Postulate mit 134 zu 49 Stimmen (keine Enthaltung) angenommen. 47 Nein-Stimmen stammten von der SVP-, die restlichen zwei von der FDP-Fraktion.

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Dossier: Gosteli-Archiv

A l'initiative des conseillères nationales Kathrin Bertschy (glp/pvl, BE) et Maya Graf (gp/verts, BL) – co-présidentes de l'association Alliance f – cinq postulats identiques ont été déposés à la chambre du peuple pour sauver les archives Gosteli. Celles-ci – créées en 1982 par Marthe Gosteli – regroupent l'histoire du mouvement des femmes en Suisse. Les femmes n'ayant pas de droits politiques jusqu'en 1971 sur le plan fédéral, les archives publiques sont dépourvues de documents retraçant l'histoire du mouvement des femmes. C'est pour cette raison que Marthe Gosteli entreprit la création de ces archives, ayant pour leitmotiv "Ohne Dokumente, keine Geschichte" ("sans documents, pas d'Histoire"). C'est notamment en fouillant dans ces archives que Petra Volpe a trouvé son inspiration pour son film sur le droit de vote des femmes "l'Ordre divin".
Ces archives sont pourtant menacées pour des raisons budgétaires. La fondation perd en effet CHF 100'000 par année, les donations et leurs propres moyens ne suffisant pas. L'actuelle responsable des archives, Silvia Bühler – Marthe Gosteli étant décédée en 2017 lors de sa centième année de vie –, n'estime pas pouvoir tenir plus de deux ans.
Les postulats déposés par cinq députées de cinq partis différents – Barbara Schmid-Federer (cvp/pdc, ZH) (17.3330), Doris Fiala (fdl/plr, ZH) (17.3329), Kathrin Bertschy (glp/pvl, BE) (17.3337), Maya Graf (gp/verts, BL) (17.3336) et Suzanne Leutenegger Oberholzer (sp/ps, BL) (17.3335) – demandent au Conseil fédéral d'étudier ce cas et d'assurer, ensemble avec le canton de Berne ainsi que d'autres partenaires, la pérennité des archives. Cette demande, soutenue par 97 parlementaires de tous bords politiques, a des chances de trouver les faveurs du Conseil fédéral. Celui-ci, en réponse à une question (17.5163) posée par la députée Leutenegger Oberholzer sur cette thématique, a relevé l'importance de ces archives et est prêt à examiner les différentes options envisageables afin de les maintenir.

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Dossier: Gosteli-Archiv

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Totalrevision der Staatsverfassung mit einem Ja-Anteil von 77,8% gutgeheissen. Als einziger Amtsbezirk lehnte das Oberhasli die Vorlage ab. Die 100jährige Verfassung wird damit auf Anfang 1995 durch ein Regelwerk ersetzt, das wichtige Neuerungen bei den Grundrechten, den politischen Rechten sowie den Finanzkompetenzen der Behörden bringt. Unmittelbar nach der Volksabstimmung wurde ein der EVP nahestehendes Komitee gegründet, das eine Volksinitiative für die explizite Erwähnung von Gott in der Verfassung lancierte.

Bern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In der darauffolgenden Session hiess der Grosse Rat die in der Zwischenzeit von der Verfassungskommission ausgearbeiteten Kompromissanträge, welche vor allem den Bereich der Volksrechte betrafen, gut. Die Erhöhung der Unterschriftenzahl für Neuwahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates sowie für die Totalrevision der Kantonsverfassung und für die Einreichung von Initiative und Referendum wurde gutgeheissen. Die qualifizierte Minderheit für die Unterstellung eines Grossratsbeschlusses unter das fakultative Referendum wurde von 70 auf 80 erhöht. Auch die von der Kommission vorgenommene, umstrittene Streichung der Möglichkeit eines fakultativen. Referendums über Vernehmlassungen über Atomanlagen zuhanden des Bundes wurde gutgeheissen. Hingegen lehnte das Parlament die von der FDP vorgeschlagene Sperrklausel von 5% bei Grossratswahlen ebenso klar ab wie den aus linken und grünen Kreisen stammenden Antrag für einen Übergang zur Proporzwahl des Regierungsrats und die Forderung nach einer vollständigen Trennung von Kirche und Staat.

Bern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die Verfassungskommission und der Regierungsrat legten dem Berner Grossen Rat den Entwurf zu einer neuen Berner Verfassung vor. Die wesentlichen Neuerungen betrafen die Bereiche Grundrechte, Volksrechte, eine Erweiterung der Aufgaben der öffentlichen Hand, die öffentlichen Finanzen sowie die Gerichtsorganisation. In der Präambel postuliert die Verfassungsvorlage das Verantwortungsprinzip der einzelnen Individuen gegenüber der Gesamtgesellschaft sowie den Minderheitenschutz. Bei den Grundrechten wird die Pflicht des Gemeinwesens unterstrichen, Rechtsgleichheit und damit auch die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter anzustreben. In Verwaltungsangelegenheiten soll in Umkehrung der bisher gültigen Praxis das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt zur Anwendung kommen. Die Veränderungen zu denBestimmungen der Volksrechte bilden im Entwurf einen zentralen Teil mit sehr innovativem Charakter. Die Instrumente der direkten Demokratie sollen in verschiedenen Bereichen ausgebaut, in anderen eingeschränkt, werden: Einerseits sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, dass das Volk die ausserordentliche Gesamterneuerung nicht nur wie bisher des Grossen Rates, sondern auch des Regierungsrats, verlangen kann; andererseits werden die Bestimmungen über das obligatorische Referendum gelockert, wodurch das Volk über weniger Sachvorlagen zwingend abstimmen wird; auch die Anzahl Unterschriften zur Einreichung eines Referendums oder einer Initiative wird auf 10 000 resp. 15 000 erhöht. Eine Innovation stellt die Möglichkeit dar, in Form eines sogenannten Volksvorschlages ein Referendum gekoppelt mit einem Anderungsvorschlag zu ergreifen (sogenanntes konstruktives Referendum). Im Bereich der Finanzkompetenzen soll die Regierung über einmalige Ausgaben bis eine Million Franken (bisher 200 000 Fr.) beschliessen können; der Grosse Rat soll Ausgaben bis zu zwei Millionen beschliessen können, allerdings mit der Einschränkung, dass bei Ausgaben zwischen einer und zwei Millionen Franken 70 Grossratsmitglieder den Beschluss einem fakultativen Referendum unterstellen können.

In der ersten Lesung des Entwurfs waren die Reaktionen der Parteien in der Mehrheit positiv, auch wenn insgesamt 336 Abänderungsanträge gestellt wurden. Die SVP kritisierte vor allem die weitere Verdichtung des Sozialnetzes und plädierte für mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Für die FDP ging die Einführung des Volksvorschlags zu weit, während in der SP Kritik hinsichtlich einer zu geringen grundsätzlichen Innovation laut wurde. Sowohl die Fraktion Freie Liste/Junges Bern, zusammen mit der grün-autonomistischen Fraktion als auch die Mitte-Parteien LdU/EVP betrachteten den Entwurf als eine Kompromisslösung, die keine weiteren Abstriche mehr erleiden dürfe. Der Kommissionsentwurf wurde daraufhin in bezug auf die explizite Gleichstellung von Mann und Frau von bürgerlicher Seite entschärft, ebenso wurden Bestimmungen über die Mietzinszuschüsse aus dem Entwurf gekippt.

In der zweiten Lesung hiess der Grosse Rat als Ergänzung zu den Grundrechten die Definierung eines unantastbaren Kerngehaltes, wie er vom Bundesgericht und von der Rechtswissenschaft entwickelt wurde, gut. So sind zum Beispiel Diskriminierungen, Folter und unmenschliche Strafen, Zwang zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis und Einschränkungen der Rechte bei Freiheitsentzug unzulässig. Das Parlament entschied auch, ,den Volksvorschlag als neue Referendumsform separat als Eventualabstimmung dem Volk vorzulegen. Die Forderung nach einer Erwähnung von "Gott" in der Präambel wurde knapp abgelehnt, womit nur der weniger religionsspezifische Begriff "Schöpfung" in der Verfassung steht. Die politisch umstrittene Frage der fakultativen Erteilung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer in kommunalen Angelegenheiten wurde aus der Verfassung herausgelöst, um den Abstimmungs erfolg nicht zu gefährden. Mit 171 gegen dreizehn Stimmen (bei 5 Enthaltungen) wurde der Entwurf vom Parlament angenommen. Einzig die grün-autonomistische Fraktion sowie die Welschbieler lehnten den Entwurf geschlossen ab; Stimmenthaltung übten einzelne Ratsmitglieder der EVP, SD und FDP.

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Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die breit angelegte zweite Vernehmlassungsrunde zum Entwurf für eine neue Staatsverfassung erzielte insgesamt ein gutes Echo. Die SVP, SP, Freie Liste, der LdU und mit Vorbehalten auch die FDP würdigten den Entwurf im grossen ganzen positiv. Insgesamt wurden jedoch über 2'500 Abänderungsanträge eingereicht. Die EVP, welcher die christlichen Werte in der Vorlage zu kurz kamen, lehnte den Entwurf ab, ebenso die Schweizer Demokraten, welche sich insbesondere mit der fakultativen Einführung des Ausländerwahlrechts auf Gemeindeebene nicht abfinden wollten.

zweite Vernehmlassungsrunde

Im Kanton Bern hat die 35köpfige Verfassungskommission des Grossen Rates die Beratungen zu dem vom Regierungsrat überarbeiteten Entwurf einer neuen Staatsverfassung weitergeführt. Wesentliche Neuerungen betrafen die Transparenz der öffentlichen Verwaltung — künftig soll der Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt gelten —, die Einschränkung der Bedeutung des Dekrets (Rechtssetzungsstufe zwischen Gesetz und Verordnung) sowie den Ausbau der Volksrechte. Bei letzteren entschied sich die Kommission für die Einführung des Referendums zu allen Parlamentsbeschlüssen und für die Ausweitung des Initiativrechts auf den gesamten Kompetenzbereich des Parlamentes. Im Mai präsentierte die Kommission den überarbeiteten Entwurf als Zwischenbericht dem Regierungsrat. Dieser stellte sich insbesondere gegen den vorgesehenen Ausbau der Volksrechte und gegen die Neuformulierung des Minderheitenschutzes, wonach nicht nur den Bedürfnissen der französischsprachigen Minderheit, sondern allgemein denjenigen von allen sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten Rechnung zu tragen sei. Diese Einwände wurden von der Kommission, in welcher nach den Berner Wahlen 16 neue Mitglieder sassen, bei der Detailberatung berücksichtigt. Die Mitwirkung des Volkes bei wichtigen Entscheiden des Parlaments soll durch sogenannte Teilgeneralklauseln (referendumsfähige Planungsentscheide, Konzessionsbeschlüsse etc.) geregelt werden; vorgesehen sind aber auch abschliessende Kompetenzen des Parlaments (Ausgabenbeschlüsse bis 1 Mio Fr.). Zudem soll ein Parlamentsbeschluss dem Referendum unterstellt werden, wenn dies 70 der 200 Mitglieder des Grossen Rates verlangen. In bezug auf die Minderheiten gab die Kommission der Regierung ebenfalls nach. Eine zweite Vernehmlassung ist für Mitte 1991 angekündigt worden.

Bern
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Der Regierungsrat arbeitete unter Berücksichtigung der Vernehmlassung einen eigenen Entwurf aus und stellte diesen am 5. Juli der Öffentlichkeit vor. Seine Version orientiert sich zwar am Expertenvorschlag, sie ist aber formal straffer und weist auch wesentliche inhaltliche Unterschiede auf. So ist etwa die in der Vernehmlassung besonders heftig kritisierte Schaffung eines kantonalen Verfassungsgerichts oder die detaillierte und abschliessende Aufzählung der Staatstätigkeiten fallengelassen worden. Eine 35köpfige Verfassungskommission des Grossen Rates nahm die Beratung der Vorlage auf, wobei sie sich im Berichtsjahr vorwiegend mit Grundsatzfragen befasste.

Vorschlag des Experten Aldo Zaugg
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Bern fand das 1988 eröffnete und breit angelegte Vernehmlassungsverfahren über den Vorschlag des Experten Aldo Zaugg zur Totalrevision der Kantonsverfassung seinen Abschluss. Neben Parteien, Interessenorganisationen, Verwaltungsstellen und Gemeinden hatten sich auch knapp 400 Einzelpersonen und Firmen daran beteiligt. Das Resultat der Vernehmlassung zeigte relativ klare Fronten auf: Linke, Grüne und die Gewerkschaften stimmten dem Entwurf grundsätzlich zu. Die beiden grossen bürgerlichen Parteien SVP und FDP, der Bauernverband und die Arbeitgeberorganisationen aus Gewerbe-, Handel- und Industrie fanden den Entwurf wirtschaftsfeindlich und staatsdirigistisch und lehnten ihn deshalb rundweg ab. Die Volksrechte, ein relativierter Freiheitsbegriff und die Verfassungsgerichtsbarkeit bildeten zentrale Punkte der Auseinandersetzung.

Vorschlag des Experten Aldo Zaugg
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Kanton Glarus stimmte die Landsgemeinde einer neuen Verfassung zu, welche vor allem eine Klärung von Grundrechten, Staatsaufgaben und Behördenstruktur bringt. Ausserdem wurde das Alter von Mitgliedern der Regierung, des Ständerats und der Gerichte auf 65 Jahre beschränkt. In den Kantonen Bern und Tessin wurden Entwürfe für neue Staatsverfassungen in die Vernehmlassung geschickt, und im Kanton St. Gallen überwies der Grosse Rat ein Postulat, das die Regierung auffordert, eine Verfassungstotalrevision zu prüfen.

Glarus
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen