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Im Frühjahr 2020 verlängerte der Ständerat die Frist für die Berner Standesinitiative mit der Forderung nach einer zwingenden Freiheitsstrafe bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte um zwei Jahre. Über den einschlägigen Strafrahmen könne das Parlament im Zuge der laufenden Strafrahmenharmonisierung entscheiden, deren Verabschiedung deshalb abgewartet werden solle, begründete die zuständige Rechtskommission das Vorgehen.

Standesinitiative BE fordert Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte (Kt.Iv. 16.317)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Als Reaktion auf die zunehmenden Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Beamte, seien es Polizistinnen und Polizisten, Beamte in Sozialdiensten oder bei Betreibungsämtern, reichte der Kanton Bern im Oktober 2016 eine Standesinitiative ein, mit der er bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwingend eine Freiheitsstrafe forderte. Im Januar 2017 bzw. im Februar 2018 gaben die Rechtskommissionen beider Räte der Standesinitiative Folge.

Standesinitiative BE fordert Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte (Kt.Iv. 16.317)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Wie schon zuvor ihre Schwesterkommission war auch die RK-NR dem Anliegen des Kantons Bern, das Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung auszubauen, nicht grundsätzlich abgeneigt, wollte jedoch die Ergebnisse der laufenden Gesamtevaluation der Zivilprozessordnung abwarten, bevor daran weitere Anpassungen vorgenommen würden. Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2017 seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge. Da sie im Vorjahr bereits vom Ständerat abgelehnt worden war, war sie somit erledigt.

Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen (Kt.Iv. 16.302)
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Immer wieder berichtete die Presse im Jahr 2016 von der vermehrten Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und der zunehmenden Brutalität der Angriffe. Waren im Jahr 2000 noch knapp 800 Anzeigen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eingegangen, verzeichnete die Kriminalstatistik 2015 deren 2800 – mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahrtausends. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) sowie verschiedene Kantons- und Stadtpolizeien monierten abnehmenden Respekt und zunehmende Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beamten. Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren stark verschlimmert, konstatierte VSPB-Generalsekretär Max Hofmann gegenüber dem Tages-Anzeiger, und dennoch stosse man bei der Politik auf «taube Ohren». Zusammen mit dem Tessiner Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» und dem Verband der Tessiner Kommunalpolizeien lancierte der VSPB deshalb eine Online-Petition mit der Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen die Polizei. Damit wollte er den Druck auf die Politik erhöhen, denn durch deren bisherige Untätigkeit – eine Petition des VSPB aus dem Jahr 2010 sowie mehrere Standesinitiativen (VD: Kt.Iv. 11.312; GE: Kt.Iv. 12.306; TI: Kt.Iv. 14.301) waren im Parlament noch pendent – fühlten sich die Polizeibeamten nicht mehr ernst genommen, so Hofmann. Besonders betroffen seien die Ordnungskräfte in den Städten, wo sie – vor allem in Zürich und Bern – immer wieder ins Visier der linksextremen Szene gelangten oder im Rahmen von emotionsgeladenen Sportveranstaltungen mit Hooligans zu tun hätten. Doch auch einzelne, «schlecht gelaunte Mitmenschen» würden etwa im Rahmen von Personenkontrollen vermehrt ausfällig oder sogar gewalttätig, schilderte das St. Galler Tagblatt. Die Präsidentin des VSPB, Johanna Bundi Ryser, bezeichnete die Situation in derselben Zeitung als «alarmierend». Eine Gesetzesverschärfung allein löse das Problem zwar nicht, aber die jetzige Strafpraxis sei «inakzeptabel»; Gewalt dürfe für Polizistinnen und Polizisten kein Berufsrisiko sein. Von einem höheren Strafmass erhoffte sie sich vor allem eine abschreckende Wirkung.
Politische Unterstützung erhielt das Anliegen schliesslich von den beiden Nationalräten Bernhard Guhl (bdp, AG) und Marco Romano (cvp, TI) sowie Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG). Während die Aargauer SVP-Vertreterin eine entsprechende Motion einreichte, setzten Romano und Guhl auf parlamentarische Initiativen. Guhl versprach zudem als Präsident der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen, die Parlamentsangehörigen für das Thema sensibilisieren zu wollen. Auch in den Kantonsparlamenten, wo gemäss NZZ «die Klagen der Beamten unmittelbar vernommen werden», wurde das Thema debattiert. So legte etwa der Kanton Bern eine weitere Standesinitiative (Kt.Iv. 16.317) für die Verschärfung der Strafen nach.

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen die Polizei gefordert

Aufgrund der positiven Erfahrung mit dem in der Zivilprozessordnung festgelegten Schlichtungsverfahren forderte der Kanton Bern in einer Standesinitiative, den Kantonen solle die Möglichkeit gegeben werden, das Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung auszubauen, so dass die Schlichtungsbehörden auch in Streitfällen mit höherem Streitwert als bisher vorgesehen einen Entscheid fällen können. Der Ständerat gab der Initiative keine Folge mit der Begründung, man wolle nur grosse und dringliche Probleme betreffend die Zivilprozessordnung angehen, bevor die laufende Praxistauglichkeits-Evaluation abgeschlossen ist.

Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen (Kt.Iv. 16.302)
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Mit der 2012 eingereichten Standesinitiative „Prostitution ist nicht sittenwidrig“ forderte der Kanton Bern den Bund auf, Verträge zur Erbringung einer sexuellen Handlung gegen Entgelt durch eine entsprechende Gesetzesbestimmung als rechtsgültig zu erklären. Dadurch soll sowohl der Rechtsschutz der betroffenen Personen gestärkt als auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Menschenhandels geleistet werden. Die Rechtskommissionen beider Räte hatten der Initiative 2013 Folge gegeben. Im September 2015 verlängerte der Ständerat auf Antrag seiner Kommission die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Wintersession 2017. Die Kommission wollte ihre Arbeit am Erlassentwurf nicht fortsetzen, bevor sie vom Bericht des Bundesrates über die Problematik von Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (in Erfüllung diverser Postulate) Kenntnis haben werde.

Im Januar 2016 befasste sich die RK-SR erneut mit dem Berner Anliegen und beantragte ihrem Rat, die Standesinitiative abzuschreiben. In der Argumentation stützte sie sich auf einen Entscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 9. Juli 2013, in welchem das Gericht entschied, die Sittenwidrigkeit gemäss Artikel 20 OR könne bei der Forderung einer Prostituierten gegenüber ihrem Freier heute nicht mehr bejaht werden. Die Kommission sah darin die Bestätigung, dass das Anliegen der Standesinitiative in der heutigen Rechtsprechung umgesetzt werde und eine gesetzliche Festschreibung deshalb nicht notwendig sei. Ausserdem könnten durch die gesetzliche Normierung des Konstruktes „Prostitution“ neue Lücken und Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vertragsauslegung entstehen, womit der effektive Nutzen für die Prostituierten in Frage gestellt würde. Der Ständerat und später auch der Nationalrat folgten dieser Argumentation und schrieben die Standesinitiative ab.

Prostitution ist nicht sittenwidrig (Kt.Iv. 12.317)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Prostitution und Menschenhandel 2012–2015

Nachdem der Ständerat im Jahr 2014 die Standesinitiative des Kantons Bern zur Aufhebung der Anonymität von Organisatoren von Demonstrationen und Grossveranstaltungen abgelehnt hatte, gab ihr im März 2016 auch der Nationalrat auf Antrag seiner sicherheitspolitischen Kommission keine Folge. Die Kommission und der Rat waren der Ansicht, dass die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit in die Polizeihoheit der Kantone falle, weshalb in diesem Bereich die Kantone gesetzgeberisch tätig werden müssten, sollten sie dies als nötig erachten.

Fertig mit den anonymen Aufrufen zu Demonstrationen und Grossanlässen ohne Übernahme von Verantwortung (Kt.Iv. 14.305)
Dossier: Aufhebung der Anonymität von Organisatoren von Demonstrationen und Grossveranstaltungen

Wenn es bei über das Internet organisierten Demonstrationen – wie «Tanz dich frei» 2013 – zu Sachbeschädigungen und Ausschreitungen kommt, steht die Polizei vor dem Problem, dass die Urheber nur schwer zu fassen sind. Um diesem Problem abzuhelfen, forderte eine Standesinitiative des Kantons Bern, dass die Anonymität von Organisatoren, die über das Internet zu unbewilligten Demonstrationen und Grossanlässen aufrufen, aufgehoben würde. Durch eine gerichtliche Anordnung soll den Polizeibehörden die IT-Adresse der Organisatoren bekannt gegeben werden. Die dadurch ermöglichte Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisatoren dient der präventiven Gefahrenminimierung. Der Ständerat gab der Initiative zwar keine Folge, unterstützte jedoch mit 31 zu 8 Stimmen ein ähnliches Postulat seiner Sicherheitskommission (Po. 14.3672). Dieses beauftragt den Bundesrat bis Mitte 2015 mit der Ausarbeitung eines Berichts zu allfälligen Umsetzungsmöglichkeiten der Standesinitiative. Ein Ordnungsantrag Rechsteiner (sp, SG) für die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission fand keine Mehrheit. Der Bundesrat selbst hatte das Postulat abgelehnt. Da der Aufruf zu solchen Events an sich noch keinen Straftatbestand darstelle, würde bei der Bekanntgabe der Adressen das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht gewahrt. Zudem wollte der Bundesrat zuerst die Beratungen des BÜPF und des Nachrichtendienstgesetzes abwarten.

Fertig mit den anonymen Aufrufen zu Demonstrationen und Grossanlässen ohne Übernahme von Verantwortung (Kt.Iv. 14.305)
Dossier: Aufhebung der Anonymität von Organisatoren von Demonstrationen und Grossveranstaltungen

Die 2013 beschlossenen Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern könnten bundesrechtskonform ausgelegt werden, weshalb der Bundesrat dem Parlament die Gewährleistung der neuen Verfassungsbestimmung beantragte. Die Initianten der neuen Bestimmungen freuten sich über diesen Entscheid, legten ihrerseits aber die Bestimmungen anders aus als der Bundesrat. Ihrer Meinung nach lasse die Formulierung keinen Spielraum zu.

Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern

Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) auf Stufe der Kantone und der Gemeinden fand im März 2014 in Bern die zweite Cyber-Landsgemeinde statt. Ziel des durch den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) organisierten Anlasses war der Austausch über den Umsetzungsstand der Strategie sowie die Koordination des weiteren Vorgehens. Die nächste Cyber-Landsgemeinde soll 2015 stattfinden.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Unabhängig von der Einbürgerungsinitiative wird im Kanton Bern ab 2014 das Bestehen eines Einbürgerungstests Voraussetzung für das Erhalten des roten Passes werden. Dieser Test war vor zwei Jahren vom bernischen Grossrat mit dem Ziel beschlossen worden, eine Standardisierung der bereits durchgeführten Einbürgerungskurse zu erreichen.

Einbürgerungstests

Im Kanton Bern hiess die Stimmbevölkerung im November mit überraschenden 55,8% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 50% eine Verfassungsinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ der Jungen SVP gut. Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung sollten künftig nicht mehr eingebürgert werden. Ob die Initiative wirklich die postulierte Verschärfung bringt, war bereits im Abstimmungskampf umstritten. Da nur die SVP die Vorlage unterstützte und alle anderen Parteien sich in einem Gegenkomitee zusammenschlossen, war die Annahme der Initiative überraschend. Bei der Umsetzung der Initiative wird zu prüfen sein, inwiefern die Forderung mit dem verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbot zu vereinbaren ist.

Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern

Die 2007 eingereichten Standesinitiativen von Bern (07.300) und Basel-Stadt (07.310), welche beide die Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates forderten, wurden abgeschrieben, da die Konvention bereits 2008 unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Schweiz erfüllt weitgehend die Anforderungen der Konvention, nur bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat plant deshalb die Schaffung einer nationalen Zeugenschutzstelle. Jährlich werden voraussichtlich zehn bis fünfzehn Personen ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zum Einsatz kommt das Programm ausschliesslich dort, wo die Zeugenaussage wesentlich dazu beiträgt, Delikte der Schwerstkriminalität aufzuklären. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 150‘000 Franken pro Fall. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung der Konvention und stimmte dem Gesetzesentwurf über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG) zu.

Menschenhandelskonvention Zeugenschutzstelle

Die Flucht des in der neuenburgischen Strafanstalt Bellevue verwahrten Sexualstraftäters Jean-Louis B. im Zuge eines begleiteten Ausgangs am 27.6.2011 provozierte eine Motion Rickli (svp, ZH), die eine Änderung des StGB fordert, nach welcher Hafturlaube und Ausgänge für alle Verwahrten ausgeschlossen sind. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da Vollzugsöffnungen für die Erstellung von Prognosen über die Gemeingefährlichkeit von Tätern unerlässlich seien. Rickli hat zusätzlich zusammen mit dem Sekretariat der SVP-Schweiz einen Mustervorstoss verfasst, der an die SVP-Fraktion in sämtlichen Kantonsparlamenten gehen wird. Darin wird die jeweilige Regierung aufgefordert, einen Bericht über die Zuständigkeiten bei der Gewährung von Ausgängen zu erstellen und Ausgänge im geschlossenen Vollzug zu streichen. In Reaktion auf den Fall Jean-Louis B. hatte der Kanton Bern vorläufig sämtliche begleiteten Ausgänge und Urlaube für Gemeingefährliche gestrichen.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Bereits zum zweiten Mal nach 1994 scheiterte in den Kantonen Basel-Stadt und Bern die Einführung des Ausländerstimmrechts an der Urne. Im Kanton Basel-Stadt, wo eine links-grüne Volksinitiative das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Migranten forderte, wurde das Begehren und der Gegenvorschlag mit über 80% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat hatte die Initiative zur Annahme empfohlen, die bürgerlichen Parteien und ihre Regierungsvertreter hatten sich jedoch offen gegen das Ansinnen gestellt.
Auch an der Landsgemeinde vom 1. Mai im Kanton Glarus wurde die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und Wahlrechts massiv verworfen. Noch gewährt damit kein Deutschschweizer Stand niedergelassenen Ausländern auf kantonaler Ebene politische Mitbestimmung.
Die im Kanton Waadt von der Linken lancierte und von den Gewerkschaften und der CVP unterstützte Initiative für ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und drei Jahren im Kanton Waadt wohnen, kam zustande. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 zum Entscheid an die Urne gelangen. Der Staatsrat lehnt sie ab. Der Kanton kennt bereits das kommunale Ausländerstimmrecht.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Befürworter des Stimmrechtalters 16 erlitten durchwegs Niederlagen; ihr Anliegen ist weiterhin einzig im Kanton Glarus verwirklicht. In drei Kantonen sprach sich das Volk im Berichtsjahr mit klarem Mehr dagegen aus. Das zentrale Argument der Gegner war überall, dass es nicht angehe, das politische Mündigkeitsalter tiefer anzusetzen als das zivilrechtliche.
Im Kanton Basel-Stadt lehnten die Stimmberechtigten die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre mit einem Neinstimmenanteil von 72 Prozent ab. Von den Parteien hatten sich lediglich die SP und die GP dafür ausgesprochen.
Die Urner lehnten eine entsprechende, von der CVP, der SP und der GP unterstützte Volksinitiative noch stärker (80%) ab. Zuvor hatte der Urner Landrat mit Stichentscheid der Präsidentin die Volksinitiative zur Annahme empfohlen.
Im Kanton Bern stimmte im Sommer das Parlament ebenfalls knapp zu, das Volk verwarf die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre aber mit 75 Prozent Neinstimmen. Dafür ausgesprochen hatten sich die SP, die GP, die Grünliberalen und die EVP.
Im Kanton Schwyz war im Entwurf für eine neue Kantonsverfassung ebenfalls das Stimmrechtalter 16 enthalten. In der Anfangs 2009 abgeschlossenen Vernehmlassung lehnten die CVP, die SVP und die FDP die Neuerung jedoch ab.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern sprach sich die Regierung für die Annahme der im Vorjahr eingereichten Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer aus. Eine analoge Volksinitiative wurde auch im Kanton Luzern eingereicht. In Basel-Stadt reichte ein vor allem aus der Linken formiertes Komitee eine Volksinitiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer ein, welche seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. In der Waadt, welche das obligatorische kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, lancierte die Linke eine Volksinitiative für die Ausweitung auf die Kantonsebene.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Regierung des Kantons Bern beantragte gegen Jahresende eine Verfassungsänderung für die Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Das Parlament hatte im Vorjahr die Regierung mit einer Motion zu diesem Schritt aufgefordert. In der Vernehmlassung im Sommer hatte sich gezeigt, dass die Positionen der Parteien unverändert geblieben waren: SP, GP und EVP sprachen sich für, SVP, FDP, BDP und EDU gegen die Neuerung aus. In Basel-Stadt, wo das Parlament im Jahr 2007 und im Januar des Berichtsjahres Vorstösse für eine Senkung des Wahlrechtsalters unterstützt hatte, legte die Regierung dem Parlament im April einen Antrag auf eine entsprechende Verfassungsrevision vor. Im Kanton Uri reichten die Jungsozialisten eine Volksinitiative für das Wahlrechtsalter 16 ein, die in der Folge auch von der Regierung unterstützt wurde.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Die in der Deutschschweiz bisher nahezu erfolglosen Befürworter des Ausländerstimmrechts unternahmen einen neuen Anlauf. Linke und gewerkschaftliche Kreise reichten im Kanton Bern eine Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer ein, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Bisher kennen in der Deutschschweiz nur die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Am 1. Juni lehnten Volk und Stände die von der SVP eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“) deutlich ab. Diese wollte erreichen, dass erstens jede Gemeinde selbst bestimmen kann, nach welchem Verfahren sie einbürgern will, und dass zweites dieser Entscheid endgültig, das heisst nicht beschwerdefähig sein soll. Die Initiative widersprach damit dem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003, wonach ein negativer Entscheid begründet werden muss und eine Beschwerde, zum Beispiel wegen Diskriminierung oder Willkür gegen diesen eingereicht werden kann. Die Initiative griff aber auch in die kantonale Hoheit über die Gemeindeorganisation ein.
Das Resultat fiel bei einer Beteiligung von 45% mit 1'415'249 Nein gegen 804'730 Ja deutlich aus. Nur gerade im Kanton Schwyz, wo die Urnenabstimmung über Einbürgerungen Tradition hat, stellte sich eine Mehrheit (60%) hinter die SVP-Initiative. Relativ knapp abgelehnt wurde das Begehren in den Kantonen der Zentral- und der Ostschweiz. In den grossen Mittellandkantonen Bern und Zürich stimmten weniger als 40% für die Initiative. Am geringsten fiel die Unterstützung in der Romandie aus, wo mehr als 80% mit Nein stimmten. Die nach der Abstimmung durchgeführte repräsentative Befragung ergab, dass die Sympathisanten der SVP nahezu geschlossen für, die Anhänger der drei anderen Regierungsparteien und die Parteiunabhängigen aber sehr deutlich dagegen gestimmt hatten.


Abstimmung vom 1. Juni 2008

Beteiligung: 45,2%
Ja: 804'730 (36,2%) / 1 Stand
Nein: 1'415'249 (63,8%) / 19 6/2 Stände

Parolen: Ja: SVP, EDU (1)*, SD, Lega, FPS; SGV.
Nein: FDP (2)*, CVP, SP, GP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Im Kanton Bern lehnte das Parlament mit klarer Mehrheit eine Motion der EVP ab, die schweizerischen Kindern von ihrer Geburt an das aktive Stimmrecht erteilen wollte. Für Minderjährige würde dieses treuhänderisch von den Eltern ausgeübt. Die EVP argumentierte, dass mit dieser verstärkten Stimmkraft für junge Familien in der Politik auch vermehrt die Interessen der zukünftigen Generationen berücksichtigt würden.

Kein Stimmrecht für Kinder im Kanton Bern
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In den Kantonen Zürich und Bern lehnten die Parlamente, gegen die Empfehlung ihrer Regierungen, die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Bern überwies das Parlament eine von Nadja Masshardt (sp) eingereichte, und auch von der Regierung unterstützte Motion für das Wahlrechtsalter 16 gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP. In Basel-Stadt sprach sich das Parlament grundsätzlich für eine entsprechende Motion aus, hat diese im Berichtsjahr aber noch nicht überwiesen. In den Kantonen Aargau, Baselland, Jura und Zürich lehnten die Parlamente entsprechende Vorstösse der SP resp. der GP ab.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16