Mit einer grossen Mehrheit von 137 zu 9 Stimmen hatte der Grosse Rat des Kantons Bern im Frühling 2015 entschieden, den Bundesrat mit einer Standesinitiative zu beauftragen, im Rahmen der Wirkungsanalyse der Spitalfinanzierung zu überprüfen, welche Kantone Investitionen und gemeinwirtschaftliche Leistungen ihrer Leistungserbringenden mit Steuergeldern finanzierten. Letzteres sei gemäss KVG nicht erlaubt, komme aber dennoch vor und bringe Wettbewerbsvorteile für die Leistungserbringer der entsprechenden Kantone mit sich, erklärte der Grosse Rat seine Initiative. Zur Berechnung der OKP-Tarife würden diejenigen Spitäler als Referenz gelten, welche die Leistungen qualitativ gut und günstig erledigten. Der Kanton Bern habe keine Möglichkeit, seine zahlreichen Spitäler mit Steuergeldern zu unterstützen und sei deshalb gegenüber anderen Kantonen im Nachteil.
Nach Anhörung einer Vertretung des Initiativkantons Anfang 2016 entschied die SGK-SR, eine Machbarkeitsstudie zur «Finanzierung von Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern» abzuwarten. Diese erlaubte es ihr im Sommer 2016 festzustellen, dass sich die Transparenz bezüglich der entsprechenden Finanzierung zwar verbessert habe, die Daten aber noch immer keine kantonalen oder zeitlichen Vergleiche erlaubten. Daher nahm sie das Anliegen in ihre Motion «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone (Mo. 16.3623)» auf, im Rahmen welcher die direkten und indirekten Subventionen der Kantone an ihre Leistungserbringer untersucht werden sollen. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs machte die Kommission jedoch nicht aus und beantragte daher einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Der Ständerat behandelte die Standesinitiative zusammen mit der entsprechenden Motion der SGK-SR in der Herbstsession 2016. Gesundheitsminister Berset erklärte die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber der Motion: Erstens handle es sich dabei eigentlich um ein Postulat. Dieses fordere einen Bericht, obwohl die Machbarkeitsstudie gezeigt habe, dass die entsprechenden Daten im Moment nicht vorhanden seien. Rückwirkend könnten die entsprechenden Daten kaum noch zusammengetragen werden. Stattdessen könne man prüfen, ob solche Zahlen zukünftig erhoben werden sollen; dies falle aber eigentlich in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat unterstütze daher lieber die diesbezüglichen Bemühungen der Kantone, da dies erfolgsversprechender sei als der vorliegende Vorstoss. Diese Argumentation überzeugte die kleine Kammer nicht, sie nahm die Motion ihrer SGK an und lehnte die bernische Standesinitiative stillschweigend ab.

Im November 2016 beschäftigte sich die SGK-NR mit der Standesinitiative des Kantons Bern und empfahl ihrem Rat mit 19 zu 0 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Lösung ihrer Schwesterkommission zuzustimmen, das Anliegen in einer Kommissionsmotion fortzuführen und der Standesinitiative keine Folge zu geben. Stillschweigend folgte der Nationalrat in der Wintersession 2016 dem Antrag seiner Kommission.

Evaluation von KVG-widrigen Wettbewerbsverzerrungen