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Zu dem am 20. Mai 2019 in Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf der SGK-NR zum indirekten Gegenvorschlag der Pflegeinitiative gingen bis zum 14. August 2019 insgesamt 152 Stellungnahmen ein. Während die Vorlage von weiten Kreisen grundsätzlich befürwortet wurde, nahmen drei Kantone (SZ, ZG und ZH), die SVP, Economiesuisse, Santésuisse und die Helsana eine ablehnende Haltung ein, die sie unter anderem mit dem Föderalismus oder im Falle von Santésuisse mit einem fehlenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründeten.
Bezüglich der einzelnen Massnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen worden waren, zeigte sich, dass insbesondere die Beiträge der Kantone zu den Ausbildungsleistungen der Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen im Allgemeinen sehr gut aufgenommen wurden – dies unter anderem von der GDK, 18 Kantonen, von allen Parteien (ausser der SVP), dem SGV, dem Centre Patronal, aber auch von den Gewerkschaftsdachverbänden, den Leistungserbringenden, Berufsverbänden und Bildungseinrichtungen sowie von Curafutura und drei der Santésuisse angehörigen Versicherern.
Nicht unterstützt wurden von der GDK und 14 Kantonen indes Beiträge für Auszubildende in der Krankenpflege an einer HF oder FH. Dabei stellte für sie vor allem die Verpflichtung der Kantone ein Problem dar; einer Kann-Formulierung würden sie jedoch zustimmen. Mit Ausnahme der FDP.Liberalen und der SVP befürworteten neben allen Parteien auch die Gewerkschaften, alle Leistungserbringende, Berufsverbände und Bildungsinstitutionen die Ausbildungsbeiträge. Gespalten zeigten sich die Versicherer.
Ebenfalls umstritten war die Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf acht Jahre. Während die GDK, 17 Kantone wie auch vier Parteien, die Gewerkschaften, der SGV und eine Mehrheit der Leistungserbringenden sich dagegen aussprachen, weil sie eine zeitliche Limitierung nicht für wirksam hielten, resp. der Ansicht waren, dass das Problem des Fachkräftemangels innerhalb dieses Zeitrahmens nicht gelöst werden könne, unterstützten diejenigen Versicherer, die dem Gegenvorschlag positiv gegenüberstanden, eine solche Begrenzung.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sprach sich für eine gesetzliche Verankerung von bestimmten Leistungen, welche die Pflegefachpersonen selbstständig durchführen dürfen, aus. Es wurden allerdings einige Änderungsvorschläge angebracht. So war es der GDK und 17 Kantonen wichtig, dass Pflegefachkräfte nicht nur in der Lage seien, die pflegerische Grundversorgung in eigener Verantwortung durchzuführen, sondern diese für limitierte Zeiträume selbst auch delegieren zu können. Curafutura, Swica und Visana befürworteten die Einräumung der neuen Kompetenzen, forderten aber eine Vereinbarung der Modalitäten zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden. Die FDP.Die Liberalen, die GLP und der SGV wollten, dass ein Zulassungsvertrag mit einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen werden müsse. Gutgeheissen wurde die Kompetenzerweiterung im Bereich der Grundpflege von der FMH, für den Bereich der psychiatrischen Grundpflege hingegen sprach sie sich dagegen aus.
Für die beiden Dachverbände der Versicherer, Curafutura und Santésuisse, hatten Leistungsaufträge, die verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Ausbildungsleistungen enthalten, im KVG keinen Platz. Bei den Kantonen war die Mehrzahl der Auffassung, dass sie selbst über diese Regelung verfügen können sollten. Leistungserbringende und Berufsverbände wünschten sich eine Verknüpfung solcher Leistungsaufträge mit den von den Kantonen erteilten Betriebsbewilligungen.
Was die Einführung der Vertragsfreiheit von Pflegefachleuten betrifft, so stiess diese bei den meisten Kantonen, den Gewerkschaften, Leistungserbringenden, Berufsverbänden wie auch bei Curafutura und der Visana nicht auf offene Ohren. Wenn es hingegen nach Santésuisse ginge, müssten, falls die Kompetenzen der Pflegefachfrauen und -männern erweitert würden, der Vertragszwang gelockert oder eine Einzelvereinbarung zwischen den Versicherern und den Pflegevertretern getroffen werden.
Die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, fand abgesehen von den Gewerkschaften, linksgrünen Parteien und Bildungsinstitutionen keine Unterstützung.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

Wie bereits ihre Schwesterkommission und das Stöckli empfahl auch die WBK-NR ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons Bern zur ärztlichen Weiterbildungsfinanzierung keine Folge zu geben. Für die ärztliche Weiterbildung seien die Kantone zuständig. Weiter werde derzeit ein entsprechendes interkantonales Konkordat zur ärztlichen Weiterbildungsfinanzierung (WFV) ratifiziert. Bisher sei es von 14 Kantonen unterzeichnet worden und bis Ende 2018 sollten die für das Inkrafttreten benötigten Unterschriften von 18 Kantonen erreicht werden. Es bestehe zurzeit also keine Notwendigkeit, auf Bundesebene zu intervenieren. Stillschweigend und diskussionslos gab der Nationalrat in der darauffolgenden Herbstsession dem Geschäft keine Folge.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

Nachdem die WBK-SR bezüglich der Standesinitiative des Kantons Bern zur ärztlichen Weiterbildungsfinanzierung kein Folgegeben beantragt hatte, folgte der Ständerat seiner Kommission im Juni 2018. Entsprechend kurz fiel die Ratsdebatte aus. Olivier Français (fdp, VD) fasste für die Kommission noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen. Dabei betonte er, dass durch den Vorstoss der Föderalismus untergraben werde. Spitalangelegenheiten lägen im Zuständigkeitsbereich der Kantone und es gehe nicht an, dass Dinge, die auf dem Verhandlungsweg nicht hätten erreicht werden können, durch die Bundesbehörden erzwungen würden. Zwar sei die medizinische Ausbildung wichtig, relevant sei allerdings auch, dass die Kantone untereinander eine Einigung fänden, ohne dass sich das nationale Parlament in die Angelegenheit einmische. Werner Luginbühl (bdp, BE), der an der Kommissionssitzung als einziges Mitglied der WBK-SR die Standesinitiative befürwortet hatte, stellte unter anderem aus Loyalitätsgründen zu seinem Heimatkanton Bern den Antrag auf Folgegeben. Zusammen mit drei anderen Ratsmitgliedern wurde er allerdings deutlich mit 35 zu 4 Stimmen (bei einer Enthaltung) überstimmt.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

Im Mai 2018 beschäftigte sich die WBK-SR mit der Vorprüfung einer Standesinitiative des Kantons Bern. Diese forderte eine Anpassung des MedBG, welche zur Folge hätte, dass die Kantone pro Arzt oder Ärztin in Weiterbildung jährlich eine Pauschale von mindestens CHF 15'000 an ihre Krankenhäuser entrichten müssten. Zudem soll zwischen den Kantonen ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, um eine Teilung der Kosten, die durch die ärztliche Weiterbildung verursacht werden, zu ermöglichen. Der Solidaritätsgedanken bezüglich Weiterbildungsfinanzierung wurde von der Kommission zwar durchaus positiv bewertet und sie erachtete die Standesinitiative auch als gerechtfertigt. Es sei jedoch den Kantonen selbst überlassen, wie sie in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte investieren wollen. Es gehe nun vielmehr darum, Anreize zu schaffen, um skeptische Kantone zur Unterzeichnung der interkantonalen Vereinbarung über die ärztliche Weiterbildung zu bewegen. Diese war 2014 von der Plenarversammlung der GDK verabschiedet worden. Für das Inkrafttreten brauche es den Beitritt von 18 Kantonen, bislang seien es 14 Kantone. Die WBK-SR hielt es deshalb für zu früh, auf Bundesebene tätig zu werden, und beantragte mit 10 zu 1 Stimmen, dem Geschäft keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit bestehend aus Werner Luginbühl (bdp, BE) sah das jedoch anders und sprach sich für Folgegeben aus.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

La députée Humbel (pdc, AG) estime que l'examen d'entrée (numerus clausus) pour les études de médecine humaine ne permet pas de sélectionner à coup sûr les meilleurs candidats. Selon elle, seules les capacités cognitives sont testées, alors que la médecine est un domaine dans lequel les aptitudes pratiques et relationnelles sont tout autant importantes. C'est pour cela qu'elle a déposé, en juin 2015, une motion proposant un test d'aptitudes sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine. Le Conseil fédéral s'est opposé à l'objet, expliquant qu'il est premièrement de la compétence des cantons de mettre en place la forme de sélection choisie. De plus, une telle mesure générerait des frais et du temps de travail supplémentaires, sans pour autant décharger le personnel soignant dans leurs tâches. Il ajoute que les quatre cantons pratiquant le numerus clausus (Fribourg, Berne, Bâle et Zurich) se distinguent par un fort taux de réussite dans le cursus de médecine. Le Conseil national, lui, a accepté l'objet, par 134 voix contre 40 et 4 abstentions, lors de la session d'été 2017.

un test d'aptitude sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine

Auch 2014 musste die CVP bei den Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente Federn lassen. Per Saldo verloren die Christlichdemokraten in sechs Kantonen (BE, GL, GR, NW, OW, ZG) sechs Sitze. Einzig im Kanton Glarus konnte die Mandatsgrösse verteidigt werden. Bitter war die Niederlage im Kanton Bern, wo die CVP ihren einzigen Sitz verlor. Nachdem die Partei im Vorjahr überraschend ein Mandat im Kanton Neuenburg gewonnen hatte und dadurch in allen kantonalen Parlamenten vertreten war, musste sie 2014 also verkraften, dass sie im Kanton Bern keine gesetzgeberische Kraft mehr ist. Immerhin konnte man sich in den Kantonen Zug und Obwalden mit je einem Sitzverlust als stärkste Partei behaupten. Die Verluste führten allerdings dazu, dass die CVP bei der Betrachtung aller Kantone mit total 454 Mandaten nur noch knapp vor der SP (total 453 Sitze) drittstärkste kantonalparlamentarische Legislativkraft ist (hinter der SVP mit 573 Sitzen und der FDP mit 521 Sitzen).

CVP Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente

Bei den kantonalen Parlamentswahlen 2014 konnte die FDP die massiven Verluste vom Vorjahr etwas bremsen. Zwar verlor der Freisinn per Saldo acht Sitze, in den Kantonen Bern, Glarus und Obwalden konnte er seine Mandatszahl aber halten. In Bern überholte die FDP mit einem leichten Wählerzuwachs gar die BDP und wurde zweitstärkste Kraft hinter der SVP. Auch in Glarus konnte der zweite Platz hinter der Volkspartei verteidigt werden. Im Kanton Graubünden verlor die FDP zwar vier Sitze, die vor allem an die SVP gingen, konnte ihre Vorrangstellung aber halten. In den Kantonen Nidwalden und Zug schliesslich mussten die Freisinnigen je zwei Mandate abgeben. Trotz der Sitzverluste blieb die FDP gesamthaft zweitstärkste Legislativkraft über alle Kantone betrachtet – auch hier hinter der SVP. Mehr als jeder fünfte der total 2'559 Parlamentssitze (ohne AI) ist ein FDP-Mandat (20,4%).

kantonalen Parlamentswahlen FDP

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

Per Saldo konnte die SP in den sechs im Berichtsjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen um einen Sitz zulegen. Im Kanton Bern mussten trotz leichtem Wählerzuwachs zwei und in den Kantonen Glarus und Zug je ein Sitz abgegeben werden. Dafür hatten die Genossen in Nidwalden und in Graubünden etwas zu feiern. Im Kanton Graubünden konnten drei Sitze gewonnen werden und im Kanton Nidwalden wurde nicht nur der Wähleranteil verdoppelt, sondern auch die Sitzzahl verdreifacht. Die Sozialdemokraten haben im Innerschweizer Kanton neu drei Sitze inne. Im Kanton Obwalden, wo die SP ebenfalls traditionell schwach ist, konnten die sechs bisherigen Mandate gehalten werden. Neu sassen auf 453 der total 2'559 kantonalen Parlamentssitze (ohne AI) Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, was einem Anteil von 17,7% entspricht. Damit liegt die SP praktisch gleichauf mit der CVP, die Ende des Berichtsjahrs über 454 Sitze verfügte, aber hinter der SVP (573 Mandate) und der FDP (521 Mandate).

SP Parlamentswahlen

Die SP war die einzige Partei, die bei den 2014 in sechs Kantonen stattfindenden regulären Regierungswahlen einen Verlust hinnehmen musste: Der Regierungsrat des Kantons Glarus ist nach der Abwahl der SP-Vertreterin Christine Bickel rein bürgerlich besetzt. Immerhin konnten sich die Genossen mit der Verteidigung der links-grünen Mehrheit im Kanton Bern etwas trösten, alle drei SP-Regierungsmitglieder wurden wiedergewählt. Auch in Graubünden konnten die Sozialdemokraten ihren Regierungssitz verteidigen. Allerdings scheiterten die Genossen in Zug mit ihrem Angriff auf das vor acht Jahren verlorene Exekutivmandat. Die SP hält damit Ende 2014 noch rund jedes fünfte Regierungsmandat (20,5%). Damit ist sie die drittwichtigste Regierungskraft in den Kantonen – hinter der FDP (26,9%) und der CVP (25%), aber noch vor der SVP (14,1%). Total hielten die Sozialdemokraten Ende Jahr 32 der total 156 kantonalen Exekutivmandate.

SP Regierungswahlen

Das Verfahren um das 2011 bei der Ausschaffungsinitiative eingesetzte Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ wurde 2014 wieder aufgenommen. Zwar wollte die Staatsanwaltschaft Bern das Verfahren 2013 eigentlich ad acta legen, weil der in seiner Rolle als Parteipräsident als Hauptverantwortlicher betrachtete Toni Brunner parlamentarische Immunität genoss. Sie wurde aber vom Berner Obergericht im August 2014 aufgrund einer Beschwerde der beiden Kosovaren, die das Verfahren angestrebt hatten, angewiesen, die Untersuchung wieder aufzunehmen. In die Kritik gerieten verschiedene Inserate der SVP auch im Länderbericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): Die SVP verwende extrem intolerante Bilder und eine ebensolche Sprache. Die Volkspartei wehrte sich, der Bericht enthalte zahlreiche Fehler und sei eine Bestätigung der abgehobenen und unseriösen Arbeitsweise solcher Gremien.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

In die Schlagzeilen geriet FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Seine frühere Firma, die Ammann-Gruppe, hatte eine Viertelmilliarde Franken in Jersey und Luxemburg parkiert, um Steuern zu sparen. Zwar kamen die Berner Behörden, die die Affäre untersuchten, zum Schluss, dass dies mit dem Segen der kantonalen Steuerbehörden geschehen war. Die eidgenössische Steuerverwaltung wies – in einer vertraulichen Aktennotiz, die der Öffentlichkeit zugespielt wurde – allerdings darauf hin, dass es sich in Jersey und Luxemburg um Briefkastenfirmen gehandelt habe. Die Versteuerung hätte folglich in der Schweiz stattfinden müssen. In einem Interview mit dem "Blick" sagte Schneider-Ammann, dass Steueroptimierung etwas sehr schweizerisches sei, solange es mit dem Segen der Behörden geschehe. Zwar konnte dem Magistraten kein strafrechtliches Vergehen nachgewiesen werden, die Aussage im "Blick" warf aber hohe Wellen, da man von einem Bundesrat moralisches Verhalten erwarte. Nicht wenige, vor allem linke, Stimmen forderten gar den Rücktritt des Bundesrates und die Juso bezeichnete Schneider-Ammann als Steuerhinterzieher. Die FDP wehrte sich gegen die ‚politisch motivierte Hetzjagd‘ und die widerrechtliche Herausgabe von vertraulichen Informationen und störte sich an rückwirkenden Untersuchungen von Abmachungen zwischen Steuerbehörde und Unternehmen. Das ganze Vorgehen sei immer transparent gewesen und es gehe nicht an, rechtsstaatlich gesicherte Abmachungen im Nachhinein zu hinterfragen.

FDP Schneider-Ammann

Einen überraschenden Erfolg konnte die Junge SVP im Kanton Bern feiern. Am 24. November wurde eine Initiative der JSVP angenommen, die eine Einbürgerung von Ausländern, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, lebenslang verbietet. Nationalrat Ulrich Giezendanner (AG) rief alle kantonalen Sektionen dazu auf, es den Bernern gleich zu tun und kantonale Initiativen zu lancieren. Diese hätten bessere Chancen an der Urne als ein nationales Begehren, das von den linken Städten verhindert würde.

Einbürgerungsverbot von verurteilten Ausländern im Kanton Bern

Für Kritik sorgte der Bruch zwischen der SP und dem ersten dunkelhäutigen Nationalrat Ricardo Lumengo. Nachdem dieser in erster Instanz durch ein Bieler Gericht wegen Wahlfälschung verurteilt worden war, forderte die SP Bern den sofortigen Rücktritt des Politikers aus dem Nationalrat. Dieser wollte den Entscheid weiterziehen und das Urteil des bernischen Obergerichts abwarten. Die heftige Kritik bewog Lumengo dann aber zum Austritt aus der SP und der Partei ging so ein Nationalratssitz verloren. Der Partei wurde vorgeworfen, vorschnell gehandelt zu haben. Im Mai 2011 wurde Lumengo vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen.

Wahlfälschungsaffäre um SP- bzw. SLB-Nationalrat Ricardo Lumengo

Vom Ärztestopp profitieren könnten allenfalls jene Kantone, welche zur Qualitätssteigerung an ihren Spitälern und zur Entlastung des freien Marktes den Spitalfacharzt als neue Ärztekategorie eingeführt haben, bei der Besetzung der Stellen aber auf Rekrutierungsprobleme stossen. In diesem Sinn beantwortete Bundesrätin Dreifuss in der Fragestunde der Sommersession mehrere Interventionen von Abgeordneten der LP. Nach Luzern im Jahr 2000 führten auch die Universitätskantone Bern und Zürich diese neue Ärztekategorie ein; St. Gallen folgt auf Anfang 2003.

Kantone mit Spitalfachärzten profitieren von Ärztestopp
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Eine Studie im Kanton Bern wies nach, dass die Klagen der Assistenzärzte tatsächlich nicht von ungefähr sind. An den öffentlichen Spitälern des Kantons wird durchschnittlich 66,2 Stunden wöchentlich gearbeitet. Besonders hoch ist die Belastung an den grösseren Bezirkskrankenhäusern, wo die wöchentliche Arbeitszeit bei 74,7 Stunden liegt. Der Berner Gesundheitsdirektor wies die Spitäler an, mit organisatorischen Massnahmen dafür zu sorgen, dass die vorgesehene Höchstarbeitszeit von 58 Stunden eingehalten wird, was nach Ansicht der Spitalärzte nur über eine Aufstockung des Personals erreicht werden kann.

Assistenzärzten und -ärztinnen Arbeitszeiten

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Seit Mitte des Berichtsjahres 1995 existiert an der Universität Bern eine «Kollegiale Instanz für Komplementärmedizin» (Kikom). Die Schaffung dieser Stelle geht auf eine im Herbst 1992 eingereichte kantonale Volksinitiative zurück, die einen Lehrstuhl für Naturheilverfahren gefordert hatte. Die Initiative wurde nach Gesprächen zwischen dem Kanton, den Initianten und der Medizinischen Fakultät zurückgezogen, nachdem der Regierungsrat Ende 1993 als gleichwertigen Ersatz für den geforderten Lehrstuhl die Schaffung der «Kikom» genehmigt hatte. Diese umfasst eine Dozentin und drei Dozenten, die alle eine Grundausbildung in Schulmedizin haben, sich aber zusätzlich in den Fachgebieten traditionelle chinesische Medizin, Neuraltherapie, anthroposophische Medizin sowie Homöopathie spezialisiert haben. Bern ist nach Zürich die zweite Medizinische Fakultät der Schweiz, welche Komplementärmedizin in der Grundausbildung anbietet.

Schaffung der Kollegialen Instanz für Komplementärmedizin an der Universität Bern (1995)

Die Berner Ärzte verloren an der Urne ihren Kampf für die uneingeschränkte Selbstdispensation in ihren Praxen. Die Stimmberechtigten verwarfen die Volksinitiative «für einen patientenfreundlichen Medikamentenbezug» deutlich. Den Initianten wurde im Vorfeld der Abstimmung vorgeworfen, mit einem irreführenden Titel agiert zu haben. So wurde das Volksbegehren von einem überparteilichen gegnerischen Komitee in «Nebenerwerbsinitiative» umgetauft. Der Kantonalverband bernischer Krankenkassen rechnete vor, dass in der Region Bern pro Arztpraxis und Jahr durch den Medikamentenverkauf im Durchschnitt CHF 120'000 eingenommen werden, obgleich das geltende Gesetz die Abgabe von Medikamenten über die Erstversorgung hinaus nur dann erlaubt, wenn der Arzt in einer Ortschaft praktiziert, in der nicht mehr als eine öffentliche Apotheke besteht.

Berner Ärzte erhalten kein Recht auf uneingeschränkte Selbstdispensation (1994)

Nach Zürich, wo sich die Besetzung des 1990 von der Regierung beschlossenen Lehrstuhls für Naturheilkunde weiter verzögerte, wird möglicherweise auch der Kanton Bern die Alternativmedizin als eigenständiges Fach in die Ausbildung der angehenden Arztinnen und Ärzte einbeziehen: Im September 1992 reichten über 20'000 Stimmberechtigte eine entsprechende Volksinitiative ein.

Schaffung der Kollegialen Instanz für Komplementärmedizin an der Universität Bern (1995)

Wie bereits 1988 bei der Gesamtverkehrskonzeption konnte sich die SVP auch beim Energieartikel nicht zu einer Unterstützung der Vorlage ihres eigenen Bundesrates durchringen. An der Delegiertenversammlung der SVP in Einsiedeln standen 97 Befürworter genau 97 Gegnern, unter Anführung von Nationalrat Blocher (ZH), gegenüber, worauf die Stimmfreigabe beschlossen wurde. Freilich gaben wichtige Kantonalsektionen, darunter diejenigen von Aargau, Bern und Graubünden, die Ja-Parole aus. Die beiden Atominitiativen (Ausstieg aus der Atomenergie, Moratorium) wurden von den Delegierten mit überwältigendem Mehr zur Ablehnung empfohlen, nur für die Revision des Strassenverkehrsgesetzes wurde die Ja-Parole beschlossen. Zum Abstimmungspaket im Frühling gab die SVP die Ja-Parolen zum Rebbaubeschluss und zur Revision der Bundesrechtspflege heraus, empfahl hingegen alle Strassenbauinitiativen (freie Aarelandschaft zwischen Biel und Solothurn/Zuchwil, autobahnfreies Knonauer Amt, autobahnfreie Landschaft zwischen Murten und Yverdon, «Stopp dem Beton») zur Ablehnung.

Parolen der SVP 1990
Dossier: Parolen der SVP, 1990-1994