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An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Der Entwurf für ein Medienförderungsgesetz des Kantons Bern wurde am 2. Berner Medientag zur Diskussion gestellt. Das Thema "Reine Marktorientierung oder staatliche Unterstützung der Medien" bildete den Kernpunkt der Kontroverse. Einig waren sich Verleger, Journalisten und Medienwissenschafter in der Forderung nach einer besseren Ausbildung der Me dienschaffenden, unterstützt durch staatliche Beiträge. Der Entwurf sieht auch das Offentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt für behördliche Informationen vor.

Der Entwurf für ein Medienförderungsgesetz des Kantons Bern wurde am 2

Im Kanton Solothurn präsentierte der Regierungsrat ein Medienförderungs- und Informationsgesetz, welches unter anderem die Möglichkeit des Kantons vorsieht, Beiträge an die Herstellungs- und Redaktionskosten von Presseerzeugnissen zu gewähren, falls diese finanziell stark bedroht sind und sich durch einen Wegfall eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt ergeben würde. Im Kanton Bern wurde ein Informationsgesetz in die Vernehmlassung geschickt, welches unter anderem auch den sensiblen Bereich des Datenschutzes miteinbezieht.

Im Kanton Solothurn präsentierte der Regierungsrat ein Medienförderungs- und Informationsgesetz, welches unter anderem die Möglichkeit des Kantons vorsieht, Beiträge an die Herstellungs- und Redaktionskosten von Presseerzeugnissen zu gewähren, falls diese finanziell stark bedroht sind und sich durch einen Wegfall eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt ergeben würde