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In einem Aufsehen erregenden Urteil entschied das Bundesgericht im April 2022, dass Gemeinden bei Um- und Aufzonungen von Grundstück Mehrwertabgaben erheben müssen. Bei Einzonungen (das Überführen von Kulturland in die Bauzone), Aufzonungen (das Überführen von Land aus der Industriezone in die Bauzone) und Umzonungen (die Änderung von Nutzungsmöglichkeiten von Land in der Bauzone, z.B. wenn ein zusätzliches Stockwerk gebaut werden darf) gewinnt das betroffene Land für die Besitzerinnen und Besitzer an Wert. Laut RPG müssen als Ausgleich für die Vorteile, die für die Besitzerschaft durch Einzonungen entstehen, Abgaben von mindestens 20 Prozent erhoben werden. Nun hat das Bundesgericht am Fall der Berner Gemeinde Meikirch entschieden, dass auch bei Auf- und Umzonungen zwingend ein Ausgleich der Planungsvorteile geschehen müsse. Gemeinden sollen also nicht frei entscheiden können, in solchen Fällen keine Abgaben zu erheben. Laut dem Anwalt des Beschwerdeführers, Urs Eymann, erhoben rund 70 Prozent der Berner Gemeinden keine Abgaben. Wie die Zeitung «Der Bund» berichtete, gab die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann (BE, sp) bekannt, der Kanton sei bereits daran, eine Revision des Baugesetzes zu prüfen.

Bundesgerichtsurteil zum Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonungen

Am 27. März 2022 fanden in Bern neben den Grossratswahlen auch die Wahlen in die kantonale Regierung statt. Sechs von sieben Regierungsratsmitgliedern stellten sich zur Wiederwahl: der durch die Corona-Pandemie schweizweit bekannt gewordene Gesundheitsminister und Bernjurassier Pierre Alain Schnegg (svp) sowie sein Parteikollege Christoph Neuhaus, Philippe Müller von der FDP, Christine Häsler von den Grünen sowie die beiden SP-Regierungsratsmitglieder Evi Allemann und Christoph Ammann. Die frühere BDP-Politikerin Beatrice Simon, die seit 2010 in der Berner Regierung sass – nach der Parteifusion mit der CVP als Vertreterin der Mitte –, hatte bereits früh ihren Rücktritt per Ende Legislatur bekannt gegeben.

Der Entscheid des amtsältesten Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus, der seinen Posten seit 2008 innehat, erneut zu kandidieren, wurde nicht von allen Seiten wohlwollend aufgenommen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte der Bau- und Verkehrsdirektion, der Christoph Neuhaus vorsteht, mangelnde Aufsichtspflicht über das Abbau- und Deponiewesen vorgeworfen. Folge davon waren die irregulären Deponien in der Nähe des Blausees, wo im Mai 2020 tausende tote Forellen aufgefunden worden waren. Zudem hatte die GPK in einem weiteren Bericht die mangelnde Aufsicht über die BLS im Zusammenhang mit der BLS-Subventionsaffäre kritisiert. Neuhaus selber verteidigte sich als «Aufräumer» (Der Bund) von Altlasten, die er beim Wechsel der Direktion im Jahr 2018 von seiner Vorgängerin übernommen habe. Sein Vorpreschen bei der Bekanntgabe seiner Wiederwahlabsichten dürfte aber auch Mitglieder seiner eigenen Partei vor den Kopf gestossen haben, mutmassten die Medien. Neuhaus hatte seine Absicht, für eine fünfte Legislatur anzutreten, nämlich zuerst gegenüber den Medien und nicht gegenüber der Parteileitung kundgetan.

Nicht weniger als 18 Personen kandidierten insgesamt für einen Sitz im Regierungsrat – 5 Frauen und 13 Männer. Neben den sechs Amtierenden wollte die Ostermundigerin Astrid Bärtschi (BE, mitte), der Bieler Erich Fehr (BE, sp), die Oberaargauerin Christine Grogg (BE, evp) sowie der Könizer Casimir von Arx (BE, glp) einen (zusätzlichen) Sitz für ihre Partei sichern. Den durch Pierre-Alain Schnegg besetzten bernjurassischen Sitz anzugreifen plante Peter Gasser vom neuen linken Bündnis Ensemble Socialiste (ES), das nach dem beschlossenen Wechsel von Moutier in den Kanton Jura aus der Parti Socialiste Autonome (PSA) unter der im Berner Jura verbleibenden Anhängerschaft hervorgegangen war. Darüber hinaus stellten sich für den Verein der Corona-Massnahmengegner «Aufrecht Schweiz» mit Joshua Baumann und Mark Steiner gleich zwei Personen zur Wahl und auch die Piratenpartei trat mit Jorgo Ananiadis und Pascal Fouquet zu zweit an. Als Parteilose stellten sich Verena Lobsiger-Schmid und Daylan Paolo Tramacere zur Wahl. Erneut kandidierte schliesslich auch Bruno Moser – dieses Mal für die «menschen:partei». Moser hatte durch seine Weigerung bei den Ständeratswahlen 2015, nach seinem erfolglosen ersten Wahlgang auf eine weitere Kandidatur zu verzichten und den beiden zur Wiederwahl angetretenen Kandidierenden das Feld zu überlassen und somit einen teuren zweiten Wahlgang zu verhindern, Berühmtheit erlangt. In der Folge hatte der Kanton Bern die «Lex Moser» erarbeitet, die Ständeratskandidierenden den Zugang zum zweiten Wahlgang nur ermöglicht, wenn sie im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten haben.

Als aussichtsreichste Kandidaturen wurden bereits früh jene der Mitte-Politikerin, Ostermundiger Gemeinderätin und Parlamentspräsidentin Astrid Bärtschi sowie diejenige des SP-Anwärters und Bieler Stadtpräsidenten Erich Fehr gehandelt. Die SP wollte mit Fehr die bei den Ersatzwahlen 2016 verloren gegangene linke Mehrheit zurückerobern und bewarb ihre drei Kandidierenden im Wahlkampf auf einem Viererticket zusammen mit der bisherigen Regierungsrätin der Grünen, Christine Häsler. Obwohl die SP mit ES für die Grossratswahlen erstmals eine Listenverbindung eingegangen war, war Peter Gasser, der den Bernjurassischen Sitz angreifen wollte, allerdings nicht Teil dieses linken Wahlkampfbündnisses für den Regierungsrat. Die SP-Co-Präsidentin Mirjam Veglio begründete diesen Entscheid damit, dass der für seine Corona-Politik populär gewordene Bernjurassier Pierre Alain Schnegg «derzeit nicht zu schlagen» sei. Ebenfalls im Viererpack, gemeinsam mit den drei bisherigen bürgerlichen Regierungsräten, präsentierte sich Astrid Bärtschi, die den Mitte-Sitz sichern sollte. Die Medien betitelten den Wahlkampf als «Duell des eifrigen Stapis mit der unbekannten Favoritin». Obwohl Astrid Bärtschi die letzte Generalsekretärin der BDP und in aktueller Funktion Mitte-Kommunikationschefin war, wurde sie von den Medien als deutlich unbekannter wahrgenommen als ihr Konkurrent Erich Fehr, der seit 2011 als Bieler Stadtpräsident amtete. Die Berner Regierungsratswahlen fanden auch über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung: Zum einen interessierte, ob die Linke nach den jüngsten Einbussen bei den Zürcher Gemeinderatswahlen und im Kanton Waadt ihren «Sinkflug stoppen» (Blick) könnte, und zum anderen, ob es der neuen Partei «Die Mitte» gelingt, in der «alten BDP-Hochburg» (BZ) zu überzeugen.

Am Wahlsonntag zeigte sich bei einer Wahlbeteiligung von 31.9 Prozent, dass die Mitte-Politikerin mehr zu überzeugen wusste als der SP-Herausforderer. Astrid Bärtschi erzielte das sechstbeste Resultat (109'733 Stimmen) aller Kandidierenden und überholte damit gar den letztplatzierten der sechs Bisherigen, Christoph Neuhaus (103'979 Stimmen). Sie konnte deutlich mehr Stimmen auf sich vereinen als ihr Kontrahent Erich Fehr, der mit 87'765 Stimmen auf dem achten Platz landete und den Einstieg in die Regierung somit verpasste. Das beste Resultat erzielte Christoph Ammann (sp, 122'356 Stimmen), gefolgt von Philippe Müller (fdp, 121'085 Stimmen), Christine Häsler (gp, 120'981 Stimmen), Pierre Alain Schnegg (svp, 117'143 Stimmen) und Evi Allemann (sp, 115'757 Stimmen). Die Kandidierenden der EVP und der GLP, Christine Grogg (47'283 Stimmen) und Casimir von Arx (41'369 Stimmen) landeten auf den Plätzen 9 und 10. Die restlichen acht Kandidierenden konnten jeweils nicht über 20'000 Stimmen auf sich vereinen. Somit blieb im Berner Regierungsrat sowohl die parteipolitische Zusammensetzung als auch die Vertretung der Geschlechter (4 Männer und 3 Frauen) nach dem 28. März 2022 dieselbe wie zuvor. Auch bei der Direktionsverteilung blieb alles beim Alten: Die neu gewählte Astrid Bärtschi übernahm die Finanzdirektion von der abtretenden Beatrice Simon, während ihre Regierungsratskolleginnen und -kollegen auf Wunsch ihre bisherigen Direktionen behielten.

Regierungsratswahlen Bern 2022
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2022