Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Bern
  • Fetz, Anita (sp/ps, BS) SR/CE
  • Comte, Raphaël (fdp/plr, NE) SR/CE

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Auf Antrag seiner Kommission gab der Ständerat in der Frühlingssession 2018 der Berner Standesinitiative «Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften» keine Folge. Das Hauptziel der Vorlage, die Ermöglichung des Ausbaus der Grimselkraftwerke, sei in der Zwischenzeit aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 5. April 2017 schon erreicht worden. Zudem fände eine solche Verfassungsänderung, die den Schutz der Moore und Moorlandschaften tangieren würde, wohl kaum das doppelte Mehr, so Werner Luginbühl (bdp, BE) für die Kommission. Die UREK-SR wolle aber die Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen die Qualität der Schweizer Moore und Moorlandschaften zu verbessern. Für letzteres Anliegen setzte sich auch Raphaël Comte (fdp, NE) in einem kurzen Votum ein und erklärte, das Problem der schlechten Moorqualität sei nebst der fehlenden Sensibilisierung der Bevölkerung vor allem auch ein finanzielles. Der Schutz ebendieser Moore sei sehr wichtig und er bedankte sich, dass sich die Kommission dieser zentralen Frage annehmen wolle.
Im Nachgang zu den Beratungen der Berner Standesinitiative beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichts, der den Zustand der Schweizer Moore aufzeigt.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Die wahrscheinliche Übernahme der Gurlitt-Sammlung durch das Kunstmuseum Bern befeuerte 2015 Diskussionen um den Umgang mit Raubkunst. Dabei kritisierten Medien und ein Kunsthistoriker der Universität Bern die passive Rolle des Bundes im Fall Gurlitt. Der Bundesrat verteidigte sein Vorgehen etwa auch in seiner Antwort auf eine Interpellation Comte (fdp, NE). Der Bund gehöre nicht zu den Vertragsparteien, weswegen er die Gespräche zwischen dem privatrechtlichen Kunstmuseum Bern, der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern lediglich im Rahmen seiner Guten Dienste verfolgt habe. Ebenfalls wehrte er sich gegen die Forderungen – wie sie etwa von Seiten des Kantons Bern und der SP im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Kulturbotschaft geäussert wurden – zur Verstärkung seiner Provenienzforschung, die er seit 1998 durch die beim BAK angesiedelte Anlaufstelle Raubkunst betreibt und jüngst durch ein Internetportal ergänzt hat. Vorerst seien die Museen gefordert. Nichtsdestotrotz stellte er noch im selben Jahr Museen Mittel zur Intensivierung der Forschung über die Herkunft ungeklärter Werke in Aussicht.
Sinniert wurde 2015 ebenfalls über die Unterscheidung von Raubkunst und Fluchtgut, so etwa an einer wissenschaftlichen Tagung in Winterthur. Der Begriff des Fluchtguts, der im Rahmen der Untersuchungen der Bergier-Kommission zur Rolle der Schweiz im zweiten Weltkrieg geprägt wurde, bezeichnet das von Juden nach ihrer Flucht in die Schweiz veräusserte Kunsteigentum. Dabei geht die Schweiz – anders als beispielsweise Deutschland oder Österreich, die eine breitere Auslegung der Washingtoner Richtlinien verfolgen und nicht zwischen diesen beiden Begriffen unterscheiden – davon aus, dass solche Verkäufe unter freiem Willen und rechtmässig erfolgt waren. Die offizielle Sichtweise der Schweiz vertrat ein Salzburger Rechtsprofessor an der Winterthurer Tagung mit Rückgriff auf die unterschiedliche Rolle Deutschlands und Österreichs im Vergleich zur Schweiz im zweiten Weltkrieg. Ebenfalls geteilt wird diese Ansicht von den grossen öffentlichen Museen in der Schweiz.

Diskussion um Raubkunst

Diverse Vorstösse boten im Berichtsjahr Diskussionsstoff zum Thema Kantonsfusionen. Ein Postulat Comte (fdp, NE) wollte den Bundesrat auffordern, in einem Bericht die gegenwärtigen Hindernisse für Kantonsfusionen darzulegen und Lösungen aufzuzeigen. Da gegenwärtig einige Fusionsprojekte diskutiert würden, müsse sich der Bund möglichst früh insbesondere mit allfälligen Auswirkungen auf den Ständerat oder den Finanzausgleich befassen. Trotz der Empfehlung des Bundesrats, das Postulat anzunehmen, lehnte es der Ständerat mit 17 zu 12 Stimmen ab. Ein solcher Bericht sei zum heutigen Zeitpunkt nicht nötig, so der Tenor im Rat.
Bei den von Comte angetönten Fusionsprojekten handelte es sich zum einen um einen möglichen Zusammenschluss der beiden Basel. Aufgrund eines Vorstosses der kantonalen CVP, der die Planung eines Projekts zur Simulation einer Wiedervereinigung von Baselland und Basel-Stadt verlangte, wurde ein solches Ansinnen verstärkt diskutiert. Die SVP-nahe Opposition gegen eine Kantonsfusion organisierte sich in der Folge in einem Komitee „Baselland bleibt selbständig“. Zum anderen hatte die Association pour un canton de l’Arc jurassien ihr Manifest für einen Kanton „Arc jurassien“, bestehend aus den Kantonen Neuenburg und Jura und Gemeinden des Berner Juras, veröffentlicht. Eine von MIS Trend durchgeführte Umfrage legte nahe, dass die Bewohner dieser Regionen einem solchen Kanton mehrheitlich positiv gegenüber stehen würden. Für die Regierung des Kantons Jura haben jedoch Verhandlungen mit den bernjurassischen Gemeinden Vorrang vor dem Projekt eines Superkantons, das bereits Anfang der 1990er Jahre ohne konkretes Resultat diskutiert worden war. Auch die Regierung des Kantons Bern sprach sich gegen einen Kanton Jurabogen aus. Eine Motion Rennwald (sp, JU) (09.3830), die vom Bundesrat fordert, die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umrisse eines Kantons Jurabogen zu prüfen, wurde von der Bundesregierung abgelehnt, bisher von den Räten aber noch nicht behandelt.

Po. 10.3621: Kantonsfusionen sollen begünstigt werden