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  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
  • Grüne Partei der Schweiz (GPS)
  • von Felten, Margrith (sp/ps, BS) NR/CN

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Am 7. Februar fand die eidgenössische Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Transplantationsmedizin statt, welcher erste nationale Leitplanken für dieses ethisch sensible Spezialgebiet der Medizinaltechnik setzt. Die mit fast 88% Ja-Stimmen überdeutlich angenommene neue Verfassungsbestimmung gibt dem Bund die gesetzgeberische Kompetenz, den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen gegenüber den kantonalen Lösungen einheitlich zu reglementieren und dabei den Schutz der Menschenwürde sowie der Persönlichkeit und der Gesundheit zu gewährleisten; zudem erhält er die Aufgabe, Kriterien für eine gerechte Zuteilung der zur Verfügung stehenden Organe festzulegen. Als wichtige Schranke gegen einen allfälligen Missbrauch gilt die Unentgeltlichkeit der Spende sowie das Verbot des Handels mit menschlichen Bestandteilen. Konkrete Abgrenzungsfragen (Zustimmung des Spenders, Definition des Todeszeitpunkts und Xenotransplantation) sollen im Rahmen eines spezifischen Transplantationsgesetzes angegangen werden, für welches Bundespräsidentin Dreifuss eine Botschaft im Jahr 2000 in Aussicht stellte.

Die Zustimmung erfolgte am deutlichsten in Genf und den übrigen lateinischen Kantonen mit Ja-Stimmenanteilen nahe bei oder über 90%. Die geringste Unterstützung fand der Verfassungsartikel in Uri und den beiden Appenzell, wo er aber immer noch über 80% der Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Die parlamentarische Debatte zu diesem Verfassungsartikel hatte bereits gezeigt, dass dieser nur vereinzelt bei den Grünen und den ihnen nahestehenden Kreisen auf Ablehnung stossen würde. Besonders die beiden Nationalrätinnen Gonseth (gp, BL) und von Felten (sp, BS) sowie gentechnologiekritische und tierschützerische Gruppierungen bekämpften präventiv die neuen Kompetenzen des Bundes im Bereich der Xenotransplantation, welche sie generell nicht zulassen oder zumindest einem längeren Moratorium unterstellen möchten. Die GP zeigte sich in der Frage übrigens gespalten: Während die Deutschschweizer Sektionen die Nein-Parole ausgaben, votierten die Sektionen in der Waadt und im Kanton Genf für ein Ja.


Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin (Art. 24decies)
Abstimmung vom 7. Februar 1999


Beteiligung: 38,0%
Ja: 1'501'925 (87,8%) / 20 6/2 Stände
Nein: 209'263 (12,2%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: CVP, FDP, SP, SVP (1*), LPS, LdU, EVP, FP, SD (1*), PdA; Evang. Kirchenbund; Swisstransplant.
– Nein: Grüne (4*); Schweiz. Arbeitsgruppe Gentechnologie
– Stimmfreigabe: SGV

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin (BRG 97.035)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Mit sofortiger Wirkung trat im August die Basler Nationalrätin Margrith von Felten aus der Sozialdemokratischen Partei aus und kündigte an, bei den Parlamentswahlen von 1999 als Parteilose auf einer links-grün-feministischen Liste zu kandidieren. Als Gründe für ihren Austritt bezeichnete sie zunehmende politische Differenzen mit den SP-Positionen. Sie kritisierte insbesondere den Kurswechsel der Partei in der Wirtschaftspolitik; mit dem Wirtschaftskonzept von 1994 setze die Partei auf Wirtschaftswachstum, was in ihren Augen angesichts der Bedrohung der Lebensgrundlagen ein Irrsinn sei. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode wechselte sie in die Bundeshausfraktion der Grünen.

Nationalrätin Margrith von Felten verlässt die SP

Der Nationalrat behandelte die Vorlage in seiner Wintersession und folgte dabei den Vorschlägen der Landesregierung, verankerte aber zusätzlich explizit die Unentgeltlichkeit der menschlichen Organspende. Ein von den Grünen unterstützter Rückweisungsantrag von Felten (sp, BS), welche befürchtete, dass der Bund damit einen Blankocheck für die zentralisierte Organbeschaffung erhalte, wurde sehr deutlich abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte der Antrag der SP auf ein Festschreiben der Freiwilligkeit der Spende. Das Wort Spende enthalte per definitionem den Begriff der Freiwilligkeit, argumentierten vor allem bürgerliche Kreise, weshalb es nicht nötig sei, diese noch speziell festzuschreiben. Die von den Grünen unterstützte SP hatte mit ihrem Antrag verhindern wollen, dass auf Gesetzesstufe die sogenannte "Widerspruchslösung" eingeführt wird, bei der eine Organentnahme möglich ist, wenn diese vom Verstorbenen oder seinen Angehörigen nicht ausdrücklich verweigert wird. Ein weiterer Antrag der SP und der Grünen für ein Moratorium zur Xenotransplantation (Übertragung gentechnisch veränderter tierischer Organe auf den Menschen) bis ins Jahr 2010 wurde ebenfalls verworfen. Die Gegner befürchteten vor allem eine Behinderung der Forschung in der Schweiz. Als Übergangslösung bis zum Vorliegen eines eigentlichen Transplantationsgesetzes kündigte Bundesrätin Dreifuss an, dass sie in Kürze dem Parlament beantragen werde, die Bewilligungspflicht für allfällige Xenotransplantationen in den dringlichen Beschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten aufzunehmen.

Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin (BRG 97.035)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Nach der Rücktrittsankündigung Bodenmanns begann sich das Kandidatenkarussell rasch zu drehen. Insbesondere die SP-Frauen meldeten ihren Anspruch auf das Parteiamt an, wobei sie ein Kopräsidium forderten. Gleichzeitig führten Parteiexponenten - weitgehend via Medien - eine teils gehässige Diskussion über den Zustand und die künftige Ausrichtung der Partei. Nachdem sich chancenreiche Kandidaten wie Ständerätin Christiane Brunner (GE) oder Nationalrat Franco Cavalli (TI) zurückgezogen hatten, verblieben am Schluss nur der Nationalrat und Biobauer Andrea Hämmerle (GR) und die - erst im letzten Augenblick kandidierende - Zürcher Stadträtin Ursula Koch. Diese machte Ende Juni an einem Parteitag in Thun als Frau, Städterin und einen neuen Stil versprechende Politikerin klar das Rennen gegen den «Bergler« und Kontinuität garantierenden Hämmerle, obwohl sie keine politische Erfahrung auf nationaler Ebene mitbrachte. Koch kündigte nach ihrer Wahl Grundwertediskussionen in der SP an, versprach der Parteibasis mehr Macht und forderte die Wiederherstellung des Primats der Politik vor der Wirtschaft.
Die SP-Frauen setzten ihre Forderung nach einem Co-Präsidium auch selbst um: Als Nachfolgerinnen von Margrith von Felten (BS) wählten sie Jacqueline Fehr (ZH) und Véronique Pürro (GE) gemeinsam ins Präsidentinnenamt der SP-Frauen.

Präsidiumswechsel bei der SP

Die SP verabschiedete am Parteitag ihr Wirtschaftsprogramm für die Jahre 1994 bis 2005 unter dem Titel «Mit radikalen Reformen die Zukunft gestalten». Mit knappem Mehr entschieden die Delegierten, dass die Reformen innerhalb des herrschenden kapitalistischen Systems durchzuführen seien. Die Überwindung des Kapitalismus stelle für die nächsten zwölf Jahre kein Ziel der SP mehr dar, da die Partei der herrschenden Wirtschaftsordnung zurzeit kein grundlegend neues und glaubwürdiges Konzept entgegenzusetzen habe. Der Abschied von der traditionellen grundsätzlichen Kapitalismuskritik sorgte innerhalb der Partei für eine breite, kontroverse Diskussion. Nationalrätin Margrith von Felten (BS) schalt das Papier in einem Rückweisungsantrag als «Arrangement mit den herrschenden Verhältnissen». Ausserdem kritisierte die zentrale Frauenkommission der Partei, dass Frauenforderungen im Wirtschaftsprogramm zu wenig berücksichtigt würden. Insgesamt hatten über 400 Sektionen und Kantonalparteien Änderungsanträge eingereicht. Ein Antrag der Zürcher Kantonalsektion, der forderte, das Ziel des sozialen Friedens sei aus dem Programm zu streichen, wurde von den Delegierten knapp und etwas überraschend mit dem Argument angenommen, die Sozialpartnerschaft werde von den Arbeitsgebern verletzt. Das über 100seitige Wirtschaftskonzept fordert eine sozialere und ökologischere Schweiz, mehr Wettbewerb und Transparenz der Schweizer Wirtschaft, eine neue Landwirtschaftspolitik und eine Reform des Bildungswesens.

Neues Wirtschaftsprogramm der SP für die Jahre 1994-2005

Von den Bundesratsparteien legte die SP bezüglich ihrer Haltung zum EWR schon weit im Vorfeld der Abstimmung die grösste Geschlossenheit an den Tag, ohne jedoch interne Kritik – vor allem seitens der Verteidiger direktdemokratischer Instrumente – zu ersticken. Die Partei akzeptierte den EWR als Übergangslösung und forderte innenpolitische Reformen als flankierende Massnahmen in den Bereichen Sozial- und Umweltpolitik. Als mittelfristiges Ziel sprach sich die SP allerdings für einen EG-Beitritt aus, da nur ein solcher gleichberechtigte Mitsprache und -verantwortung gewähre. Mit 47 zu 4 Stimmen beantragte der Vorstand, am Parteitag von Genf die Ja-Parole zu fassen. Die Delegierten folgten diesem Antrag mit 521 zu 62 Stimmen – entgegen den Voten von Nationalrat Gross (ZH) sowie der Nationalrätin von Felten (BS), welche das Vertragswerk als undemokratisch und zu wirtschaftsfreundlich resp. sexistisch ablehnten –, obwohl in der Sondersession zum Eurolex die Forderung nach flankierenden Massnahmen nicht durchgesetzt werden konnte. Drei Wochen vor der Abstimmung über den Beitritt zum EWR äusserte Parteipräsident Bodenmann im parteiinternen Pressedienst, nur ein Wunder könne noch ein Ja zum EWR bringen, worauf vor allem die Neuenburger Sektion bemängelte, der Präsident habe zu früh resigniert. Die Vorwürfe seitens der Romands wurden nach der Verwerfung des EWR-Abkommens erneut erhoben.

Parolen der SP 1992
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995