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L'article 99 de la Constitution précise que la Banque nationale suisse (BNS) doit mener une politique monétaire qui sert les intérêts généraux du pays. Cette volonté se décline essentiellement en deux objectifs définis par la loi sur la banque nationale suisse (LBN): garantir la stabilité des prix, stabiliser la conjoncture et donc indirectement le niveau d'emploi. Le groupe socialiste s'est appuyé sur ces deux objectifs pour déposer une motion qui remet en question la politique monétaire de la BNS en 2015. Pour être précis, la motion demandait au Conseil fédéral de vérifier que la BNS remplissent ses objectifs définis par la LBN. Pour appuyer son argumentation, le groupe socialiste a mis en évidence la situation économique helvétique. Tout d'abord, il a mentionné la volatilité de l'inflation. Puis, il a rappelé que le chômage était en hausse. Il a finalement souligné que les secteurs du tourisme et de l'industrie souffraient du franc fort. Il estime donc que les mesures de la BNS sont insuffisantes. Un tel immobilisme nuirait au développement économique helvétique.
De son côté, le Conseil fédéral a rappelé l'indépendance indispensable de la BNS. En outre, il a précisé que la situation économique actuelle sortait de l'ordinaire ce qui réduisait fortement la marge de manœuvre de la BNS. Étant donné les taux d'intérêt très bas et l'inflation presque nulle, la boîte à outils de la politique monétaire se trouve fortement amincie. Il a proposé de rejeter la motion. La chambre du peuple a rejeté la motion par 137 voix contre 50 et 2 abstentions. Seul les voix des Verts sont venues soutenir le groupe socialiste.

Banque nationale. Repsecter les buts prescrits par la loi.

Die politische Linke forderte weiterhin eine auch an währungspolitischen Zielen orientierte Geldmengenpolitik. Eine sozialdemokratische Interpellation aus dem Jahr 1995 gab dem Nationalrat Gelegenheit darüber zu diskutieren. Die Vertreter der SP wiederholten ihre Forderung, neben stabilitätspolitischen vermehrt auch währungspolitische Ziele zu berücksichtigen. Bundesrat Villiger hielt dem entgegen, dass angesichts der Internationalität der Finanzmärkte eine autonome Beeinflussung der Wechselkurse durch eine expansive Geldmengenpolitik nicht mehr möglich sei und diese einzig zum Aufbau eines Inflationspotentials führen würde.

währungspolitischen Zielen orientierte Geldmengenpolitik

Der Kursanstieg des Schweizer Frankens veranlasste die SP und die Gewerkschaften sowie einen Teil der Exportindustrie – unter anderem der Verein Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM), nicht aber der Vorort –, von der Nationalbank eine Lockerung der Geldpolitik zu verlangen. Die Währungsbehörden lehnten dieses Ansinnen ab und verwiesen dabei auf die Vorteile einer langfristigen Geldwertstabilität, die nahezu stabile Relation zur D–Mark und die im internationalen Vergleich zur Zeit tiefe Inflationsrate. Gegen Jahresende, als die Nationalbank ihr stabilitätsorientiertes Geldmengenziel für 1995 bekanntgab, hatte sich die Kritik beim VSM gelegt. Nur noch der Gewerkschaftsbund bemängelte eine ungenügende währungspolitische Ausrichtung der Geldmengenpolitik.

Lockerung der Geldpolitik zu verlangen

Auf Ende 1984 trat Fritz Leutwiler als Präsident des Direktoriums der Nationalbank zurück. Während seiner zehnjährigen Amtszeit hatte der im In- und Ausland angesehene Leutwiler nicht nur die Nationalbankpolitik wesentlich geprägt, sondern auch versucht, sie einem breiteren Publikum verständlich zu machen. Die Wahl von Vizepräsident Pierre Languetin zu seinem Nachfolger entsprach den Erwartungen und erregte höchstens insofern Aufsehen, als damit erstmals ein Romand auf diesen Posten gelangte. Umstrittener gestaltete sich jedoch die Wahl eines neuen Mitglieds des dreiköpfigen Direktoriums. Von den beiden bankinternen Kandidaten erhielt schliesslich der dem Freisinn nahestehende Hans Meyer den Vorzug vor dem Sozialdemokraten Kurt Schiltknecht. Dies führte bei der SPS, die noch nie einen Vertreter im höchsten Nationalbankgremium stellen konnte, aber auch bei einem Teil der Presse zu Mutmassungen, dass parteipolitische Überlegungen den Ausschlag gegeben hätten.

Fritz Leutwiler Pierre Languetin

Der 1980 mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Währungsvertrag fand die Zustimmung des Parlaments. Dabei kritisierte die SP, dass von Liechtenstein nicht eine weitergehende Revision seines Gesellschaftsrechtes verlangt worden war, die verhindert hätte, dass Fluchtgelder zwecks Umgehung schweizerischer Gesetze über Gesellschaften des Fürstentums transferiert werden. Gemäss dem am 25. November 1981 in Kraft getretenen Vertrag behält Liechtenstein zwar seine Währungshoheit bei, erklärt aber die jeweils in der Schweiz geltenden währungs-, kredit- und geldpolitischen Bestimmungen auch in seinem Territorium für gültig und räumt der Schweizerischen Nationalbank die Vollzugsgewalt ein.

Der 1980 mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Währungsvertrag fand die Zustimmung des Parlaments

Als Nachfolger von L. Schürmann wurde der Direktor der Bankiervereinigung, M. Lusser, als neues Mitglied des Nationalbankdirektoriums gewählt. Die SPS kritisierte, dass in diesem Gremium, das eine konjunkturpolitisch äusserst wichtige Funktion innehat, die Arbeitnehmerschaft weiterhin nicht vertreten sein wird.

Als Nachfolger von L