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L'article 99 de la Constitution précise que la Banque nationale suisse (BNS) doit mener une politique monétaire qui sert les intérêts généraux du pays. Cette volonté se décline essentiellement en deux objectifs définis par la loi sur la banque nationale suisse (LBN): garantir la stabilité des prix, stabiliser la conjoncture et donc indirectement le niveau d'emploi. Le groupe socialiste s'est appuyé sur ces deux objectifs pour déposer une motion qui remet en question la politique monétaire de la BNS en 2015. Pour être précis, la motion demandait au Conseil fédéral de vérifier que la BNS remplissent ses objectifs définis par la LBN. Pour appuyer son argumentation, le groupe socialiste a mis en évidence la situation économique helvétique. Tout d'abord, il a mentionné la volatilité de l'inflation. Puis, il a rappelé que le chômage était en hausse. Il a finalement souligné que les secteurs du tourisme et de l'industrie souffraient du franc fort. Il estime donc que les mesures de la BNS sont insuffisantes. Un tel immobilisme nuirait au développement économique helvétique.
De son côté, le Conseil fédéral a rappelé l'indépendance indispensable de la BNS. En outre, il a précisé que la situation économique actuelle sortait de l'ordinaire ce qui réduisait fortement la marge de manœuvre de la BNS. Étant donné les taux d'intérêt très bas et l'inflation presque nulle, la boîte à outils de la politique monétaire se trouve fortement amincie. Il a proposé de rejeter la motion. La chambre du peuple a rejeté la motion par 137 voix contre 50 et 2 abstentions. Seul les voix des Verts sont venues soutenir le groupe socialiste.

Banque nationale. Repsecter les buts prescrits par la loi.

Im Ständerat erfolgte die Beratung einer Motion der SP-Fraktion, die die Schaffung eines Trennbankensystems forderte, zeitgleich mit einem Vorstoss der SVP-Fraktion, der das gleiche Anliegen zum Inhalt hatte. Wie Ständerat Schmid (fdp, GR), Sprecher der zuständigen WAK-SR, zu Beginn der Debatte erläuterte, erachtete die Kommission den eingeschlagenen Weg zur Bekämpfung des „too-big-to-fail"-Problems, der auf höhere Eigenkapitalquoten, strengere Liquiditätsvorschriften und auf durch die Banken zu erstellende Notfallpläne setzte, jedoch auf harte organisatorische Massnahmen wie beispielsweise ein Verbot gewisser Geschäftsfelder verzichtete, als richtig. Die Schaffung eines Trennbankensystems würde dieser Vorgehensweise jedoch zuwiderlaufen, weshalb die Kommission den Vorstoss zur Ablehnung empfahl. Betreffend der Forderung nach einer Leverage Ratio von 6% rief der Kommissionssprecher in Erinnerung, dass diese im Rahmen der neuen „too-big-to-fail"-Gesetzgebung bereits weitgehend umgesetzt sei. Sogar Ständerat Levrat (sp, FR), von dessen eigener Fraktion eine der zur Debatte stehenden Motionen eingereicht worden war, gestand ein, dass die Forderung nach einem Trennbankensystem nicht mehr zeitgemäss sei und keinen Beitrag zur Lösung des „too-big-to-fail"-Problems leisten könne. Einzig Ständerat Minder (parteilos, SH) versuchte, seine Kollegen von der Notwendigkeit der vorliegenden Motionen zu überzeugen, indem er diverse Skandale und Verfehlungen aufzählte, in die sich UBS und CS in den letzten Jahren verstrickt hatten, und die gemäss Minder aufzeigten, dass diese Grossbanken zu gross seien, „um seriös überwacht und kontrolliert zu sein". Die kleine Kammer liess sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen, folgte dem Bundesrat und ihrer vorberatenden Kommission und sprach sich mit 28 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen dafür aus, die beiden Motionen abzulehnen.

SP fordert Trennbankensystem (Mo. 13.3743)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Abstimmungskampf im Vorfeld des Abstimmungssonntags Ende Februar, bei dem das Volk über vier Vorlagen zu befinden hatte, wurde dominiert von der kontroversen Debatte um die Durchsetzungsinitiative der SVP. Im Vergleich dazu kam der Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ der Juso eher wenig Beachtung zu.
Wie im Vorfeld der Abstimmung erwartet, lehnte das Volk die Vorlage mit knapp 60 Prozent der Stimmen deutlich ab, wobei einzig in den Kantonen Jura und Basel-Stadt eine Mehrheit ein Ja in die Urne legte. Die Stimmbeteiligung betrug hohe 63 Prozent, was mit der gleichentags stattfindenden Abstimmung zur stark polarisierenden Durchsetzungsinitiative zusammenhängen dürfte.


Abstimmung vom 28. Februar 2016

Beteiligung 62.9%
Ja 1'287'786 (40.1%) / Stände 1 1/2
Nein 1'925'937 (59.9%) / Stände 19 5/2

Parolen:
-Ja: SP, GPS, EVP, CSP, PdA
-Nein: SVP, FDP, BDP, GLP, CVP, EDU, MCG


Trotz der klaren Abstimmungsniederlage wurde das Ergebnis als ein Achtungserfolg der Initianten angesehen, weil das Resultat darauf hindeutete, dass es der Juso gelungen war, auch im Lager der Bürgerlichen auf Zustimmung zu stossen. Die Jungsozialisten versuchten sogleich, ihren Teilerfolg zu nutzen, indem sie neue Forderungen stellten, wie die aus ihrer Sicht schädliche Nahrungsmittelspekulation einzudämmen sei: Von ihrer Mutterpartei verlangte die Juso einen parlamentarischen Vorstoss, der die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorantreiben sollte; an den Bundesrat richteten sie das Begehren, rasch Positionslimiten auf Finanzderivaten im Agrarbereich, wie sie im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINFRAG) durch einen Antrag de Buman (cvp, FR) eingebracht worden waren, einzuführen.

Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Im Februar 2015 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“, die im Jahr zuvor von den Jungsozialisten eingereicht worden war. Die Initiative wollte die Spekulation mit auf Agrargütern basierenden Finanzpapieren in der Schweiz verbieten. Zudem sollte sich die Schweiz auch international für eine Eindämmung solcher Geschäfte einsetzen. Die Regierung hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass sie das Ziel der Initianten, die Verbesserung der Ernährungssituation in Entwicklungsländern, grundsätzlich unterstütze. Dennoch hegte der Bundesrat Vorbehalte gegen das Vorhaben der Juso. Erstens wurde in Zweifel gezogen, dass die in den Jahren 2006-2007 und 2010-2011 beobachteten starken Preisanstiege durch Nahrungsmittelspekulation verursacht worden waren. Vielmehr räumte der Bundesrat dem Handel mit Nahrungsmitteln eine wichtige Rolle in einem funktionierenden Markt ein, wodurch dieser zu einer verbesserten Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Produkten beitrage. Zweitens zeigte sich der Bundesrat überzeugt, dass auf nationaler Ebene ergriffene Massnahmen höchstens eine verschwindend kleine Wirkung auf die effektiv vollzogenen Transaktionen im Zusammenhang mit Agrarprodukten aufweisen würden, da sie durch Ausweichen auf andere Finanzplätze äusserst einfach umgangen werden könnten. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz befürchtete die Regierung jedoch erhebliche Wettbewerbsnachteile durch eine solche Regelung, insbesondere für Banken, Handelsunternehmen und Agrarprodukte verarbeitende Unternehmen. Zudem rief der Bundesrat in Erinnerung, dass sich die Schweiz aktiv gegen den Welthunger einsetze. Dies geschehe einerseits durch das Engagement in internationalen Organisationen wie der Welternährungsorganisation (FAO), andererseits über Entwicklungs- und Nothilfe in Krisensituationen. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung und verzichtete auch darauf, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Auch das Parlament sah die eingereichte Volksinitiative als nicht geeignet an, den Welthunger ernsthaft zu bekämpfen, weshalb es sich auch für eine Ablehnung derselben aussprach. Die Gründe für diesen Entscheid deckten sich dabei weitgehend mit jenen, die bereits der Bundesrat angeführt hatte. Einzig die Parlamentsvertreter aus dem rot-grünen Lager empfahlen die Annahme des Volksbegehrens. Der Abstimmungstermin wurde auf den 28. Februar 2016 angesetzt.

Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Die sozialdemokratische Fraktion wollte mit ihrem Postulat „Institutionelle Fragen rund um die Schweizerische Nationalbank“ den Bundesrat beauftragen, die Rahmenbedingungen der SNB im Kontext globalisierter Finanzmärkte und weltweiter Interdependenz der Volkswirtschaften in einem Bericht zu untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den Fragen zukommen, ob die Nationalbank, in der Verfassung explizit als unabhängige Institution definiert, genügend transparent ist und wie sie ihren Verfassungsauftrag, im Gesamtinteresse des Landes zu handeln, wahrnimmt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf stützte das Vorhaben Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und beantragte dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen. Sie sah im zu erarbeitenden Bericht eine gute Möglichkeit, die nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses zahlreich aufgetretenen Fragen rund um die Nationalbank zu klären. Der Nationalrat beschloss in der Sommersession auf Antrag Noser (fdp, ZH), die Diskussion zu vertagen, um dann im September den Vorstoss gegen den Willen des Bundesrates mit 93 zu 66 Stimmen abzulehnen. Die Ratsmehrheit folgte der Argumentation Portmann (fdp, ZH), wonach die Schnelllebigkeit und Komplexität der Finanzmärkte minutenschnelle Entscheidungen seitens der SNB erforderten und erhöhte Transparenzansprüche aus diesem Grund nicht praktikabel seien. Mit diesem Entscheid setzte sich die bürgerliche Mehrheit gegen eine Allianz aus SP und Grünen durch.

Institutionelle Fragen rund um die Schweizerische Nationalbank

In der Herbstsession war die „Too big to fail”-Problematik auch Verhandlungsgegenstand im Nationalrat. Drei bereits im Jahr 2013 eingereichte Motionen nahmen sich des Themas an. Ins gleiche Horn wie eine von der SVP-Fraktion eingereichte Motion stiess auch die SP mit ihren zwei Motionen, die zum einen ebenfalls ein Trennbankensystem und zum anderen eine Erhöhung der Leverage Ratio auf 10% (Mo. 13.3744) verlangten. Der Bundesrat hatte sich gegenüber diesen Vorstössen in seiner Stellungnahme ablehnend gezeigt und sie dem Parlament zur Ablehnung empfohlen. Er hatte dabei auf die 2011 ergriffenen Massnahmen verwiesen, die den Banken verschärfte Anforderungen im Bereich Eigenmittel und Organisationsstruktur auferlegt hatten. Im Zuge dieser Debatte sei auch über die Einführung eines Trennbankensystems diskutiert, aufgrund mangelnder Zielführung jedoch nicht umgesetzt worden. Zudem hatte die Regierung dafür plädiert, den im Frühling 2015 erscheinenden Evaluationsbericht zur „Too big to fail“-Vorlage abzuwarten und auf ein vorschnelles Vorgehen zu verzichten.
Die Sozialdemokraten erachteten zwar eine ungewichtete Kapitalquote von 10% der Aktiven weiterhin als langfristig erstrebenswert, insbesondere mit Blick auf den unterdessen erschienenen Evaluationsbericht, der die bisher getroffenen Massnahmen als nicht ausreichend taxierte. „Weil ich keine negativen Signale durch einen negativen Entscheid von heute haben will“ (Leutenegger Oberholzer, (BL)) zog die Sprecherin der SP-Fraktion die Motion, mit welcher sie eine solche Leverage Ratio gefordert hatte, aus taktischen Gründen zurück. Somit kam nur noch das ein Trennbankensystem fordernde Geschäft zur Abstimmung. Eine unheilige Allianz, bestehend aus dem linksgrünen Lager und der SVP, verhalf diesem Geschäft gegen den Willen der Mitte und des Bundesrats mit 93 zu 65 Stimmen zum Durchbruch.

SP fordert Trennbankensystem (Mo. 13.3743)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL), welche für systemrelevante Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 Prozent der nichtrisikogewichteten Aktiven forderte, war in der Herbstsession 2015 Verhandlungsgegenstand im Nationalrat. Die Beratung erfolgte zusammen mit zwei weiteren Motionen der SP- (Mo. 13.3743) und der SVP-Fraktion (Mo. 13.3740), welche beide mit den Forderungen nach einem Trennbankensystem ebenfalls die «Too-big-to-fail»-Problematik tangierten. Leutenegger-Oberholzer stützte sich auf internationale wissenschaftliche Literatur und erachtete sowohl die gegenwärtige Eigenkapitalquote von 3.2 Prozent als auch die von der SVP bevorzugte Quote von 6 Prozent als ungenügend. Obschon die Motionärin hervorhob, dass sie eine ungewichtete Kapitalquote von 10 Prozent der Aktiven weiterhin als notwendig und erstrebenswert erachte, zog sie die Motion mit der Begründung zurück, dass sie durch diesen taktischen Rückzug negative Signale in dieser Debatte durch einen ablehnenden Entscheid verhindern wolle.

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ihren Schatten voraus warfen im Berichtsjahr 2014 zwei Motionen aus den Reihen der SP und der SVP. Beide forderten, die Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken zu erhöhen. Konkret schwebte den Genossen eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 10 Prozent vor, während die Motion der SVP-Fraktion eine Höhe von 6 Prozent für systemrelevante Institute vorschlug. Beide Geschäfte wurden, obwohl sie bis zum Jahresende 2014 nicht in den Räten behandelt wurden, verschiedentlich von den Medien aufgegriffen, im Speziellen im Zusammenhang mit der Publikation des Expertenberichts der Gruppe „Brunetti II“ zur Finanzmarktstrategie (siehe unten, Finanzplatz und Bankgeheimnis).

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Eine Gruppe aus Jungsozialisten und verschiedenen Hilfswerken reichte am 24.3.14 die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ bei der Bundeskanzlei ein. Das Begehren fordert ein Verbot von direkten und indirekten Anlagen in Finanzinstrumente, die sich auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe beziehen. Ausnahmen waren einzig für Produzenten und Händler vorgesehen. Die Initiative wurde von 115‘942 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Bis zum Jahresende 2014 war die entsprechende Botschaft des Bundesrats noch ausstehend.

Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Im Zusammenhang mit der Regulierung von Börsengeschäften wurde im Berichtsjahr die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ lanciert. Das aus Jungsozialisten und verschiedenen Hilfswerken zusammengesetzte Initiativkomitee argumentierte, dass die direkte und indirekte Anlage in Finanzinstrumente, die sich auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe beziehen, deren Preisfluktuationen verschärften. Diese erhöhte Volatilität gehe zu Lasten der Ärmsten, weshalb Investitionen in solche Finanzinstrumente untersagt werden sollten. Ein Verbot von derivativen Absicherungsgeschäften für Produzenten und Händler wurde von den Initianten dabei explizit ausgeschlossen. Die Unterschriftensammlung startete am 25.9.12.

Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Der Ständerat stimmte der im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesenen Motion der SP-Fraktion für die Förderung einer prioritär auf die lokale Ernährungssicherheit zielende Landwirtschaftspolitik der internationalen Währungsorganisationen und Entwicklungsbanken ebenfalls zu.

Renforcer l’aide au développement agricole

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion der SP-Fraktion, die vom Bundesrat verlangt, sich im IWF, der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken dafür einzusetzen, dass prioritär eine auf die lokale Ernährungssicherheit zielende Landwirtschaftspolitik gefördert wird und nicht eine an Exportchancen ausgerichtete. Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), welche forderte, dass der Bundesrat vor den Konferenzen dieser und ähnlicher internationaler Organisationen vorgängig das Parlament über seine vorgesehenen Stellungnahmen informiert und konsultiert, fand hingegen im Ständerat keine Mehrheit.

Renforcer l’aide au développement agricole

Nach dem Scheitern der Solidaritätsstiftung in der Volksabstimmung begann sofort der Wettbewerb der Vorschläge, wie die Erträge aus den Goldverkäufen der Nationalbank denn sonst zu verteilen und zu verwenden seien. Dabei tauchte die Idee einer Neuauflage der Solidaritätsstiftung nicht mehr auf. Die FDP, und nach einigem Zögern auch die CVP sprachen sich für die Anwendung der normalen Verteilungsformel für Nationalbankgewinne aus (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund). Diese Position machte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu eigen und wurde von den Kantonen Jura, Obwalden und Solothurn mit Standesinitiativen bekräftigt. Nach Ansicht des Eidg. Finanzdepartements bräuchte es aber auch dazu einen speziellen referendumsfähigen Beschluss, da es sich um aussergewöhnliche Erträge handle. Im Parlament wurden in Bezug auf die Verwendung der Mittel verschiedene Vorstösse deponiert. So verlangten die Freisinnigen Merz (AR) und Favre (VD) in gleichlautenden Motionen in den beiden Räten, dass die Erträge zum Schuldenabbau verwendet werden müssen. Ein weiterer Freisinniger (Dupraz, GE) schlug hingegen mit einer parlamentarischen Initiative eine analoge Verteilung wie das eben abgelehnte Gegenprojekt vor, nur dass anstelle einer Solidaritätsstiftung ein Forschungsfonds alimentiert werden soll. Ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative forderte der Christlichsoziale Fasel (FR) die vollumfängliche Verwendung der Erträge durch den Bund für die Erhöhung der Kinderzulagen. Die SVP hielt an ihrer ursprünglichen Idee fest, primär die AHV zu begünstigen. Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche einen Drittel der Erträge den Kantonen und zwei Drittel der AHV zukommen lassen will. Eine identische Verteilung schlug der Genfer Nationalrat Grobet (alliance de gauche) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative vor. Die SP hat sich noch nicht definitiv festgelegt; bevorzugt aber Lösungen, welche neben der AHV auch Forschung und Bildung von den Erträgen profitieren lassen. Schliesslich konnte ein vor allem von SP-Politikern getragenes Komitee, das in der Endphase der Unterschriftensammlung aktive Unterstützung durch die SP erhalten hatte, seine Volksinitiative für eine Zuweisung der ordentlichen Jahresgewinne der Nationalbank an die AHV (abzüglich eines Betrags von 1 Mia. Fr. für die Kantone) einreichen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Ende August lancierte die SVP die im Vorjahr von Nationalrat Blocher (svp, ZH) angekündigte und von den SVP-Delegierten im April beschlossene Volksinitiative zur Verteilung der von der Nationalbank nicht mehr benötigten Währungsreserven oder derer Erträge. Sie verlangt, dass diese in vollem Umfang in den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu übertragen sind. Für die am 5. März 1997 vom Bundesrat angekündigte Solidaritätsstiftung würde dabei nichts mehr übrigbleiben. Auch die SP konkretisierte ihre Vorstellungen, was mit diesen Geldern anzufangen sei. Sie ging bei ihren Überlegungen davon aus, dass aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven wesentlich mehr als bisher angenommen, nämlich rund CHF 24 Mia. zur Verfügung stehen werden. Davon möchte sie CHF 7 Mia. der Solidaritätsstiftung zuweisen und die restlichen CHF 17 Mia. für die AHV zur Finanzierung des flexiblen Rentenalters verwenden. Die FDP und die CVP stellten sich weiterhin hinter die Idee einer Solidaritätsstiftung, legten sich jedoch bei der Verwendung der restlichen Mittel noch nicht fest. Um ein Absacken des Goldkurses zu vermeiden, verpflichteten sich fünfzehn europäische Notenbanken auf gestaffelte und limitierte Verkäufe von Goldbeständen für die nächsten fünf Jahre, wobei die Verkaufspläne der SNB darin voll berücksichtigt sind und demnach dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Im Berichtsjahr stimmte der Ständerat dem neuen Währungsartikel in der Bundesverfassung ebenfalls zu. Mit 33:3 Stimmen lehnte er einen Antrag Onken (sp, TG) ab, auf die Erwähnung des prioritären Ziels der Preisstabilität zu verzichten. Die Regelung der Verwendung von nicht mehr benötigten Währungsreserven formulierte er statt im Artikel selbst in einer Übergangsbestimmung. Diese besagt, dass die Verwendung auf dem Gesetzesweg geregelt werden muss, und dass bei der Verteilung der jetzt aufgelaufenen nicht mehr benötigten Reserven – nicht aber in zukünftigen Fällen – vom Verteilungsschlüssel von 2:1 zwischen Kantonen und Bund abgewichen werden kann. Der Nationalrat übernahm diese Präzisierung, wobei ein von der SVP und der SP unterstützter Antrag, auch in Zukunft von diesem Verteilschlüssel abweichen zu können, nur ganz knapp unterlag. Die Haltung der SVP und der SP war motiviert von ihren Bestrebungen, auch in späteren Zeiten Mittel der Nationalbank für die Finanzierung der Sozialwerke zu erschliessen; darüber hinaus wollten sie aber auch die Differenzbereinigung mit dem Ständerat torpedieren, um die ganze Vorlage zu verhindern. In der Schlussabstimmung gelang ihnen dies dann: der neue Verfassungsartikel scheiterte am Veto des Nationalrats. Eine Allianz von SP, GP, FP und SVP brachte ihn mit 86:83 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu Fall. Die SP begründete ihre Ablehnung mit der ihrer Ansicht nach falschen prioritären Ausrichtung der Geldpolitik auf die Preisstabilität. Für die SVP war das Argument ausschlaggebend, dass mit der Delegation der Regelung der Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven auf Gesetzesstufe verhindert werde, dass über die Einrichtung einer Solidaritätsstiftung eine obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr durchgeführt werden muss. Im Ständerat, wo FDP und CVP über eine komfortable Mehrheit verfügen, war die Schlussabstimmung zuvor bei sechs Gegenstimmen positiv ausgefallen.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Revision des Bundesgesetzes über Banken und Sparkassen und der dabei vorgesehenen Neudefinition der Kantonalbanken. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung beantragten die Sozialdemokraten dann allerdings eine Beibehaltung des Obligatoriums der Staatsgarantie für Kantonalbanken, und sie wollten zudem auch die minimale Kapitalbeteiligung des Kantons von 33 Prozent auf 50 Prozent erhöhen. Beide, auch von den Grünen unterstützten Forderungen wurden abgelehnt. Nicht besser erging es dem Antrag der SP, die vorgeschriebenen Eigenmittel für international tätige Grossbanken gesetzlich über die international empfohlenen Mindeststandards hinaus festzulegen. Der Nationalrat beschloss, dass auch Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie in Zukunft keine Sonderstellung mehr zukommen soll. Damit würden sie nicht nur wie vom Ständerat beschlossen der Aufsicht, sondern ebenfalls der Bewilligungspflicht durch die EBK unterstellt. Konsequenterweise siedelte der Rat auch den Entscheid über eine Liquidation bei der EBK an. Der ursprünglich vorgesehene Rabatt auf den Eigenmitteln für Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie wurde aus dem Gesetz gestrichen, soll aber vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg gewährt werden können. In der Differenzbereinigung übernahm der Ständerat diese Entscheide und in der Schlussabstimmung verabschiedete er die Revision einstimmig; im Nationalrat erfolgte die Gutheissung gegen den Widerstand der SP.

Teilrevision des Bankengesetzes, Aufsicht über die Banken (BRG 98.033)

Der Nationalrat stimmte als Zweitrat den neuen Regeln für die grenzüberschreitende Aufsicht über Banken, Börsen und Effektenhändler ebenfalls zu. Er verschärfte die Bedingungen, unter denen eine Vor-Ort-Kontrolle von ausländischen Banken in der Schweiz durch ausländische Organe zugelassen ist, um die Bestimmung, dass diese nur Staaten gewährleistet wird, welche Gegenrecht halten. Bundesrat Villiger bekämpfte diese Restriktion vergeblich mit dem Argument, dass diese Gegenrechtsforderung nicht im Interesse der Schweiz liege, welcher es in diesem Zusammenhang primär um eine gute Kontrolle der Vertrauenswürdigkeit der in der Schweiz tätigen ausländischen Banken gehe. Der Nationalrat beschloss zudem, dass diese Vor-Ort-Kontrollen obligatorisch durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) begleitet werden müssen. In der Differenzbereinigung strich die kleine Kammer die Gegenrechtsforderung wieder; bezüglich der Begleitung durch die EBK sprach sie sich gegen ein Obligatorium und für einen fakultativen Beizug aus, wenn dies von der betroffenen Bank mit guten Gründen gewünscht wird. Der Nationalrat übernahm in der Folge diese Beschlüsse. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Ständerat die Revision einstimmig, der Nationalrat gegen den Widerstand der SP, welcher sich allerdings nicht gegen diese Bestimmungen an sich richtete, sondern gegen die im selben Paket enthaltenen Beschlüsse zu den Kantonalbanken (siehe dazu unten).

Teilrevision des Bankengesetzes, Aufsicht über die Banken (BRG 98.033)

Die Kommissionsmehrheit beantragte, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision dieses eben erst in der Verfassungsreform verabschiedeten neuen Artikels einzutreten, da sie notwendige Ergänzungen über die Verwendung der nicht mehr benötigten Währungsreserven enthalte und zudem das Ziel der Geld– und Währungspolitik präzisiere. Genau diese Präzisierung lehnte hingegen die SP weiterhin ab. Sie verlangte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, die Zielsetzung der Notenbankpolitik in ihrem Sinne zu erweitern. Ihr Antrag wurde von der Fraktion der Grünen unterstützt, unterlag aber mit 114:61 Stimmen. In der Detailberatung lagen zum Zielartikel nicht weniger als vier Anträge von Kommissionsminderheiten vor: einer, der das von der SP gewünschte Zielbündel (Vollbeschäftigung, Wachstum und Preisstabilität) aufnehmen wollte, sowie zwei Kompromissanträge von bürgerlicher und einer von linker Seite, welche in mehr oder weniger verbindlicher Weise forderten, dass die Nationalbank bei der Verfolgung des Preisstabilitätsziels die konjunkturelle Lage berücksichtigen müsse. Alle wurden zugunsten der Version des Bundesrates abgelehnt, der unter anderem auch ins Feld führen konnte, dass die von ihm gewählte Formulierung den Beschlüssen der Europäischen Union über die neue Europäische Zentralbank entspreche. Bei der Berichterstattungspflicht der Nationalbank gegenüber dem Bund und der Öffentlichkeit präzisierte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission, dass mit dem Ausdruck Bund sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversammlung gemeint sind.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Analog zum Beschluss anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung schrieb der Nationalrat gegen den Widerstand der SP der Nationalbank vor, dass sie einen, allerdings nicht näher spezifizierten Teil ihrer Reserven in Gold halten müsse. Eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen lag zur Frage der Verwendung derjenigen Mittel (sowie deren Erträge) vor, die nach der Aufhebung der Goldbindung nicht mehr für die Reservenbildung benötigt werden. Hier spielte insbesondere auch das im Frühjahr 1997 vom Bundesrat vorgestellte Projekt einer Solidaritätsstiftung hinein, die ja aus einem Teil dieser nicht mehr benötigten Mittel gespiesen werden soll. Klar gegen diese Stiftung richtete sich ein Antrag Baumann (svp, TG), der verlangte, dass diese Gelder vollumfänglich von der Nationalbank in den AHV–Fonds zu überweisen seien. Die SP unterstützte einen Antrag Jans (sp, ZG), der auf Verfassungsstufe festhalten wollte, dass die Erträge dieser Mittel hauptsächlich für die Sozialversicherungen zu verwenden seien; die Zuweisung eines Teils davon an die Solidaritätsstiftung wäre aber nicht ausgeschlossen. Etwas weniger weit ging ein Antrag Rychen (svp, BE), der lediglich festhalten wollte, dass ein Teil der Erträge für die Fort– und Weiterbildung zu verwenden sei, sonst aber dem Gesetzgeber freie Hand lassen wollte. Durchgesetzt hat sich letztlich der von der FDP und der CVP unterstützte Antrag der Kommissionsmehrheit, der den Entscheid über die Frage der Verteilung der Erträge bzw. der Ausgliederung der nicht mehr benötigten Reserven offenliess und ihn der Gesetzgebung zuwies. In der Gesamtabstimmung wurde der neue Währungsartikel mit 95:57 angenommen; die Opposition kam von der SP und der GP, welche damit noch einmal gegen die Zielsetzung der Geld– und Währungspolitik protestierten.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Den Vorschlag der Grossbanken, dass sich neben der Industrie auch die Nationalbank an der Globalentschädigung beteiligen solle, lehnte nicht nur diese, sondern auch sämtliche politischen Parteien kategorisch ab. Parlamentarier der SP und der Grünen regten im Nationalrat mit Interpellationen an, es den Banken zu verbieten, die Auslagen für diese Globallösung von ihrem steuerbaren Reingewinn abzuziehen. Der Bundesrat lehnte dieses Ansinnen als illegal und auch von der Sache her nicht gerechtfertigt ab.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Wie im Vorjahr angekündigt, präsentierte der Bundesrat im Berichtsjahr seinen Entwurf für einen neuen Währungsartikel in der Bundesverfassung. Dieser enthielt gegenüber dem Expertenbericht von 1997 keine Überraschungen. Er sieht vor, dass die rechtlich immer noch bestehende, faktisch aber seit längerer Zeit nicht mehr praktizierte Goldbindung des Schweizer Frankens aufgehoben wird. Der Erlös aus dem nicht mehr für währungspolitische Zwecke benötigten Gold – gemäss einem Gutachten rund die Hälfte des SNB–Bestandes, d.h. 1300 t zu einem heutigen Wert von CHF 18 Mia. – soll nicht von der Nationalbank an Dritte veräussert werden, sondern in deren Besitz bleiben. Nach allfälligem Abzug der für die Solidaritätsstiftung vorgesehenen CHF 7 Mia. sowie eventuellen weiteren Zuwendungen soll er aber extern und ertragsorientiert bewirtschaftet werden. Die Verwendung und den Verteilschlüssel der dabei erzielten Gewinne lässt der Verfassungsartikel offen. Die Erträge aus dem normalen Notenbankgeschäft, welche nicht für die Bildung von Währungsreserven und die Dividendenzahlung an die Kapitaleigentümer gebraucht werden, sollen wie bis anhin im Verhältnis zwei zu eins zwischen Kantonen und Bund verteilt werden. Die faktisch ebenfalls seit Jahrzehnten bestehende Unabhängigkeit der Nationalbank soll neu in der Verfassung explizit erwähnt werden. Die SNB wird aber verpflichtet, den Bundesbehörden und der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Geld– und Währungspolitik abzulegen. Zudem soll der bisher recht breit formulierte Notenbankauftrag präzisiert werden, indem angegeben wird, dass ihre Politik dem Gesamtinteresse des Landes dienen soll, wobei primär das Ziel der Preisstabilität zu verfolgen sei. Zur Begründung dieser von der SP und den Gewerkschaften, welche auch die Ziele Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung erwähnt haben möchten, in der Vernehmlassung als schlechte monetaristische Geldpolitik kritisierte Vorzugsstellung der Preisstabilität führte der Bundesrat an, dass nach breitem Konsens unter den Wissenschaftern die Geldpolitik langfristig ohnehin nur diese Grösse wirkungsvoll beeinflussen könne.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die Grossbankenfusion von SBG und SBV zur UBS vom Dezember des Vorjahres gab auch im Parlament zu reden. Die beiden Ratsbüros integrierten die von der SP-Fraktion verlangte Sondersession zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse und Zukunft des Werkplatzes Schweiz in die einwöchige Sondersession zur Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung im Januar. Diskussionsthema (Beschlüsse gab es keine zu fassen) war schwergewichtig die Finanzpolitik, wo die SP die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer für Private forderte. In seiner Stellungnahme zu den eingereichten Interpellationen führte der Bundesrat aus, dass nach seiner Einschätzung die Bankenfusion langfristig positive Auswirkungen auf den schweizerischen Finanzmarkt haben werde, da damit eine von ihrer Grösse her international konkurrenzfähige Bank geschaffen werde. Die internationale Verflechtung dieser Bank und deren Grösse berge allerdings auch ein erhöhtes Risiko, weshalb unter Umständen die Bankenkommission als Aufsichtsgremium zu stärken sei. Den Arbeitsplatzabbau, der mit solchen Umstrukturierungen verbunden sei, bedauerte er, gab sich aber überzeugt, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz von der Globalisierung profitieren werde. Es ist geplant, den Personalbestand des Sekretariats der administrativ dem EFD unterstellten, aber von den Banken finanzierten Bankenkommission in den nächsten drei Jahren von 60 auf 90 aufzustocken, wovon sich zehn Personen nur den Grossbanken widmen würden.

Sondersession zu Unternehmenszusammenschlüssen (1998)

Eine zur Vorbereitung dieser Reform aus Vertretern des EFD, der SNB und der Wissenschaft gebildete Expertengruppe schlug im September vor, dass die Preisstabilität als oberstes Ziel der Geld- und Währungspolitik in die Verfassung hineingeschrieben werden soll. Bei der Realisierung von anderen wirtschaftspolitischen Zielen wie Wachstum oder Vollbeschäftigung soll die Nationalbank den Bund soweit unterstützen dürfen, als damit die Erreichung des stabilitätspolitischen Hauptziels nicht beeinträchtigt wird. Damit wäre die Nationalbankpolitik präziser formuliert als in der bestehenden Verfassung, die eine «dem Gesamtinteresse des Landes dienende» Politik verlangt; sie würde zudem auch der von der EU formulierten Zielhierarchie für die neue Europäische Zentralbank entsprechen. Materiell würde sich freilich wenig ändern, da sich die SNB seit Jahrzehnten primär am stabilitätspolitischen Hauptziel orientiert hat. Ebenfalls eine Anpassung an die bisherige Praxis würde die von den Experten vorgeschlagene verfassungsrechtliche Absicherung der Unabhängigkeit der Nationalbank bedeuten. Es konnte deshalb auch nicht erstaunen, dass der Gewerkschaftsbund als heftigster Kritiker der Nationalbankpolitik der letzten Jahre gegen den vorgeschlagenen Verfassungstext protestierte. Die SP kündigte an, dass sie zusammen mit den Gewerkschaften einen so formulierten Verfassungsartikel in der Volksabstimmung bekämpfen werde.

Neuorientierung der Reservenpolitik unabhängig von Totalrevision (Pa. Iv. 96.404)

Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53 Prozent die Reform gut. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung. Im Gegensatz dazu beschloss – im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes – eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80 Prozent-Mehrheit dafür aus.

Kantonalbank in private Aktiengesellschaft umwandeln

Am 8. Dezember gaben die beiden Grossbanken Schweizerischer Bankverein (SBV) und Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) ihre Fusion zur United Bank of Switzerland (UBS) bekannt. Damit entstand das weltweit in bezug auf Eigenkapital grösste und in bezug auf Bilanzsumme zweitgrösste Finanzinstitut. Dieser Zusammenschluss wird 1998 noch von den Aktionärsversammlungen abgesegnet werden müssen und bedarf auch der Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörden sowohl der Schweiz als auch der übrigen Hauptaktivitätsregionen der beiden Banken (EU und USA). Da diese Fusion die bereits vorher bei beiden Banken eingeleiteten Umstrukturierungen noch akzentuieren wird, wurde auch ein massiver Stellenabbau angekündigt. Nach den Plänen der Fusionspartner soll er – bei einer Beschäftigtenzahl von 58'000 (davon 38'000 in der Schweiz) – rund 13'000 (davon 7'000 in der Schweiz) betragen.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit waren denn auch zwiespältig. Einerseits wurden die Fusion und auch die Umstrukturierungen als richtige Schritte für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit im globalisierten Finanzmarkt anerkannt, andererseits protestierten nicht nur die Gewerkschaften und die Linke gegen den geplanten Stellenabbau. Von der SP und dem SGB in mehreren Städten organisierte Protestkundgebungen vermochten allerdings insgesamt nur rund 1'000 Personen zu mobilisieren. Die SP meldete sich in der Dezembersession des Nationalrats während der Fragestunde mit neun Interventionen zu den sozialen Folgekosten der Entlassungen und zu den befürchteten Steuerausfällen zu Wort. Bundesrat Delamuraz appellierte an die soziale Verantwortung der beiden Banken und gab im weiteren zu bedenken, dass rechtliche Vorbehalte nur unter wettbewerbsrechtlichen, nicht aber wirtschafts- oder sozialpolitischen Aspekten zulässig seien. In Basel–Stadt, wo der Bankverein bisher seinen Hauptsitz hatte, zeigte man sich besonders besorgt um die Steuerausfälle, die durch die Wahl Zürichs als alleinigen Hauptsitz für die neue UBS entstehen würden. Sowohl die Regierung von Basel–Stadt als auch Ständerat Rhinow (fdp, BL) – mit einer parlamentarischen Initiative – forderten die Abschaffung der rechtlichen Bestimmung, dass eine Aktiengesellschaft nur einen Hauptsitz haben kann. Mit dieser Revision könnte der Vorschlag der UBS realisiert werden, ihren Hauptsitz sowohl in Basel als auch in Zürich zu haben.

Reaktionen