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Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System (Mo. 04.3380). Donzé (evp, BE) (Mo. 04.3263) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP (Mo. 03.3616), welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG) (Mo. 04.3632), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK (Mo. 05.3464), welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren.

Verschiedene der Individualbesteuerung widersprechende Motionen (Mo. 04.3380, Mo. 04.3263, Mo. 04.3632)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

An ihrem ausserordentlichen Parteitag in Basel bestimmten die Sozialdemokraten den Schaffhauser Nationalrat Hans-Jürg Fehr zum Nachfolger von Parteipräsidentin Christiane Brunner (GE). Während der als kämpferisch geltende Glarner Werner Marti eher verkrampft und uninspiriert wirkte, vermochte Fehr die Delegierten mit einer beherzten Rede und sachpolitisch engagiertem, in eigener Sache bescheidenem und parteiintern integrativem Auftreten zu überzeugen. Auf Fehr entfielen 531 Stimmen, auf Marti 360. Zu Vizepräsidenten wurden der Gewerkschafter Pierre-Yves Maillard (VD) und Ursula Wyss (BE) gewählt. Im Hinblick auf die Abstimmungen vom Mai beschlossen die Sozialdemokraten ohne Gegenstimme die Ablehnung der 11. AHV-Revision und des Steuerpakets – für den Abstimmungskampf hatte die Geschäftsleitung einen Kredit von 500'000 Fr. gesprochen. Die Mehrwertsteuererhöhung wurde mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Nach rund dreistündiger Debatte, in der Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihre Partei zu einer in Sozialfragen forscheren Oppositionspolitik ermunterte, da Moritz Leuenberger und sie für diese Dossiers nicht zuständig seien, beschlossen die Delegierten einen pointierteren Linkskurs – der Antrag der Jusos, aus dem Bundesrat auszutreten, blieb chancenlos.

Hans-Jürg Fehr zum Nachfolger von Parteipräsidentin Christiane Brunner gwählt
Dossier: SP-Präsidenten seit 2000

An ihrer Delegiertenversammlung in Yverdon (VD) unterstützten die Sozialdemokraten das Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket und sprachen sich für einen starken Service public aus. Auf Antrag der JungsozialistInnen verschärften sie eine Resolution der Geschäftsleitung und forderten Bundesrat und Parlament auf, jegliche Privatisierungstendenzen bei der Post zu unterbinden, die Monopolgrenzen nicht weiter zu senken und den Abbau von Poststellen zu stoppen. Bundesrat Moritz Leuenberger wandte erfolglos ein, die Post könne nur dann ein sozialer Arbeitgeber bleiben, wenn sie ihre Dienstleistungen den neuen Kundenbedürfnissen anpasse und rentable Strukturen aufweise.

SP bekämpft den Abbau im Service public

In seiner Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion hielt der Bundesrat fest, dass Abgangsentschädigungen von Managern der ordentlichen Besteuerung unterliegen, wenn sie als Arbeitseinkommen deklariert werden. Dienen sie jedoch der Altersvorsorge, komme ein günstigerer Tarif zur Anwendung. 

Abgangsentschädigungen

In einer Pressekonferenz übte die SP Ende Juli Kritik an Bundesrat Villigers Familiensteuerreform. Die Reform sei ein Etikettenschwindel und ein Steuergeschenk an die Reichen. Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) führte an, dass das einkommensschwächste Drittel der Bevölkerung nicht von der Reform profitieren könne, weil es gar keine Bundessteuern entrichte. Eben dieses Drittel hätte indes eine Verbesserung der finanziellen Lage am nötigsten. Als Alternative schlug die SP ein Massnahmenpaket vor, welches Kinder und Jugendliche von Krankenkassenprämien befreien soll, die Einführung von eidgenössischen Kinderrenten vorsieht und Ergänzungsleistungen für Familien fordert. Ausserdem will die SP die vorschulischen Kinderbetreuungsangebote stärker fördern und eine Mutterschaftsversicherung einrichten, welche über 14 Wochen hinweg 80 Prozent des Lohns garantiert.

SP kritisiert Familiensteuerreform

Auch die Schweizer Wirtschaft, vertreten durch Vorort, Gewerbeverband und Bankiervereinigung, präsentierte im Frühjahr ein Steuerkonzept. Das Hauptziel des Konzepts „Steuern senken, statt Schulden abbauen“ besteht darin, die Fiskalquote der Schweiz bis zum Jahre 2010 von heute 35 auf 30% zu senken und die Schweiz damit wieder zu einem der steuergünstigsten Länder zu machen. SP und Gewerkschaftsbund bezeichneten das Paket als unsozial und unverantwortlich. Das Finanzdepartement zeigte sich ebenfalls irritiert.

Steuern senken, statt Schulden abbauen

Die geplante Straflosigkeit für Steuersünder bei Selbstanzeige wurde von den bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung durchwegs positiv bewertet. Wer nicht versteuerte Vermögen oder Einkommen nachträglich angibt, soll lediglich die Steuer zuzüglich der Zinsen bezahlen und von einer Strafe verschont bleiben. Entgegen der ständerätlichen Vorlage, die natürlichen Personen einmal im Leben und juristischen Personen alle 30 Jahre eine straflose Selbstanzeige zugesteht, verlangte die SVP als einzige bürgerliche Partei eine allgemeine Steueramnestie. Die SP hingegen wollte die Amnestie nur natürlichen Personen, nicht aber juristischen Personen, zukommen lassen. Unter den Kantonen zeigte sich Nidwalden skeptisch und sprach der Vorlage die Motivationskraft zu einer verstärkten Steuerdisziplin ab.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige

Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 98.426) eine materielle Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion (Mo. 97.3666) der SP-Fraktion ab.

Parlamentarische Initiative für eine materielle Steuerharmonisierung

Eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3663), welche die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen vom Wohnsitz in den Kanton des Arbeitsorts verlagern wollte, wurde vom Nationalrat auch als Postulat mit 75 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die SP wies in ihrer Begründung darauf hin, dass die Zentrumslasten zentraler Orte durch diese Verlagerung ausgeglichen werden könnten. Eine angemessene Rückerstattung an den Wohnsitzkanton wurde dabei in Aussicht gestellt. Ruey (lp, VD) und Bundesrat Villiger waren jedoch der Meinung, dass das Problem der Zentrumslasten nicht durch eine Verlagerung der Besteuerung sondern durch den Finanzausgleich angegangen werden sollte. Diese Thematik war im Berichtsjahr vor allem in der Westschweiz aktuell geworden. Das Bundesgericht hatte im Oktober dem Kanton Genf untersagt, bei Pendlern aus der Waadt Steuern einzufordern. Der Kanton Genf hatte im November 1998 einzelnen gut verdienenden Pendlern schriftlich eine Steuerpflicht in Aussicht gestellt, nachdem der Kanton Waadt es mehrmals abgelehnt hatte, sich an den Zentrumslasten des Stadtkantons Genf zu beteiligen. Das Bundesgericht verwies in seinem Urteil auf das Verbot einer Doppelbesteuerung.
Zur Besteuerung von Wohneigentum siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).

Motion SP-Fraktion: Veranlagungsort der Steuerpflichtigen

Die Fusionswelle von Grossfirmen beschäftigte auch im Berichtsjahr das Parlament. Der Sozialdemokrat Chiffelle (VD) hatte mit einer parlamentarischen Initiative beantragt, sich zusammenschliessende Aktiengesellschaften mit einer Sondersteuer zu belegen. Diese Abgabe mit einem variablen Steuersatz würde nach Ansicht des Initianten einerseits Fusionen verhindern und andererseits den Staat für entgangene Gewinnsteuern infolge von steuerlich verrechenbaren Umstrukturierungskosten entschädigen. Der Nationalrat lehnte den von der geschlossenen SP-Fraktion unterstützten Vorschlag ab. Ebenfalls erfolglos blieb eine Motion der SP-Fraktion, welche verlangte, dass der Bund bei Fusionen und anderen Umstrukturierungen in der Privatwirtschaft den Unternehmen vorschreiben kann, dass in den von Entlassungen betroffenen Betrieben neue Arbeitszeitmodelle (z.B. Viertagewoche) eingeführt werden.

Einmalige Abgabe auf Fusionsgeschäften

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Angesichts von Unternehmensfusionen, die einerseits explodierende Börsengewinne, andererseits den Abbau von Arbeitsplätzen brachten, aber auch aufgrund von publik gewordenen Steuertricks einiger Reicher forderte die SP im Dezember eine Sondersession für mehr Steuergerechtigkeit. Weiter verlangte sie die Einführung einer «ergiebigen und griffigen» Kapitalgewinnsteuer per Dringlichkeitsrecht, eine Depotabgabe von 0,1% auf allen verwalteten Vermögen, eine nationale Erbschaftssteuer und eine «echte» Steuerharmonisierung.
Im Januar 1998 hielt das Parlament eine halbtägige Sitzung zum Thema Steuern ab, zur geforderten Sondersession kam es nicht.

SP fordert Sondersession für mehr Steuergerechtigkeit

Mit 102 zu 64 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gros (lp, GE) (Pa.Iv. 96.431) Folge, die verlangt, die steuerlichen Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften (Gesellschaften, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben) auf die direkte Bundessteuer auszudehnen. Bisher kennen nur die Kantone Steuerprivilegien für Hilfsgesellschaften. Vergebens wehrte sich die SP dagegen, nach der Unternehmenssteuerreform den Firmen noch weitere Steuergeschenke zu machen.

Pa.Iv. Gros für steuerliche Anreize für ausländische Hilfsgesellschaften

Via parlamentarische Initiative verlangte Nationalrätin Nabholz (fdp, ZH) eine Öffnung der Säule 3a für Nichterwerbstätige, insbesondere Frauen, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, sowie Arbeitslose und Invalide. Von der steuerlich privilegierten gebundenen Selbstvorsorge könnten somit rund 635'000 Personen mehr profitieren. Die SP bekämpfte den Vorstoss jedoch als neues Steuerschlupfloch für Reiche und sah darin im Gegensatz zur Initiantin kein eigentliches Gleichstellungsanliegen, da sich viele der anvisierten Personen die Säule 3a gar nicht leisten könnten. Mit 109 zu 60 Stimmen gab der Nationalrat der Initiative aber Folge und beauftragte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der Ausarbeitung einer Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Parlamentarische Initiative: Säule 3a auch für Nichtberufstätige
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998

In ihrer Wahlplattform 95 «Die Schweiz muss wieder sozialer werden» sprach sich die SP gegen die neoliberale Wirtschaftspolitik aus und forderte einen Ausbau des Sozialstaats über Steuererhöhungen sowie Sparpotentiale, die sie im Strassenbereich, in der Landwirtschaft, in der Landesverteidigung und im Zivilschutz ortete. Ausserdem stellte die Partei «14 Thesen gegen die Erwerbslosigkeit» vor, in denen sie in einem ersten Schritt die 40-Stunden-Woche, mittelfristig die 35-Stunden-Woche anstrebt.

Wahlplattform «Die Schweiz muss wieder sozialer werden» der SP 1995

Nachdem sich auch die Nationalratskommission weitgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer angeschlossen hatte, gab der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung zum neuen Modell bekannt. Wesentlich für das Zustandekommen eines Konsens war, dass sich die Bundesratsparteien im Verlaufe der Herbstsession auf eine Gesamtlösung der Bundesfinanzreform in einem Paket geeinigt hatten. Dabei mussten alle Parteien Abstriche machen: die SP bei ihren Forderungen nach einer vollständigen Kompensation der Ertragsausfälle bei der Stempelsteuerrevision resp. nach einer Zweckbindung von Mehreinnahmen (z.B. zugunsten der Krankenversicherung) und die Bürgerlichen bei ihren Begehren nach einer Reduktion der direkten Bundessteuer und nach einer zeitlichen Befristung der Finanzordnung sowie bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der Proportionalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer. Zu diesem Kompromiss gehörte auch ein Passus, der vorsieht, dass nur alle drei Vorlagen der Finanzreform (MWSt, Direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) zusammen in Kraft treten können. Damit soll gewährleistet werden, dass das Gesamtpaket nicht durch die Entscheide des Souveräns an der Urne wieder aufgeschnürt wird.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991