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Im Sommer 2022 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour). Das Programm zur Standortförderung wurde mit einer im Jahr 2012 in Kraft getretenen Totalrevision des Bundesgesetzes geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der inländischen Tourismusindustrie zu fördern, den Wissensaufbau zu stärken sowie Innovationen voranzutreiben.
Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung wollte der Bundesrat eine für den Zeitraum von 2023 bis 2026 befristete Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes bei Innotour-Projekten von 50 auf 70 Prozent schaffen. Er hoffte, dank dieser Massnahme die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie in der Tourismusbranche teilweise abfedern zu können. Die vorgeschlagene Massnahme war damit Teil des vom Bundesrat im Herbst 2021 beschlossenen Recovery-Programms für die Tourismusindustrie. Der Bundesrat rechnete für die vier Jahre mit Mehrausgaben von total CHF 20 Mio. Den entsprechenden Kredit wollte er im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2024–2027 beantragen.
In der Vernehmlassung war das Vorhaben auf grossen Zuspruch gestossen; sämtliche teilnehmenden Kantone, Städte und Verbände unterstützten die Massnahmen. Unter den Parteien sprachen sich die SP und FDP für die Annahme der Vorlage aus, einzig die SVP lehnte die Massnahmen aus fiskalpolitischen Überlegungen ab.

Revision Innotour: befristete Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes (BRG 22.051)

Im Mai legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über die Finanzhilfe an den Schweizer Tourismus für die Jahre 2000 bis 2004 vor. Der vorgesehene Betrag wurde im Vergleich zur ablaufenden Fünfjahresperiode um 22 Mio Fr. auf 190 Mio Fr. aufgestockt. Damit sollen vermehrte Werbeanstrengung zur Zurückeroberung verlorener Marktanteile finanziert werden. Die Bundeshilfe bewegt sich damit etwa im Rahmen derjenigen von Ländern wie Belgien und Holland, erreicht aber nur etwa die Hälfte der österreichischen Subventionen. Beide Parlamentskammern hiessen den Beschluss gut. Im Ständerat, wo es keine grundsätzliche Kritik gab, beantragte die Kommissionsmehrheit gar, den Beitrag um weitere 30 Mio auf 220 Mio Fr. aufzustocken. Sie unterlag damit aber mit 19:15 Stimmen. Im Nationalrat war Eintreten ebenfalls unbestritten. Die SP übte jedoch heftige Kritik an diesem „klassischen Strukturerhaltungs-Subventionsprogramm“ (Votum Strahm, sp, BE). Sie stellte den Antrag, nur die ersten beiden Jahrestranchen zu bewilligen und die weiteren Zahlungen erst dann vorzunehmen, wenn ein Massnahmeplan zur Aufwertung der Schweiz als Tourismusstandort mit einem Ausbildungskonzept zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen vorliegt. Dieser auch von den Grünen unterstützte Vorschlag wurde mit 106:60 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat den Beschluss einstimmig, der Nationalrat mit 142:3 Stimmen. Der Nationalrat stimmte allerdings im Anschluss an diese Beratungen einer Motion seiner WAK zu, welche die Forderungen der SP in Bezug auf einen Massnahmenplan aufnahm und einen entsprechenden Bericht bis Ende 2001 verlangt.

Finanzhilfe an den Schweizer Tourismus für die Jahre 2000 bis 2004

Nicht wenige KMU hatten in den Jahren der Rezession unter ernsthaften Problemen bei der Kreditbeschaffung gelitten. Als Gegenmassnahme schlug die SP-Fraktion mit einer Motion vor, eine staatliche Bank für KMU zu schaffen. Der Bundesrat teilte zwar die Lageeinschätzung, dass die im Rahmen der Internationalisierung erfolgte Neuorientierung der Geschäftspolitik der Grossbanken die Position der KMU auf dem Kreditmarkt erschwert hat. Die Gründung einer Bundesbank lehnte er aber aus ordnungspolitischen Gründen ab. Es sei nicht Sache des Staates, über die Kreditwürdigkeit von privaten Unternehmen und ihrer Projekte zu urteilen und die daraus entstehenden Risiken zu tragen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und war auch nicht bereit, den Vorstoss wenigstens in Postulatsform zu überweisen.

staatliche Bank für KMU
Dossier: Förderung von KMU

Die namentlich von der Chemieindustrie geforderte Revision des Patentgesetzes, welche es ermöglichen soll, auch Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie vor nicht autorisierten Nachahmungen zu schützen, war weiterhin sehr umstritten. Die bisher vor allem aus dem links-grünen Lager kommende Kritik am bundesrätlichen Entwurf erhielt Unterstützung vom Schweizerischen Bauernverband. Dieser teilte die Befürchtungen der Entwicklungshilfeorganisationen, dass die Landwirte die Vermehrungsrechte für patentrechtlich geschützte Tiere und Pflanzen mit der Entrichtung von Lizenzgebühren an die grossen Chemiekonzerne erkaufen müssten. In der vorberatenden Nationalratskommission scheiterte ein Rückweisungsantrag der SP nur knapp. Eine neue Situation entstand nach der Sommersession, als der Ständerat einen Gegenvorschlag zur "Beobachter-Initiative" verabschiedet hatte, welcher für die Gentechnologieforschung restriktive Bedingungen aufstellt. Dies veranlasste die Kommission, die Arbeit an der Patentgesetzrevision zurückzustellen, bis der Nationalrat zu diesem Gegenvorschlag Stellung genommen hat.

Revision des Patentgesetzes (BRG 89.051)
Dossier: Patentschutz in der Gentechnologie
Dossier: Revision des Patentgesetzes

Die am heftigsten geführte wirtschaftspolitische Auseinandersetzung fand auf dem Gebiet der Strukturpolitik statt. Die regional stark differenzierte Verfassung des Arbeitsmarktes einerseits und der Verlust von Weltmarktanteilen in einigen der sogenannten Wachstumsbranchen andererseits sind Anzeichen dafür, dass sich die schweizerische Wirtschaft weiterhin strukturellen Problemen ausgesetzt sieht. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr ein Paket mit «Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Wirtschaft» vorgelegt. Darin schlug er den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums sowie die Schaffung einer Innovationsrisikogarantie vor. Ziel dieser staatlichen Massnahmen ist die Verbesserung der Angebotsbedingungen, um der privaten Wirtschaft den Anschluss an die internationale Entwicklung und den beschleunigten technischen Fortschritt zu erleichtern sowie die im Inland bestehenden räumlichen Ungleichgewichte abzubauen. Da die Innovationsrisikogarantie im Gegensatz zum Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums auf heftige Gegenwehr stiess, wurde sie vom erstberatenden Ständerat aus dem Paket herausgelöst und separat behandelt.

Anlässlich der Richtliniendebatte hatte der Nationalrat eine Motion der SP für ein Sofortprogramm zugunsten der Grundlagenforschung und der Regionalpolitik abgelehnt. In einem Bericht bescheinigte die OECD der Schweiz, dass sie den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verpasst hat; in einigen Teilbereichen habe sie jedoch ihren früher innegehabten Vorsprung auf andere Industrieländer eingebüsst.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Immer mehr Kantone versuchen, mit Wirtschaftsförderungsgesetzen die Errichtung neuer Betriebe auf ihrem Gebiet zu begünstigen. In Neuenburg stimmte der Grosse Rat oppositionslos einem entsprechenden Gesetz zu. Mit dem Einverständnis der Landsgemeinde erhielt ebenfalls der Kanton Glarus ein Wirtschaftsförderungsgesetz. In Basel-Land reichte die durch die Betriebschliessung der Firestone in Pratteln aufgeschreckte Linke (SP und Gewerkschaften, bzw. POCH) gleich zwei Volksinitiativen für eine aktive staatliche Industrieansiedelungspolitik ein. Die Regierung handelte ebenfalls und legte dem Landrat einen eigenen Entwurf vor. Im Schaffhauser Parlament war man sich über die Notwendigkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung zwar einig; da aber in verschiedenen Detailfragen keine Verständigung möglich war, scheiterte eine von freisinniger Seite eingebrachte Motion. Im Kanton Solothurn stand die 1977 eingereichte Wirtschaftsförderungsinitiative der POCH zur Debatte. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit vertraten die Meinung, dass die bereits ergriffenen Sofortmassnahmen ausreichend seien und dass sich zudem einige Forderungen des Volksbegehrens (so zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeiter in staatlich unterstützten Betrieben) kontraproduktiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden. Der Souverän lehnte die Initiative mit 13'896 Ja : 45'161 Nein deutlich ab.

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH