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Im Dezember 2022 präsentierte die WBK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung, der sich in nicht unwesentlichen Punkten vom zuvor in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf unterschied.
Insgesamt 275 Stellungnahmen waren in der Vernehmlassung eingegangen, die grosse Mehrheit davon fiel positiv aus. So unterstützten 23 Kantone den Vorentwurf, ebenso wie acht von zehn stellungnehmenden Wirtschaftsverbänden – darunter GastroSuisse, SGB und Travail.Suisse – und acht Parteien – darunter die SP, die Grünen, die GLP und die Mitte. Abgelehnt wurde die Vorlage von der SVP und der FDP; die FDP-Frauen sprachen sich hingegen für den Vorentwurf aus. Bei den Wirtschaftsverbänden äusserte economiesuisse trotz Unterstützung der Vorlage erhebliche Vorbehalte, während sich der SGV gänzlich ablehnend zur Vorlage positionierte. Die Befürwortenden begrüssten grundsätzlich, dass das seit 2003 bestehende Impulsprogramm in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll, ebenso wie das stärkere Engagement durch den Bund. Ferner vertraten sie die Ansicht, die Vorlage verbessere die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, wirke dem Fachkräftemangel entgegen und fördere die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die gegnerischen Stimmen, darunter die drei ablehnenden Kantone Bern, Graubünden und Zug, sahen durch den Vorentwurf die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen verletzt. In eine ähnliche Stossrichtung gingen die Bedenken des SGV sowie der SVP und der FDP. Anders beurteilten dies die meisten Kantone und die SODK, ebenso wie die für den Vorentwurf zuständige WBK-NR, die die neue Rolle des Bundes nicht nur mit Rückgriff auf die in Art. 116 Abs. 1 BV erwähnte Unterstützungskompetenz, sondern darüber hinaus mit Bezug auf Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV (Arbeitnehmendenschutz) und Art. 8 Abs. 3 BV (Gleichstellung von Mann und Frau) legitimierte. Die SVP vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Vorlage die Wahlfreiheit der Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen lassen wollen, einschränke. Economiesuisse und der SGV sorgten sich auch um die Kosten, insbesondere verbunden mit der offenen Frage der (Gegen-)Finanzierung.
Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen passte die WBK-NR ihren Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf in zwei Punkten an. Erstens verlangte der Entwurf neu für jeden Kanton während der ersten vier Jahre eine Bundesbeteiligung von 20 Prozent an den durchschnittlichen Betreuungskosten der Eltern. Bei unzulänglichem finanziellen Engagement der Kantone könnte der Betrag daraufhin auf bis zu 10 Prozent der Betreuungskosten gekürzt werden. Im Vorentwurf hatte die Kommission eine umgekehrte Lösung vorgeschlagen, wonach der Bund zu Beginn einen Sockelbeitrag von 10 Prozent entrichtet hätte. Kantone mit vergleichsweise hohem finanziellen Engagement hätten in der Folge noch einen Zusatzbeitrag (+5% oder +10%) erhalten können. Die zweite Änderung im Vergleich zum Vorentwurf betraf die Höhe des Verpflichtungskredites zur Unterstützung von Programmen zur Schliessung der Angebotslücken in der familienexternen Betreuung. Während der Vorentwurf für die ersten vier Jahre hierfür insgesamt einen Betrag von CHF 160 Mio. bereitstellen wollte, wurde dieser Betrag im Entwurf auf CHF 240 Mio. erhöht. Dies, nachdem diverse Vernehmlassungsteilnehmende bemängelt hatten, dass zusätzliches Gewicht auf die Qualitätssicherung und -entwicklung gelegt werden sollte. Mit diesen Änderungen versehen genehmigte die Kommission den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Dass die Diskussion um die Vorlage damit noch lange nicht abgeschlossen sein würde, liessen bereits die zahlreichen Anträge diverser Kommissionsminderheiten erahnen, die die WBK-NR in ihrem Bericht und teilweise bereits in ihrer Medienmitteilung aufführte.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Frühling 2021 kam es in der Stadt St. Gallen in Folge einer von der Polizei aufgelösten Party zu Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und der Polizei, wobei ein erheblicher Sachschaden entstand. In den Medien wurde über diese Krawalle diskutiert und über die Ursachen der Ausschreitungen gemutmasst, zumal es einige Tage später erneut zu Auseinandersetzungen mit noch mehr Jugendlichen – Polizeischätzungen zufolge rund 1'000 an der Zahl – kam. Auf der einen Seite wurden die Corona-Massnahmen als Auslöser genannt, die es den Jugendlichen verunmöglichten, ihren normalen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen und die dazu geführt hätten, dass die Party, welche im öffentlichen Raum stattfand, aufgelöst werden musste. Auf der anderen Seite wurde den – teilweise alkoholisierten – Jugendlichen auch einfach Lust auf Krawalle zugeschrieben. Die Einschätzungen der Medien fielen ziemlich einheitlich aus; sie verurteilten die Auseinandersetzungen scharf, zeigten aber auch Verständnis für die Jugendlichen, die teilweise frustriert darüber seien, nicht ihr gewohntes soziales Leben führen zu können. So betonte etwa der Jugendpsychologe Allan Guggenbühl gegenüber dem St. Galler Tagblatt, dass die Jugendlichen «Dampf ablassen» müssten, was sie normalerweise in Clubs oder Bars täten – diese Alternative falle nun jedoch weg. Die wenigen Jugendlichen, die in den Medien zu Wort kamen, kritisierten die Auseinandersetzungen ebenfalls, pochten aber auch auf ihr Recht, sich im öffentlichen Raum zu treffen und zu feiern.
Wenige Tage nach den Ausschreitungen äusserten sich die Jungparteien der Mitte, der GLP, der EVP, der SP und der Grünen in einem offenen Brief. Sie betonten, dass die junge Generation in der Pandemie mehr Gehör erhalten müsse. Sie wiesen zudem darauf hin, dass viele Jugendliche aufgrund der Pandemie und ihrer Auswirkungen unter schweren psychischen Problemen litten; es brauche nun dringend Lösungen, «wie wir die Konsequenzen dieser Krise auch für die Jungen sozialverträglich gestalten können».

Jugendunruhen Corona

Der Bundesrat verabschiedete im September 2020 die Botschaft zum neuen Gesetzesentwurf, der den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen neu regeln und schweizweit vereinheitlichen soll. Der erste Entwurf war bereits im März 2019 veröffentlicht und bis Juni 2019 in die Vernehmlassung geschickt worden, an welcher insgesamt 88 Akteure partizipiert hatten. Grundsätzlich stimmten die Vernehmlassungsteilnehmenden der Richtung des Gesetzes sowie der geplanten Koregulierung durch die Akteure der Film- und Videospielbranche und den Staat zu. So unterstützten 24 Kantone, die SODK, deren fachtechnische Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) sowie die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Organisationen im Bereich Film und Videospiel die Vorlage. Völlig abgelehnt wurde sie hingegen von den Kantonen Schwyz und Zug, da das Gesetz nicht genug Massnahmen im Bereich des Online-Handels sowie bei Abruf- und Plattformdiensten enthielt, obwohl dort der grösste Handlungsbedarf gegeben sei. Auch die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sprachen sich gegen die Vorlage aus, da in ihren Augen die Erziehungsberechtigen beim Thema Jugendschutz in der Verantwortung stünden. Prinzipiell befürwortet wurde die Vorlage von der CVP und der SP, wobei Erstere jedoch die Eignung des Lösungsansatzes in Frage stellte und Letztere eine noch stärkere staatliche Regulierung begrüsst hätte. Auf Grund der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden nahm der Bundesrat kleinere Anpassungen am Vorentwurf vor, etwa indem er Werbefilme explizit aus der Regelung ausschloss. Hingegen sollten Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zu sonst unerlaubten Inhalten bekommen, sofern die Begleitperson mindestens 10 Jahre älter ist und das Mindestalter um höchstens 2 Jahre unterschritten wird. Ausserdem werden die Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten dazu verpflichtet, Massnahmen für den Jugendschutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu treffen. Eine abschliessende Alterskontrolle sei hier nicht realistisch, da nicht kontrolliert werden könne, wer letztendlich die Inhalte konsumiere. Dies zu überprüfen falle in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Zukünftig sollen bei der Erarbeitung der Jugendschutzregelung im Rahmen der neu gebildeten Jugendschutzgruppen überdies Expertinnen und Experten miteinbezogen werden müssen.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Soucieux du remplacement des autorités de tutelle par les APEA, le groupe socialiste a chargé le Conseil fédéral de rédiger un rapport dressant un premier état des lieux de cette nouvelle pratique. La crainte du groupe socialiste est que la transmission de cette compétence communale en mains cantonales entraine une hausse des coûts. Le postulat a été accepté à l'unanimité lors de la session d'hiver 2014.

Remplacement des autorités de tuelle par les APEA

Vorschläge für ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gab es auch von der SP. Sie verlangte in erster Linie die Weiterbeschäftigung von Jugendlichen nach dem Lehrabschluss. Dabei plädierte sie für ein Modell, bei dem die Betriebe die ausgebildeten Lehrlinge während 12 Monaten zu einem reduzierten Ausgebildeten-Salär von 90% anstellen könnten und die restlichen 10% durch den Bund getragen würden. Ausserdem wollte sie zur Finanzierung der Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit auf Löhnen über 126 000 Fr. ein vorübergehendes Solidaritätsprozent erheben.

Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

An ihrer Delegiertenversammlung Ende Juni in Freiburg diskutierte die SP über die Bildungs- und Familienpolitik. Die gesamtschweizerische Harmonisierung des Bildungswesens durch das Konkordat Harmos wurde positiv beurteilt. Die Delegierten verabschiedeten ein Thesenpapier zur Bildung, in dem unter anderem die flächendeckende Einführung von Gratis-Tagesschulen gefordert wurde. Keine Chance hatte ein Antrag von Chantal Galladé (ZH), die freie Schulwahl nicht abzulehnen. Galladé hatte argumentiert, bereits heute könnten reiche Familien faktisch durch Umzug die Schule wählen. Mit der freien Schulwahl würde daher die Chancengleichheit erhöht. Gegner der freien Schulwahl argumentierten insbesondere mit den hohen Kosten, die diese verursachen würde. Bezüglich der Finanzierung von Kinderkrippen fiel das Fazit der Delegierten anders aus als noch im März 2007, als entschieden worden war, das Modell der Betreuungsgutschriften weiterzuverfolgen. Nun wurde dieses zur Überarbeitung an die Parteileitung zurückgewiesen. Zurzeit kommen nur Personen mit tiefem Einkommen über subventionierte Krippenplätze in den Genuss staatlicher Unterstützung. Betreuungsgutscheine könnten auch Familien der Mittelschicht entlasten. Vor allem Delegierte aus der Romandie kritisierten jedoch dieses Modell. Die SP-Delegierten fassten folgende Abstimmungsparolen: Ja zur Volksinitiative „für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“, Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz und Nein zur Volksinitiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts.

Bildungs- und Familienpolitik

Eine Minderheit aus den Reihen der SP erreichte, dass der Nationalrat einen eigenständigen Artikel über die Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Grundrechtskatalog der revidierten Verfassung aufnahm (Art. 11). Vergeblich warnte Bundesrat Koller, die vorerst gewählte Formulierung, wonach Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine harmonische Entwicklung und auf den Schutz haben, den ihre Situation als Minderjährige erfordert, sei juristisch nicht umsetzbar, da kein Gericht einen so vagen Begriff wie die harmonische Entwicklung in einen Leistungsanspruch ummünzen könne; die physische und psychische Integrität der Kinder und Jugendlichen sei durch die Bestimmungen von Art. 10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit) zudem ohnehin garantiert. Den Vertretern des rechtsbürgerlichen Lagers stiess vor allem der zur Diskussion stehende zweite Absatz dieses neuen Verfassungsartikels auf, wonach die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte im Rahmen ihrer Fähigkeiten selber ausüben. Keller (sd, BL) malte gar das Schreckgespenst eines Keils zwischen den Generationen und von Kindern an die Wand, die beim Richter gegen Vater und Mutter klagen. Die Zustimmung erfolgte nur knapp mit 73 zu 67 Stimmen.

Rechte von Kindern und Jugendlichen in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

ln etlichen Städten führte der akute Mangel an Aufführungs- und Ausstellungsräumen zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere klagen die Vertreter der sogenannten «Alternativkultur» über die im Vergleich zu der etablierten, stark subventionierten Konzert- und Theaterkultur krasse Benachteiligung durch die öffentliche Hand. Während diese Auseinandersetzung in Zürich seit der Einrichtung der «Roten Fabrik» abgeklungen ist und sich in Bern seit der provisorischen Öffnung der ehemaligen städtischen Reitschule beruhigt hat, führte dieses Jahr in Basel eine kompromisslose Politik bezüglich der alten Stadtgärtnerei zu einem gereizten Klima und zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Ein Beschluss des Grossen Rates aus dem Jahre 1980 verlangte die Errichtung eines Grünparks auf dem Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Gebäulichkeiten waren jedoch besetzt und für kulturelle Anlässe benutzt worden, worauf das Hochbauamt als Eigentümer das Areal der «Interessengemeinschaft Alte Stadtgärtnerei» (IGAS) als Vertreterin der Benützer für eine befristete Zeit überliess. Mit einer Volksinitiative «Kultur- und Naturpark St. Johann» sollten nun die alten Gärtnereigebäude der Kultur erhalten bleiben. Die linken und grünen Parteien sowie der LdU befürworteten die Initiative, die bürgerlichen Parteien, die DSP und die PdA empfahlen die Ablehnung. Das Volksbegehren wurde Anfang Mai 1988 mit 56 Prozent Neinstimmen relativ knapp abgelehnt. Zahlreiche – auch bürgerliche – Organisationen und Einzelpersonen setzten sich darauf weiterhin für eine Kompromisslösung ein, doch der Grosse Rat drängte die Regierung, den Volksentscheid in die Tat umzusetzen, was denn auch Ende Juni mit Polizeigewalt geschah und zu heftigen Krawallen führte. Mehrere Ersatzangebote der Regierung wurden von der IGAS, teilweise auch von der Regierung selbst, als ungeeignet angesehen, worauf die «Stadtgärtnerinnen» ein ehemaliges, zum Abbruch vorgesehenes Kino besetzten und hier trotz einer Strafklage der Eigentümerin erneut einen funktionierenden Kulturbetrieb einrichteten.

Alternative Kulturformen