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Zwischen April und Juli 2017 fand die Vernehmlassung zur Änderung des AHVG zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge statt. 73 Organisationen, darunter alle Kantone sowie die KdK, vier in der Bundesversammlung vertretene Parteien sowie verschiedene Verbände der Wirtschaft, Fachverbände oder Durchführungsstellen, beteiligten sich an der Vernehmlassung, wie das BSV in seinem erst im August 2019 erschienenen Ergebnisbericht zur Vernehmlassung erklärte. Der Bundesrat definierte in seiner Botschaft vier Hauptpunkte der Revision: die risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht, die Verbesserung der Governance in der 1. Säule, die Steuerung und Aufsicht über Informationssysteme und die punktuelle Optimierung der 2. Säule.
9 Kantone unterstützten die Änderungen zur 1. Säule grundsätzlich; 14 weitere Kantone fürchteten trotz ihrer eigentlichen Zustimmung um die kostengünstige Durchführung der Aufsicht. Die SP – und mit ihr der SGB und Travail.Suisse – hielt eine Anpassung des Systems insgesamt für angemessen, die CVP befürwortete eine Beschränkung der Gesetzesänderung auf alle Aspekte zur Modernisierung der Aufsicht. Die FDP und die SVP lehnten die Änderung ab, da sie punktuelle Korrekturen bevorzugen würden und die Kosten der Revision fürchteten. Letztere Ansicht teilten auch der Arbeitgeberverband und der Bauernverband, Centre Patronal und FER. Die Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen forderten insbesondere eine Beibehaltung des bisherigen, dezentralen Systems. Zahlreiche unterschiedliche Organisationen (verschiedene Kantone, die FDP oder Mitglieder des SGV) kritisierten überdies die starke Konzentration der Vorlage auf operative Fragen. Grösstenteils auf Zustimmung stiessen hingegen die Massnahmen in der 2. Säule.

Aufsicht in der 1. Säule (BRG 19.080)

Bei der anfangs Dezember 2017 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) gingen 127 Stellungnahmen ein. Unbestritten waren die Dringlichkeit sowie die Ziele der Reform, ansonsten beurteilten die Teilnehmenden die Vorlage jedoch sehr unterschiedlich: Die KdK und die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), alle Kantone sowie die Städte- und Gemeindeverbände hiessen den bundesrätlichen Vorschlag mehrheitlich gut, forderten jedoch einen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21.2 Prozent anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen 20.5 Prozent. Zahlreiche Kantone sprachen sich zudem dafür aus, die vom Bundesrat im Vergleich zur USR III fallen gelassene zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittliches Eigenkapital wieder aufzunehmen, wie es vor allem der Kanton Zürich im Vorfeld gefordert hatte. Diese Forderung wurde auch von verschiedenen Organisationen, Verbänden und Kantonalparteien – insbesondere aus dem Kanton Zürich – unterstützt.
Auch die SVP befürwortete die zinsbereinigte Gewinnsteuer und forderte zusätzliche steuerliche Massnahmen wie einen erhöhten Steuerabzug für Start-ups. Zudem sprach sie sich für eine Senkung der Gewinnsteuer des Bundes von 8.5 auf 7.5 Prozent aus. Dies sollte den Spielraum der Kantone weiter vergrössern und stellte eine Reaktion auf die Senkung der Konzerngewinnsteuern in den USA dar. Diese Absicht unterstützte auch die FDP.Die Liberalen. Sie forderte zudem, die vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen für fakultativ zu erklären, um die konkrete Ausgestaltung den Kantonen zu überlassen – eine Position, die unter anderem auch die Economiesuisse teilte. Einig war man sich im bürgerlichen Lager mehrheitlich in der Kritik zur Erhöhung des Mindestansatzes der kantonalen Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierungsmassnahme. Zahlreiche bürgerliche Parteien und Organisationen, darunter die SVP, die FDP.Die Liberalen, die BDP, der Gewerbeverband und die Vereinigung der Familienunternehmen Swiss Family Business sprachen sich gegen diese aus, da damit in den Ermessensspielraum der Kantone eingegriffen werde und eine solche Regelung insbesondere den KMU schade. Die GLP schlug alternativ vor, die Gewinnsteuer an die Dividendenbesteuerung zu koppeln: Eine höhere Dividendenbesteuerung würde folglich tiefere Gewinnsteuern erlauben.
Auch Akteure aus dem linken politischen Spektrum äusserten Kritik an der vorgelegten SV17. Die SP lehnte die Fördermassnahmen wie die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung ab und beantragte, diese – falls sie doch eingeführt würden – zeitlich zu befristen. Sie befürwortete die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmassnahmen, diese gingen ihr jedoch zu wenig weit: Die Dividendenbesteuerung sei auf mindestens 80 Prozent auf Kantons- und auf 100 Prozent auf Bundesebene zu erhöhen. Zudem sollten die Mindestvorgaben für die Familienzulagen auf mindestens CHF 50 erhöht werden, erklärte sie. Für den SGB stellte die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent das Minimum dar, er schlug sogar eine Erhöhung auf 100 Prozent sowie eine Erhöhung der Kinderzulagen auf CHF 100 und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) vor. TravailSuisse und Centre Patronal forderten die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs entsprechend der gleichnamigen Initiative. Für die Grünen ging die Steuervorlage 17 in die falsche Richtung, da sie den Steuerwettbewerb weiter anheize und intransparente Steuerausfälle zur Folge habe. Sie forderten einen Mindeststeuersatz für Unternehmen sowie Korrekturen an der USTR II, insbesondere eine Einschränkung des KEP.
Eine Aufteilung der Vorlage – wie sie bereits kurz nach Ablehnung der USR III als «Plan C» diskutiert worden war – brachte schliesslich die CVP ins Spiel: In einem ersten Schritt sollen nur die breit akzeptierten und dringlichsten Elemente – die Abschaffung der Sonderregeln für Statusgesellschaften, die Erhöhung des Kantonsanteils auf 21.2 Prozent sowie die Anpassung des Finanzausgleichs – vorgenommen werden. Die neuen Steuerprivilegien sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Kinderzulagen würden erst in einem zweiten Schritt diskutiert. Diesen Vorschlag unterstützte der Verband Swissholdings, da «die internationale Schweizer Wirtschaft auf die rasche Abschaffung der heutigen Regimes [...]» angewiesen sei.
Die Medien zogen im Anschluss an die Vernehmlassung insbesondere Parallelen zur Steuerreform im Kanton Waadt: Dieser hatte als Ausgleich zu den Steuersenkungen für die Unternehmen zusätzliche Sozialausgaben für Kindergeld, Kinderbetreuungsbeiträge und Subventionen für die Krankenkassenprämien gesprochen, woraufhin die Kantonsbevölkerung sowohl die USR III als auch die kantonale Umsetzungsgesetzgebung gutgeheissen hatte. Diesem Vorbild habe nun auch Finanzminister Maurer folgen wollen, seine sozialen Kompensationsmassnahmen seien jedoch auf wenig Anklang gestossen – sie seien gemäss Tages-Anzeiger als «Feigenblatt» wahrgenommen worden.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 68% hiess das Volk am 26. November die Harmonisierung der Familienzulagen klar gut. Das Gesetz wurde einzig in Appenzell Innerrhoden mit 54,4% abgelehnt. Am grössten war die Zustimmung mit 83,7% im Kanton Jura. Es ist dies jener Kanton, in dem die Familien vom neuen Gesetz am meisten profitieren werden, weil dort die Kinderzulagen am tiefsten waren. Auch die Kantone Neuenburg, Waadt und Bern, deren Zulagen ebenfalls deutlich unter dem künftigen Minimum lagen, stimmten der Harmonisierung mit Mehrheiten von über 70% zu. Mit Ausnahme von Genf lagen die durchschnittlichen Ja-Stimmenanteile in den Kantonen der Westschweiz und im Tessin höher als in der Deutschschweiz.


Abstimmung vom 26. November 2006

Beteiligung: 45,0%
Ja: 1 480 796 (68,0%)
Nein: 697 415 (32,0%)

Parolen: Ja: CVP, SP, EVP, CSP, PdA, PSA, GPS, SD, EDU, Lega; SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: FDP (4*), SVP, LP, FPS; Economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Für die Harmonisierung der Familienzulagen sprachen sich die SP, die GP und die übrigen linken Parteien, die CVP, die EVP, die EDU, die SD sowie die Gewerkschaften aus. Sie begrüssten die nationale Harmonisierung und den verbindlichen Minimalsatz, der für die meisten Kantone eine Erhöhung der Leistungen bedeutet. Sie waren der Ansicht, durch die Vorlage könne die finanzielle Lage vieler Familien verbessert und Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlichen Regelungen zwischen den Kantonen vermindert werden.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Das vom Finanzdepartement zur Entlastung der Familien präsentierte Steuerpaket, fand die SP völlig unzureichend, da es vor allem Familien der höheren Einkommensklassen begünstigen würde. Als weitaus wirksamere Familienpolitik schlugen verschiedene SP-Parlamentarier, in erster Linie die Zürcher Nationalrätin Fehr, einen ganzen Strauss von familienfreundlichen Massnahmen vor: einheitliche und höhere Familienzulagen, wie sie die auf Eis gelegte parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) seit Jahren fordert, Ergänzungsleistungen für minderbemittelte Familien nach dem Modell der EL in der AHV und IV, Befreiung der Kinder und Jugendlichen von den Krankenkassenprämien, eine echte Mutterschaftsversicherung sowie eine Anstossfinanzierung des Bundes zur Schaffung von Kindertagesstätten. Fehrs parlamentarische Initiative, die für finanzschwache Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen einführen wollte, wurde ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen abgelehnt. Angenommen wurde hingegen ihr Postulat, mit welchem sie den Bundesrat bittet, in einem Bericht die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen aufzuzeigen, die eine familienfreundliche Unternehmenskultur fördern.Mit ihren Vorschlägen nahm die SP die wesentlichsten Ergebnisse einer Studie voraus, welche im Berichtsjahr im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) durchgeführt wurde. Erstmals wurden die Wirkungen des gegenwärtigen Systems des Familienlasten- und -leistungsausgleichs sowie alternative Szenarien systematisch analysiert. Aufgrund der Resultate dieser Studie sprach sich die EKFF für ein Drei-Säulen-Modell des Ausgleichs aus. Das gegenwärtige System mit Steuerabzügen und Kinderzulagen soll einerseits verbessert werden und andererseits mit bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien (nach dem „Tessiner Modell“) vervollständigt werden.

Steuerpaket SP Familienzulagen Ergänzungsleistungen Krankenkassenprämien Mutterschaftsversicherung Kindertagesstätten

Nach dem Scheitern der Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni gaben sich die Parteien – insbesondere auch im Hinblick auf die nationalen Erneuerungswahlen im Oktober – besonders familienfreundlich. Die CVP schlug steuerliche Entlastungen vor; zudem rief sie nach einem Bundesrahmengesetz für die Ausrichtung von Kinderzulagen und nach einer besseren Abstimmung der Schulzeiten auf die Bedürfnisse der Eltern. Das verlangte auch die FDP, die sich zudem für mehr ausserfamiliäre Betreuungsstätten für Kinder stark machte. Von einer eidgenössischen Regelung für die Kinderzulagen wollte sie hingegen nichts wissen. Konkrete Zahlen nannten die SP und die Grünen. Sie forderten existenzsichernde Kinderzulagen, wobei die Steuerabzüge für Kinder im Gegenzug zu streichen wären. Die SP sprach sich zudem für Ergänzungsleistungen für minderbemittelte Eltern aus, welche über eine eidgenössische Erbschaftssteuer finanziert werden sollten.

Parteien besonders familienfreundlich CVP FDP SP Grünen

In der Antwort auf den IDA FiSo-2-Bericht forderte der SP-Vorstand einen Ausbau des Sozialstaates und nannte die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, die Flexibilisierung des Rentenalters, einen eigenständigen Anspruch ausgesteuerter älterer Arbeitsloser auf Ergänzungsleistungen, die Erhöhung des Beitragsplafonds bei der ALV auf 243'000 CHF, die bessere Absicherung der Teilzeitarbeit, ein eidgenössisches Minimum für Kinderzulagen (200 CHF) und ein Recht auf Existenzsicherung als vordringliche Massnahmen, wobei eine höhere Gewinnausschüttung der Nationalbank an die Kantone für einen Lastenausgleich sorgen soll.

Antwort der SP auf den IDA-FiSo-2-Bericht

Ein SP-Parteitag in Davos im November stand ganz im Zeichen der Zukunft und Finanzierung des Sozialstaates. Die Delegierten verabschiedeten ein Positionspapier, in dem der «Panikmache» um die Finanzierung des Sozialstaates der Kampf angesagt und die soziale Grundsicherung als unabdingbar für den sozialen Frieden bezeichnet wird. Der Sozialstaat sei auch in Zukunft bezahlbar, dieser solle fortan aber nicht mehr allein durch Lohnprozente, sondern vermehrt über eine erhöhte Mehrwertsteuer finanziert werden. Als vordringlich erachtete die SP die Sicherung der AHV (mit Ruhestandsrenten ab 62 Jahren) und der IV sowie die Ausweitung der Ergänzungsleistungen auf Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende. Bekräftigt wurden die Forderungen nach höheren Kinderzulagen und einer Mutterschaftsversicherung.

Mit grossem Mehr stellte die SP zudem die Weichen für einen radikalen Umbau der Krankenversicherung: Bis zum Frühjahr 1997 will sie Vorschläge für eine oder mehrere Volksinitiativen bezüglich einer sozialeren Finanzierung der Krankenversicherung vorlegen. Die heutigen Kopfprämien sollen durch bis zu acht zusätzliche Mehrwertsteuerprozente ersetzt werden, womit die unteren Einkommenskategorien erheblich entlastet würden. Gleichzeitig soll der Kostenschub im Gesundheitswesen eingedämmt werden. Um das Ziel des gezielten Ausbaus der Leistungen und gleichzeitig der Begrenzung der Kostensteigerungen auf das BIP-Wachstum zu erreichen, wird eine nationale Spitalplanung sowie die Steuerung des Gesundheitswesens über Globalbudgets verlangt.

Die Initiativfreudigkeit der Parteispitze wurde von der SP-Basis und verschiedenen, an weiteren SP-Initiativen beteiligten Gruppierungen harsch kritisiert, da die Unterschriftensammlungen für zwei bereits lancierte Initiativen nur harzig liefen.

Parteitag der SP 1996

Als Reaktion einerseits auf den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen», welcher für die Zukunft erhebliche Finanzierungslücken konstatierte, und andererseits auf die Forderung der Arbeitgeber nach einem Ausbaustopp für die Sozialwerke verlangten der SGB und die SP in einem gemeinsamen Papier einen weiteren Ausbau. Konkret forderten sie sowohl die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren als auch die Erhöhung der Kinderzulagen und grössere staatliche Beiträge an die Krankenversicherungsprämien. Diese zusätzlichen Leistungen sollen primär über einen höheren Satz bei der Mehrwertsteuer und nur noch zu einem geringen Teil über neue Lohnprozente finanziert werden.

SGB und SP fordern weiteren Ausbau der Sozialwerke