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Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Die welschen Kantonalsektionen der SP lancierten auf den 1. Mai hin eine Wochenzeitung mit dem Titel «Jet d'Encre». Diese sollte den sieben Kantonalparteien (inkl. Berner Jura) einerseits als gemeinsame publizistische Plattform dienen, andererseits aber auch Sprachrohr der gesamten Linken in der Romandie sein. Dass die neue Wochenzeitung mehr als nur Parteiorgan sein wollte, bekräftigte auch die Tatsache, dass der sechsköpfigen Redaktion journalistische Unbhängigkeit zugestanden wurde. Finanziert wurde das Blatt vorerst von den Kantonalsektionen. In den Kantonen Genf, Neuenburg und Wallis wollten die jeweiligen Parteisektionen ihr kantonales Organ jedoch nicht aufgeben, was den Start der neuen Publikation erschwerte. Da bis Jahresende nicht genügend Abonnenten gefunden werden konnten und die Kantonalparteien keine Defizitgarantie leisten wollten, musste das Blatt sein Erscheinen im Dezember wieder einstellen. Die endgültige Einstellung der «Solothurner AZ», ehemaliges Organ der SP, führte im Kanton Solothurn ähnlich wie im Aargau zu einem bürgerlichen Pressemonopol.

Gründung und Einstellung der Wochenzeitung «Jet d'Encre» 1993