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Die sozialdemokratische Fraktion wollte mit ihrem Postulat „Institutionelle Fragen rund um die Schweizerische Nationalbank“ den Bundesrat beauftragen, die Rahmenbedingungen der SNB im Kontext globalisierter Finanzmärkte und weltweiter Interdependenz der Volkswirtschaften in einem Bericht zu untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den Fragen zukommen, ob die Nationalbank, in der Verfassung explizit als unabhängige Institution definiert, genügend transparent ist und wie sie ihren Verfassungsauftrag, im Gesamtinteresse des Landes zu handeln, wahrnimmt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf stützte das Vorhaben Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und beantragte dem Parlament, den Vorstoss anzunehmen. Sie sah im zu erarbeitenden Bericht eine gute Möglichkeit, die nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses zahlreich aufgetretenen Fragen rund um die Nationalbank zu klären. Der Nationalrat beschloss in der Sommersession auf Antrag Noser (fdp, ZH), die Diskussion zu vertagen, um dann im September den Vorstoss gegen den Willen des Bundesrates mit 93 zu 66 Stimmen abzulehnen. Die Ratsmehrheit folgte der Argumentation Portmann (fdp, ZH), wonach die Schnelllebigkeit und Komplexität der Finanzmärkte minutenschnelle Entscheidungen seitens der SNB erforderten und erhöhte Transparenzansprüche aus diesem Grund nicht praktikabel seien. Mit diesem Entscheid setzte sich die bürgerliche Mehrheit gegen eine Allianz aus SP und Grünen durch.

Institutionelle Fragen rund um die Schweizerische Nationalbank

Soucieux du remplacement des autorités de tutelle par les APEA, le groupe socialiste a chargé le Conseil fédéral de rédiger un rapport dressant un premier état des lieux de cette nouvelle pratique. La crainte du groupe socialiste est que la transmission de cette compétence communale en mains cantonales entraine une hausse des coûts. Le postulat a été accepté à l'unanimité lors de la session d'hiver 2014.

Remplacement des autorités de tuelle par les APEA

Um für mehr Transparenz und Objektivität im Bereich der Sozialhilfe zu sorgen, forderte die Sozialdemokratische Fraktion im September 2014 vom Bundesrat die Erstellung eines Berichts zu verschiedenen Punkten bezüglich der Sozialleistungen – unter anderem zu deren Erbringung, den Kosten und der Zuständigkeit in den verschiedenen Kantonen. Als Grund für den Vorstoss führte die Fraktion die gegenwärtige Polemik in der medialen Debatte, nicht vorhandene Detailkenntnisse und eine allgemeine Verwirrung aufgrund grosser Unterschiede zwischen den Regelungen der einzelnen Kantone und Gemeinden auf. Oftmals würden verschiedene Begriffe miteinander vertauscht, was diskriminierende Aussagen zur Folge habe. Angesichts der Komplexität des Themas müsse jedoch Objektivität gewährleistet werden, um eine vernünftige und offene Debatte über mögliche politische Massnahmen führen zu können. Es sei daher unerlässlich, für mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten zu sorgen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und erklärte in seiner Stellungnahme, dass er sich der Notwendigkeit, die Debatte über die Sozialhilfe zu versachlichen, bewusst sei. Er erkläre sich daher bereit, zusammen mit den Kantonen einen Bericht auszuarbeiten. Dieser würde sich allerdings darauf beschränken, bereits vorhandene Daten auszuwerten, um aufzuzeigen, an welchen Stellen noch keine Informationen vorhanden seien. Stillschweigend und diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat in der Wintersession 2014 an.

Transparenz statt Polemik bei der Sozialhilfe (Po. 14.3892)

Zwei Postulate aus der SP-Fraktion (Fässler, SG sowie Aubert, VD) kritisierten die Intransparenz der Finanzflüsse rund um die höhere Berufsbildung, speziell bei den Beiträgen an entsprechende Diplomvorbereitungskurse. Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 2004 werden die Bundesbeiträge an den gesamten, von Bund, Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern getragenen Berufsbildungskosten als leistungsorientierte Pauschalen ausbezahlt. Dabei ist für die Bundesbeiträge eine Richtgrösse von 25% festgelegt, die mit den Finanzierungsbeschlüssen zur BFI-Botschaft 2012 erstmals erreicht worden ist. Mit Hinweis auf die laufende Diskussion über die Neuregelung der Finanzierung von Vorbereitungskursen verlangten die vom Bundesrat gestützten und stillschweigend akzeptierten Vorstösse einen Bericht über die Finanzflüsse zwischen allen an der Berufsbildung beteiligten Akteuren (inkl. Arbeitnehmer).

Finanzflüsse höhere Berufsbildung

Sowohl FDP wie SP favorisieren seit einiger Zeit den Gedanken, nicht mehr wie in den letzten Jahren die Errichtung neuer Krippenplätze zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finanzieren, sondern den erwerbstätigen Eltern Betreuungsgutscheine abzugeben, welche ihnen ermöglichen würden, die Art der Kinderbetreuung frei zu wählen (Krippen und Horte, Tagesfamilien etc.). Die SP-Fraktion wollte nun den Bundesrat mit einem Postulat auffordern, ein Modell auszuarbeiten, wonach jedes Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, Anrecht auf einen Betreuungsgutschein hat, der mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes abdeckt. Der Bundesrat zeigte sich überzeugt, dass mit einer den Wettbewerb stärkenden Reform eine neue Dynamik in das System der familienexternen Kinderbetreuung gebracht werden könnte. Er erklärte sich bereit, Pilotprojekte zu unterstützen, allerdings unter der Bedingung, dass die Federführung dafür entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung von Kantonen oder Gemeinden übernommen wird. Wegen der relativ detaillierten Skizzierung des SP-Modells beantragte er Ablehnung des Postulates, worin ihm der Nationalrat folgte, wenn auch nur knapp mit 97 zu 90 Stimmen.

Postulat fordert die Prüfung von Betreuungsgutscheinen (07.3102)

Die SP-Fraktion verlangte vom Bundesrat mit einem Postulat, eine Strategie zu entwickeln, um über die obligatorische Schulpflicht hinaus die Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendliche sicherzustellen und die erforderlichen Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen. Der Bundesrat wies auf den Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hin, den Anteil der Abschlüsse auf Sekundarstufe II von heute knapp 90 auf 95% bis ins Jahr 2015 steigern zu wollen. Dieses Ziel gehe über die im Postulat verlangte Gewährleistung einer Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr für alle Jugendlichen hinaus. Der Nationalrat lehnte das Postulat ab [17]. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKoS) schlug vor, das 9-jährige Schulobligatorium durch eine Ausbildungspflicht bis zur Volljährigkeit zu ergänzen. Im Kanton Basel-Stadt wurde diesbezüglich ein Pilotprojekt durchgeführt. Die Sozialhilfe intervenierte hier bereits bei 16 Jährigen, damit sie nach der obligatorischen Schulzeit nicht aus dem Bildungssystem verschwinden.

Ausbildungsmöglichkeit bis zum 18. Altersjahr

Spätestens seit den Diskussionen um den so genannten Rentenklau sind im Bereich der beruflichen Vorsorge die Forderungen nach mehr Transparenz bei den Formen und Performances der Anlagen der Sammelstiftungen, die oft von privaten Lebensversicherungsgesellschaften geführt werden, nicht mehr verstummt. Mit der vom Bundesrat in die Wege geleiteten weiteren Senkung des Mindestumwandlungssatzes wurden die Stimmen aus dem linken und gewerkschaftlichen Lager immer lauter, die als Gegenstück zur Senkung eine nachvollziehbare Offenlegung der Finanzen der Kollektivversicherungen verlangen. Insbesondere wurde den privaten Versicherungsgesellschaften immer wieder unterstellt, sie würden die Ergebnisse der Anlagen des BVG-Kollektivvermögens zu niedrig ausweisen, um mit den erzielten Gewinnen eine Quersubventionierung der für sie attraktiveren Einzellebensversicherungen vorzunehmen. Mit Zustimmung des Bundesrates, der auf bereits laufende Arbeiten verwies, wurde ein Postulat Robbiani (cvp, TI) angenommen, welches einen Grundlagenbericht zum Öffentlichkeitsprinzip bei der Verwaltung der BVG-Gelder verlangt.

Siehe dazu eine Interpellation im Ständerat (06.3883) und zwei im Plenum des Nationalrats noch nicht behandelte Interpellationen (06.3644 und 06.3719) der SP-Fraktion. Ende August verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zur Überschussverteilung in der Beruflichen Vorsorge, der zum Schluss kam, dass sich die Transparenz seit der BVG-Revision 2004 verbessert hat.

Transparenz

Le Conseil national a adopté un postulat du Groupe socialiste, qui demandait au Conseil fédéral de procéder, dans le domaine de l’agriculture en particulier, à un examen des tarifs douaniers, des prestations pécuniaires pour l’acquisition de droits d’importation et des taxes douanières. Il doit les comparer ensuite avec les pratiques ayant cours au sein de l’UE et proposer au parlement des mesures de suppression concrètes et eurocompatibles. Le postulat demandait également au gouvernement d’étudier les mesures d’accompagnement qui s’imposent, afin de d’atténuer les répercussions sociales de la réforme structurelle en cours.

mesures d’accompagnement

Diskussionslos überwies der Nationalrat zwei Postulate (Zuppiger, Po. 04.3542; SP-Fraktion, Po. 04.3584), welche vom Bundesrat einerseits eine Übersicht über die Verschuldung der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) und der Sozialversicherungen sowie eine Schätzung der absehbaren Entwicklung, andererseits eine volkswirtschaftliche Vermögensbilanz und einen Bericht über die Entstehung und Entwicklung der Staatsschulden seit 1990 verlangten.

Verschuldung

Trotz der wirtschaftlichen Stagnation und den steigenden Arbeitslosenzahlen blieben im Berichtsjahr die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsmassnahmen fast gänzlich aus. Als sich abzeichnete, dass die auf den Herbst angesagte konjunkturelle Erholung nicht eintreten würde, reichte die SP-Fraktion im Herbst im Nationalrat zwar einige Vorstösse für eine Wiederankurbelung der Wirtschaft ein. Gemessen an den Vorankündigungen in den Medien blieben die Forderungen allerdings bescheiden und wurden ohne besonderen Nachdruck formuliert. Konkret regte die SP mit Postulaten (02.3499, 02.3509, 02.3512) ein Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Umschulung, die Einberufung einer Gesprächsrunde mit Vertretern von Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung eines Impulsprogramms für den Wohnungsbau sowie die Verlängerung der Bezugsdauer der Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate an. Letztere Forderung wurde vom Bundesrat kurz nach der Einreichung des entsprechenden Postulats erfüllt. Im Oktober gab zudem das EVD die von den Unternehmen freiwillig angelegten steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven frei. Rund 1000 Unternehmen wurden damit ermächtigt, angesparte Mittel im Umfang von insgesamt 350 Mio Fr. für Investitionen einzusetzen.

Forderungen nach Konjunkturförderungsmassnahmen

Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht.

Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber