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Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wird es für die Nationalratswahlen 2015 zu einer Verschiebung der Sitzzahlen pro Kanton für den Nationalrat kommen. Die Kantone Bern (ab 2015 noch 25 Sitze), Solothurn (noch 6 Sitze) und Neuenburg (noch 4 Sitze) müssen je einen Sitz abgeben, während die Kantone Zürich (neu 35 Sitze), Aargau (neu 16 Sitze) und Wallis (neu 8 Sitze) ihre Sitzzahl entsprechend um je einen Sitz aufstocken können. In Zukunft soll die Zuteilung alle vier Jahre neu berechnet werden. In der Presse wurde vermutet, dass jene Kantone von zusätzlichen Sitzen profitieren, in denen die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit gross ist. Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Berechnung der Sitzzahlen auf der Basis der Schweizer Bevölkerung sowie der Ausländer mit C- oder B-Ausweis statt der Berechnung auf Basis der gesamten Wohnbevölkerung verlangt hatte, wurde im Nationalrat im Berichtjahr abgelehnt.

Sitzzahlen pro Kanton
Dossier: Anzahl Nationalratssitze pro Kanton

Im Tessin sorgte die Protestbewegung "Lega dei Ticinesi" mit einem Wähleranteil von über 23% und zwei Sitzgewinnen für eine erdrutschartige Verschiebung im Parteiengefüge; da ihre Gewinne vor allem zulasten der CVP gingen, rutschte diese hinter die FDP auf den zweiten Platz. Ein erstaunliches Protestpotential am äussersten rechten Spektrum manifestierte sich im Kanton Schwyz, wo unter der Listenbezeichnung "Partei der Zukunft" der Führer der rechtsextremen "Patriotischen Front", Marcel Strebel, 6,4% der Wählerstimmen erreichte, was allerdings nicht für einen Sitz ausreichte.

Die FDP und die CVP mussten ihre Verluste – insgesamt 3,4% Wählerstimmen und dreizehn Sitze – vor allem dort hinnehmen, wo rechtspopulistische Parteien Erfolg hatten (TI, SG, AG, TG). Bei der FDP und der CVP, welche seit der Einführung des Proporzwahlrechtes 1919 die schlechtesten Resultate erzielten, fielen die Ergebnisse in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich aus. Die FDP verlor beispielsweise überdurchschnittlich viele Wähler in ihren Hochburgen Schaffhausen und Solothurn, aber auch im Aargau und in St. Gallen. Hingegen gewann sie Stimmen in traditionell nicht freisinnig dominierten Gebieten; die CVP erlitt am meisten Verluste in den Kantonen Tessin, Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schwyz. Die SP konnte den Abwärtstrend stoppen ; sowohl sitzmässig als auch in Bezug auf ihre Wähleranteile verharrte sie auf dem Niveau von 1987 und verfehlte somit ihr erklärtes Ziel von 20% Wähleranteil deutlich. Von der Wählerstruktur zeigte sich die SP bei den diesjährigen Wahlen verstärkt als eine Partei der Jungen; 39% ihrer Wählerinnen und Wähler waren jünger als 40 Jahre und nur 13% standen im Rentenalter. Die SVP konnte ihre Sitzzahl halten und an Wähleranteilen zulegen. Nachdem sie bereits bisher stärkste politische Kraft in den Kantonen Bern und Thurgau war, rückte sie nun auch in den Kantonen Zürich und Aargau zur ersten Partei bei nationalen Wahlen vor. Die GP konnte in drei Kantonen (LU, SO, SG), in welchen sie bisher noch keinen Sitz hatte, ein Mandat erobern; in den Kantonen Aargau und Baselland hatte in der Legislaturperiode 1987-1991 der Wechsel je eines Sitzes des Grünen Bündnisses resp. der POCH zur GP stattgefunden. Ihren Wähleranteil konnte die GP von 4,9% auf 6,1% erhöhen, wobei sie in der Westschweiz ausser im Kanton Neuenburg überall Anteile verlor. Auf der Gewinnerseite stand die LP, welche sowohl die Mandatszahl (+1) als auch den Wähleranteil (von 2,5% auf 3,0%) ehöhen konnte. Der LdU gehörte hingegen zu den Verlierern. Er wurde am stärksten im Kanton Zürich getroffen, wo er fast die Hälfte seines Wähleranteils und zwei seiner vier Sitze einbüsste; im Kanton Bern verlor er sein einziges Mandat.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Parteien
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991