Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte
  • Referendum
  • Innere Sicherheit
  • Polizei

Akteure

  • Schweizerische Volkspartei (SVP)

Prozesse

12 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Jahr 2019 erliess das Parlament insgesamt 54 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstellt waren (2018: 41). Gegen insgesamt sechs dieser Erlasse (11%) wurde ein Referendum angestrengt (2018: gegen 4; 9.8%). Damit hielt der Trend zur stärkeren Kontrolle des Parlaments durch Referenden auch 2019 an: In den Jahren 2015, 2016 und 2017 lag der Anteil parlamentarischer Erlasse, gegen die ein Veto eingelegt wurde, noch jeweils bei rund 4 Prozent.
Ein Komitee um die Kampagnenplattform «Wecollect» reichte 64'933 gültige Unterschriften gegen das E-ID-Gesetz ein; die SP wollte die Bevölkerung zur Erhöhung des Kinderabzugs befragen und reichte dagegen 53'088 Unterschriften ein; das Jagdgesetz wurde von verschiedenen Umwelt- und Tierschutzorganisationen bekämpft und wird dank der eingereichten 58'570 Unterschriften an der Urne entschieden werden; gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative für einen Vaterschaftsurlaub reichten Vertreter der SVP und der Jungfreisinnigen 54'489 Unterschriften ein.
Über die vier Gesetze soll im Jahr 2020 abgestimmt werden. Auch die Sammelfristen für die beiden angekündigten Referenden gegen die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge – die GSoA, die SP und die Grünen sammelten hier Unterschriften – sowie gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien, angestrengt von Uniterre, laufen im Frühling 2020 ab.

Drei fakultative Referenden, die gegen Erlasse aus dem Jahr 2018 gerichtet waren, waren 2019 abstimmungsreif. Davon kamen zwei im Mai an die Urne und waren beide erfolglos. Die Mehrheit der Stimmbevölkerung stützte das Parlament nämlich sowohl hinsichtlich der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, gegen die ein Komitee aus der Interessengemeinschaft Schiessen (IGS) und der SVP das Referendum ergriffen hatte, als auch hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), mit dem verschiedene Komitees von linker und bürgerlicher Seite, insbesondere bestehend aus Jungparteien, nicht einverstanden waren. Die Abstimmung über die Erweiterung der Rassismusstrafnorm um den Tatbestand der sexuellen Orientierung wurde auf Februar 2020 angesetzt.

Übersicht Referenden 2019
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Gegen zwei der total 45 im Jahr 2017 vom Parlament verabschiedeten und dem fakultativen Referendum unterstellten Erlasse wurde ein Veto eingelegt. Damit lag der Anteil bekämpfter Parlamentsbeschlüsse (4.4%) in diesem Jahr etwas höher als noch in den Vorjahren (2015: 3.4%; 2016: 3.2%), wobei in den Vorjahren auch jeweils lancierte Referenden an der Unterschriftenhürde gescheitert waren (2015: 1; 2016: 3). Dies war 2017 nicht der Fall: So erzwangen verschiedene Gruppierungen angeführt von Westschweizer Gewerkschaften mit 58'054 gültigen Unterschriften eine Abstimmung über die Reform der Altersvorsorge 2020 und die jungen Grünen brachten mit 60'744 Unterschriften das Geldspielgesetz an die Urne.

Neben der Reform der Altersvorsorge, die noch im September 2017 von der Stimmbevölkerung an der Urne abgelehnt wurde, standen 2017 auch die vom Parlament im Vorjahr beschlossenen und mit einem Referendum bekämpften Erlasse zur Unternehmenssteuerreform III und zum Energiegesetz zur Abstimmung. Während das Referendum gegen die USR III im Februar zu einem Erfolg der Linken wurde und die Vorlage an der Urne ziemlich deutlich verworfen wurde, hielt das von der SVP bekämpfte Energiegesetz im Mai an der Urne stand. Mit der AHV-Vorlage und dem USR III waren gleich zwei fakultative Referenden in diesem Jahr erfolgreich; letztmals war mit der Ablehnung des Gripen-Fonds 2014 ein Bundesgesetz an der Urne gescheitert.

Übersicht Referenden 2017
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Zwar hatten vier unterschiedliche, von Privatpersonen geführte Komitees gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Referendum angekündigt, sie schafften es jedoch innerhalb der 100 Tage nicht, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Zu hoch war die Unterschriftenhürde 2016 auch für zwei weitere Komitees. Die Gruppe Giardino konnte lediglich 44'603 Unterschriften gegen die Weiterentwicklung der Armee (WEA) einreichen und auch über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wurde nicht an der Urne entschieden, weil die Allianz aus allen Jungparteien, den Piraten, der AL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen ebenfalls nur knapp über 40'000 Unterschriften dagegen sammeln konnte.
Erfolgreicher waren die SP, die gegen die Unternehmenssteuerreform (USR III) opponierte, und die SVP, die gegen das Energiegesetz das Referendum ergriff. Damit wurde gegen 3.2 Prozent der 2016 vom Parlament gefällten 63 Erlasse ein Referendum eingereicht. Dies entsprach dem Wert von 2015, als gegen 3 der 59 Erlasse ein Referendum angestrebt worden war, wobei damals nur zwei Komitees (3.4%) die nötige Zahl an Unterschriften innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen konnten.

Neben den beiden bereits 2015 eingereichten Referenden – gegen das Asylgesetz und das Nachrichtendienstgesetz –, standen 2016 auch zwei weitere, vom Parlament noch 2014 erlassene und bekämpfte Bundesbeschlüsse zur Abstimmung: die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und das Fortpflanzungsmedizingesetz. Alle vier Referenden blieben dabei erfolglos. Im Februar hiess die Stimmbevölkerung die Sanierung des Gotthard-Tunnels gut, Anfang Juni stiessen sowohl das von der SVP bekämpfte Asylgesetz als auch das Fortpflanzungsmedizingesetz, gegen das insbesondere die EVP ein Veto angestrengt hatte, bei der Bevölkerung auf viel Akzeptanz. Und im September erhielt auch das Nachrichtendienstgesetz, das von der Linken bekämpft wurde, fast zwei Drittel aller Stimmen.

Übersicht Referenden 2016
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Der Export einer Schaffhauser Spezialität war das Ziel einer Motion Minder (parteilos, SH) (12.3712). Mit der Volksmotion sollte „das partizipative Vakuum“ zwischen der einflussreichen, aber aufwändigen und teuren Volksinitiative und der vergleichsweise schwachen Petition gefüllt werden. Die Volksmotion, die von einer zu bestimmenden Anzahl Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden soll, würde in den Räten den gleichen Prozess durchlaufen wie eine parlamentarische Motion. Das Instrument war in den letzten rund dreissig Jahren in einigen Kantonen und Gemeinden eingeführt worden. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass ein Mehr an Volksrechten diese nicht unbedingt stärken würde, sondern eher schwächen, wovon etwa auch das Scheitern der allgemeinen Volksinitiative zeuge. Der Ständerat lehnte die Motion ab. Ebenfalls eine Erweiterung des Katalogs an Volksrechten strebte eine 2012 noch nicht behandelte parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion an, die die Einführung eines ebenfalls in den Kantonen weit verbreiteten fakultativen Finanzreferendums fordert. Die kantonalen Erfahrungen zeigen, dass die Vetomöglichkeit der Bevölkerung gegen finanzpolitische Vorlagen mit geringeren Ausgaben und Schulden sowie tieferen Steuern einhergeht.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP ohne Chance (12.459)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Der Nationalrat hielt sich an den Antrag seiner SPK und beschloss mit 123 zu 60 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung des Finanzreferendums keine Folge zu geben. Das Hauptargument der Gegner war, dass beim Bund – im Gegensatz zu den Kantonen, die ja alle das Finanzreferendum kennen – fast alle grossen Ausgabeposten auf Gesetzen beruhen, und diese ja bereits dem fakultativen Referendum unterstellt sind. Gleich anschliessend an diesen Entscheid beschloss der Nationalrat mit 120 zu 61 Stimmen, auch einer parlamentarischen Initiative der Grünen für die Einführung des fakultativen Referendums bei Rüstungsausgaben (06.442) keine Folge zu geben. Die SP, welche den SVP-Vorstoss bekämpft hatte, stimmte in diesem Fall für die Ausweitung der Volksrechte, die SVP dagegen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die SPK des Nationalrats beantragte, einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung des Finanzreferendums nun doch keine Folge zu geben. Der Nationalrat hatte dieser allgemein formulierten Initiative 2004 gegen den Widerstand der Linken und einer Mehrheit der CVP mit knappem Mehr Folge gegeben und damit die SPK mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. In ihrem Bericht konstatierte die SPK, dass die Wissenschaft aufgrund von Daten aus den USA sowie schweizerischen Kantonen und Gemeinden nachgewiesen hat, dass dieses direktdemokratische Recht zu weniger Staatsausgaben führt. Die Kommission hatte dazu verschiedene Varianten formuliert und diese im Frühjahr 2007 in eine Vernehmlassung gegeben. Neben der FDP und der SVP unterstützten auch Economiesuisse und der Gewerbeverband die Vorlage. Der Bauernverband und die Gewerkschaften sprachen sich ebenso dagegen aus wie SP, CVP, EVP und LP. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats begründete ihren Ablehnungsantrag nicht nur mit der mehrheitlich negativen Vernehmlassung, sondern auch mit der Angst vor einer Blockierung der Bundespolitik. Meist sei eine Ausgabe gesetzlich verankert und damit bereits heute mit dem Referendum gegen das Gesetz angreifbar. In anderen Fällen wie etwa beim jährlichen Rüstungsprogramm würde sich die Volksabstimmung zeitlich mit der Ausarbeitung des nächsten Programms überschneiden und damit eine seriöse Planung verunmöglichen.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

In der Regel ist ein politisches Anliegen der parlamentarischen Mehrheit nach einer Ablehnung in einer Volksabstimmung nicht für alle Zeiten vom Tisch. Oft wird es, meist in veränderter Form, rasch wieder in den politischen Prozess aufgenommen und vom Parlament nochmals gutgeheissen. Dass die Bundesversammlung im Jahr 2003, also vier Jahre nach dem Volksnein zu einer Mutterschaftsversicherung, eine neue Version guthiess, veranlasste die SVP-Fraktion, eine Art Karenzfrist zu fordern. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte sie, dass derartige Parlamentsbeschlüsse dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach einem letzten negativen Volksentscheid erfolgen. Die SPK des Nationalrats hielt gar nichts von dieser Forderung, da ein Nein zu einer Vorlage in den wenigsten Fällen heisse, dass kein Handlungsbedarf bestehe und bei einer Neuauflage in der Regel eben gerade die Haupteinwände der Gegner berücksichtigt würden. Sie beantragte einstimmig (bei sieben Enthaltungen) der Initiative keine Folge zu geben und das Plenum schloss sich dieser Empfehlung an. Auch von der SVP mochte sich niemand mehr für den eigenen Vorschlag einzusetzen.

Karenzfrist für abgelehnte Abstimmungen (03.451)

Von den beiden im Vorjahr von der SVP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiativen für mehr Volksabstimmungen über Finanzbeschlüsse des Parlaments konnte sich eine, nämlich diejenige, welche die Einführung des Finanzreferendums verlangt, durchsetzen. Die SPK des Nationalrats hatte sich mit Stichentscheid des Präsidenten für eine Unterstützung entschieden. Demnach sollen Verpflichtungs- oder Rahmenkredite ab einem im Initiativtext nicht festgelegten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Gegen den Widerstand der geschlossenen Linken und einer Mehrheit der CVP gab der Nationalrat dieser Initiative Folge. Dieses Finanzreferendum (obligatorisch und/oder fakultativ) kennen alle Kantone.

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Auf Antrag seiner SPK gab der Nationalrat einem Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge, welcher die Einführung des Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu beträchtlichen Mehrausgaben führen. Gemäss diesem Vorschlag hätte eine qualifizierte Minderheit von je einem Drittel der Mitglieder beider Kammern in solchen Fällen eine Volksabstimmung anordnen können. Eines der Hauptgegenargumente der SPK-Sprecher Beck (lp, VD) und Gross (sp, ZH) war, dass damit die Parlamentarier davon dispensiert würden, breit akzeptierte Kompromisse zu finden und sich darauf beschränken könnten, das Volk laufend zu Plebisziten über Ausgaben aufzurufen. Zudem seien die Volksrechte bereits gut ausgebaut, da die meisten rechtlichen Grundlagen der Ausgabenbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt seien. Das finanzpolitische Behördenreferendum wird in einigen Kantonen praktiziert (u.a. ZH). (Zur Einreichung der Initiative im Vorjahr siehe hier.)

Keine Chance für das Behördenreferendum auf Bundesebene (03.402)

Die SVP-Fraktion im Nationalrat reichte zwei parlamentarische Initiativen zur Einführung des Finanzreferendums ein. Darin verlangt sie, dass Verpflichtungs- oder Rahmenkredite ab einem im Initiativtext nicht festgelegten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt sein sollen (03.401). Kredite von einem niedriger liegenden Minimalumfang sollen zudem auf Verlangen von je einem Drittel der Mitglieder der beiden Ratskammern dem fakultativen Referendum unterstellt werden (03.402). Die SPK des Nationalrats beantragte, dem ersten Vorstoss Folge zu geben und den zweiten abzulehnen. Der Freisinnige Müller (ZH) reichte zudem eine vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion für ein fakultatives Finanzreferendum ein (03.3019).

Finanzreferendum - Parlamentarische Initiative der SVP 2003 (03.401)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Unter den mehr als 140 National- und Ständeräten, welche sich zum befürwortenden Komitee zusammenfanden, waren ausser der AP sämtliche Fraktionen vertreten. Im gegnerischen "Abstimmungskomitee gegen die verdeckte Einführung des Berufsparlaments" machten neben zwölf aktiven Nationalräten aus SVP (u.a. Blocher, ZH), AP und FDP (Stucky, ZG) auch einige ehemalige Bundesparlamentarier mit. Von den Parteien sprachen sich nur gerade die AP und die SVP (ohne einige ihrer wichtigeren Kantonalparteien, welche die Ja-Parole ausgaben) gegen die Parlamentsreform aus.

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992