Eine der Massnahmen, welche auch nach der Annahme des neuen Konjunkturartikels auf Notrecht abgestützt werden müsste, ist die Preisüberwachung, über deren Weiterführung bis Ende 1978 sich die Stimmbürger am 5. Dezember 1976 auszusprechen hatten. Zwar waren sich die Nationalökonomen weitgehend einig, dass die Schweiz ihre niedrige Inflationsrate weit mehr der restriktiven Geldmengenpolitik und dem erhöhten Kurs des Frankens als der Tätigkeit des «Monsieur Prix», wie der Preisüberwacher in der Westschweiz genannt wird, zu verdanken hat. Immerhin vermochte man der Preisüberwachungsstelle zugute zu halten, dass es ihr gelungen sei, die sog. «Inflationsmentalität» abzubauen, und dass sie das Preisbewusstsein der Konsumenten gestärkt habe. Von den Parteien sprachen sich ausser den Republikanern alle für die Weiterführung des Preisbeschlusses aus, wobei allerdings beim Freisinn und bei der SVP mehrere Kantonalparteien die Nein-Parole ausgaben. Die vehementeste Opposition erwuchs der Vorlage von seiten des Gewerbes, wobei der SGV seine Haltung mit ordnungspolitischen Argumenten begründete. Die Popularität, welche die Preisüberwachung in der Bevölkerung geniesst, liess allerdings keinen echten Abstimmungskampf aufkommen und dokumentierte sich schlussendlich im überwältigenden Mehr für ihre Weiterführung (1'365'693 Ja : 299'672 Nein).
Abstimmung vom 05.12.1976
Beteiligung: 45.05%
Ja: 1'365'693 (82.02%) / Stände: 22
Nein: 299'672 (17.98%) / Stände: 0
Parolen:
- Ja: CVP, EVP, FDP (8*), LdU, PdA, POCH, SD, SPS, SVP(*); SGB, SAV, SBV, VSA
- Nein: REP; SGV
- Stimmfreigabe: LPS
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bundesbeschluss zur Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung (BRG 75.084)