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Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Über die Bedeutung von Mundart wurde auch 2013 rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden.

Mundart

Mit der Revision des Bundespersonalgesetzes wollte der Bundesrat die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin steigern und das Personalrecht dem für die Privatwirtschaft geltenden Obligationenrecht weiter annähern. Ziele der Änderung des seit 2002 geltenden Rahmengesetzes waren unter anderem eine grössere Flexibilität bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen und bessere Regelungen der Unterstützung bei unverschuldeter Kündigung. Der Ständerat brachte als Erstrat neben ein paar sprachlichen Detailkorrekturen einen zusätzlichen Passus ein, mit dem geeignete Massnahmen zur Sicherstellung einer adäquaten Vertretung der Landessprachen in der Verwaltung sowie zur Förderung der Sprachkenntnisse einer zweiten Amtssprache und passiver Kenntnisse einer dritten Amtssprache bei den höheren Kadern gefordert werden. Darüber hinaus präzisierte die kleine Kammer den Übergang von befristeten zu unbefristeten Anstellungsverhältnissen, setzte der Kündigungsfrist eine maximale Obergrenze von sechs Monaten und legte die maximale Entschädigung bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Monats- und einem Jahreslohn fest. Die Vorschläge von Thomas Minder (parteilos, SH) Abgangsentschädigungen als grundsätzlich unzulässig zu erklären und die Kündigungsfristen statt auf Verordnungs- auf Gesetzesstufe zu regeln, blieben chancenlos. Im Nationalrat scheiterte ein gleich begründeter Antrag der SVP-Fraktion auf Nichteintreten. Auch die SVP plädierte erfolglos für konkrete gesetzliche Bestimmungen für Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Ferien. Auch in der grossen Kammer waren die Abgangsentschädigungen ein Diskussionsthema. Aber auch hier hatte der SVP-Vorschlag, grundsätzlich auf Abgangsentschädigungen zu verzichten, keine Chance. Der Nationalrat schuf einige Differenzen zum Ständerat, die allerdings lediglich sprachliche Präzisierungen waren und von der kleinen Kammer in der zweiten Lesung alle gutgeheissen wurden. Ausnahme bildete einzig eine Präzisierung der Abgangsentschädigung bei Kündigungen ohne eigenes Verschulden, auf die der Ständerat verzichten wollte. Der Nationalrat folgte diesem Wunsch und hiess das revidierte Bundespersonalgesetz bei der Schlussabstimmung in der Wintersession mit 177 zu 12 Stimmen zu. Der Ständerat sprach sich einstimmig (40 Stimmen) bei zwei Enthaltungen für die Revision aus.

Revision des Bundespersonalgesetzes (11.049)

Der Entwurf zum Sprachengesetz wurde in der Vernehmlassung tendenziell positiv aufgenommen, weshalb der Bundesrat dem EDI den Auftrag erteilte, auf dieser Basis und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Botschaft auszuarbeiten. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war bei den Kantonen unbestritten, doch lehnten sie alle Vorschläge ab, welche ihre Kompetenzen in den Bereichen Schule und Bildung tangieren könnten. Mit Ausnahme der SVP, die keinen Gesetzgebungsbedarf sah, hiessen alle Parteien ein Sprachengesetz grundsätzlich gut. Breite Zustimmung fanden die Abschnitte über die Amtssprachen des Bundes, über die Förderung der mehrsprachigen Kantone sowie des Rätoromanischen und Italienischen. Die Bundesratsparteien forderten darüber hinaus eine angemessene Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung. Unterschiedlich wurde der Abschnitt über die Förderung der Verständigung und des Austauschs beurteilt. Während SP, Grüne und EVP hier dem Bund durchaus eigene Kompetenzen einräumen wollten, äusserten sich FDP und CVP aus föderalistischen sowie finanzpolitischen Gründen eher zurückhaltend. Allgemein gut aufgenommen wurde der vorgesehene Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den Sprachregionen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer bedauerten, dass sich der Entwurf nicht zur Frage der Landessprachen als erste Fremdsprache im Unterricht und damit zu der Kontroverse über das Frühenglisch äussert. Drei französischsprachige und drei zweisprachige Kantone (GE, NE, JU, VS, FR und BE), drei Parteien (Grüne, EVP, SD) sowie die Erziehungsdirektorenkonferenz der Suisse romande und des Tessins verlangten eine Regelung im Sinn der Festschreibung einer Landessprache als erste Fremdsprache. Die SP begrüsste zwar eine Landessprache als erste Fremdsprache, äusserte jedoch Verständnis dafür, dass diese Frage nicht im Sprachengesetz geregelt werden kann. CVP und SVP waren hingegen der Meinung, die Frage des Frühenglisch sei Sache der Kantone. Auf keine Unterstützung stiess die vorgesehene Bundeskompetenz, Immigranten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anzubieten. Die Parteien waren sich einig, dass eine derartige Bestimmung nicht in ein Gesetz über die Landessprachen gehört.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen